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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe mich beinahe mit einem Kollegen gestritten, der behauptet, dass der PT mit Osteo-Ausbildung diese auf Rezept abgeben darf. Ich bin der Meinung, dass ist aufgrund der aktuellen Rechtssprechung nicht zulässig. Es dürfen nur Ärzte und Heilpraktiker mit entsprechender Ausbildung osteopathisch behandeln. Und hier ist nicht zu unterscheiden, ob es sich um einen Osteopathen handelt oder um den Manuellen Osteopathischen Therapeuten. Sehe ich das falsch?
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chris217 schrieb:
...
Was zulässig wäre, ist die Verordnung einer manuellen Therapie, bei der man manuelle Techniken aus unterschiedlichen Konzepten (Kaltenborn, Maitland, Osteopathie u.v.m.) im Sinne der ärztlichen Vorgaben und definierten Ziele einsetzt, solange diese nicht gefährlich im Sinne der Rechtssprechung zum HPG sind und den üblichen manuellen Mobilisationstechniken ähnlich sind.
In der Rechstpraxis wird es aber schon einige Zeit offenbar weitgehend toleriert, dass Physiotherapeuten mit einer privaten Verordnung und einer ärztlichen Diagnose, Osteopathie an Patienten durchführen. Auch wenn die Rechtsprechung in einigen Fällen dieses untersagt hat, gilt im deutschen Rechtsystem immer, dass ein Gerichtsverfahren den jeweils individuellen Fall behandelt und nicht auf andere Fälle automatisch übertragen werden kann und muss. Man kann also mit dieser Praxis im Grunde so lange weitermachen, bis man vor den Kadi kommt, ggf. ein höchsrichterliches Urteil zur Osteopathie vorliegt oder ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wird.
Ebenso entgegen der gesetzlichen Vorgaben ist es übrigens, wenn gesetzliche Krankenkassen Heilpraktiker Leistungen erstatten, wie es häufig geschieht, wenn PT (mit Heilpraktikererlaubnis) im Rahmen ihrer heilpraktischen Tätigkeit an gesetzlich Versicherten, Osteopathie auf "Rezept" anwenden. Trotzdem also alle genannten und derzeit praktizierten Verfahren Osteopathie anzuwenden gegen die gesetzlichen Regeln verstoßen, geschieht es trotzdem jeden Tag. Man sieht die juristische Welt und die reale Welt sind nicht immer auf einer Ebene.
Im Grunde in einem über regulierten Land wie Deutschland, hat das auch etwas sympathisches....
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canna41 schrieb:
Schau mal hier. Dann findest Du die richtigen Antworten. Habe Herrn Richter übrigens mal kennengelernt - ist ein ganz Netter.
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Schau mal hier. Dann findest Du die richtigen Antworten. Habe Herrn Richter übrigens mal kennengelernt - ist ein ganz Netter.
Auch ich durfte ihn mal kennen lernen, nett war anders
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Birgit88 schrieb:
canna41 schrieb am 17.11.15 06:07:
Schau mal hier. Dann findest Du die richtigen Antworten. Habe Herrn Richter übrigens mal kennengelernt - ist ein ganz Netter.
Auch ich durfte ihn mal kennen lernen, nett war anders
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ali schrieb:
kann ich mir vorstellen. Shakespeare find ich irgendwie netter.....
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paul849 schrieb:
Ich fass es nicht.
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Tempelritter schrieb:
kennst du Herrn Richter und die Hintergründe für sein Tun?
kennst du Herrn Richter und die Hintergründe für sein Tun?
Die Hintergründe kannst Du auf seiner Homepage nachlesen.
Und ja, ich habe ihn persönlich lernen dürfen
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Birgit88 schrieb:
Tempelritter schrieb am 27.11.15 07:43:
kennst du Herrn Richter und die Hintergründe für sein Tun?
Die Hintergründe kannst Du auf seiner Homepage nachlesen.
Und ja, ich habe ihn persönlich lernen dürfen
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Shakespeare schrieb:
Eigentlich ist der Fall rein juristisch betrachtet klar. Bei der Osteopathie wird man aufgrund einer eigenständigen osteopathischen Diagnose tätig und behandelt Leiden und Krankheiten. Des weiteren enthält diese chiropraktische Techniken sowie viscerale Manipulationen die ggf. in den falschen "Händen" Schaden anrichten können. Damit fällt man unter das HPG und darf Osteopathie nur anbieten wenn man HP oder Arzt ist. Eine solche Therapie kann auch aufgrund der genannten Risiken nicht im Delegationsverfahren an Therapeuten ohne die entsprechende HP-Zulassung überwiesen werden.
Was zulässig wäre, ist die Verordnung einer manuellen Therapie, bei der man manuelle Techniken aus unterschiedlichen Konzepten (Kaltenborn, Maitland, Osteopathie u.v.m.) im Sinne der ärztlichen Vorgaben und definierten Ziele einsetzt, solange diese nicht gefährlich im Sinne der Rechtssprechung zum HPG sind und den üblichen manuellen Mobilisationstechniken ähnlich sind.
In der Rechstpraxis wird es aber schon einige Zeit offenbar weitgehend toleriert, dass Physiotherapeuten mit einer privaten Verordnung und einer ärztlichen Diagnose, Osteopathie an Patienten durchführen. Auch wenn die Rechtsprechung in einigen Fällen dieses untersagt hat, gilt im deutschen Rechtsystem immer, dass ein Gerichtsverfahren den jeweils individuellen Fall behandelt und nicht auf andere Fälle automatisch übertragen werden kann und muss. Man kann also mit dieser Praxis im Grunde so lange weitermachen, bis man vor den Kadi kommt, ggf. ein höchsrichterliches Urteil zur Osteopathie vorliegt oder ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wird.
Ebenso entgegen der gesetzlichen Vorgaben ist es übrigens, wenn gesetzliche Krankenkassen Heilpraktiker Leistungen erstatten, wie es häufig geschieht, wenn PT (mit Heilpraktikererlaubnis) im Rahmen ihrer heilpraktischen Tätigkeit an gesetzlich Versicherten, Osteopathie auf "Rezept" anwenden. Trotzdem also alle genannten und derzeit praktizierten Verfahren Osteopathie anzuwenden gegen die gesetzlichen Regeln verstoßen, geschieht es trotzdem jeden Tag. Man sieht die juristische Welt und die reale Welt sind nicht immer auf einer Ebene.
Im Grunde in einem über regulierten Land wie Deutschland, hat das auch etwas sympathisches....
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Alex Hirsch schrieb:
Ja, Herr Richter positioniert sich klar gegen die Osteopathie, ob mit oder ohne Verordnung. Viele insgeheime Kritiker wie Ärzte oder auch Psychologen trauen sich oft ja nicht auch mal "Butter bei de Fische" zu legen und Stellung zum beziehen. Das ist aber wichtig in einem dialektischen Meinungsbildungsprozess. Da finde ich sind Sympathie- oder Antipathiebekundungen völlig fehl am Platze, denn es geht ja hier darum, ob eine unzweifelhaft zweifelhafte Methode in das deutsche Gesundheitssystem integriert werden soll oder nicht. Das hier keine Blümchengespräche stattfinden und hart an der Grenze zur Erlaubten diskutiert wird, ist hoffentlich allen klar.
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