Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
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ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe mich vor kurzem Selbständig gemacht ( Land Brandenburg ). Die Praxis ist sehr gut angelaufen aber dennoch gibts ein Problem.
Fakten, ich bekomme immer mehr Anfragen für private Massagen (Selbstzahler). Ich bin leider nicht im Besitz des Heilpraktikers sodas ich ja nach dem Heilmittelgesetz keine Leistungen ohne Rezept abgeben darf. So weit so gut.
Wenn ich denn aber nun Entspannungsmassagen ( Wellness ) anbieten möchte, wie muss das dann beschrieben werden ( Wortlaut: Wellness, Entspannung, Wohlfühl.... ) damit ich es anbieten darf? Ggf. auch Gutscheine??
Mein Hauptbezug sind immernoch GKV und PV Patienten, aber so ne Massage zwischendurch für die gestressten Beamten wäre auch nicht schlecht. Natürlich will ich Kleinunternehmer bleiben!
Über eure Hilfe hierzu wäre ich echt Dankbar.
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sandra klein 1 schrieb:
Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich habe mich vor kurzem Selbständig gemacht ( Land Brandenburg ). Die Praxis ist sehr gut angelaufen aber dennoch gibts ein Problem.
Fakten, ich bekomme immer mehr Anfragen für private Massagen (Selbstzahler). Ich bin leider nicht im Besitz des Heilpraktikers sodas ich ja nach dem Heilmittelgesetz keine Leistungen ohne Rezept abgeben darf. So weit so gut.
Wenn ich denn aber nun Entspannungsmassagen ( Wellness ) anbieten möchte, wie muss das dann beschrieben werden ( Wortlaut: Wellness, Entspannung, Wohlfühl.... ) damit ich es anbieten darf? Ggf. auch Gutscheine??
Mein Hauptbezug sind immernoch GKV und PV Patienten, aber so ne Massage zwischendurch für die gestressten Beamten wäre auch nicht schlecht. Natürlich will ich Kleinunternehmer bleiben!
Über eure Hilfe hierzu wäre ich echt Dankbar.
Natürlich darfst du auch, ohne sektoralen HP oder Voll-HP, im gesetzlichen Rahmen auch Maßnahmen ohne Verordnung abgeben.
Das ist dann eben >Prävention< oder "Wellness/Entspannung/Entschleuniger" oder einfach >Massage<, fertig! Alltäglicher und tagtäglicher Alltag, hähä...
Grüße...Gerry
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Daher stellt sich eher die Frage:
Muss ich den Sekt. HP/HP haben für Massage? Wo doch die Masseure keinen benötigen!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Ausserdem wurde festgestellt, dass Masseure keinen Sekt. Heilpraktiker benötigen. Das Schadensrisiko gilt als zu gering.
Daher stellt sich eher die Frage:
Muss ich den Sekt. HP/HP haben für Massage? Wo doch die Masseure keinen benötigen!
MFG
Meitao
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lexa schumanski schrieb:
Ja bei Drchstieg zum Physio muss TeilHP gemacht werden. Urteil bezieht sich nur auf Masseure. War aber auch schon Thema hier.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Wo finde ich den Thread?
MFG
Meitao
[bearbeitet am 26.02.13 09:38]
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lexa schumanski schrieb:
Habe dir PN geschickt hier dachte den letzten Satz.
[bearbeitet am 26.02.13 09:38]
Doch es ist unverständlich, dass zum einen gesagt wird, dass es keinen HP benötigt, wenn tätigkeiten durchgeführt werden die der Volksgesundheit nicht schaden. Dazu zähle ich die KMT. Das der Masseur sogar Tätigkeiten durchführen kann die der Volksgesundheit schaden könnten (MLD Beispielsweise ein Kunde mit Kontraindikationen).
Zum anderen aber der PT davon gänzlich ausgeschlossen wird!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Danke habe ich erhalten.
Doch es ist unverständlich, dass zum einen gesagt wird, dass es keinen HP benötigt, wenn tätigkeiten durchgeführt werden die der Volksgesundheit nicht schaden. Dazu zähle ich die KMT. Das der Masseur sogar Tätigkeiten durchführen kann die der Volksgesundheit schaden könnten (MLD Beispielsweise ein Kunde mit Kontraindikationen).
Zum anderen aber der PT davon gänzlich ausgeschlossen wird!
MFG
Meitao
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lexa schumanski schrieb:
Ist Rechtsprechung muss keiner verstehen, genau wie Prüfung zu PhysioHP ist auch blödsinn, hast Anerkenung sogar stattlich und sollst dann noch zum Kreisgesundheitsamt :hushed:
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Gerry schrieb:
Nicht unnötig "Probleme" suchen wo keine sind!
Natürlich darfst du auch, ohne sektoralen HP oder Voll-HP, im gesetzlichen Rahmen auch Maßnahmen ohne Verordnung abgeben.
Das ist dann eben >Prävention< oder "Wellness/Entspannung/Entschleuniger" oder einfach >Massage<, fertig! Alltäglicher und tagtäglicher Alltag, hähä...
Grüße...Gerry
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Shakespeare schrieb:
Stimme da Gerry zu. Vielleicht als Info hilfreich, dass Masseure via Rechtsprechung Massagen auch ohne ärztliche Verordnung anbieten dürfen, da so das Gericht sinngemäß, Massagen nicht zu den erlaubnispflichtigen Heilmitteln zählen. Urteil findest du via google oder m.W. auch hier ind der Infothek. Gruß S.
Beim Abschluss der Ausbildung zum Physiotherapeuten, sind Masseure/innen immer noch berechtigt die Berufsbezeichnung "Masseur/in" zu führen und dem Urteil entsprechend zu handeln !!
Hein
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- Masseur/(med. Bademeister)
- Physiotherapeut
Es handelt sich um zwei staatliche geprüfte und anerkannte Bildungsabschlüsse.
MikeS
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MikeS schrieb:
Selbstverständlich, alle diejenigen die als Masseur die Aufschulung zum PT gemacht haben sind
- Masseur/(med. Bademeister)
- Physiotherapeut
Es handelt sich um zwei staatliche geprüfte und anerkannte Bildungsabschlüsse.
MikeS
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ZVPHB schrieb:
Nein !! :point_up:
Beim Abschluss der Ausbildung zum Physiotherapeuten, sind Masseure/innen immer noch berechtigt die Berufsbezeichnung "Masseur/in" zu führen und dem Urteil entsprechend zu handeln !!
Hein
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lexa schumanski schrieb:
Soweit meine Kenntnis zählt der "höhere" Abschluß bzw. die Zulasung als Masseur oder Physio
Du darfst alle Massagen privat und ohne Verordnung durchführen.
Allerdings liegt der Steuersatz für eine Wellnessmassage bei 7 %.
Wenn Du ohne privat Rezept behandelst wird dieser auch erhoben, gilt ab diesem Jahr nach neuer Rechtssprechung. Wenn Du viel ohne Verordnung machst, solltest Du im Jahr unter 17.500 € bleiben sonst werden Dir darauf nochmal die Umsatzsteuern berechnet.
Viel Glück und Erfolg und ganz besonders viel Spaß bei Deiner Selbständigkeit
Gabi
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Danke für deine Antwort.
Ich werde auf keinen Fall über 17500,- Euro kommen. Soweit ich es weiß darf ich doch die Umsatzsteuer gar nicht ausweisen, so als Kleinunternehmer oder bin ich da falsch informiert??
Gruss
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sandra klein 1 schrieb:
Hallo Gabi,
Danke für deine Antwort.
Ich werde auf keinen Fall über 17500,- Euro kommen. Soweit ich es weiß darf ich doch die Umsatzsteuer gar nicht ausweisen, so als Kleinunternehmer oder bin ich da falsch informiert??
Gruss
welche Rechtsprechung?
Warum "nocheinmal Umsatzsteuer"?
Da halt ich dann doch lieber die Gosch :unamused:
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morpheus-06 schrieb:
warum 7%
welche Rechtsprechung?
Warum "nocheinmal Umsatzsteuer"?
Da halt ich dann doch lieber die Gosch :unamused:
MikeS
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MikeS schrieb:
Es ist wirklich schlimm .... :frowning: :confused: :hushed:
MikeS
Genau, Du hast Recht. So war es von mir auch gemeint. Du wirst so lange als Kleinunternehmerin gesehen wie Du unter diesem Betrag bleibst.
Lass Dich bitte nicht verunsichern, denn da draußen herrschen die Gerüchte.
LG
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Gabriele Kluge schrieb:
Hallo Sandra,
Genau, Du hast Recht. So war es von mir auch gemeint. Du wirst so lange als Kleinunternehmerin gesehen wie Du unter diesem Betrag bleibst.
Lass Dich bitte nicht verunsichern, denn da draußen herrschen die Gerüchte.
LG
Du bringst selbst Gerüchte in die Welt. Kannst gern meine Fragen zu deinem Beitrag beantworten.
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morpheus-06 schrieb:
"Lass Dich bitte nicht verunsichern, denn da draußen herrschen die Gerüchte. "
Du bringst selbst Gerüchte in die Welt. Kannst gern meine Fragen zu deinem Beitrag beantworten.
Ich werde mein Angebot als Wellness/Prävention deklarieren und mich freuen wenn mein Masseur hier anfängt. Alles wird gut....
Wellness = 19% ... sagt der Steuerberater und Umsatzsteuer als Kleinunternehmer nicht ausweisen, nur in Gedanken behalten falls man über 17500,- kommt.
:sunglasses: :wink:
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sandra klein 1 schrieb:
Ich danke für die Zahlreichen behilflichen ... Beiträge! Schon komisch was hier manchmal zusammen getragen wird... wo doch immer alle stöhnen - das weis man doch
Ich werde mein Angebot als Wellness/Prävention deklarieren und mich freuen wenn mein Masseur hier anfängt. Alles wird gut....
Wellness = 19% ... sagt der Steuerberater und Umsatzsteuer als Kleinunternehmer nicht ausweisen, nur in Gedanken behalten falls man über 17500,- kommt.
:sunglasses: :wink:
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morpheus-06 schrieb:
falls eine Rechnung über die Leistungen geschrieben wird, sollte folgender Zusatz draufstehen: Als Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
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Gabriele Kluge schrieb:
Liebe Sandra,
Du darfst alle Massagen privat und ohne Verordnung durchführen.
Allerdings liegt der Steuersatz für eine Wellnessmassage bei 7 %.
Wenn Du ohne privat Rezept behandelst wird dieser auch erhoben, gilt ab diesem Jahr nach neuer Rechtssprechung. Wenn Du viel ohne Verordnung machst, solltest Du im Jahr unter 17.500 € bleiben sonst werden Dir darauf nochmal die Umsatzsteuern berechnet.
Viel Glück und Erfolg und ganz besonders viel Spaß bei Deiner Selbständigkeit
Gabi
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