Unsere gemütlichen Praxisräume
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
befindet sich in unmittelbarer
Nähe.
Wir suchen aktuell eine/n
empathische/n Physiotherapeut/in,
der/die Freude daran hat Menschen
entspannt engagiert zu helfen. Wenn
Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
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mein Chef möchte mir nach meiner Kündigung nur ein normales Zeugnis ausstellen, da ihm ein qualifiziertes zu aufwendig ist und er angebl nur verpflichtet ist, mir ein normales auszustellen. Stimmt das so?
Ich habe ihm schon angeboten, mir selber eins zu schreiben. Ich habe sehr lange in der Praxis gearbeitet und habe nicht das Gefühl, dass er in irgendeiner Weise jemals unzufrieden mit mir war.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
mein Chef möchte mir nach meiner Kündigung nur ein normales Zeugnis ausstellen, da ihm ein qualifiziertes zu aufwendig ist und er angebl nur verpflichtet ist, mir ein normales auszustellen. Stimmt das so?
Ich habe ihm schon angeboten, mir selber eins zu schreiben. Ich habe sehr lange in der Praxis gearbeitet und habe nicht das Gefühl, dass er in irgendeiner Weise jemals unzufrieden mit mir war.
Du hast also Anspruch auf das qualifizierte Zeugnis.
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Schreib es selbst, insofern möglich, und geh hin und lass es unterschreiben!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Machs dir einfach!
Schreib es selbst, insofern möglich, und geh hin und lass es unterschreiben!
MFG
Meitao
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chipchap schrieb:
§ 109 GewO: der AN hat Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses. Der AN kann zwischen einem einfachen (Dauer Beschäftigung, Art der Tätigkeit) oder einem qualifiziertem Zeugnis (mit Leistungs- und Verhaltensbeurteilung) WÄHLEN !
Du hast also Anspruch auf das qualifizierte Zeugnis.
Oftmals wird schon in der Kündigung die Wahl mitgeteilt.
Bitte einfach schriftlich darum.
Wenn deinem AG seine Pflichten zu aufwendig sind, sollte er keine Mitarbeiter beschäftigen. Hör einfach weg, wenn er jammert.
Alles Gute!
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RoFo schrieb:
Selbstverständlich hast du Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis!
Oftmals wird schon in der Kündigung die Wahl mitgeteilt.
Bitte einfach schriftlich darum.
Wenn deinem AG seine Pflichten zu aufwendig sind, sollte er keine Mitarbeiter beschäftigen. Hör einfach weg, wenn er jammert.
Alles Gute!
Trotzdem traurig, wenn eine mündliche Bitte nicht ausreicht, wenn ihr bisher gut miteinander ausgekommen seid. Das qualifizierte Zeugnis ist nun wirklich nicht besonders aufwändig für den AG. Vielleicht scheut sich dein AG nur davor, weil er sich mit den Formulierungen etc. nicht so auskennt bzw. nichts falsch machen will? Falls das das Problem sein sollte: Es gibt im Internet auch frei zugängliche Zeugnisgeneratoren, mit denen man schnell und einfach eines erstellen kann.
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burmacat schrieb:
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Du musst das qualifizierte Zeugnis allerdings extra schriftlich beantragen. Ansonsten muss dein AG nur ein einfaches Zeugnis ausstellen.
Trotzdem traurig, wenn eine mündliche Bitte nicht ausreicht, wenn ihr bisher gut miteinander ausgekommen seid. Das qualifizierte Zeugnis ist nun wirklich nicht besonders aufwändig für den AG. Vielleicht scheut sich dein AG nur davor, weil er sich mit den Formulierungen etc. nicht so auskennt bzw. nichts falsch machen will? Falls das das Problem sein sollte: Es gibt im Internet auch frei zugängliche Zeugnisgeneratoren, mit denen man schnell und einfach eines erstellen kann.
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