Wir sind eine moderne Privatpraxis
für Physiotherapie und
Osteopathie, die mit viel Spaß bei
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Bist du Physio oder Osteo,dann
melde Dich gerne.
Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
großen,modernen ,hellen
Räumlichkeiten.
Arbeitszeiten flexibel und
individuell angleichbar,
selbstständiges Arbeiten in einem
motivierten und erfahrenen Team und
in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre
.
Interne Fortbildungen finden
regelmäßig statt,Zuschüsse zu
Fortbild...
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ist es jemandem im Forum bekannt, wie bei einer Praxisübernahme der "immaterielle Wert" einer Praxis steuerlich behandelt wird??? Kann der neue Käufer diese Kosten über mehrere Jahre abschreiben oder muß er diese Kosten "steuerneutral" aus eigener Tasche zahlen??? Oder kann er diese Kosten z. B. mit den Steuern aus drei Vorjahren, die er als Angestellter gezahlt hat, verrechnen?
Vielen Dank für die Antworten.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ist es jemandem im Forum bekannt, wie bei einer Praxisübernahme der "immaterielle Wert" einer Praxis steuerlich behandelt wird??? Kann der neue Käufer diese Kosten über mehrere Jahre abschreiben oder muß er diese Kosten "steuerneutral" aus eigener Tasche zahlen??? Oder kann er diese Kosten z. B. mit den Steuern aus drei Vorjahren, die er als Angestellter gezahlt hat, verrechnen?
Vielen Dank für die Antworten.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
Das geht in 9 von 10 Fällen nämlich in die Hose!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Hast du die zukünftige Zulassungsfähigkeit der Praxis geprüft?
Das geht in 9 von 10 Fällen nämlich in die Hose!
MFG
Meitao
Meines wissens (Buchhalter) kann man bei EÜR den "Praxiswert" nicht abschreiben. Es sei denn du bilanzierst...dann geht das wohl, wird wohl vermutlich über 10 Jahre oder länger sein.
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Gruß redvine
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redvine schrieb:
Ist eine Betriebsausgabe, wird verrechnet mit den Betriebseinnahmen, nach buchhalterischen/ steuerlichen Regeln. Als PI würde ich mir einen Steuerberater leisten.
Gruß redvine
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TheStonie schrieb:
Steuertechnisch 15 Jahre abzuschreiben, Handelsrechtlich 5 Jahre....aber wie gesagt Steuerberater fragen...bei der Investition sollte man die Kosten für den StB nicht scheuen!
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TheStonie schrieb:
Steuerberater fragen.. :blush:
Meines wissens (Buchhalter) kann man bei EÜR den "Praxiswert" nicht abschreiben. Es sei denn du bilanzierst...dann geht das wohl, wird wohl vermutlich über 10 Jahre oder länger sein.
eine Verrechnung mit der Einkommenssteuer der Vorjahre ist nicht möglich.
Der immaterielle Wert beim Kauf einer freiberuflichen Praxis wird üblicherweise mit drei bis fünf Jahren abgeschrieben. Da beim Freiberufler das persönliche Vertrauensverhältnis des Patienten zum Praxisinhaber eine wichtige Grundlage der Einnahmen darstellt, wird nach dem Ausscheiden des vorherigen Inhabers dieses Vertrauensverhältnis ja beendet. Das hat zur Folge, daß sich der Praxiswert verhältnismäßig rasch verflüchtigt.
Im üblichen Zeitraum der drei bis fünf Jahre kann man bei einer Einzelpraxis eher den kürzeren Zeitraum annehmen, bei einer Praxis mit ein paar Angestellten eher den längeren.
Wenn die Praxisübernahme aber einen eindeutig gewerblichen Charakter hat, ist ein 15-Jahres-Zeitraum für die Abschreibung anzusetzen.
Hoffe geholfen zu haben... :blush:
Gruß
Nora
P.S. Die Tipps mit dem Steuerberater hast du sicher berücksichtigt und deine Anfrage dient sicher nur einer ersten Einblicknahme... :smile:
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Nora Weber schrieb:
Hallo Achilles2,
eine Verrechnung mit der Einkommenssteuer der Vorjahre ist nicht möglich.
Der immaterielle Wert beim Kauf einer freiberuflichen Praxis wird üblicherweise mit drei bis fünf Jahren abgeschrieben. Da beim Freiberufler das persönliche Vertrauensverhältnis des Patienten zum Praxisinhaber eine wichtige Grundlage der Einnahmen darstellt, wird nach dem Ausscheiden des vorherigen Inhabers dieses Vertrauensverhältnis ja beendet. Das hat zur Folge, daß sich der Praxiswert verhältnismäßig rasch verflüchtigt.
Im üblichen Zeitraum der drei bis fünf Jahre kann man bei einer Einzelpraxis eher den kürzeren Zeitraum annehmen, bei einer Praxis mit ein paar Angestellten eher den längeren.
Wenn die Praxisübernahme aber einen eindeutig gewerblichen Charakter hat, ist ein 15-Jahres-Zeitraum für die Abschreibung anzusetzen.
Hoffe geholfen zu haben... :blush:
Gruß
Nora
P.S. Die Tipps mit dem Steuerberater hast du sicher berücksichtigt und deine Anfrage dient sicher nur einer ersten Einblicknahme... :smile:
Ich habe nur aus Interesse nachgefragt, weil vor ein paar Tagen in der Zeitung ein Artikel erschienen ist über den deutlich gestiegenen Verdienst von Ärzten. Dazu gab es Leserbriefe, weil ein Arzt verteidigte, daß er ja auch mehr verdienen muß, weil er so hohe Anfangsinvestitionskosten bei einer Praxisübernahme hat. Ich denke, das ist der immaterielle Praxiswert und die dazugehörigen Gerätschaften. In dem Artikel blieben lt. Berechnung durchschnittlich 11.000,-- Euro vor Steuern übrig. Die Steuern wären bei einem Steuersatz von 42 % (ist das korrekt?) dann 4.620,-- Euro. Das ist ganz schön viel. Durch die hohen Abschreibungen aber dürfte sich dieser Betrag wieder relativieren.
Ein bischen neidisch bin ich da als Physio schon. Gebe ich auch zu.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
Da muß ich halt noch ein bischen mehr Arbeiten (130 Patienten pro Woche, keinen Urlaub machen und bloß nicht krank werden). Dann muß ich auch nicht mehr neidisch sein. :smile: :blush:) :yum:
[bearbeitet am 24.08.13 09:59]
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Im ersten Geschäftsjahr hatte ich bei der Verrechnung von Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben (einschließlich Abschreibung) ein negatives Ergebnis. Damals hatte ich auch einen Steuerberater, der mir in der Anfangszeit gut geholfen hat. Davor hatte ich zwei Jahre als angestellter Krankengymnast für einen Physio sehr gut verdient (das waren noch Zeiten!!!). Ich habe damals aber schon von den gezahlten Steuern aus dieser Zeit einen Teil zurückbekommen. Im Detail kann ich es aber nicht wieder geben. Ich müßte in meinen alten Unterlagen suchen.
Mit Gruß
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Jetzt konnte ich mich auch an meine Anfangszeit erinnern.
Im ersten Geschäftsjahr hatte ich bei der Verrechnung von Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben (einschließlich Abschreibung) ein negatives Ergebnis. Damals hatte ich auch einen Steuerberater, der mir in der Anfangszeit gut geholfen hat. Davor hatte ich zwei Jahre als angestellter Krankengymnast für einen Physio sehr gut verdient (das waren noch Zeiten!!!). Ich habe damals aber schon von den gezahlten Steuern aus dieser Zeit einen Teil zurückbekommen. Im Detail kann ich es aber nicht wieder geben. Ich müßte in meinen alten Unterlagen suchen.
Mit Gruß
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Danke für eure Beiträge!!!
Ich habe nur aus Interesse nachgefragt, weil vor ein paar Tagen in der Zeitung ein Artikel erschienen ist über den deutlich gestiegenen Verdienst von Ärzten. Dazu gab es Leserbriefe, weil ein Arzt verteidigte, daß er ja auch mehr verdienen muß, weil er so hohe Anfangsinvestitionskosten bei einer Praxisübernahme hat. Ich denke, das ist der immaterielle Praxiswert und die dazugehörigen Gerätschaften. In dem Artikel blieben lt. Berechnung durchschnittlich 11.000,-- Euro vor Steuern übrig. Die Steuern wären bei einem Steuersatz von 42 % (ist das korrekt?) dann 4.620,-- Euro. Das ist ganz schön viel. Durch die hohen Abschreibungen aber dürfte sich dieser Betrag wieder relativieren.
Ein bischen neidisch bin ich da als Physio schon. Gebe ich auch zu.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
Da muß ich halt noch ein bischen mehr Arbeiten (130 Patienten pro Woche, keinen Urlaub machen und bloß nicht krank werden). Dann muß ich auch nicht mehr neidisch sein. :smile: :blush:) :yum:
[bearbeitet am 24.08.13 09:59]
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