Bereit für eine erfüllende
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
ich habe vor neben meiner Festanstellung, selbstständig zu massieren. Ich bin stattlich anerkannter Masseur und medz. Bademeister. Somit habe ich ja laut Gerichtsurteil vom 28.10.2009 einen First Access und kann ohne Rezept massieren. Wichtig ist nur 7 % Umsatzsteuer zu verlangen.
Reicht es aus in meiner Steuererklärung eine einfache Einnahme Überschuss Aufstellung zu machen oder möchte das Finanzamt detaillierte Auflistungen ( Rechnung jeder einzelnen Massage) haben?
Trage ich die Einnahmen in meiner Steuererklärung als Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit oder als Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit ein?
Ich weiß das ich mit diesem Thema am besten zum Steuerberater sollte, aber ich bin für jede vorherige Hilfe sehr dankbar.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgen,
ich habe vor neben meiner Festanstellung, selbstständig zu massieren. Ich bin stattlich anerkannter Masseur und medz. Bademeister. Somit habe ich ja laut Gerichtsurteil vom 28.10.2009 einen First Access und kann ohne Rezept massieren. Wichtig ist nur 7 % Umsatzsteuer zu verlangen.
Reicht es aus in meiner Steuererklärung eine einfache Einnahme Überschuss Aufstellung zu machen oder möchte das Finanzamt detaillierte Auflistungen ( Rechnung jeder einzelnen Massage) haben?
Trage ich die Einnahmen in meiner Steuererklärung als Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit oder als Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit ein?
Ich weiß das ich mit diesem Thema am besten zum Steuerberater sollte, aber ich bin für jede vorherige Hilfe sehr dankbar.
Du kannst ausführlich Dein Finanzamt befragen, was Du tun musst. Ernst gemeint, oft beantworten die solche Basisfragen recht freundlich.
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ali schrieb:
Da Du vermutlich nicht auf 17.500 Euro Umsatz kommst, solltest Du Dich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Und wichtig KEINE MwSt ausweisen, dann musst Du sie nämlich auch abführen.
Du kannst ausführlich Dein Finanzamt befragen, was Du tun musst. Ernst gemeint, oft beantworten die solche Basisfragen recht freundlich.
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