Du bist begeistert davon, durch
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
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Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
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ich habe vor neben meiner Festanstellung, selbstständig zu massieren. Ich bin stattlich anerkannter Masseur und medz. Bademeister. Somit habe ich ja laut Gerichtsurteil vom 28.10.2009 einen First Access und kann ohne Rezept massieren. Wichtig ist nur 7 % Umsatzsteuer zu verlangen.
Reicht es aus in meiner Steuererklärung eine einfache Einnahme Überschuss Aufstellung zu machen oder möchte das Finanzamt detaillierte Auflistungen ( Rechnung jeder einzelnen Massage) haben?
Trage ich die Einnahmen in meiner Steuererklärung als Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit oder als Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit ein?
Ich weiß das ich mit diesem Thema am besten zum Steuerberater sollte, aber ich bin für jede vorherige Hilfe sehr dankbar.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgen,
ich habe vor neben meiner Festanstellung, selbstständig zu massieren. Ich bin stattlich anerkannter Masseur und medz. Bademeister. Somit habe ich ja laut Gerichtsurteil vom 28.10.2009 einen First Access und kann ohne Rezept massieren. Wichtig ist nur 7 % Umsatzsteuer zu verlangen.
Reicht es aus in meiner Steuererklärung eine einfache Einnahme Überschuss Aufstellung zu machen oder möchte das Finanzamt detaillierte Auflistungen ( Rechnung jeder einzelnen Massage) haben?
Trage ich die Einnahmen in meiner Steuererklärung als Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit oder als Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit ein?
Ich weiß das ich mit diesem Thema am besten zum Steuerberater sollte, aber ich bin für jede vorherige Hilfe sehr dankbar.
Du kannst ausführlich Dein Finanzamt befragen, was Du tun musst. Ernst gemeint, oft beantworten die solche Basisfragen recht freundlich.
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ali schrieb:
Da Du vermutlich nicht auf 17.500 Euro Umsatz kommst, solltest Du Dich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Und wichtig KEINE MwSt ausweisen, dann musst Du sie nämlich auch abführen.
Du kannst ausführlich Dein Finanzamt befragen, was Du tun musst. Ernst gemeint, oft beantworten die solche Basisfragen recht freundlich.
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