Wenn du Lust auf eine familiäre,
kleine Praxis hast, wo das
Miteinander an erster Stelle steht,
dann bist du bei uns genau richtig.
Wir suchen eine/n Physio, die/der
Lust auf ganzheitliche Therapie hat
und mit Engagement und Leidenschaft
dabei ist. An erster Stelle steht
bei uns die Motivation dem
Patienten mit unserem Wissen helfen
zu wollen, egal wie (darüber
lässt sich immer diskutieren :)
Wir haben bereits zwei ganz tolle
Praxen in Hamburg, haben vor einem
Jahr in Wedel, direkt gegenübe...
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Da ich überlege meine schon bestehende Praxis mit einer Kollegin zu teilen hätte ich eine Frage über das Haftungsrecht der beiden selbständigen Inhaber einer Praxisgemeinschaft: sie haften ja jeweils für ihre eigene Praxis mit ihrem eigenen (Betriebs-und Privat-) Vermögen.
Was ist aber mit den Gemeinschaftskosten z.B.für gemeinsame Mitarbeiter (Therapeuten und Reinigungskräfte) und z.B. Telefon,die über ein Gemeinschaftskostenkonto gehen würden? Dafür haften ja beide.Was ist ,wenn einer sich überschuldet,oder nur privat überschuldet?Wird dann das gesamte Gemeinschaftskonto mit in die Schuldnerhaft einbezogen?Also haftet auch der andere Praxisinhaber mit? Und wenn ja,nur mit diesem Konto oder geht das auch bis ins private des nicht verschuldeten Inhabers?
Fragen über Fragen fragen... habt ihr Erfahrung damit?
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Willisuse schrieb:
Hallo ,
Da ich überlege meine schon bestehende Praxis mit einer Kollegin zu teilen hätte ich eine Frage über das Haftungsrecht der beiden selbständigen Inhaber einer Praxisgemeinschaft: sie haften ja jeweils für ihre eigene Praxis mit ihrem eigenen (Betriebs-und Privat-) Vermögen.
Was ist aber mit den Gemeinschaftskosten z.B.für gemeinsame Mitarbeiter (Therapeuten und Reinigungskräfte) und z.B. Telefon,die über ein Gemeinschaftskostenkonto gehen würden? Dafür haften ja beide.Was ist ,wenn einer sich überschuldet,oder nur privat überschuldet?Wird dann das gesamte Gemeinschaftskonto mit in die Schuldnerhaft einbezogen?Also haftet auch der andere Praxisinhaber mit? Und wenn ja,nur mit diesem Konto oder geht das auch bis ins private des nicht verschuldeten Inhabers?
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Ein Gemeinschaftskostenkonto würde gemeinsame Haftung bedeuten, würde ich nicht tun. Das ist ein Fall für den STB und RA die sollen einen rechtsicheren Vertrag aufsetzen.
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morpheus-06 schrieb:
Gemeinschaftskosten werden prozentual geteilt.
Ein Gemeinschaftskostenkonto würde gemeinsame Haftung bedeuten, würde ich nicht tun. Das ist ein Fall für den STB und RA die sollen einen rechtsicheren Vertrag aufsetzen.
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C.Zimmermann schrieb:
Therapeuten würde ich ich auch klar zuordnen bei einer Praxisgemeinschaft !
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