Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
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Ich bin Angestellter in einer Praxis für Physiotherapie. Heute habe ich ein Angebot von einem Sportverein bekommen, dort zusätzlich ein paar Stunden pro Woche zu arbeiten. Hier geht es allerdings nicht um Wellnessmassagen o.ä. sondern gezielt um Leistungen aus dem Bereich der Physiotherapie (Triggerpoints, Flossing, aktive Bewegungstherapie) überwiegend zur Linderung muskulärer Beschwerden und Förderung von Mobilität. Bei der Sportart handelt es sich um Cross-Fit.
Darf ich in diesem Fall bspw. ein Kleingewerbe anmelden und oben genannte Leistungen OHNE Rezept, sprich Verordnung eines Arztes, durchführen und Rechnungen dafür schreiben?
Falls Ja:
Inwiefern muss ich mich versichern, Umsatzsteuer ausweisen, etc.?
Oder kommt in diesem Fall eher eine 450€ Nebenbeschäftigung in Frage, bei dem ich vom Verein aus angestellt und angemeldet bin?
Danke schonmal im Voraus,
Grüße!
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Daitro schrieb:
Hallo liebe Physios!
Ich bin Angestellter in einer Praxis für Physiotherapie. Heute habe ich ein Angebot von einem Sportverein bekommen, dort zusätzlich ein paar Stunden pro Woche zu arbeiten. Hier geht es allerdings nicht um Wellnessmassagen o.ä. sondern gezielt um Leistungen aus dem Bereich der Physiotherapie (Triggerpoints, Flossing, aktive Bewegungstherapie) überwiegend zur Linderung muskulärer Beschwerden und Förderung von Mobilität. Bei der Sportart handelt es sich um Cross-Fit.
Darf ich in diesem Fall bspw. ein Kleingewerbe anmelden und oben genannte Leistungen OHNE Rezept, sprich Verordnung eines Arztes, durchführen und Rechnungen dafür schreiben?
Falls Ja:
Inwiefern muss ich mich versichern, Umsatzsteuer ausweisen, etc.?
Oder kommt in diesem Fall eher eine 450€ Nebenbeschäftigung in Frage, bei dem ich vom Verein aus angestellt und angemeldet bin?
Danke schonmal im Voraus,
Grüße!
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Wonderwoman schrieb:
Nein. Keine Behandlung ohne Rezept.
Allle guten Sportvereine haben PT's irgendwie angebunden, suche auch hier im Forum unter Sportvereine betreuen.
Klein g e w e r b e ist wohl nicht der richtige Ausdruck, eher NEBENTÄTIGKEIT, DANN aber ANZEIGE BEIM AG.
Eine Beschränkung auf 450€ ist nicht nötig, das wäre ein 2. Angestelltenverhältnis, m.E.ist eine selbständige Nebentätikeit sinnvoller.
mfg hgb :blush:
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ohne Rezept keine Behandlung
mit Rezept Behandlung nur in der zugelassenen Praxis oder als HB, nicht auf dem Sportplatz
als sekt. HP auch nicht möglich, das wäre Heilpraktik im Umherziehen, auch hier zählt der Praxissitz oder der HB.
Was kann passieren? Teure Abmahnung, Unterlassungserklärung, strafrechtliche Konsequenzen, im Schadensfall zusätzliche zivilrechtliche Konsequenzen
Mancher wird sagen, wo kein Käger kein Richter. Muss jeder selbst wissen wie das zu verantworten ist. Im Schadensfall hat man einen ganz schwarzen Peter.
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morpheus-06 schrieb:
Schwierige Lage,
ohne Rezept keine Behandlung
mit Rezept Behandlung nur in der zugelassenen Praxis oder als HB, nicht auf dem Sportplatz
als sekt. HP auch nicht möglich, das wäre Heilpraktik im Umherziehen, auch hier zählt der Praxissitz oder der HB.
Was kann passieren? Teure Abmahnung, Unterlassungserklärung, strafrechtliche Konsequenzen, im Schadensfall zusätzliche zivilrechtliche Konsequenzen
Mancher wird sagen, wo kein Käger kein Richter. Muss jeder selbst wissen wie das zu verantworten ist. Im Schadensfall hat man einen ganz schwarzen Peter.
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hgb schrieb:
Solange Du keine Kranken behandelst, brauchst Du kein Rezept. Erkundige Dich bei größeren Vereinen in der Nähe, z. B. Bundesliga-Fußball, wie sie es handhaben! Dort würde man sich mit Rezepten die Finger wundschreiben bzw. extra dafür Arzt und Sekretärin einstellen müssen.
Allle guten Sportvereine haben PT's irgendwie angebunden, suche auch hier im Forum unter Sportvereine betreuen.
Klein g e w e r b e ist wohl nicht der richtige Ausdruck, eher NEBENTÄTIGKEIT, DANN aber ANZEIGE BEIM AG.
Eine Beschränkung auf 450€ ist nicht nötig, das wäre ein 2. Angestelltenverhältnis, m.E.ist eine selbständige Nebentätikeit sinnvoller.
mfg hgb :blush:
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Da es für diese Tätigkeit viele Beispiele gibt, sollte sich Daitro umhören.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
Die Haftpflicht für jedwede Tätigkeit ist etwas Anderes als eine Rezeptpflicht für Sportlerbetreuung.
Da es für diese Tätigkeit viele Beispiele gibt, sollte sich Daitro umhören.
mfg hgb :blush:
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Tempelritter schrieb:
auch wenn das viele machen, wird es nicht besser, siehe Beitrag von Morpheus. Das ist genau das, was der Dozent im HP Seminar auch gesagt hat. Die Haftplicht könnte bei Behandlungen ohne Rezept durchaus eine Schadensregulierung ablehnen, hier sollt man den Vertrag sehr genau lesen.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
zudem ist es nicht erlaubt, aber das hat morpheus ja schon ausgeführt
stefan 302
zudem ist es nicht erlaubt, aber das hat morpheus ja schon ausgeführt
stefan 302
räusper... ich hatte das als Erste so beantwortet. Aber mich beachtet ja wieder keiner. :anguished:
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Wonderwoman schrieb:
stefan 302 schrieb am 11.1.16 16:46:
zudem ist es nicht erlaubt, aber das hat morpheus ja schon ausgeführt
stefan 302
räusper... ich hatte das als Erste so beantwortet. Aber mich beachtet ja wieder keiner. :anguished:
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
.....und wonderwoman gleich zu Beginn... :blush:
stefan 302
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Bulka schrieb:
Ich würde es nicht riskieren. Ich dachte bei mir würde nie ein Patient von der Bank fallen. Wenn es in der Praxis passiert, dann es nicht schön aber zumindestens ist normalerweise alles versichert. Wenn es bei dir im Sportverein passiert, dann ohne Verordnung, kann böse Folgen sein......
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