Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
wie aufwendig ist es einen Praxisnamen bei einer Übernahme zu ändern? Ich will ja nicht dass die Praxis nach dem alten Besitzer benannt ist.
Vielen Dank vorab und schönes Wochenende
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M83Axel schrieb:
Grüß Gott,
wie aufwendig ist es einen Praxisnamen bei einer Übernahme zu ändern? Ich will ja nicht dass die Praxis nach dem alten Besitzer benannt ist.
Vielen Dank vorab und schönes Wochenende
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M83Axel schrieb:
Ich glaube schon dass es weitaus aufwendiger ist, da es ja komplett bei den Kassen umgemeldet werden muss. Oder nicht?
Die musst du ja sowieso komplett beantragen.
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RoFo schrieb:
Die Kassenzulassung ist eine persönliche.
Die musst du ja sowieso komplett beantragen.
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Minza schrieb:
Genau, neuer Besitzer, Neue Kassenzulassung nach den aktuellen Zulassungsbedingungen.
Die bisherige Besitzerin hat mir versichert dass die Zulassung bestehen bleibt. Aber gut zu wissen. Danke
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M83Axel schrieb:
Ist das so?
Die bisherige Besitzerin hat mir versichert dass die Zulassung bestehen bleibt. Aber gut zu wissen. Danke
Ist das so?
Die bisherige Besitzerin hat mir versichert dass die Zulassung bestehen bleibt. Aber gut zu wissen. Danke
Eine Zulassung bleibt beim Inhaberwechsel nie bestehen, da sie personengebunden ist. Sie muss abmelden und du musst eine neue Zulassung nach den neusten Richtlinien sowie IK, u. a. beantragen. In diesem Zuge wird dann auch gleich der Praxisnamen gewechselt.
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Tempelritter schrieb:
M83Axel schrieb am 26.6.17 07:48:
Ist das so?
Die bisherige Besitzerin hat mir versichert dass die Zulassung bestehen bleibt. Aber gut zu wissen. Danke
Eine Zulassung bleibt beim Inhaberwechsel nie bestehen, da sie personengebunden ist. Sie muss abmelden und du musst eine neue Zulassung nach den neusten Richtlinien sowie IK, u. a. beantragen. In diesem Zuge wird dann auch gleich der Praxisnamen gewechselt.
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M83Axel schrieb:
Wenn aber die Praxis den heutigen Ansprüchen nicht mehr entspricht, bekommt man auch keine neue Zulassung, oder? Wie zum Beispiel barrierefrei zwecks Stufen.
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ali schrieb:
Barrierefrei ist GKVtechnisch eine SOLL Bestimmung, also kein Problem. Das Problem sind da eher die Bauordnungen der Länder. Wobei hier dann meines Wissens Bestandsschutz gilt...
Wenn aber die Praxis den heutigen Ansprüchen nicht mehr entspricht, bekommt man auch keine neue Zulassung, oder? Wie zum Beispiel barrierefrei zwecks Stufen.
Barrierefrei ist kein Bestandteil der Einrichtungsrichtlinie. Die Praxis muss der aktuellen Einrichtungsrichtlinie, die Bestandteil der Rahmenverträge ist entsprechen, sonst gibt es keine neue Zulassung.
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Tempelritter schrieb:
M83Axel schrieb am 26.6.17 08:19:
Wenn aber die Praxis den heutigen Ansprüchen nicht mehr entspricht, bekommt man auch keine neue Zulassung, oder? Wie zum Beispiel barrierefrei zwecks Stufen.
Barrierefrei ist kein Bestandteil der Einrichtungsrichtlinie. Die Praxis muss der aktuellen Einrichtungsrichtlinie, die Bestandteil der Rahmenverträge ist entsprechen, sonst gibt es keine neue Zulassung.
Bei der Genehmigung (neu) der Bauämter (LBO) bzw. GEsundheitsämter, kann es sein dass Barrierefreiheit Voraussetzung ist.
Ehrlich gesagt, bin auch der Meinung dass Neuzulassung dies bieten müssen. Schließlich haben wir es mit Menschen zu tun, die eine Behinderung haben
Zudem werden gerade die Einrichtungsrichtlinien überarbeitet, also alte Kamellen raus, neues sinnvolles rein.
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stefan 302 schrieb:
Da gibt es einen kleinen Hacken, je nach BL.
Bei der Genehmigung (neu) der Bauämter (LBO) bzw. GEsundheitsämter, kann es sein dass Barrierefreiheit Voraussetzung ist.
Ehrlich gesagt, bin auch der Meinung dass Neuzulassung dies bieten müssen. Schließlich haben wir es mit Menschen zu tun, die eine Behinderung haben
Zudem werden gerade die Einrichtungsrichtlinien überarbeitet, also alte Kamellen raus, neues sinnvolles rein.
--> Soll - Vorschriften bedeuten "muss" im Regelfall, aber mit Ermessensspielraum. Dies unterscheidet sie von "Muss-Vorschriften, wo es keinen Ermessensspielraum gibt. Je nach dem, wer, wie das Ermessen ausübt gibt es ein Problem, oder auch nicht........
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Bernie schrieb:
"Barrierefrei ist GKVtechnisch eine SOLL Bestimmung, also kein Problem."
--> Soll - Vorschriften bedeuten "muss" im Regelfall, aber mit Ermessensspielraum. Dies unterscheidet sie von "Muss-Vorschriften, wo es keinen Ermessensspielraum gibt. Je nach dem, wer, wie das Ermessen ausübt gibt es ein Problem, oder auch nicht........
Da gibt es einen kleinen Hacken, je nach BL.
Bei der Genehmigung (neu) der Bauämter (LBO) bzw. GEsundheitsämter, kann es sein dass Barrierefreiheit Voraussetzung ist.
Ehrlich gesagt, bin auch der Meinung dass Neuzulassung dies bieten müssen. Schließlich haben wir es mit Menschen zu tun, die eine Behinderung haben
Zudem werden gerade die Einrichtungsrichtlinien überarbeitet, also alte Kamellen raus, neues sinnvolles rein.
...wenn die Praxis 1:1 übernommen wird, ist dann überhaupt zwingend das Bauamt zu informieren? Es finden ja keine Umbaumaßnahmen statt... (wogegen das Gesundheitsamt dort wo nötig nunmal informiert werden muss)
-> verbindliche Auskünfte gibt die Kommune. Frageformulierungsvorschlag, telefonisch vorfühlen: "Ist eine Genehmigung für den Weiterbetrieb einer Praxis in den Räumen der bisherigen Praxis ... unter neuem Namen und neuem Inhaber notwendig?"
Stoß den Sachbearbeiter nicht mit der Nase darauf das er die Genehmigung verweigern könnte wenn er neue Baurichtlinien zu Rate zieht.
(wir haben gerade, andere Branche, die Genehmigung bekommen einen zweiten Fluchtweg aus dem Obergeschoss einzusparen unter der Voraussetzung das auf dem weitläufigen Balkon ein Brandschutzriegel errichtet wird, d.h. statt Treppe&Weg reicht eine Mauer in vier Metern Entfernung vom eigentlichen Gebäude; dahinter kommen nochmal sechs Meter Balkonfläche mit Abschluss über einem Parkplatz auf dem die Feuerwehr ggf. eine handelsübliche Leiter aufstellen kann)
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Papa Alpaka schrieb:
stefan 302 schrieb am 28.6.17 13:47:
Da gibt es einen kleinen Hacken, je nach BL.
Bei der Genehmigung (neu) der Bauämter (LBO) bzw. GEsundheitsämter, kann es sein dass Barrierefreiheit Voraussetzung ist.
Ehrlich gesagt, bin auch der Meinung dass Neuzulassung dies bieten müssen. Schließlich haben wir es mit Menschen zu tun, die eine Behinderung haben
Zudem werden gerade die Einrichtungsrichtlinien überarbeitet, also alte Kamellen raus, neues sinnvolles rein.
...wenn die Praxis 1:1 übernommen wird, ist dann überhaupt zwingend das Bauamt zu informieren? Es finden ja keine Umbaumaßnahmen statt... (wogegen das Gesundheitsamt dort wo nötig nunmal informiert werden muss)
-> verbindliche Auskünfte gibt die Kommune. Frageformulierungsvorschlag, telefonisch vorfühlen: "Ist eine Genehmigung für den Weiterbetrieb einer Praxis in den Räumen der bisherigen Praxis ... unter neuem Namen und neuem Inhaber notwendig?"
Stoß den Sachbearbeiter nicht mit der Nase darauf das er die Genehmigung verweigern könnte wenn er neue Baurichtlinien zu Rate zieht.
(wir haben gerade, andere Branche, die Genehmigung bekommen einen zweiten Fluchtweg aus dem Obergeschoss einzusparen unter der Voraussetzung das auf dem weitläufigen Balkon ein Brandschutzriegel errichtet wird, d.h. statt Treppe&Weg reicht eine Mauer in vier Metern Entfernung vom eigentlichen Gebäude; dahinter kommen nochmal sechs Meter Balkonfläche mit Abschluss über einem Parkplatz auf dem die Feuerwehr ggf. eine handelsübliche Leiter aufstellen kann)
Edit:Grundsätzlich hat Bernie natürlich recht....gleichzeitig ist es in solchen Fällen immer gut zu wissen, wie sowas gehalten wird in der Praxis...
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ali schrieb:
In den Richtlinien steht " soll " , mir ist keine Praxis bekannt, die deshalb ein Problem bekommen hat. Das können wir jetzt natürlich noch weiter ventilieren...
Edit:Grundsätzlich hat Bernie natürlich recht....gleichzeitig ist es in solchen Fällen immer gut zu wissen, wie sowas gehalten wird in der Praxis...
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RoFo schrieb:
Neues Schild, neuer Briefbogen, neue Visitenkarte, Website aktualisieren.
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