Hallo,
hat Jemand Erfahrung bzgl. der Suche, Beschäftigung von Physios auf Aushilfsbasis? Wäre für tipps dankbar wie man solche Angelegenheiten händelt. Wollen eine beschäftigen als Urlaubsvertretung bzw. Krankheitsvertretung auf Stunden-Basis.
Vielen Dank vorab
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M83Axel schrieb:
Hallo,
hat Jemand Erfahrung bzgl. der Suche, Beschäftigung von Physios auf Aushilfsbasis? Wäre für tipps dankbar wie man solche Angelegenheiten händelt. Wollen eine beschäftigen als Urlaubsvertretung bzw. Krankheitsvertretung auf Stunden-Basis.
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Warum nicht auf Minijobbasis (Details siehe Minijob-Zentrale)? Man definiert allerdings keine Wochenarbeitszeit sondern rechnet die gewünschte Arbeitszeit z.B. auf 6 Monate oder ein Kalenderjahr um. Am Jahresende sollte die 5400€ Verdienstgrenze nicht überschritten werden. Im Vertrag ist dann formuliert, dass die Arbeitszeit gem. dem Arbeitsanfall flexibel verteilt wird. Hilfreich wäre es sicherlich für die genauen Vertragsinhalte mit einem Anwalt (Arbeitsrecht) Rücksprache zu halten.
Hauptproblem ist da weniger die vertragsrechtliche Seite sondern vielmehr auf dem freien Markt jemanden zu finden, der derartig flexibel arbeiten kann und will. Für reine Aushilfstätigkeiten gibt es Sonderregelungen. M.W. sind diese aber immer zeitlich zu befristen. Man kann das googeln, da bin ich nicht ausreichend kompetent. Gruß S.
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Warum nicht auf Minijobbasis (Details siehe Minijob-Zentrale)? Man definiert allerdings keine Wochenarbeitszeit sondern rechnet die gewünschte Arbeitszeit z.B. auf 6 Monate oder ein Kalenderjahr um. Am Jahresende sollte die 5400€ Verdienstgrenze nicht überschritten werden. Im Vertrag ist dann formuliert, dass die Arbeitszeit gem. dem Arbeitsanfall flexibel verteilt wird. Hilfreich wäre es sicherlich für die genauen Vertragsinhalte mit einem Anwalt (Arbeitsrecht) Rücksprache zu halten.
Hauptproblem ist da weniger die vertragsrechtliche Seite sondern vielmehr auf dem freien Markt jemanden zu finden, der derartig flexibel arbeiten kann und will. Für reine Aushilfstätigkeiten gibt es Sonderregelungen. M.W. sind diese aber immer zeitlich zu befristen. Man kann das googeln, da bin ich nicht ausreichend kompetent. Gruß S.
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--> und das geld fließt dann natürlich auch regelmäßig - eine bezahlung nur nach stundenbasis und damit die verlegung des arbeitgeberrisikos auf den arbeitnehmer ist nicht zulässig.
--> und das geld fließt dann natürlich auch regelmäßig - eine bezahlung nur nach stundenbasis und damit die verlegung des arbeitgeberrisikos auf den arbeitnehmer ist nicht zulässig.
--> und: vollständige flexibilität kostet natürlich!
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Chris12.73 schrieb:
--> und das geld fließt dann natürlich auch regelmäßig - eine bezahlung nur nach stundenbasis und damit die verlegung des arbeitgeberrisikos auf den arbeitnehmer ist nicht zulässig.
Warum nicht auf Minijobbasis (Details siehe Minijob-Zentrale)? Man definiert allerdings keine Wochenarbeitszeit sondern rechnet die gewünschte Arbeitszeit z.B. auf 6 Monate oder ein Kalenderjahr um. Am Jahresende sollte die 5400€ Verdienstgrenze nicht überschritten werden. Im Vertrag ist dann formuliert, dass die Arbeitszeit gem. dem Arbeitsanfall flexibel verteilt wird. Hilfreich wäre es sicherlich für die genauen Vertragsinhalte mit einem Anwalt (Arbeitsrecht) Rücksprache zu halten.
Hauptproblem ist da weniger die vertragsrechtliche Seite sondern vielmehr auf dem freien Markt jemanden zu finden, der derartig flexibel arbeiten kann und will. Für reine Aushilfstätigkeiten gibt es Sonderregelungen. M.W. sind diese aber immer zeitlich zu befristen. Man kann das googeln, da bin ich nicht ausreichend kompetent. Gruß S.
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M83Axel schrieb:
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Hauptproblem ist da weniger die vertragsrechtliche Seite sondern vielmehr auf dem freien Markt jemanden zu finden, der derartig flexibel arbeiten kann und will. Für reine Aushilfstätigkeiten gibt es Sonderregelungen. M.W. sind diese aber immer zeitlich zu befristen. Man kann das googeln, da bin ich nicht ausreichend kompetent. Gruß S.
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--> und: vollständige flexibilität kostet natürlich!
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Chris12.73 schrieb:
--> und das geld fließt dann natürlich auch regelmäßig - eine bezahlung nur nach stundenbasis und damit die verlegung des arbeitgeberrisikos auf den arbeitnehmer ist nicht zulässig.
--> und: vollständige flexibilität kostet natürlich!
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Shakespeare schrieb:
Warum nicht auf Minijobbasis (Details siehe Minijob-Zentrale)? Man definiert allerdings keine Wochenarbeitszeit sondern rechnet die gewünschte Arbeitszeit z.B. auf 6 Monate oder ein Kalenderjahr um. Am Jahresende sollte die 5400€ Verdienstgrenze nicht überschritten werden. Im Vertrag ist dann formuliert, dass die Arbeitszeit gem. dem Arbeitsanfall flexibel verteilt wird. Hilfreich wäre es sicherlich für die genauen Vertragsinhalte mit einem Anwalt (Arbeitsrecht) Rücksprache zu halten.
Hauptproblem ist da weniger die vertragsrechtliche Seite sondern vielmehr auf dem freien Markt jemanden zu finden, der derartig flexibel arbeiten kann und will. Für reine Aushilfstätigkeiten gibt es Sonderregelungen. M.W. sind diese aber immer zeitlich zu befristen. Man kann das googeln, da bin ich nicht ausreichend kompetent. Gruß S.
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