Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
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Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
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wenn ich ein Privatrezept eines Patienten angenommen habe, wobei die erste Behandlung (und der Erstkontakt hinsichtlich Terminabsprache) erst nach 3 Monaten nach Privatrezeptausstellung durchgeführt wurde, der Patient das Rezept anscheinend bei seiner PKV eingereicht und bezahlt bekommen hat (zumindest habe ich nichts Gegenteiliges gehört), ist diese Behandlung umsatzsteuerfrei? Oder nur wenn ich (dem Finanzamt) nachweisen kann, das die PKV das Einreichen des Privatrezeptes akzeptiert hat? Hat jemand Erfahrung? Im Voraus vielen Dank.
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Problem beschreiben
K. N. schrieb:
Hallo zusammen,
wenn ich ein Privatrezept eines Patienten angenommen habe, wobei die erste Behandlung (und der Erstkontakt hinsichtlich Terminabsprache) erst nach 3 Monaten nach Privatrezeptausstellung durchgeführt wurde, der Patient das Rezept anscheinend bei seiner PKV eingereicht und bezahlt bekommen hat (zumindest habe ich nichts Gegenteiliges gehört), ist diese Behandlung umsatzsteuerfrei? Oder nur wenn ich (dem Finanzamt) nachweisen kann, das die PKV das Einreichen des Privatrezeptes akzeptiert hat? Hat jemand Erfahrung? Im Voraus vielen Dank.
Alles andere ist schnurz.
Wie kommst Du auf die lustigen Gedanken ?
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K. N. schrieb:
Nicht ich komme auf diesen Gedanken, sondern die Prüferin vom Finanzamt. Die argumentiert damit, dass es sich um ein nicht gültiges Rezept handelt und somit die erbrachte Leistung ohne Rezept erfolgt und somit umsatzsteuerpflichtig ist.
Nicht ich komme auf diesen Gedanken, sondern die Prüferin vom Finanzamt. Die argumentiert damit, dass es sich um ein nicht gültiges Rezept handelt und somit die erbrachte Leistung ohne Rezept erfolgt und somit umsatzsteuerpflichtig ist.
Kann die Prüferin begründen warum die VO ungültig war? Ich kenne keinen Gesetzestext der die Gültigkeit von Privat-VOs auf drei Monate ab Ausstellungsdatum begrenzt.
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Papa Alpaka schrieb:
K. N. schrieb am 17.6.19 14:05:
Nicht ich komme auf diesen Gedanken, sondern die Prüferin vom Finanzamt. Die argumentiert damit, dass es sich um ein nicht gültiges Rezept handelt und somit die erbrachte Leistung ohne Rezept erfolgt und somit umsatzsteuerpflichtig ist.
Kann die Prüferin begründen warum die VO ungültig war? Ich kenne keinen Gesetzestext der die Gültigkeit von Privat-VOs auf drei Monate ab Ausstellungsdatum begrenzt.
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K. N. schrieb:
"Bei GKV sind es 14 Tage und bei PKV 3 Monate" aber sie prüft es gerade noch, ob es bei jeder PKV so ist!?
"Bei GKV sind es 14 Tage und bei PKV 3 Monate" aber sie prüft es gerade noch, ob es bei jeder PKV so ist!?
...im Regelfall sind es 14 Tage bei der GKV, außer der Doc schreibt "Behandlungsbeginn bis..." auf - dann kann es auch mal 2 oder 3 Monate dauern...
Wiederhole: unabhängig vom Einzelfall der PKV-Kriterien für die Erstattung ist die Behandlung auf Grundlage einer gültigen Privat-VO eine Leistung der Humanmedizin und damit gem UStG Par. 4 Nummer 14 zeitlich unbegrenzt umsatzsteuerbefreit. Sie ist in der Pflicht, dies zu widerlegen; alternativ kannst du ihren Vorgesetzten anrufen (Alternativ: Widerspruch plus Rechtsweg)
Würde eine Privat-VO ihre Gültigkeit verlieren hättest du dich übrigens auch der unerlaubten Ausübung der Heilkunde schuldig gemacht. Dies müsste die Prüferin von Amts wegen an die Staatsanwaltschaft weiterleiten ("Bekommt sie in Ausübung ihres Amtes Kenntnis von einem Rechtsverstoß...")
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Papa Alpaka schrieb:
K. N. schrieb am 17.6.19 14:10:
"Bei GKV sind es 14 Tage und bei PKV 3 Monate" aber sie prüft es gerade noch, ob es bei jeder PKV so ist!?
...im Regelfall sind es 14 Tage bei der GKV, außer der Doc schreibt "Behandlungsbeginn bis..." auf - dann kann es auch mal 2 oder 3 Monate dauern...
Wiederhole: unabhängig vom Einzelfall der PKV-Kriterien für die Erstattung ist die Behandlung auf Grundlage einer gültigen Privat-VO eine Leistung der Humanmedizin und damit gem UStG Par. 4 Nummer 14 zeitlich unbegrenzt umsatzsteuerbefreit. Sie ist in der Pflicht, dies zu widerlegen; alternativ kannst du ihren Vorgesetzten anrufen (Alternativ: Widerspruch plus Rechtsweg)
Würde eine Privat-VO ihre Gültigkeit verlieren hättest du dich übrigens auch der unerlaubten Ausübung der Heilkunde schuldig gemacht. Dies müsste die Prüferin von Amts wegen an die Staatsanwaltschaft weiterleiten ("Bekommt sie in Ausübung ihres Amtes Kenntnis von einem Rechtsverstoß...")
"Bei GKV sind es 14 Tage und bei PKV 3 Monate" aber sie prüft es gerade noch, ob es bei jeder PKV so ist!?
Schöne Grüße...das ist B....h. 3 Monate gelten bei Medikamenten. Physiorezepte sind theoretisch unbegenzt haltbar...Davon unberührt erstatten PKVn zum Teil auch >12 Monate
Die Ansicht der FB ist NICHT haltbar !
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ali schrieb:
K. N. schrieb am 17.6.19 14:10:
"Bei GKV sind es 14 Tage und bei PKV 3 Monate" aber sie prüft es gerade noch, ob es bei jeder PKV so ist!?
Schöne Grüße...das ist B....h. 3 Monate gelten bei Medikamenten. Physiorezepte sind theoretisch unbegenzt haltbar...Davon unberührt erstatten PKVn zum Teil auch >12 Monate
Die Ansicht der FB ist NICHT haltbar !
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K. N. schrieb:
Vielen Dank für eure Ausführungen. Bin dadurch vom inneren (Panik-)Gefühl einen kleinen Schritt weiter...
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a schubart schrieb:
Auch ich habe in 20 Jahren noch nie gehört das es ablaufen kann ...
Vielen Dank für eure Ausführungen. Bin dadurch vom inneren (Panik-)Gefühl einen kleinen Schritt weiter...
Ich hoffe, Du hast einen StBe an Deiner Seite, die Frau dürfte noch die ein oder andere nicht haltbare Idee haben...nicht einschüchtern lassen, siehe auch Papa, sie ist erstmal in der Beweispflicht....
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ali schrieb:
K. N. schrieb am 17.6.19 15:44:
Vielen Dank für eure Ausführungen. Bin dadurch vom inneren (Panik-)Gefühl einen kleinen Schritt weiter...
Ich hoffe, Du hast einen StBe an Deiner Seite, die Frau dürfte noch die ein oder andere nicht haltbare Idee haben...nicht einschüchtern lassen, siehe auch Papa, sie ist erstmal in der Beweispflicht....
2. Wenn überhaupt betrifft eine etwaige Frist das Vertragsverhältnis zwischen Patient und PKV. Diese hat in diesem Fall aber gezahlt und mithin eine längere Frist akzeptiert (Falls es eine gäbe)
3. Die Delegation der KG oder MT oder .... mittels Privatrezept durch den Arzt an Dich ist a.m. S. rechtskonform.
4. Falls die Prüferin Recht hätte, wäre Dein "Steuerproblem" das kleinere. Dann hättest Du nämlich eine strafbare Ausübung der Heilkunde begangen (Was natürlich Blödsinn ist, da Du ein Privatrezept hattest)
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Bernie schrieb:
1. Mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt, bei der eine private Heilmittelverordnung nur 3 Monate gültig sein soll (Anders bei z.B. Arzneimitteln. Der Unterschied zwischen Arzneimittelverordnung (3 Monate!) und KG oder MT Rezept muss der Prüferin bekannt sein). Frag die Prüferin doch bitte nach einer Gesetzesgrundlage (nicht Wikipedia o.ä.!!!).
2. Wenn überhaupt betrifft eine etwaige Frist das Vertragsverhältnis zwischen Patient und PKV. Diese hat in diesem Fall aber gezahlt und mithin eine längere Frist akzeptiert (Falls es eine gäbe)
3. Die Delegation der KG oder MT oder .... mittels Privatrezept durch den Arzt an Dich ist a.m. S. rechtskonform.
4. Falls die Prüferin Recht hätte, wäre Dein "Steuerproblem" das kleinere. Dann hättest Du nämlich eine strafbare Ausübung der Heilkunde begangen (Was natürlich Blödsinn ist, da Du ein Privatrezept hattest)
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Herbert schrieb:
Behandlungen auf An(Ver-)ordnung eines Arztes ist an sich immer unsatzsteuerfrei, völlig egal wer für die Behandlung aufkommt.
Schönes Restwochenende euch allen.
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Horatio72 schrieb:
Ich hake da mal ein und frage mal generell wie alt Privatrezepte sein dürfen? ich hatte letztens den Fall das ein Rezept 1,5 Jahre alt war. Ist eine Dauerpatientin und seit Jahren in der Praxis und bringt immer neue Rezepte. Dieses ist ihr aber irgendwie wohl mal in die Hände gefallen und weder meine Büromädels noch ich haben auf das Jahr geschaut, erst bei der Rechnungsstellung ist es aufgefallen. Ist auch nix passiert, KK hat bezahlt und ich mein Geld bekommen. Wollte das nun nur mal generell wissen, weil ich natürlich gegoogelt hab nd nix gefunden habe. Und ja, ich weiss das ein 2 Jahre altes Rezept keinen Sinn macht. ;)
Schönes Restwochenende euch allen.
In 20 Jahren ist bisher jede meiner Rechnungen mit Rezept höchstens 1 Jahr alt von PKV und Beihilfe akzeptiert worden.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Die PKV behandeln das sehr unterschiedlich. Die Beihilfen möchten, dass das Rezept innerhalb eines Jahres abgearbeitet ist.
In 20 Jahren ist bisher jede meiner Rechnungen mit Rezept höchstens 1 Jahr alt von PKV und Beihilfe akzeptiert worden.
Gruß von Monique
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ali schrieb:
Rezept = umsatzsteuerfreie Leistung
Alles andere ist schnurz.
Wie kommst Du auf die lustigen Gedanken ?
Du hast eine ärztliche VO in den Händen gehabt und ordentlich therapiert und eine Rechnung ohne Umsatzsteuer geschrieben. das ist nach dem Steuergesetz so gültig. Steuerfreie Leistungen nach §4 Nr. 14 UStG
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hmmm... was haben diese 3 Monate mit der Umsatzsteuer zu tun.
Du hast eine ärztliche VO in den Händen gehabt und ordentlich therapiert und eine Rechnung ohne Umsatzsteuer geschrieben. das ist nach dem Steuergesetz so gültig. Steuerfreie Leistungen nach §4 Nr. 14 UStG
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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