Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
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Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
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Trainingstherapie
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Du überzeugst als menschliche und
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Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
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folgender Fall: PP-Pat. verstorben und die Erben streiten.
Der Pat. wurde zu lebzeiten von einem RA betreut, der alle Re pünktlich bezahlt hat. Bei Tod endet die Betreuung und die Erben sind für die Rechnung zuständig. Ein Erbschein wurde beantragt und zwischenzeitlich auch ausgestellt. Eigentlich sollte alles gut sein.
Jetzt verweist ein Erbe auf den anderen. :confused:
Was tun?
Wer hat so etwas schon erlebt und kann mir wertvolle Tipps geben?
Wie verhält es sich mit den Verzugszinsen und der Mahngebühr?
Kann ich evtl. einen RA einschalten und wer bezahlt die Re des Anwalts?
Dank schon einmal für Eure Tipps
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Emmili schrieb:
Hey, liebe Kollegen
folgender Fall: PP-Pat. verstorben und die Erben streiten.
Der Pat. wurde zu lebzeiten von einem RA betreut, der alle Re pünktlich bezahlt hat. Bei Tod endet die Betreuung und die Erben sind für die Rechnung zuständig. Ein Erbschein wurde beantragt und zwischenzeitlich auch ausgestellt. Eigentlich sollte alles gut sein.
Jetzt verweist ein Erbe auf den anderen. :confused:
Was tun?
Wer hat so etwas schon erlebt und kann mir wertvolle Tipps geben?
Wie verhält es sich mit den Verzugszinsen und der Mahngebühr?
Kann ich evtl. einen RA einschalten und wer bezahlt die Re des Anwalts?
Dank schon einmal für Eure Tipps
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Helmut Fromberger schrieb:
Du kannst jederzeit in die Erbmasse hinein vollstrecken. Nachlaß ist pfändbar.
Am Amtsgericht Titel holen und die Sache einem Inkasso-Dienst
übergeben. Klar bekommen die dafür Gebühren (Provision),
aber ein Anwalt ist in der Regel teurer...
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> übergeben. Klar bekommen die dafür Gebühren (Provision),
> aber ein Anwalt ist in der Regel teurer ....
... aber die Gebühren übernimmt der Schuldner!
vg
Udo
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Udo schrieb:
chipchap schrieb:
> übergeben. Klar bekommen die dafür Gebühren (Provision),
> aber ein Anwalt ist in der Regel teurer ....
... aber die Gebühren übernimmt der Schuldner!
vg
Udo
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chipchap schrieb:
Ärger dich nicht damit rum... Die Zeit ist zu wertvoll.
Am Amtsgericht Titel holen und die Sache einem Inkasso-Dienst
übergeben. Klar bekommen die dafür Gebühren (Provision),
aber ein Anwalt ist in der Regel teurer...
Mehrere Erben haften als Gesamtschuldner. Du kannst Dir somit bei einer Erbengemeinschaft erst einmal, was sinnvoll ist, den solventesten Erben aussuchen und versuchen Dein Geld von ihm zu bekommen.
Zum Umfang der Erbenhaftung siehe:
Erbenhaftung
Danach haftet der Erbe im Regelfall nicht nur mit dem Nachlaß, sondern auch mit seinem Privatvermögen.
Walli :hushed:
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rudibam schrieb:
Es sei denn, die >Erben< haben das Erbe abgelehnt. Das ist mir einmal passiert.
Ich habe noch einmal den weniger solventen Erben angeschrieben, der das Barvervögen beansprucht.
Nächste Woche wird es eine Entscheidung geben.
Emmili
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Emmili schrieb:
Danke liebe Kollegen, für Eure wertvollen Beiträge.
Ich habe noch einmal den weniger solventen Erben angeschrieben, der das Barvervögen beansprucht.
Nächste Woche wird es eine Entscheidung geben.
Emmili
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W. Stangner schrieb:
Die Rechnung für den verstorbenen Patienten geht, falls ihm noch nicht zu dessen Lebzeiten zugegangen, an den/die Erben. Deine Rechnung = Forderung gehört zu den Nachlaßverbindlichkeiten, für die der Erbe/die Erben haften.
Mehrere Erben haften als Gesamtschuldner. Du kannst Dir somit bei einer Erbengemeinschaft erst einmal, was sinnvoll ist, den solventesten Erben aussuchen und versuchen Dein Geld von ihm zu bekommen.
Zum Umfang der Erbenhaftung siehe:
Erbenhaftung
Danach haftet der Erbe im Regelfall nicht nur mit dem Nachlaß, sondern auch mit seinem Privatvermögen.
Walli :hushed:
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