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- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
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Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
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- viel Urlaub/Freizeit möglich
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besteht die Aufsichtspflicht des Therapeuten an der Behandlungsbank für den Patienten? Will heissen, ist der Therapeut in jedem Fall Schuld, wenn der Patient ohne Fremdeinwirkung von der Behandlungsbank in der Praxis fällt und sich verletzt?
Gibt es hier juristische Präzedenzfälle?
Vielen Dank.
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JochenKo schrieb:
Liebe Community,
besteht die Aufsichtspflicht des Therapeuten an der Behandlungsbank für den Patienten? Will heissen, ist der Therapeut in jedem Fall Schuld, wenn der Patient ohne Fremdeinwirkung von der Behandlungsbank in der Praxis fällt und sich verletzt?
Gibt es hier juristische Präzedenzfälle?
Vielen Dank.
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Kann man in der Geriatrie und bei älteren und neurologischen Pat. ja nachvollziehen - aber generell?
Wohl eher übertrieben.
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christine81 schrieb:
Das würde heißen, ich muß beim Patienten bleiben, bis sich dieser aus- und nach der Behandlung wieder angezogen hat, bis keine Gefahr mehr beteht, dass er mir von der Bank fällt oder sonst wie im Behandlungsraum stürzt?
Kann man in der Geriatrie und bei älteren und neurologischen Pat. ja nachvollziehen - aber generell?
Wohl eher übertrieben.
Allerdings ist es mir noch nicht mal im Traum bislang eingefallen, ein Patient auf der Behandelbank allein zu lassen. Dieser Sicherheitsaspekt ist mir vor 30 Jahre in der Ausbildung so was von eingebläut worden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Mag sein, dass übertrieben ist, aber so sieht es nunmal juristisch aus.
Allerdings ist es mir noch nicht mal im Traum bislang eingefallen, ein Patient auf der Behandelbank allein zu lassen. Dieser Sicherheitsaspekt ist mir vor 30 Jahre in der Ausbildung so was von eingebläut worden.
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JochenKo schrieb:
Vielen Dank für die Beiträge. Kennt jemand den juristischen Ernstfall bei physisch und psychisch nicht eingeschränkten Personen?
Viel Erfolg,
m.
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michael933 schrieb:
Ggf. -das ist nicht als Scherz gemeint- Deine Berufshaftpflicht danach fragen. Informiert hast Du sie sicherlich ja bereits.
Viel Erfolg,
m.
Es muss unterschieden werden in leicht/mittel und grob Fahrlässig:
Grob Fahrlässig wäre es wenn beispielsweise der Therapeut den Behandlungsraum verlässt und die Behandlungsliege hochgefahren ist! Denn hier kann man davon ausgehen, dass etwas passieren kann. Noch schlimmer wenn der Patient so vergessen wird, denn auch gebrechliche haben ihre Geduldsgrenzen.
Neben der Aufsichtspflicht sehe ich hier auch die Führsorgepflicht verletzt. Selbst ein Körperlich und geistig fitter Mensch kann sich beim Sprung von der Behandlungsliege einen Knochen brechen.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Hier kommt es auch auf die Begleitumstände an!
Es muss unterschieden werden in leicht/mittel und grob Fahrlässig:
Grob Fahrlässig wäre es wenn beispielsweise der Therapeut den Behandlungsraum verlässt und die Behandlungsliege hochgefahren ist! Denn hier kann man davon ausgehen, dass etwas passieren kann. Noch schlimmer wenn der Patient so vergessen wird, denn auch gebrechliche haben ihre Geduldsgrenzen.
Neben der Aufsichtspflicht sehe ich hier auch die Führsorgepflicht verletzt. Selbst ein Körperlich und geistig fitter Mensch kann sich beim Sprung von der Behandlungsliege einen Knochen brechen.
MFG
Meitao
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JochenKo schrieb:
Vielen Dank. Informieren musste ich glücklicherweise niemanden, da diese Anfrage hier nicht für mich persönlich ist.
Gibt es jemanden, der sich damit formal juristisch näher auskennt?
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JochenKo schrieb:
Vielen Dank für Deinen Beitrag. Ist Deine getroffene Aussage Deine persönliche Meinung oder sprichst Du mit einem juristischen Hintergrund?
Gibt es jemanden, der sich damit formal juristisch näher auskennt?
Verbindliche rechtliche Auskunft mit Aufstellung, Quellenangabe und Verfahrensstrategie?
Dann bist du hier auf dem Holzweg, denn das erhälst du nur von einem Anwalt. Hier kannst du allenfalls eine grobe Einschätzung der Sachlage auf spärlich gesähtem Grund erwarten.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Welche Erwartungshaltung hast du an ein Forum?
Verbindliche rechtliche Auskunft mit Aufstellung, Quellenangabe und Verfahrensstrategie?
Dann bist du hier auf dem Holzweg, denn das erhälst du nur von einem Anwalt. Hier kannst du allenfalls eine grobe Einschätzung der Sachlage auf spärlich gesähtem Grund erwarten.
MFG
Meitao
Auch wenn es gut gemeint ist, darüber kann ich nur den Kopf schütteln. Kennst du das Spiel: "Stille Post"?
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britta109 schrieb:
Du fragst für eine dritte Person?
Auch wenn es gut gemeint ist, darüber kann ich nur den Kopf schütteln. Kennst du das Spiel: "Stille Post"?
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Elisabeth B schrieb:
Wie ist da dann wenn der Patient noch Wärme oder elektrotechnische bekommt?
Welche Erwartungshaltung hast du an ein Forum?
Verbindliche rechtliche Auskunft mit Aufstellung, Quellenangabe und Verfahrensstrategie?
Dann bist du hier auf dem Holzweg, denn das erhälst du nur von einem Anwalt. Hier kannst du allenfalls eine grobe Einschätzung der Sachlage auf spärlich gesähtem Grund erwarten.
MFG
Meitao
Ja genau die gleiche Sichtweise habe ich auch. Hier schreiben bezüglich Rechtsauskunft nur Leihen. Da ich kein Anwalt bin sondern nur Therapeutin kann ich auch keine und wahrscheinlich keiner der sich hier in diesem Forum bewegt, dir eine verbindliche Rechtsauskunft geben. Hier schreiben meines Wissens überwiegend Therapeuten aber keine Juristen. Da frag am besten mal einen Anwalt.
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Kukdiehe schrieb:
Meitao schrieb am 4.9.14 07:03:
Welche Erwartungshaltung hast du an ein Forum?
Verbindliche rechtliche Auskunft mit Aufstellung, Quellenangabe und Verfahrensstrategie?
Dann bist du hier auf dem Holzweg, denn das erhälst du nur von einem Anwalt. Hier kannst du allenfalls eine grobe Einschätzung der Sachlage auf spärlich gesähtem Grund erwarten.
MFG
Meitao
Ja genau die gleiche Sichtweise habe ich auch. Hier schreiben bezüglich Rechtsauskunft nur Leihen. Da ich kein Anwalt bin sondern nur Therapeutin kann ich auch keine und wahrscheinlich keiner der sich hier in diesem Forum bewegt, dir eine verbindliche Rechtsauskunft geben. Hier schreiben meines Wissens überwiegend Therapeuten aber keine Juristen. Da frag am besten mal einen Anwalt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ja. Der BGH ist in einem Grundsatzurteil schon vor Jahren davon ausgegangen, dass ein Sturz schlechterdings immer vermeidbar ist. Und damit bist du beim Sturz quasi automatisch in der Haftung.
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