Wir suchen Verstärkung für unser
Team
Physiotherapeutin/
Physiotherapeuten
Vollzeit, Teilzeit oder auf 520
-€ Basis
!!!! AUCH BERUFSANFÄNGER !!!!
SPEZIALISIERUNG UND FACHGEBIETE DER
PRAXIS:
Fachbereiche:
Orthopädie Chirurgie
Sporttraumatologie
Analyse und
computergestützte
Trainingstherapie
WAS HEBT UNSERE PRAXIS BESONDERS
HERVOR UND WARUM SOLLTEN SIE SICH
HIER BEWERBEN?
Das was unsere Praxis ...
Team
Physiotherapeutin/
Physiotherapeuten
Vollzeit, Teilzeit oder auf 520
-€ Basis
!!!! AUCH BERUFSANFÄNGER !!!!
SPEZIALISIERUNG UND FACHGEBIETE DER
PRAXIS:
Fachbereiche:
Orthopädie Chirurgie
Sporttraumatologie
Analyse und
computergestützte
Trainingstherapie
WAS HEBT UNSERE PRAXIS BESONDERS
HERVOR UND WARUM SOLLTEN SIE SICH
HIER BEWERBEN?
Das was unsere Praxis ...
ich habe vor neben meiner Festanstellung, selbstständig zu massieren. Ich bin stattlich anerkannter Masseur und medz. Bademeister. Somit habe ich ja laut Gerichtsurteil vom 28.10.2009 einen First Access und kann ohne Rezept massieren. Wichtig ist nur 7 % Umsatzsteuer zu verlangen.
Reicht es aus in meiner Steuererklärung eine einfache Einnahme Überschuss Aufstellung zu machen oder möchte das Finanzamt detaillierte Auflistungen ( Rechnung jeder einzelnen Massage) haben?
Trage ich die Einnahmen in meiner Steuererklärung als Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit oder als Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit ein?
Ich weiß das ich mit diesem Thema am besten zum Steuerberater sollte, aber ich bin für jede vorherige Hilfe sehr dankbar.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgen,
ich habe vor neben meiner Festanstellung, selbstständig zu massieren. Ich bin stattlich anerkannter Masseur und medz. Bademeister. Somit habe ich ja laut Gerichtsurteil vom 28.10.2009 einen First Access und kann ohne Rezept massieren. Wichtig ist nur 7 % Umsatzsteuer zu verlangen.
Reicht es aus in meiner Steuererklärung eine einfache Einnahme Überschuss Aufstellung zu machen oder möchte das Finanzamt detaillierte Auflistungen ( Rechnung jeder einzelnen Massage) haben?
Trage ich die Einnahmen in meiner Steuererklärung als Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit oder als Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit ein?
Ich weiß das ich mit diesem Thema am besten zum Steuerberater sollte, aber ich bin für jede vorherige Hilfe sehr dankbar.
Du kannst ausführlich Dein Finanzamt befragen, was Du tun musst. Ernst gemeint, oft beantworten die solche Basisfragen recht freundlich.
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ali schrieb:
Da Du vermutlich nicht auf 17.500 Euro Umsatz kommst, solltest Du Dich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Und wichtig KEINE MwSt ausweisen, dann musst Du sie nämlich auch abführen.
Du kannst ausführlich Dein Finanzamt befragen, was Du tun musst. Ernst gemeint, oft beantworten die solche Basisfragen recht freundlich.
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