Für unsere
Physiotherapie/Spiraldynamik-Praxis
suchen wir ab dem 01.04.2025 -
oder auch später - eine
Physiotherapeutin in Voll- oder
Teilzeit; d.h. 12 - 35
Wochenstunden wären
wünschenswert.
Was treibt uns an:
Am WICHTIGSTEN: Humor und das Leben
nicht zu ernst nehmen;
Wer wir sind - und was wir so
machen:
Eine funktionell arbeitende Praxis
mit dem Schwerpunkt
Spiraldynamik (Lizenz-Praxis).
Genau so kommen aber auch alle
anderen
sinnvollen Konzepte/Ideen zum
Einsatz - ganz
na...
Physiotherapie/Spiraldynamik-Praxis
suchen wir ab dem 01.04.2025 -
oder auch später - eine
Physiotherapeutin in Voll- oder
Teilzeit; d.h. 12 - 35
Wochenstunden wären
wünschenswert.
Was treibt uns an:
Am WICHTIGSTEN: Humor und das Leben
nicht zu ernst nehmen;
Wer wir sind - und was wir so
machen:
Eine funktionell arbeitende Praxis
mit dem Schwerpunkt
Spiraldynamik (Lizenz-Praxis).
Genau so kommen aber auch alle
anderen
sinnvollen Konzepte/Ideen zum
Einsatz - ganz
na...
Besten Dank
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Martina Hohnen schrieb:
Hallo zusammen, kann mir jemand Auskunft geben, ob ein Physio HP auch wie die anderen HP´s von der gesetztlichen Rentenversicherungspflicht befreit ist? Wenn ja, schön..., wenn nicht..., warum dann nicht?
Besten Dank
Steuerberater wissen sowas
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mario29 schrieb:
Soweit ich informiert bin muss du aber dann jemanden angestellt haben,der aber über450 Euro, also sozipfl. ist.
Steuerberater wissen sowas
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PT und PTHP sind zwei unterschiedliche Tätigkeiten. Einmal wird man als PT tätig (Rezept etc.) und einmal als sektoraler HP. Klingt zwar nach dissoziativer Persönlichkeitsstörung, ist aber so.
Falls ich mich irre, dann bitte berichtigen :blush: :wink:
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Bernie schrieb:
Für die Tätigkeiten als sek. HP (also PTHP) ist man von der RV-Pflicht befreit. Die Tätigkeit als PT ist davon nicht betroffen. Hier gilt weiterhin die RV-Pflicht mit den bekannten Außnahmen.
PT und PTHP sind zwei unterschiedliche Tätigkeiten. Einmal wird man als PT tätig (Rezept etc.) und einmal als sektoraler HP. Klingt zwar nach dissoziativer Persönlichkeitsstörung, ist aber so.
Falls ich mich irre, dann bitte berichtigen :blush: :wink:
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canna41 schrieb:
Hallo. Du bist nicht von der Rentversicherungspflicht befreit. Habe damalig RA Bill ausdrücklich danach gefragt. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Zudem werden Deine Haupteinnahmen sicherlich aufgrund von Rezepten erfolgen. Beschäftige also 1 oder mehrere Arbeitnehmer mit einem Mindestverdienst von 451,oo Euro und Du kannst Dich von der Rentversicherungspflicht befreien.
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morpheus-06 schrieb:
lt. DRV und anderen Quellen wie z.B. Dr. Boxberg ist man als HP / sek. HP von der DRV befreit, auch ohne AN.
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