- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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Ich habe einen Problem. Ich habe von einige Zeit ein General Praxisschlussel verloren. Nach 2 Tage der suche habe den Praxisinhaber informiert.
Nach 3-4 Woche ist in die Keller gebrochen und geklaut worden. Ich bin angestellt. Mein Chef sagt dass ich bin alles Schuld und alles warscheinlich bezahlen muss. Andere Leute sagen dass wenn ich angestellt bin geht alles auf die Firma. Wer hat Recht?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hi!
Ich habe einen Problem. Ich habe von einige Zeit ein General Praxisschlussel verloren. Nach 2 Tage der suche habe den Praxisinhaber informiert.
Nach 3-4 Woche ist in die Keller gebrochen und geklaut worden. Ich bin angestellt. Mein Chef sagt dass ich bin alles Schuld und alles warscheinlich bezahlen muss. Andere Leute sagen dass wenn ich angestellt bin geht alles auf die Firma. Wer hat Recht?
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C. DBO schrieb:
Ist denn der Keller mit einem Schlüssel geöffnet oder sichtbar eingebrochen worden (kaputte Tür/Fenster, Einbruchspuren,...) ? Auf jeden Fall Rechtsberatung in Anspruch nehmen, es gibt auch sowas wie Prozesskostenbeihilfe, anders kommst Du da nicht raus.
Hat er 3-4 Wochen gepennt und auf himmlische Lösung des Problems gewartet, trägt er ordentlich Mitschuld wenn nicht die Gesamtverantwortung für den Einbruch.
Für rechtsverbindliche Auskünfte bitte den Anwalt befragen, dies ist nur meine Sicht des Geschehens.
LG :wink:
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limone schrieb:
Auf jeden Fall hätte der PI in den 3-4 Wochen, in denen er vom Schlüsselverlust wusste und nach Ablauf derer der Einbruch geschah, genauer bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Schlüsselverlustes handeln müssen und sofort (SOFORT!!) die Schlösser austauschen müssen.
Hat er 3-4 Wochen gepennt und auf himmlische Lösung des Problems gewartet, trägt er ordentlich Mitschuld wenn nicht die Gesamtverantwortung für den Einbruch.
Für rechtsverbindliche Auskünfte bitte den Anwalt befragen, dies ist nur meine Sicht des Geschehens.
LG :wink:
(1) Dir kann Fahrlässigkeit, evt. grob, unterstellt werden weil ein fremder Schlüssel nicht einfach verloren werden darf**. Kriegst du auch nachträglich keine Genehmigung für ;)
(2) Die zwei Tage in denen du gesucht hast sind kritisch: Du weißt das der Schlüssel evt. nicht mehr in deinem Besitz ist, hast es aber unterlassen Schaden von der Praxis abzuwenden indem du deinen Chef unverzüglich informiert hast. Der Keks ist aber gegessen, der Einbruch war erst nach ca. 21 Tagen.
(3) Ab dem Zeitpunkt ab dem der Chef weiß das seine Praxis nicht mehr sicher ist (ein Generalschlüssel ist abhanden gekommen), muss er alles nötige unternehmen um die Praxis zu sichern. Auch dieses Risiko kann versichert werden [-> Gewerbeversicherung], kostet allerdings auch etwas ;)
(4) An Tag 3 wärst du noch ziemlich tief drin in der Sch... - nach 19 Tagen hatte der PI mehr als genug Zeit um die Schließanlage tauschen zu lassen. Ganz raus bist du als Verlierer des Schlüssels damit aber leider nicht - vgl. C. DBOs Beitrag :)
** Das LG Mannheim [Aktenzeichen fehlt mir :/] urteilte, das der Verlust in einer fremden Stadt und ohne Hinweise auf den Eigentümer/Einsatzort des Schlüssels ausreicht um nahezulegen das kein Missbrauch droht. Derjenige der den Schlüssel verloren hat muss nachweisen das keine Missbrauchsgefahr besteht. Das LG Berlin (Az. 64 S 551/99) hat geurteilt, dass von einem "vor Jahren" verlorenen Schlüssel der erst bei Ende eines Mietverhältnisses als verlustig bekannt wird keine Missbrauchsgefahr mehr ausgeht.
(update) oh, und wenn klar ist das beim Einbruch kein Schlüssel zum Einsatz kam bist du außen vor, aber auch das sichert dir nur ein Anwalt...
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Inche schrieb:
evtl noch bei deiner Haftpflicht nachschauen ob du eine Schlüsselversicherung hast.Dies Deckt im falle des Verlustst des Schlüssels die Kosten für den Austausch des Schlosses.
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Papa Alpaka schrieb:
Dein Problem ist zum Glück kleiner als du glaubst, Anonymus :)
(1) Dir kann Fahrlässigkeit, evt. grob, unterstellt werden weil ein fremder Schlüssel nicht einfach verloren werden darf**. Kriegst du auch nachträglich keine Genehmigung für ;)
(2) Die zwei Tage in denen du gesucht hast sind kritisch: Du weißt das der Schlüssel evt. nicht mehr in deinem Besitz ist, hast es aber unterlassen Schaden von der Praxis abzuwenden indem du deinen Chef unverzüglich informiert hast. Der Keks ist aber gegessen, der Einbruch war erst nach ca. 21 Tagen.
(3) Ab dem Zeitpunkt ab dem der Chef weiß das seine Praxis nicht mehr sicher ist (ein Generalschlüssel ist abhanden gekommen), muss er alles nötige unternehmen um die Praxis zu sichern. Auch dieses Risiko kann versichert werden [-> Gewerbeversicherung], kostet allerdings auch etwas ;)
(4) An Tag 3 wärst du noch ziemlich tief drin in der Sch... - nach 19 Tagen hatte der PI mehr als genug Zeit um die Schließanlage tauschen zu lassen. Ganz raus bist du als Verlierer des Schlüssels damit aber leider nicht - vgl. C. DBOs Beitrag :)
** Das LG Mannheim [Aktenzeichen fehlt mir :/] urteilte, das der Verlust in einer fremden Stadt und ohne Hinweise auf den Eigentümer/Einsatzort des Schlüssels ausreicht um nahezulegen das kein Missbrauch droht. Derjenige der den Schlüssel verloren hat muss nachweisen das keine Missbrauchsgefahr besteht. Das LG Berlin (Az. 64 S 551/99) hat geurteilt, dass von einem "vor Jahren" verlorenen Schlüssel der erst bei Ende eines Mietverhältnisses als verlustig bekannt wird keine Missbrauchsgefahr mehr ausgeht.
(update) oh, und wenn klar ist das beim Einbruch kein Schlüssel zum Einsatz kam bist du außen vor, aber auch das sichert dir nur ein Anwalt...
Für den Einbruch , glaube ich nicht das du verantwortlich bist.
Für den Ersatz des Schlüssel musst du leider Haften, .. auser du hast extra eine Versicherung dafür abgeschlossen
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morpheus-06 schrieb:
Wird bei einem Generalschlüssel teuer, wenn alle Schließzylinder ausgewechselt werden müssen.
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C. DBO schrieb:
An den Kosten hätte man die MAin sicher beteiligen können, wenn der Wechsel frühzeitig stattgefunden hätte. Wie das nach 4 Wochen ist, weiß ich nun nicht.
An den Kosten hätte man die MAin sicher beteiligen können, wenn der Wechsel frühzeitig stattgefunden hätte. Wie das nach 4 Wochen ist, weiß ich nun nicht.
Kommt darauf an, was vertraglich zum Schlüssel geregelt ist. Bei mir ist eine neue Schließanlage fällig wenn ein Schlüssel durch AN verloren geht.
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morpheus-06 schrieb:
C. DBO schrieb am 1.7.16 19:39:
An den Kosten hätte man die MAin sicher beteiligen können, wenn der Wechsel frühzeitig stattgefunden hätte. Wie das nach 4 Wochen ist, weiß ich nun nicht.
Kommt darauf an, was vertraglich zum Schlüssel geregelt ist. Bei mir ist eine neue Schließanlage fällig wenn ein Schlüssel durch AN verloren geht.
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484 schrieb:
Bitte ab zum Anwalt , ... lasse dich beraten. Keine weiteren Aussagen mehr deinem Chef mitteilen.
Für den Einbruch , glaube ich nicht das du verantwortlich bist.
Für den Ersatz des Schlüssel musst du leider Haften, .. auser du hast extra eine Versicherung dafür abgeschlossen
Einbruchsspuren? Dann hat wohl eher der passende Schlüssel gefehlt.
Bist Du in der betrieblichen Position, um überhaupt einen General-Schlüssel zu besitzen? Heißt, entspricht Dein Lohn dem Risiko Deiner Arbeit?
Die Kosten für die Neuanschaffung eines Schlüssels wirst Du vielleicht tragen müssen, aber für eine neue Schließanlage eher nicht (auch falls vertraglich dies so geregelt sein sollte).
Schönes Wochenende
redvine
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redvine schrieb:
Du wirst ja nicht der einzige sein, der einen Schlüssel (General) hat / hatte. Können also alle rein, die einen Schlüssel haben!
Einbruchsspuren? Dann hat wohl eher der passende Schlüssel gefehlt.
Bist Du in der betrieblichen Position, um überhaupt einen General-Schlüssel zu besitzen? Heißt, entspricht Dein Lohn dem Risiko Deiner Arbeit?
Die Kosten für die Neuanschaffung eines Schlüssels wirst Du vielleicht tragen müssen, aber für eine neue Schließanlage eher nicht (auch falls vertraglich dies so geregelt sein sollte).
Schönes Wochenende
redvine
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mbone schrieb:
AT scheint ja reges Interesse an den Ergebnissen des Threads zu haben????
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