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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Physio HP von gesetzlicher Rente befreit

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Neues Thema
Physio HP von gesetzlicher Rente befreit
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Martina Hohnen
17.06.2013 16:49
Hallo zusammen, kann mir jemand Auskunft geben, ob ein Physio HP auch wie die anderen HP´s von der gesetztlichen Rentenversicherungspflicht befreit ist? Wenn ja, schön..., wenn nicht..., warum dann nicht?
Besten Dank
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Martina Hohnen schrieb:

Hallo zusammen, kann mir jemand Auskunft geben, ob ein Physio HP auch wie die anderen HP´s von der gesetztlichen Rentenversicherungspflicht befreit ist? Wenn ja, schön..., wenn nicht..., warum dann nicht?
Besten Dank

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mario29
17.06.2013 21:02
Soweit ich informiert bin muss du aber dann jemanden angestellt haben,der aber über450 Euro, also sozipfl. ist.
Steuerberater wissen sowas
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Soweit ich informiert bin muss du aber dann jemanden angestellt haben,der aber über450 Euro, also sozipfl. ist. Steuerberater wissen sowas
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mario29 schrieb:

Soweit ich informiert bin muss du aber dann jemanden angestellt haben,der aber über450 Euro, also sozipfl. ist.
Steuerberater wissen sowas

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canna41
18.06.2013 08:11
Hallo. Du bist nicht von der Rentversicherungspflicht befreit. Habe damalig RA Bill ausdrücklich danach gefragt. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Zudem werden Deine Haupteinnahmen sicherlich aufgrund von Rezepten erfolgen. Beschäftige also 1 oder mehrere Arbeitnehmer mit einem Mindestverdienst von 451,oo Euro und Du kannst Dich von der Rentversicherungspflicht befreien.
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Hallo. Du bist nicht von der Rentversicherungspflicht befreit. Habe damalig RA Bill ausdrücklich danach gefragt. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Zudem werden Deine Haupteinnahmen sicherlich aufgrund von Rezepten erfolgen. Beschäftige also 1 oder mehrere Arbeitnehmer mit einem Mindestverdienst von 451,oo Euro und Du kannst Dich von der Rentversicherungspflicht befreien.
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Bernie
18.06.2013 08:42
Für die Tätigkeiten als sek. HP (also PTHP) ist man von der RV-Pflicht befreit. Die Tätigkeit als PT ist davon nicht betroffen. Hier gilt weiterhin die RV-Pflicht mit den bekannten Außnahmen.
PT und PTHP sind zwei unterschiedliche Tätigkeiten. Einmal wird man als PT tätig (Rezept etc.) und einmal als sektoraler HP. Klingt zwar nach dissoziativer Persönlichkeitsstörung, ist aber so.
Falls ich mich irre, dann bitte berichtigen :blush: :wink:

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Für die Tätigkeiten als sek. HP (also PTHP) ist man von der RV-Pflicht befreit. Die Tätigkeit als PT ist davon nicht betroffen. Hier gilt weiterhin die RV-Pflicht mit den bekannten Außnahmen. PT und PTHP sind zwei unterschiedliche Tätigkeiten. Einmal wird man als PT tätig (Rezept etc.) und einmal als sektoraler HP. Klingt zwar nach dissoziativer Persönlichkeitsstörung, ist aber so. Falls ich mich irre, dann bitte berichtigen :blush: :wink:
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Bernie schrieb:

Für die Tätigkeiten als sek. HP (also PTHP) ist man von der RV-Pflicht befreit. Die Tätigkeit als PT ist davon nicht betroffen. Hier gilt weiterhin die RV-Pflicht mit den bekannten Außnahmen.
PT und PTHP sind zwei unterschiedliche Tätigkeiten. Einmal wird man als PT tätig (Rezept etc.) und einmal als sektoraler HP. Klingt zwar nach dissoziativer Persönlichkeitsstörung, ist aber so.
Falls ich mich irre, dann bitte berichtigen :blush: :wink:

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canna41 schrieb:

Hallo. Du bist nicht von der Rentversicherungspflicht befreit. Habe damalig RA Bill ausdrücklich danach gefragt. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Zudem werden Deine Haupteinnahmen sicherlich aufgrund von Rezepten erfolgen. Beschäftige also 1 oder mehrere Arbeitnehmer mit einem Mindestverdienst von 451,oo Euro und Du kannst Dich von der Rentversicherungspflicht befreien.

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morpheus-06
18.06.2013 08:38
lt. DRV und anderen Quellen wie z.B. Dr. Boxberg ist man als HP / sek. HP von der DRV befreit, auch ohne AN.
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lt. DRV und anderen Quellen wie z.B. Dr. Boxberg ist man als HP / sek. HP von der DRV befreit, auch ohne AN.
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morpheus-06 schrieb:

lt. DRV und anderen Quellen wie z.B. Dr. Boxberg ist man als HP / sek. HP von der DRV befreit, auch ohne AN.



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