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Unsere familiengeführte Praxis ist
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3. deinem Beruf gerecht werden und
schwerpunktorientiert arbeiten
4. Voll oder Teilzeit arbeiten
5. 30 Tage Urlaub
6. eine Zeit fürs Ankommen...
medizinische Masseure
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Ich habe eine Neuro Patientin die gerne von mir Nordic Walking lernen möchte. Ich find die Idee gut, v.a. weil sich ein Park in der Nähe befindet.
Wie aber sieht es dann mit der Versicherung aus? Geht das überhaupt?
Danke für eure Hilfe. :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen!
Ich habe eine Neuro Patientin die gerne von mir Nordic Walking lernen möchte. Ich find die Idee gut, v.a. weil sich ein Park in der Nähe befindet.
Wie aber sieht es dann mit der Versicherung aus? Geht das überhaupt?
Danke für eure Hilfe. :wink:
Allerdings ist Nordic Walking keine verordnungsfähige Physiotherapie.
Frag doch mal deine Versicherung danach.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Die Idee per sé ist gut, mache ich selber.
Allerdings ist Nordic Walking keine verordnungsfähige Physiotherapie.
Frag doch mal deine Versicherung danach.
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susanne54 schrieb:
NW auf Rezept geht nicht, aber wenn es ne Neuro-Patientin ist, könnte man es im Rahmen des Bobath-Konzeptes schon als zielorientierte Behandlung sehen. Nur, wie das versicherungsrechtlich aussieht, weiß ich nicht. Ich selbst hab mal mit einer Neuro-Patientin Radfahren erarbeitet, allerdings auf dem Parkplatz hinter der Praxis.
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eim schrieb:
Generell ,egal ob als Prävention/Selbstzahlerleistung oder auf Rezept, dafür gibts die Berufshaftpflichtversicherung. MA ist dabei auch über die BG weiterversichert.Aber nachfragen bei der Versicherung ist nicht schädlich
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morpheus-06 schrieb:
nicht auf Rezept, außerhalb davon als Selbstzahlerleistung würde es gehen.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Das mußt du mit deiner Berufshaftpflicht abklären. Ich habe Leistungen auf Selbstzahlerbasis ausdrücklich in meiner Police vermerken lassen.
Gruß Britt
Ich habe schon bei der Aufnahme (ohne Zuschlag) das "Gelände und Umfeld in Laufweite" einer --weitläufigen-- Einrichtung für Menschen mit Behinderung und "Sportkurse (v.a. Nordic Walking und Bogenschießen)" in meine Haftpflichtversicherung aufnehmen lassen.
So drehst du den Spieß um: Wenn etwas passiert kannst du, mit einer Kopie deiner Police, nachweisen das du diese Aktivitäten ausdrücklich hast einschließen lassen. Umgekehrt behalten sich die Versicherungen dafür das Recht vor, binnen einer benannten Frist die Prämie anzupassen...
...ist aber alles kein Problem wenn man anruft und fragt - von den Haftpflichtversicherungen ist weniger von einer in-den-Rücken-Fallerei zu hören als von den Krankenversicherungen - Risiken werden benannt, von den Versicherungen kalkuliert und beziffert oder abgelehnt :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Antworten. Rufe am Montag meine Versicherung an :blush:
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chipchap schrieb:
Auch als AN war ich über die Betriebshaftpflicht der Praxis abgesichert, wenn ich mit Patienten auf dem Gehweg Rollstuhltraining gemacht habe.
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Papa Alpaka schrieb:
Dito.
Ich habe schon bei der Aufnahme (ohne Zuschlag) das "Gelände und Umfeld in Laufweite" einer --weitläufigen-- Einrichtung für Menschen mit Behinderung und "Sportkurse (v.a. Nordic Walking und Bogenschießen)" in meine Haftpflichtversicherung aufnehmen lassen.
So drehst du den Spieß um: Wenn etwas passiert kannst du, mit einer Kopie deiner Police, nachweisen das du diese Aktivitäten ausdrücklich hast einschließen lassen. Umgekehrt behalten sich die Versicherungen dafür das Recht vor, binnen einer benannten Frist die Prämie anzupassen...
...ist aber alles kein Problem wenn man anruft und fragt - von den Haftpflichtversicherungen ist weniger von einer in-den-Rücken-Fallerei zu hören als von den Krankenversicherungen - Risiken werden benannt, von den Versicherungen kalkuliert und beziffert oder abgelehnt :)
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