Sie wollen mit einem dynamischen
und innovativen Team aktiv an der
Gesundheit der Menschen arbeiten
und dabei eigene Ideen und
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Das SRC Sport-und Reha-Centrum
setzt auf die Zusammenarbeit von
erstklassig ausgebildeten
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern, Medizinern
und Gesundheitsmanagern und sind
davon überzeugt die Gesundheit der
Menschen aktiv zu verbessern.
Unsere Schwerpunkte liegen im
unfallchirurgischen-/orthopädischen
und s...
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ich habe vor meine Praxis zur interdisziplinären Praxisgemeinschaft zu erweitern. Nun bin ich am lesen von Muster Verträgen. in den Verträgen wird immer von einer Kostenteilung gesprochen.
Was spricht denn dagegen, den Gesellschafter nicht fix an den Kosten zu beteiligen, sondern das ich ihm eine Rechnung über die Nutzung schreibe, ich dachte Umsatz abhängig.
Danke schon mal
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Stephen Ziegler schrieb:
Hallo,
ich habe vor meine Praxis zur interdisziplinären Praxisgemeinschaft zu erweitern. Nun bin ich am lesen von Muster Verträgen. in den Verträgen wird immer von einer Kostenteilung gesprochen.
Was spricht denn dagegen, den Gesellschafter nicht fix an den Kosten zu beteiligen, sondern das ich ihm eine Rechnung über die Nutzung schreibe, ich dachte Umsatz abhängig.
Danke schon mal
Wenn ein Teil der PG z.B. Urlaub macht kannst du bei umsatzabhängig nichts in Rechnung stellen, deine Fixkosten laufen aber weiter. Gleiches wenn der Umsatz klein gehalten wird.
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Soll heißen wenn sie in Urlaub ist entstehen auch keine Fixkosten, die ich nicht so wie so habe.
Gibt es eine rechtliche Regelung die gegen Umsatzabhängig sprechen?
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Stephen Ziegler schrieb:
An meiner Praxis Struktur wird sich nichts verändern, ich "vermiete" so zu sagen nur meine Rezeption und einen (eh ungenutzten) Raum.
Soll heißen wenn sie in Urlaub ist entstehen auch keine Fixkosten, die ich nicht so wie so habe.
Gibt es eine rechtliche Regelung die gegen Umsatzabhängig sprechen?
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Olaf Seifert schrieb:
Besprechen Sie derartige Vertragsinhalte mit Ihren neuen Partnern und lassen Sich sich dann den Vertrag von einem Anwalt erstellen, auch wenn das ein weinig Kosten verursacht. Dann sind Sie auf der rechtlich sicheren Seite. Bedenken Sie immer, Vertrag kommt von vertragen und wird für die Zeit erstellt in der man sich nicht mehr verträgt.
sonst siehe Beitrag von Olaf.
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morpheus-06 schrieb:
generell spricht nichts gegen ein "Umsatzabhängig",
sonst siehe Beitrag von Olaf.
Nur wollte ich schon mal vorfühlen ob "umsatzabhängig" nicht eh schon ein KO Kriterium ist.
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Stephen Ziegler schrieb:
Danke, das war ohnehin der Plan.
Nur wollte ich schon mal vorfühlen ob "umsatzabhängig" nicht eh schon ein KO Kriterium ist.
Der Raum mag derzeit ja wirklich von Dir nicht benötigt werden, Du musst aber auch nicht heizen - oder?
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memo schrieb:
"Umsatzabhängige" Kostenbeteiligung würde ich an Deiner Stelle nur akzeptieren, wenn ein Minimum an Nutzung und Beteiligung festgelegt wird. Sonst kann es Dir wie oben beschrieben im schlimmsten Fall so gehen, dass kein Geld an Dich gezahlt wird.
Der Raum mag derzeit ja wirklich von Dir nicht benötigt werden, Du musst aber auch nicht heizen - oder?
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webpt schrieb:
Die dann vorliegenden gewerblichen Vermietungseinkünfte ( es bei Umsatzabhängigkeit " ja gewerblicher garnicht sein kann " ) mit StB besprechen.
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Stephen Ziegler schrieb:
Nein, natürlich heize ich den Raum jetzt nicht, aber wenn die "Untermieterin" nicht da ist (also keinen Umsatz macht) muss ich ihn ja auch nicht heizen.
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morpheus-06 schrieb:
Umsatzabhängig geht m. E. nicht, aber alle anfallenden Kosten werden durch x geteilt und in Rechnung gestellt.
Wenn ein Teil der PG z.B. Urlaub macht kannst du bei umsatzabhängig nichts in Rechnung stellen, deine Fixkosten laufen aber weiter. Gleiches wenn der Umsatz klein gehalten wird.
Dazu sollte unbedingt ein Steuerberater befragt werden.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Eine umsatzabhängige Beteiligung kann in bestimmten Ausgestaltungen Probleme mit der Steuer machen. Nach meiner Kenntnis muss korrekt bis auf die letzte Briefmarke nach Nutzung abgerechnet werden.
Dazu sollte unbedingt ein Steuerberater befragt werden.
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