Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
Physio abgeben kann?
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kinzi schrieb:
Weiß jemand, ob man als sekt.HP Physiotherapie alle Behandlungen selbst durchführen muß, oder sie an den , in der eigenen Praxis, angestellten
Physio abgeben kann?
nein, ja.
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Gibt's das auch irgendwo schriftlich?
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kinzi schrieb:
Also: Nur Diagnostik und Rezept ausstellen und dann weiterleiten an eigenen AG ?!
Gibt's das auch irgendwo schriftlich?
Also: Nur Diagnostik und Rezept ausstellen und dann weiterleiten an eigenen AG ?!
Gibt's das auch irgendwo schriftlich?
Ja
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morpheus-06 schrieb:
kinzi schrieb am 5.12.14 18:10:
Also: Nur Diagnostik und Rezept ausstellen und dann weiterleiten an eigenen AG ?!
Gibt's das auch irgendwo schriftlich?
Ja
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alobar schrieb:
dann kommt jetzt die große frage... WO steht´s???
Wenn du bei Thieme physiopraxis liest, kannst du im neuen Heft die Erklärung eines Anwaltes lesen, der Ausführung von M.P von Physio Deutschland würde ich keine 5 cent geben.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Wenn du Mitglied beim VPT bist, bekommst du dort die Antwort. Einmal vom BFM und einmal von einem SM.
Wenn du bei Thieme physiopraxis liest, kannst du im neuen Heft die Erklärung eines Anwaltes lesen, der Ausführung von M.P von Physio Deutschland würde ich keine 5 cent geben.
stefan 302
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Problem beschreiben
mocca schrieb:
hallo kinzi,
nein, ja.
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Aber nur Physiotherapie --- keine Osteopathie !!!!!
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eim schrieb:
Natürlich darfst du delegieren da du als HP-Physio ja eine Diagnose erstellst und somit darf ein anderer Physio die Arbeit machen.
Aber nur Physiotherapie --- keine Osteopathie !!!!!
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Inche schrieb:
Du darfst delegieren sowie eim bereits geschrieben hat stellts du ein Privat Rezept aus darf der Kollege damit Arbeiten stand Sek.Hp Prüfung von heute
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paul849 schrieb:
Darf man eben nicht. ruft mal euer nächstes Gesundheitsamt an. Die privaten Krankenkassen erkennen das zudem auch nicht an.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Leider falsch!
stefan 302
Darf man eben nicht. ruft mal euer nächstes Gesundheitsamt an. Die privaten Krankenkassen erkennen das zudem auch nicht an.
das ist falsch, selbst mein Gesundheitsamt das mir die Prüfung abgenommen hat sagt: wir dürfen delegieren und Rezepte über unseren Fachbereich ausstellen. Es gibt auch immer mehr PKVen die die Rechnungen des sekt. HP erstatten, wenn sie analog zur GOH gestellt wird.
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Tempelritter schrieb:
paul849 schrieb am 7.12.14 19:57:
Darf man eben nicht. ruft mal euer nächstes Gesundheitsamt an. Die privaten Krankenkassen erkennen das zudem auch nicht an.
das ist falsch, selbst mein Gesundheitsamt das mir die Prüfung abgenommen hat sagt: wir dürfen delegieren und Rezepte über unseren Fachbereich ausstellen. Es gibt auch immer mehr PKVen die die Rechnungen des sekt. HP erstatten, wenn sie analog zur GOH gestellt wird.
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Inche schrieb:
Danke Tempelritter so standes es bei uns auch wir hatten erst gestern unsere Prüfung und sollten daher auf dem aktuellen Stand sein.
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alobar schrieb:
Glückwunsch!
Danke Tempelritter so standes es bei uns auch wir hatten erst gestern unsere Prüfung und sollten daher auf dem aktuellen Stand sein.
Glückwunsch!
Das ist seit längerem der aktuelle Stand, ich hatte im Feb. 2014 die Überprüfung.
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Tempelritter schrieb:
Inche schrieb am 8.12.14 08:33:
Danke Tempelritter so standes es bei uns auch wir hatten erst gestern unsere Prüfung und sollten daher auf dem aktuellen Stand sein.
Glückwunsch!
Das ist seit längerem der aktuelle Stand, ich hatte im Feb. 2014 die Überprüfung.
aufgerollt wird - um Verunsicherung hervorzurufen?
MikeS
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MikeS schrieb:
Erstaunlich, wieviele hier angeblich selbst die sektorale HP-Überprüfung hinter sich gebracht haben aber dennoch mit katastrophalem Falschwissen ausgestattet sind. Der HP wie auch der sektorale HP können selbstverständlich im Rahmen des ihnen erlaubten Tätigkeitsgebietes Leistungen erbringen aber auch delegieren. Ich verstehe nicht warum dieses Thema immer wieder aufs Neue
aufgerollt wird - um Verunsicherung hervorzurufen?
MikeS
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Tempelritter schrieb:
es sind auch immer die gleichen wie paul849 :thumbsup:
So ist es. Anscheinend taugen die 60 Std Vorbereitungskurse nichts...
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
@MikeS
So ist es. Anscheinend taugen die 60 Std Vorbereitungskurse nichts...
stefan 302
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Tempelritter schrieb:
ich hatte nur 20 Std. an der VPT Akademie, das war ausreichend die Überprüfung zu bestehen. Es kommt immer auf die Qualität und Sachkenntnis der Referenten an.
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Inche schrieb:
Danke für die Glückwunche jetzt wird noch der Antrag gestellt dann gehts los. Ich hatte bei der Physio Akademie 40 Std erst ein Wochende dann 2 Wochen Zeit zum lernen dann noch ein Wochende inclusive Prüfung. 1 Tag Jura ,2 Tage Arzt und am 2 Wochende eine Heilpraktikerin die Dozenten waren sher gut und dazu gab es ein sher ausführliches Skript.
erstaunlich ist auch, wie sich PT-Vereine, die als Vertreter gegenüber dem GKV-System nichts gebacken bekommen, jetzt zu Interessensvertretungen (übrigens meist ohne Satzungsgrundlage) von Heilpraktikern aufspielen.
Nachtrag:
Da muss man ja fast schon Angst haben, dass der SHV sich auch noch bemühsigt fühlen könnte. Wo er doch so gerne untergeordneter Bestandteil des GKV-Systems wäre.
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mocca schrieb:
hallo MikeS,
erstaunlich ist auch, wie sich PT-Vereine, die als Vertreter gegenüber dem GKV-System nichts gebacken bekommen, jetzt zu Interessensvertretungen (übrigens meist ohne Satzungsgrundlage) von Heilpraktikern aufspielen.
Nachtrag:
Da muss man ja fast schon Angst haben, dass der SHV sich auch noch bemühsigt fühlen könnte. Wo er doch so gerne untergeordneter Bestandteil des GKV-Systems wäre.
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Dennis Kraus schrieb:
Dann hat sich die Qaulität der Ausbildung beim VPT dramatisch gesteigert...Ich habe Anfang 2013 dort einen Kurs belegt und TROTZ dieses Kurses im April 2013 bestanden. Mehr Falschwissen auf rechtlicher Seite konnte man nicht vermitteln...Abgebügelt wurden kritische Kommentare sogar aus Mitgliedskreisen mit den Worten " Stören sie doch bitte nicht den Unterricht"...(Nachdem Osteopathie durch HP(PT) als erlaubt eingestuft wurde und eine Manipulation doch nur eine "Mobilisation mit kleinem Impuls" sei)...
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Tempelritter schrieb:
Das hatte ich auch gehört, das waren aber noch die zwei Damen? Mein Seminar war bei RA Alt und Fr. Dr. Kadoic, das war als Vorbereitung sehr gut.
Aber gut wenn sich das verändert hat!
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Dennis Kraus schrieb:
Yes. Zwei Damen waren das. Zeit- und Geldverschwendung. Abgelesener Mist vom Blatt.
Aber gut wenn sich das verändert hat!
starke Argumente.
Nur wenn jedes BL schon seine eigenen Titel schafft, dann dürften die Erlaubnis-Urkunden bei evtl. Einschränkungen auch unterschiedlich ausformuliert sein.
Es lebe die Bannanen-Republik-Deutschland.
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mocca schrieb:
hallo alobar,
starke Argumente.
Nur wenn jedes BL schon seine eigenen Titel schafft, dann dürften die Erlaubnis-Urkunden bei evtl. Einschränkungen auch unterschiedlich ausformuliert sein.
Es lebe die Bannanen-Republik-Deutschland.
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Tempelritter schrieb:
ich habe Erlaubnisurkunden gesehen die Cranio und Osteopathie namentlich ausgeschlossen hatten, so kann jeder Regierungsbezirk sein eigenes Ding machen. Gestützt auf die § und die Urteile dazu.
Bezeichnung "Heilpraktiker für Physiotherapie" ist absolut zulässig, auch wenn etwas anderes in der Erlaubnisurkunde steht.
MikeS
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MikeS schrieb:
Was irgendein Möchtegernbeamter in irgendeiner Verwaltungsbehörde auf irgendeinem Wisch Papier schreibt, interessiert nicht die Bohne. Es gibt zur Führung der Bezeichnung bereits ein schönes Urteil: OVG Niedersachsen 8 LA 71/10 vom 07.02.2011. Die Führung der
Bezeichnung "Heilpraktiker für Physiotherapie" ist absolut zulässig, auch wenn etwas anderes in der Erlaubnisurkunde steht.
MikeS
danke für den Urteilshinweis.
Du weißt, dass es hier um Psychotherapie geht und die Übertragbarkeit offen und damit interpretierbar bleibt.
In meiner Erlaubnisurkunde ist aber die zu führende Bezeichnung klar festgelegt. Diese scheint im Psycho-Fall nicht klar geregelt gewesen zu sein, und somit entstanden erst strittige Aufassungen dazu.
Nachtrag: Siehe auch Tempelritter vom 9. 12. 14
..."Im Begleitschreiben zur Erlaubnis steht das extra mit drin, die Berufsbezeichnung ist so zu führen wie auf der Erlaubnisurkunde genannt"...
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mocca schrieb:
hallo MikeS,
danke für den Urteilshinweis.
Du weißt, dass es hier um Psychotherapie geht und die Übertragbarkeit offen und damit interpretierbar bleibt.
In meiner Erlaubnisurkunde ist aber die zu führende Bezeichnung klar festgelegt. Diese scheint im Psycho-Fall nicht klar geregelt gewesen zu sein, und somit entstanden erst strittige Aufassungen dazu.
Nachtrag: Siehe auch Tempelritter vom 9. 12. 14
..."Im Begleitschreiben zur Erlaubnis steht das extra mit drin, die Berufsbezeichnung ist so zu führen wie auf der Erlaubnisurkunde genannt"...
auch wer logisch darüber nachdenkt muss zu diesem Schluss kommen :blush:
Kurzes Zitat aus dem Urteil:
".... Dabei ist zu berücksichtigen, dass der hierzu berufene Gesetzgeber für Inhaber einer auf das Gebiet
der Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis eine geschützte Berufsbezeichnung nicht bestimmt
hat. Inhaber einer solchen beschränkten Heilpraktikererlaubnis müssen sich vielmehr - insbesondere im
Spannungsfeld zwischen dem "Heilpraktiker" (§ 1 Abs. 3 Satz 2 HeilPrG) als Inhaber der uneingeschränkten
Heilpraktikererlaubnis und dem approbierten "Psychologischen Psychotherapeuten" (§ 1 Abs. 1 Satz 1
PsychThG) - selbst für eine im Rechts- und Geschäftsverkehr zu verwendende Bezeichnung der von ihnen
ausgeübten Tätigkeit entscheiden. Dies bedingt, dass es nicht nur eine richtige Bezeichnung für die von
ihnen ausgeübte Tätigkeit gibt und die Erlaubnisinhaber auch nicht an Empfehlungen der Verwaltung für als
geeignet erachtete Bezeichnungen gebunden sind (vgl. Protokoll der 22. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft
der Obersten Landesgesundheitsbehörden vom 20./21.11.2008, Bl. 118 Beiakte B: "Heilpraktiker/in
beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie"; Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie
und Gesundheit, Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem
Heilpraktikergesetz, Nds. MBl. 2007, S. 253, dort Nr. 8.2: " "Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet
der Psychotherapie " bzw. "Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie"). Der Rechts- und
Geschäftsverkehr muss sich vielmehr auf verschiedene, unter Umständen auch zahlreiche verschiedene
(zulässige) Bezeichnungen einstellen.
Desweiteren:
".... Gegen eine Irreführung durch die Verwendung der Bezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie" spricht
auch, dass Inhabern einer Erlaubnis, die Heilkunde ohne Bestallung beschränkt auf das Gebiet der
Psychotherapie auszuüben, die Verwendung der Bezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie" oder nahezu
gleicher Bezeichnungen von Aufsichtsbehörden ausdrücklich empfohlen worden ist (vgl. Ministerium für
Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz, Schreiben v. Mai 2008, Bl. 32 Beiakte
E ("Heilpraktiker - Psychotherapie"); Regierungspräsidium Darmstadt, Schreiben v. 3.2.2009 - II 24
18 L 8/03-1/09 -, Bl. 109 Beiakte B ("Heilpraktiker für Psychotherapie"); Stadt Krefeld v. 5.9.2006,
Bl. 50 Beiakte D ("Heilpraktiker (Psychotherapie)"); Stadt Dortmund v. 12.5.2006, Bl. 49 Beiakte D
("Heilpraktikerin (Psychotherapie)"); vgl. im Übrigen die Zusammenfassung im Protokoll der 22. Sitzung
der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden vom 20./21.11.2008, Bl. 116 Beiakte
B). Auch in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist eine Irreführung im Sinne des § 5 UWG wiederholt
verneint worden (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 3.4.2007 - 4 U 115/07 -, Bl. 161 Beiakte D; LG Oldenburg
(Oldenburg), Urt. v. 23.10.2008 - 15 O 1295/08 -, [...] Rn. 15; LG Mainz, Urt. v. 7.12.2006 - 12 HK.O
110/06 -, Bl. 74 Beiakte D)."
Sogar ein Hinweis auf das HWG findet sich:
"... Es ist schließlich nicht ersichtlich, dass das angefochtene Urteil aus anderen Gründen zumindest im Ergebnis
richtig ist. Insbesondere verstößt die Verwendung der Bezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie" nicht
gegen das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz) - HWG - in
der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3068), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 984)."
Man kann nun das Resümee ziehen, dass eine zu führende Bezeichnung in der Erlaubnisurkunde lediglich eine
Empfehlung darstellt, keineswegs aber eine absolut verbindliche "Anweisung" ist - auch wenn dies die
Behörde gerne hätte ...
Soweit so gut...
MikeS
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MikeS schrieb:
Das Urteil ist ganz sicher auf den Bereich der Physiotherapie anwendbar, nicht nur aus juristischer Sichtweise,
auch wer logisch darüber nachdenkt muss zu diesem Schluss kommen :blush:
Kurzes Zitat aus dem Urteil:
".... Dabei ist zu berücksichtigen, dass der hierzu berufene Gesetzgeber für Inhaber einer auf das Gebiet
der Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis eine geschützte Berufsbezeichnung nicht bestimmt
hat. Inhaber einer solchen beschränkten Heilpraktikererlaubnis müssen sich vielmehr - insbesondere im
Spannungsfeld zwischen dem "Heilpraktiker" (§ 1 Abs. 3 Satz 2 HeilPrG) als Inhaber der uneingeschränkten
Heilpraktikererlaubnis und dem approbierten "Psychologischen Psychotherapeuten" (§ 1 Abs. 1 Satz 1
PsychThG) - selbst für eine im Rechts- und Geschäftsverkehr zu verwendende Bezeichnung der von ihnen
ausgeübten Tätigkeit entscheiden. Dies bedingt, dass es nicht nur eine richtige Bezeichnung für die von
ihnen ausgeübte Tätigkeit gibt und die Erlaubnisinhaber auch nicht an Empfehlungen der Verwaltung für als
geeignet erachtete Bezeichnungen gebunden sind (vgl. Protokoll der 22. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft
der Obersten Landesgesundheitsbehörden vom 20./21.11.2008, Bl. 118 Beiakte B: "Heilpraktiker/in
beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie"; Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie
und Gesundheit, Richtlinie zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem
Heilpraktikergesetz, Nds. MBl. 2007, S. 253, dort Nr. 8.2: " "Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet
der Psychotherapie " bzw. "Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie"). Der Rechts- und
Geschäftsverkehr muss sich vielmehr auf verschiedene, unter Umständen auch zahlreiche verschiedene
(zulässige) Bezeichnungen einstellen.
Desweiteren:
".... Gegen eine Irreführung durch die Verwendung der Bezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie" spricht
auch, dass Inhabern einer Erlaubnis, die Heilkunde ohne Bestallung beschränkt auf das Gebiet der
Psychotherapie auszuüben, die Verwendung der Bezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie" oder nahezu
gleicher Bezeichnungen von Aufsichtsbehörden ausdrücklich empfohlen worden ist (vgl. Ministerium für
Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz, Schreiben v. Mai 2008, Bl. 32 Beiakte
E ("Heilpraktiker - Psychotherapie"); Regierungspräsidium Darmstadt, Schreiben v. 3.2.2009 - II 24
18 L 8/03-1/09 -, Bl. 109 Beiakte B ("Heilpraktiker für Psychotherapie"); Stadt Krefeld v. 5.9.2006,
Bl. 50 Beiakte D ("Heilpraktiker (Psychotherapie)"); Stadt Dortmund v. 12.5.2006, Bl. 49 Beiakte D
("Heilpraktikerin (Psychotherapie)"); vgl. im Übrigen die Zusammenfassung im Protokoll der 22. Sitzung
der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden vom 20./21.11.2008, Bl. 116 Beiakte
B). Auch in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung ist eine Irreführung im Sinne des § 5 UWG wiederholt
verneint worden (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 3.4.2007 - 4 U 115/07 -, Bl. 161 Beiakte D; LG Oldenburg
(Oldenburg), Urt. v. 23.10.2008 - 15 O 1295/08 -, [...] Rn. 15; LG Mainz, Urt. v. 7.12.2006 - 12 HK.O
110/06 -, Bl. 74 Beiakte D)."
Sogar ein Hinweis auf das HWG findet sich:
"... Es ist schließlich nicht ersichtlich, dass das angefochtene Urteil aus anderen Gründen zumindest im Ergebnis
richtig ist. Insbesondere verstößt die Verwendung der Bezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie" nicht
gegen das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz) - HWG - in
der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3068), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 984)."
Man kann nun das Resümee ziehen, dass eine zu führende Bezeichnung in der Erlaubnisurkunde lediglich eine
Empfehlung darstellt, keineswegs aber eine absolut verbindliche "Anweisung" ist - auch wenn dies die
Behörde gerne hätte ...
Soweit so gut...
MikeS
Ich muß dazu sagen, daß ich selber weder HP, noch sektoraler HP bin und für meine Chefin gefragt habe (sie ist sek. HP).
Ich kann ehrlich gesagt auch nicht verstehen, warum sie so etwas nicht weiß bzw. sich nicht selber erkundigen kann!
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kinzi schrieb:
Danke für eure zahlreichen Beiträge!!!
Ich muß dazu sagen, daß ich selber weder HP, noch sektoraler HP bin und für meine Chefin gefragt habe (sie ist sek. HP).
Ich kann ehrlich gesagt auch nicht verstehen, warum sie so etwas nicht weiß bzw. sich nicht selber erkundigen kann!
solange die Übertragbarkeit von Psycho auf Physio nicht gerichtlich abgesichert ist, wäre ich mit Resümees zurückhaltend.
Als PT fehlen mir die juristischen Kenntnisse, die Grundsätzlichkeit einer belastbaren Übertragung in diesem Fall zu beurteilen.
Zumal die Erstellung der Erlaubnisurkunden; zumindest bei mir und einigen meiner MAs, erst nach der Veröffentlichung des Psycho-Urteils liegen.
Noch ein kleiner Zusatzaspekt.
Eine Erlaubnisurkunde mit einer klar definierten Berufsbezeichnung sollte ja auch für den Berechtigten eine Schutzfunktion beinhalten.
Es könnte doch evtl. schädlich sein, wenn jeder ähnlich oder gar explizit anders Benannte, diese Bezeichnung beliebig nutzen würde.
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mocca schrieb:
hallo MikeS,
solange die Übertragbarkeit von Psycho auf Physio nicht gerichtlich abgesichert ist, wäre ich mit Resümees zurückhaltend.
Als PT fehlen mir die juristischen Kenntnisse, die Grundsätzlichkeit einer belastbaren Übertragung in diesem Fall zu beurteilen.
Zumal die Erstellung der Erlaubnisurkunden; zumindest bei mir und einigen meiner MAs, erst nach der Veröffentlichung des Psycho-Urteils liegen.
Noch ein kleiner Zusatzaspekt.
Eine Erlaubnisurkunde mit einer klar definierten Berufsbezeichnung sollte ja auch für den Berechtigten eine Schutzfunktion beinhalten.
Es könnte doch evtl. schädlich sein, wenn jeder ähnlich oder gar explizit anders Benannte, diese Bezeichnung beliebig nutzen würde.
Ein sekt. HP stellt eine Diagnose im Bereich Physiotherapie. Dieser stellt ein Rezept aus und lässt das dann durch seine Mitarbeiter behandeln.
Der Praxisinhaber und sekt. HP stellt am Ende der Behandlung eine Rechnung die er dann problemlos bezahlt bekomen hat.
Ich bin sehr gespannt .
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paul849 schrieb:
Nenne mir doch mal eine Krankenkasse die die Rezepte und die dazu gehörigen Rechnungen erstattet. Falls Du eine findest werde ich zu dieser Sache nie mehr posten. Falls Du aber keinen findest dann musst du deinen Aussage auch wiederrufen. Also nochmal zusammen gefasst.
Ein sekt. HP stellt eine Diagnose im Bereich Physiotherapie. Dieser stellt ein Rezept aus und lässt das dann durch seine Mitarbeiter behandeln.
Der Praxisinhaber und sekt. HP stellt am Ende der Behandlung eine Rechnung die er dann problemlos bezahlt bekomen hat.
Ich bin sehr gespannt .
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Dennis Kraus schrieb:
Debeka.
ich habe eine ganz wichtige Frage an euch, Profis, WENN ich /weil mit grosse HP man kann ,erlaubt für die Private Pat. rp/Verordnug wie heisst weiss nicht , für zB. im Bereich Podo , Pysiotherapie anorden, ob es möglich ist???
weil würde sehr gerne mit euch, zus. arbeiten,also im Ortschaft ist ein top Physiopraxis aber leider die wissen auch nicht.
lg :wink:
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Chanel schrieb:
:unamused:Hallo,liebe Grüsse an alle, erstmal möchte ich mich vorstellen, bin eine Podologin mit sekt.HP für Podo, und möchte mich gleich entschuldigen wenn ich gramatische Fehler mach, bin Ungarin,und als Erwachsene habe die d. Schprache angefangen.aber wir sind hier unsere Brot zu verdinen und keine Fremdschprachekorespondenten.
ich habe eine ganz wichtige Frage an euch, Profis, WENN ich /weil mit grosse HP man kann ,erlaubt für die Private Pat. rp/Verordnug wie heisst weiss nicht , für zB. im Bereich Podo , Pysiotherapie anorden, ob es möglich ist???
weil würde sehr gerne mit euch, zus. arbeiten,also im Ortschaft ist ein top Physiopraxis aber leider die wissen auch nicht.
lg :wink:
Meinst du das?
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Ramona Völlkopf schrieb:
Ein sektoraler HP darf nur in seinem Sektor verordnen.
Meinst du das?
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Chanel schrieb:
ja,also ich als podologe dürfte ich im mein Bereich rp aufstellen für kg
Ein Podologe HP darf nur ein Rezept über Podologie ausstellen.
Ein Physio HP darf nur ein Rezept über Physiotherapie ausstellen.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Nein.
Ein Podologe HP darf nur ein Rezept über Podologie ausstellen.
Ein Physio HP darf nur ein Rezept über Physiotherapie ausstellen.
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Inche schrieb:
Hallo Chanel nein du kannst keine Kg austellen sondern nur im bereich Podologie das was im HMR bei Podologie steht da wir Physio Hp ja auch keine Podologie verordnen dürfen
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Chanel schrieb:
:thumbsdown:
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PTP schrieb:
Wenn du den großen HP noch machst darfst du natürlich auch Physio-Rezepte ect ausstellen
nicht nur das (Physio-Rezepte ausstellen), nein Chanel darf auch Physio machen.
Und , vielleicht findet sie sogar Patienten, die sie dafür bezahlen.
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mocca schrieb:
hallo PTP,
nicht nur das (Physio-Rezepte ausstellen), nein Chanel darf auch Physio machen.
Und , vielleicht findet sie sogar Patienten, die sie dafür bezahlen.
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PTP schrieb:
Ja, und operieren darf sie auch :confused: wenn sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommt
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paul849 schrieb:
Also habe mal nachgefragt. Debeka, Beihile, UKV, AXA um nur ein paar zu nennen esratatten keine Rechnungen die von einem sekt. HP in Rechnung gestellt worden sind. Ausgestallte Rezepte werden umgehend an den Patienten zurückgesandt. Nur Rezepte für Physiotherapie ausgestellt von einem Heilpraktiker (Voll) oder einem Arzt werden anerkannt und vergütet. Falls jemand anderer Meinung ist oder nachweisbar andere Infos bitte posten. Das wäre hilfreich dabei sich zu entscheiden die Überprüfung für den sekt. HP zu machen.
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Tempelritter schrieb:
Ob eine Kasse erstattet ist doch völlig egal, wichtig für uns ist das legale arbeiten ohne ärztliche Verordnung. Ich habe wieder einen DKV Versicherten der meine Rechnung anteilig erstattet bekam.
Also habe mal nachgefragt. Debeka, Beihile, UKV, AXA um nur ein paar zu nennen esratatten keine Rechnungen die von einem sekt. HP in Rechnung gestellt worden sind. Ausgestallte Rezepte werden umgehend an den Patienten zurückgesandt. Nur Rezepte für Physiotherapie ausgestellt von einem Heilpraktiker (Voll) oder einem Arzt werden anerkannt und vergütet. Falls jemand anderer Meinung ist oder nachweisbar andere Infos bitte posten. Das wäre hilfreich dabei sich zu entscheiden die Überprüfung für den sekt. HP zu machen.
--> Kann durchaus sein, allerdings haben die privaten Versicherungen keine Chance, wenn es der Patient drauf ankommen lässt und in dem Versicherungsumfang Heilpraktikerleistungen beinhaltet sind. Denn ob die Verordnung oder Leistung von einem Heilpraktiker oder einem Heilpraktiker dessen Fachgebiet beschränkt ist, erbracht wird, spielt absolut keine Rolle. Entscheidend ist aber eben, ob der Patient dies
gegenüber seiner Versicherung auch durchsetzt - dies dürften dann etwa 10-20% der Betroffenen sein ...
MikeS
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MikeS schrieb:
paul849 schrieb am 17.12.14 19:36:
Also habe mal nachgefragt. Debeka, Beihile, UKV, AXA um nur ein paar zu nennen esratatten keine Rechnungen die von einem sekt. HP in Rechnung gestellt worden sind. Ausgestallte Rezepte werden umgehend an den Patienten zurückgesandt. Nur Rezepte für Physiotherapie ausgestellt von einem Heilpraktiker (Voll) oder einem Arzt werden anerkannt und vergütet. Falls jemand anderer Meinung ist oder nachweisbar andere Infos bitte posten. Das wäre hilfreich dabei sich zu entscheiden die Überprüfung für den sekt. HP zu machen.
--> Kann durchaus sein, allerdings haben die privaten Versicherungen keine Chance, wenn es der Patient drauf ankommen lässt und in dem Versicherungsumfang Heilpraktikerleistungen beinhaltet sind. Denn ob die Verordnung oder Leistung von einem Heilpraktiker oder einem Heilpraktiker dessen Fachgebiet beschränkt ist, erbracht wird, spielt absolut keine Rolle. Entscheidend ist aber eben, ob der Patient dies
gegenüber seiner Versicherung auch durchsetzt - dies dürften dann etwa 10-20% der Betroffenen sein ...
MikeS
Vor Gericht dürften sie keine Chance haben, was auch schon zu sehen ist.
Eine Patientin von uns (AXA) hatte eine Ablehnung, dann mit Anwalt gedroht , dann wurde bezahlt....
Stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Stimmt, denn alle Voraussetzungen sind genau gleich wie beim Voll-HP, eben nur auf die Physioth. begrenzt.
Vor Gericht dürften sie keine Chance haben, was auch schon zu sehen ist.
Eine Patientin von uns (AXA) hatte eine Ablehnung, dann mit Anwalt gedroht , dann wurde bezahlt....
Stefan 302
Soweit ich gehört habe zahlen auch nicht alle Rechnungen vom Voll HP und bestehen immer auf eine ärztliche Verordnung.
Es wäre hilfreich zu wissen wo das steht in den Versicherunsbedinungen das Rechnungen von einem sekt. HP anerkannt werden.
Viellicht von der AXA.
Die Aussage vom Mike stimmt daher nicht ganz. Es ist schon ein Unterschied ob eon Voll HP oder sektoraler abrechnet.
Bitte Beispiele nennen damit wir alle wissen an wen wir uns da wenden können.
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paul849 schrieb:
Laut Aussage dieser Versicherungen werden nur Rechnungen anerkannt die durch einen sg. Voll HP anerkannt. Es gibt keine Veränderung der Versicherungsbedigungen. . Dein Patient hat Glück gehabt. Beim nächsten Mal wird der Rechnungsausgleich abgelehnt.
Soweit ich gehört habe zahlen auch nicht alle Rechnungen vom Voll HP und bestehen immer auf eine ärztliche Verordnung.
Es wäre hilfreich zu wissen wo das steht in den Versicherunsbedinungen das Rechnungen von einem sekt. HP anerkannt werden.
Viellicht von der AXA.
Die Aussage vom Mike stimmt daher nicht ganz. Es ist schon ein Unterschied ob eon Voll HP oder sektoraler abrechnet.
Bitte Beispiele nennen damit wir alle wissen an wen wir uns da wenden können.
Kannst du das irgendwie belegen?
Warum hackst du so auf der Erstattung rum? Viel wichtiger ist das legale arbeiten ohne ärztliche Verordnung. Der sekt. HP ist dem Voll HP bis auf das Fachgebiet gleichgestellt. Nirgends ist eine weitere Unterscheidung definiert. Meine "HP-Patienten" werden von Woche zu Woche mehr, keiner macht sich Sorgen um irgendeine Erstattung.
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Tempelritter schrieb:
Zitat --Die Aussage vom Mike stimmt daher nicht ganz. Es ist schon ein Unterschied ob eon Voll HP oder sektoraler abrechnet.--
Kannst du das irgendwie belegen?
Warum hackst du so auf der Erstattung rum? Viel wichtiger ist das legale arbeiten ohne ärztliche Verordnung. Der sekt. HP ist dem Voll HP bis auf das Fachgebiet gleichgestellt. Nirgends ist eine weitere Unterscheidung definiert. Meine "HP-Patienten" werden von Woche zu Woche mehr, keiner macht sich Sorgen um irgendeine Erstattung.
absolut gar nichts zu tun. Es ist doch gang und gebe dass Versicherungen eine Leistungserstattung ablehnen
wenn sie auch nur den Funken eines Grundes zu erkennen meinen. Es ist und bleibt so: Egal ob HP oder
sektoraler HP: Wenn die Erstattung von HP-Leistungen Betragsbestandteil des Versicherungsvertrages ist
muss die Versicherung erstatten. Wenn dies abgelehnt wird und der Versicherte nichts dagegen tut haben
wir noch lange keine neue Rechtslage.
MikeS
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MikeS schrieb:
paul849 berichtet nur über die Erstattungspraktik der Versicherungen. Dies hat jedoch mit der Rechtslage
absolut gar nichts zu tun. Es ist doch gang und gebe dass Versicherungen eine Leistungserstattung ablehnen
wenn sie auch nur den Funken eines Grundes zu erkennen meinen. Es ist und bleibt so: Egal ob HP oder
sektoraler HP: Wenn die Erstattung von HP-Leistungen Betragsbestandteil des Versicherungsvertrages ist
muss die Versicherung erstatten. Wenn dies abgelehnt wird und der Versicherte nichts dagegen tut haben
wir noch lange keine neue Rechtslage.
MikeS
zitat]paul849 schrieb am 17.12.14 19:36:
Also habe mal nachgefragt. Debeka, Beihile, UKV, AXA um nur ein paar zu nennen esratatten keine Rechnungen die von einem sekt. HP in Rechnung gestellt worden sind. Ausgestallte Rezepte werden umgehend an den Patienten zurückgesandt. Nur Rezepte für Physiotherapie ausgestellt von einem Heilpraktiker (Voll) oder einem Arzt werden anerkannt und vergütet. Falls jemand anderer Meinung ist oder nachweisbar andere Infos bitte posten. Das wäre hilfreich dabei sich zu entscheiden die Überprüfung für den sekt. HP zu machen.
Die Erstattung ist doch kein Punkt die Überprüfung zu machen oder nicht.
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Tempelritter schrieb:
Paul fragt immer nach der Erstattung durch die PKV und hat dies geschrieben:
zitat]paul849 schrieb am 17.12.14 19:36:
Also habe mal nachgefragt. Debeka, Beihile, UKV, AXA um nur ein paar zu nennen esratatten keine Rechnungen die von einem sekt. HP in Rechnung gestellt worden sind. Ausgestallte Rezepte werden umgehend an den Patienten zurückgesandt. Nur Rezepte für Physiotherapie ausgestellt von einem Heilpraktiker (Voll) oder einem Arzt werden anerkannt und vergütet. Falls jemand anderer Meinung ist oder nachweisbar andere Infos bitte posten. Das wäre hilfreich dabei sich zu entscheiden die Überprüfung für den sekt. HP zu machen.
Die Erstattung ist doch kein Punkt die Überprüfung zu machen oder nicht.
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paul849 schrieb:
Ja die Frage ist natürlich ob sich das denn auch lohnt. Das macht doch keiner um nicht mehr zu verdienen oder ?
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Problem beschreiben
Dorit P. schrieb:
Ich habe meinen HP Physio in Sachsen bei HP- Schule Mehner und Bußhardt gemacht. Hier wurde uns ausdrücklich gesagt, dass man nicht "delegieren" darf. Das ist auf deren Internetseite auch durch ein Gutachten eines Dortmunder Rechtsanwaltes belegt. Wahrscheinlich wird das wieder überall anders betrachtet...
alle Achtung, du bist ja mit deiner Bewertung schneller als ich mit dem Schreiben.
Sieht ja schon fast wie ein konditioniertes Verhalten aus.
Aber bring doch Argumente. Gerne lasse ich mich von Tatsachen und Fakten überzeugen.
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Tempelritter schrieb:
ich sehe den Zusammenhang mit den Verbänden nicht, ich bin Physiotherapeut und Heilpraktiker Fachbereich Physiotherapie. Wer soll mich besser beraten und vertreten wie mein PT-Verband? Ich habe bei Fragen im Bezug auf die Umsetzung und Abrechnung als HP PT auf Anhieb kompetente Antworten bekommen.
das mit der Anerkennung und der Erlaubnis haben wir gemeinsam.
Ich sehe aber schon einen Unterschied in der Interessenvertretung und Beratung eines Heilhilfsberuflers und der eines Heilberuflers.
Es mag ja sogar ein gewisser Reiz darin liegen, wenn über den SHV Heilpraktikervertretungen, so zu sagen durch die Hintertür, Bestandteil des GKV-Systems werden können.
..."Heilpraktiker Fachbereich Physiotherapie"... steht das so in deiner Erlaubnisurkunde? In meiner steht "Heilpraktiker (Physiotherapie)".
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mocca schrieb:
hallo Tempelritter,
das mit der Anerkennung und der Erlaubnis haben wir gemeinsam.
Ich sehe aber schon einen Unterschied in der Interessenvertretung und Beratung eines Heilhilfsberuflers und der eines Heilberuflers.
Es mag ja sogar ein gewisser Reiz darin liegen, wenn über den SHV Heilpraktikervertretungen, so zu sagen durch die Hintertür, Bestandteil des GKV-Systems werden können.
..."Heilpraktiker Fachbereich Physiotherapie"... steht das so in deiner Erlaubnisurkunde? In meiner steht "Heilpraktiker (Physiotherapie)".
hallo Tempelritter,
das mit der Anerkennung und der Erlaubnis haben wir gemeinsam.
Ich sehe aber schon einen Unterschied in der Interessenvertretung und Beratung eines Heilhilfsberuflers und der eines Heilberuflers.
Es mag ja sogar ein gewisser Reiz darin liegen, wenn über den SHV Heilpraktikervertretungen, so zu sagen durch die Hintertür, Bestandteil des GKV-Systems werden können.
..."Heilpraktiker Fachbereich Physiotherapie"... steht das so in deiner Erlaubnisurkunde? In meiner steht "Heilpraktiker (Physiotherapie)".
genau so steht es auf meiner Erlaubnisurkunde und so ist die Bezeichnung zu führen.
Zur Interessenvertretung sind wir vers. Meinung Physiotherapie bleibt Physiotherapie, einmal mit Rezept und einmal ohne Rezept.
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Tempelritter schrieb:
mocca schrieb am 8.12.14 11:53:
hallo Tempelritter,
das mit der Anerkennung und der Erlaubnis haben wir gemeinsam.
Ich sehe aber schon einen Unterschied in der Interessenvertretung und Beratung eines Heilhilfsberuflers und der eines Heilberuflers.
Es mag ja sogar ein gewisser Reiz darin liegen, wenn über den SHV Heilpraktikervertretungen, so zu sagen durch die Hintertür, Bestandteil des GKV-Systems werden können.
..."Heilpraktiker Fachbereich Physiotherapie"... steht das so in deiner Erlaubnisurkunde? In meiner steht "Heilpraktiker (Physiotherapie)".
genau so steht es auf meiner Erlaubnisurkunde und so ist die Bezeichnung zu führen.
Zur Interessenvertretung sind wir vers. Meinung Physiotherapie bleibt Physiotherapie, einmal mit Rezept und einmal ohne Rezept.
so gesehen bleibt Heilberuf Heilberuf, Heilhilfsberuf bleibt Heilhilfsberuf und Azubi bleibt Azubi.
Hier liegen doch völlig unterschiedliche Kompetenzen, Veranwortungen und Kenntnissstände vor.
Wenn nun der VPT auf allen Hochzeiten tanzt, kann es ihm passieren das er aus dem Rhythmus kommt wenn der Takt variiert.
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mocca schrieb:
hallo Tempelritter,
so gesehen bleibt Heilberuf Heilberuf, Heilhilfsberuf bleibt Heilhilfsberuf und Azubi bleibt Azubi.
Hier liegen doch völlig unterschiedliche Kompetenzen, Veranwortungen und Kenntnissstände vor.
Wenn nun der VPT auf allen Hochzeiten tanzt, kann es ihm passieren das er aus dem Rhythmus kommt wenn der Takt variiert.
Kein anderer als ein Physiotherapeut kann sekt. HP Fachbereich PT ausüben.
Und ausüben kann er nur Techniken aus der Physiotherapie.
Rechtlich sind es 3 Seiten extra.
Ich kann hier beim besten Willen kein Problem erkennen...
Aber wer möchte, kann ja zum VDB, Abteilung sekt HP e.V. gehen, wenn er sich dort besser aufgehoben fühlt.
Dann fallen eben 2 Beiträge an...
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Nö, denn der sekt HP ist unabdingbar an die Physiotherapie gekoppelt!
Kein anderer als ein Physiotherapeut kann sekt. HP Fachbereich PT ausüben.
Und ausüben kann er nur Techniken aus der Physiotherapie.
Rechtlich sind es 3 Seiten extra.
Ich kann hier beim besten Willen kein Problem erkennen...
Aber wer möchte, kann ja zum VDB, Abteilung sekt HP e.V. gehen, wenn er sich dort besser aufgehoben fühlt.
Dann fallen eben 2 Beiträge an...
stefan 302
Zur Interessenvertretung sind wir vers. Meinung Physiotherapie bleibt Physiotherapie, einmal mit Rezept und einmal ohne Rezept. "
--> solange die gewählte Bezeichnung exakt den gemeinten Zweck, nämlich die "Beschränkung der Heilkundeerlaubnis auf das Gebiet der Physiotherapie" wiedergibt, gibt es auch bei einer anders gewählten Bezeichnung keinerlei Probleme, ich weiss nicht warum man sich das Leben immer selbst schwer machen muss.
MikeS
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MikeS schrieb:
"genau so steht es auf meiner Erlaubnisurkunde und so ist die Bezeichnung zu führen.
Zur Interessenvertretung sind wir vers. Meinung Physiotherapie bleibt Physiotherapie, einmal mit Rezept und einmal ohne Rezept. "
--> solange die gewählte Bezeichnung exakt den gemeinten Zweck, nämlich die "Beschränkung der Heilkundeerlaubnis auf das Gebiet der Physiotherapie" wiedergibt, gibt es auch bei einer anders gewählten Bezeichnung keinerlei Probleme, ich weiss nicht warum man sich das Leben immer selbst schwer machen muss.
MikeS
"genau so steht es auf meiner Erlaubnisurkunde und so ist die Bezeichnung zu führen.
Zur Interessenvertretung sind wir vers. Meinung Physiotherapie bleibt Physiotherapie, einmal mit Rezept und einmal ohne Rezept. "
--> solange die gewählte Bezeichnung exakt den gemeinten Zweck, nämlich die "Beschränkung der Heilkundeerlaubnis auf das Gebiet der Physiotherapie" wiedergibt, gibt es auch bei einer anders gewählten Bezeichnung keinerlei Probleme, ich weiss nicht warum man sich das Leben immer selbst schwer machen muss.
MikeS
Im Begleitschreiben zur Erlaubnis steht das extra mit drin, die Berufsbezeichnung ist so zu führen wie auf der Erlaubnisurkunde genannt. Ich sehe darin kein Problem.
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Tempelritter schrieb:
MikeS schrieb am 8.12.14 19:45:
"genau so steht es auf meiner Erlaubnisurkunde und so ist die Bezeichnung zu führen.
Zur Interessenvertretung sind wir vers. Meinung Physiotherapie bleibt Physiotherapie, einmal mit Rezept und einmal ohne Rezept. "
--> solange die gewählte Bezeichnung exakt den gemeinten Zweck, nämlich die "Beschränkung der Heilkundeerlaubnis auf das Gebiet der Physiotherapie" wiedergibt, gibt es auch bei einer anders gewählten Bezeichnung keinerlei Probleme, ich weiss nicht warum man sich das Leben immer selbst schwer machen muss.
MikeS
Im Begleitschreiben zur Erlaubnis steht das extra mit drin, die Berufsbezeichnung ist so zu führen wie auf der Erlaubnisurkunde genannt. Ich sehe darin kein Problem.
kein Problem, aber fesrhalten können wir doch das Fehlen einer einheitlichen Bezeichnug.
Ob einzelne BL absichtlich oder nur oberflächlich eigene Bezeichnungen kreieren mag offen bleiben.
Das HPG ist aber ein Bundesgesetz und die Länder schaffen verschiedene Berufsbezeichnungen und jeder darf interpretieren wie es gemeint sein könnte.
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mocca schrieb:
hallo Tempelritter,
kein Problem, aber fesrhalten können wir doch das Fehlen einer einheitlichen Bezeichnug.
Ob einzelne BL absichtlich oder nur oberflächlich eigene Bezeichnungen kreieren mag offen bleiben.
Das HPG ist aber ein Bundesgesetz und die Länder schaffen verschiedene Berufsbezeichnungen und jeder darf interpretieren wie es gemeint sein könnte.
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mocca schrieb:
hallo Tempelritter,
alle Achtung, du bist ja mit deiner Bewertung schneller als ich mit dem Schreiben.
Sieht ja schon fast wie ein konditioniertes Verhalten aus.
Aber bring doch Argumente. Gerne lasse ich mich von Tatsachen und Fakten überzeugen.
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alobar schrieb:
hauptsach was gschriebe....
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paul849 schrieb:
Gerade die Debeka weigert sich sogar Rezepte von Voll HP anzuerkennen. Werde mich Montag direkt mal schlau machen und poste dann nochmal.
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Tempelritter schrieb:
HP = sekt. HP nur das Fachgebiet ist eingegrenzt.
Es gibt in meiner Familie Privatversicherte die im Vertrag keine HP-Leistungen drin stehen haben oder begrenzt auf wenige 100€ pro Jahr. Somit stimmt deine Aussage oben auch nicht.
Mach den sekt. HP, bau dir eine zweite Schiene auf und mach dir keine Sorgen um irgendwelche Erstattungen. Die Patienten sind froh wenn man sich Zeit nimmt und ihnen geholfen wird. Da opfert die Oma auch ihren Sparstrumpf.
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Tempelritter schrieb:
du denkst falsch, 90% meiner Patienten als sekt. HP sind GKV versichert. Die wollen ohne Umweg um ein Rezept zu betteln zum PT, genau das ermöglicht der sekt. HP. Die Patienten wissen das sie das selber zahlen müssen, das müssen sie beim Voll HP auch, das hat auch noch nie ein Problem dargestellt.
Es gibt in meiner Familie Privatversicherte die im Vertrag keine HP-Leistungen drin stehen haben oder begrenzt auf wenige 100€ pro Jahr. Somit stimmt deine Aussage oben auch nicht.
Mach den sekt. HP, bau dir eine zweite Schiene auf und mach dir keine Sorgen um irgendwelche Erstattungen. Die Patienten sind froh wenn man sich Zeit nimmt und ihnen geholfen wird. Da opfert die Oma auch ihren Sparstrumpf.
du bringst es auf den Punkt! :clap:
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morpheus-06 schrieb:
@ Templer
du bringst es auf den Punkt! :clap:
die Versicherungen, die den HP inkludiert haben MÜSSEN einen Teil (je nach Vertrag mit Pat) deiner Teil-HP-KOsten übernehmen.
ABER: es gibt inzwischen neuere Verträge die schliessen den Teil-HP explizit aus - das muss sich halt dein Pat. in seinem Vertrag selbst durchlesen.
Und:
Ab nächstem Jahr kommt ein neuer Tarif auf den Markt --- ganz speziell MIT Teil-HP.
Grüße
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redbi schrieb:
Hallo Paul,
die Versicherungen, die den HP inkludiert haben MÜSSEN einen Teil (je nach Vertrag mit Pat) deiner Teil-HP-KOsten übernehmen.
ABER: es gibt inzwischen neuere Verträge die schliessen den Teil-HP explizit aus - das muss sich halt dein Pat. in seinem Vertrag selbst durchlesen.
Und:
Ab nächstem Jahr kommt ein neuer Tarif auf den Markt --- ganz speziell MIT Teil-HP.
Grüße
Ein neuer Tarif wird es sicher auch nicht geben. Da werden sich schon welche drum kümmern die dann natürlich auch selbst Privatpatienten in Ihren Praxen verlieren würden. Also warten wir das mal ab.
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paul849 schrieb:
Nicht so ganz richitig Tempelritte . Die Rechnungen bei einem Voll HP werden ausnahmslos alle voll bezahlt. Die Diskusion sollten wir auch jetzt beenden. Man wird es in der Zukunft sehen ob die privaten diese Rechnungen bezahlen. Ich glaube eher nicht da die privaten auch sparen wollen.
Ein neuer Tarif wird es sicher auch nicht geben. Da werden sich schon welche drum kümmern die dann natürlich auch selbst Privatpatienten in Ihren Praxen verlieren würden. Also warten wir das mal ab.
Nicht so ganz richitig Tempelritte . Die Rechnungen bei einem Voll HP werden ausnahmslos alle voll bezahlt. Die Diskusion sollten wir auch jetzt beenden. Man wird es in der Zukunft sehen ob die privaten diese Rechnungen bezahlen. Ich glaube eher nicht da die privaten auch sparen wollen.
Ein neuer Tarif wird es sicher auch nicht geben. Da werden sich schon welche drum kümmern die dann natürlich auch selbst Privatpatienten in Ihren Praxen verlieren würden. Also warten wir das mal ab.
--> Was Du schreibst ist schlichtweg falsch und deshalb antworten Dir hier andere Teilnehmer :blush:
Du scheinst Dich im Vertrags- und Versicherungsrecht nur begrenzt auszukennen, den "Teil-HP" gibt es erst seit ein paar Jahren und Hunderttausende von derzeit gültigen Versicherungsverträgen machen noch keinen Unterschied zwischen Voll- und Teil-HP, allenfalls in den neueren Versicherungsbedingungen gibt es hier bei einzelnen Versicherungen Unterschiede. Auch ist Deine Aussage völlig falsch, dass Voll-HP-Rechnungen "ausnahmslos alle voll bezahlt" werden, dies nur wenn eben diese Versicherungsverträge auch die Erstattung von HP-Leistungen beinhalten - es gibt viele PKV-Tarife die die Erstattung von HP-Rechnungen ausschliessen.
Also bitte, wir können die Diskussion gerne beenden, aber Deine fehlerhaften Aussagen kann man so nicht stehen lassen ... sie sind einfach zu global ausgedrückt und stimmen in vielen Fällen nicht.
MikeS
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MikeS schrieb:
paul849 schrieb am 19.12.14 17:52:
Nicht so ganz richitig Tempelritte . Die Rechnungen bei einem Voll HP werden ausnahmslos alle voll bezahlt. Die Diskusion sollten wir auch jetzt beenden. Man wird es in der Zukunft sehen ob die privaten diese Rechnungen bezahlen. Ich glaube eher nicht da die privaten auch sparen wollen.
Ein neuer Tarif wird es sicher auch nicht geben. Da werden sich schon welche drum kümmern die dann natürlich auch selbst Privatpatienten in Ihren Praxen verlieren würden. Also warten wir das mal ab.
--> Was Du schreibst ist schlichtweg falsch und deshalb antworten Dir hier andere Teilnehmer :blush:
Du scheinst Dich im Vertrags- und Versicherungsrecht nur begrenzt auszukennen, den "Teil-HP" gibt es erst seit ein paar Jahren und Hunderttausende von derzeit gültigen Versicherungsverträgen machen noch keinen Unterschied zwischen Voll- und Teil-HP, allenfalls in den neueren Versicherungsbedingungen gibt es hier bei einzelnen Versicherungen Unterschiede. Auch ist Deine Aussage völlig falsch, dass Voll-HP-Rechnungen "ausnahmslos alle voll bezahlt" werden, dies nur wenn eben diese Versicherungsverträge auch die Erstattung von HP-Leistungen beinhalten - es gibt viele PKV-Tarife die die Erstattung von HP-Rechnungen ausschliessen.
Also bitte, wir können die Diskussion gerne beenden, aber Deine fehlerhaften Aussagen kann man so nicht stehen lassen ... sie sind einfach zu global ausgedrückt und stimmen in vielen Fällen nicht.
MikeS
Gerne würde ich darüber mehr erfahren wenn ich da falsche Aussagen bekommen habe. Ntürlich wäre ein Hinweis auf solche Versicherungsänderungen hilfreich.
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paul849 schrieb:
Also ich habe bei mindestens vier Versichrungsgesellschaften nachgefragt ob Sie jetzt oder in Zukunft Rechnungen von sekt. HP vergüten würden. Diese sind wohl marktführend in Deutschland. Alle haben mich darauf hingewiesen das dies nicht ein Teil der Versicherungsbedigungen sind und auch nicht werden. Natürlich würde das bei Voll HP der Fall sein. Es hängt wohl auch vom Vertrag ab. Ich habe lediglich die Aussagen der Krankenkassen wiedergegeben. Dies hat mich auch dazu bewogen die Prüfung zu erst einmal nicht zu machen und abwarten bis das geklärt ist.
Gerne würde ich darüber mehr erfahren wenn ich da falsche Aussagen bekommen habe. Ntürlich wäre ein Hinweis auf solche Versicherungsänderungen hilfreich.
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Chanel schrieb:
:thumbsup:´Schmarrn, verlierst die Zeit,und irgendwann man hat kein Bock zu lernen,mach einfach das ist eine Urkunde und wird NIE weggenommen und das ist eine extra Titel welche aufhebt vom anderen und hast soo viele andere Möglichkeit,welche du von dir selbst wegnimmst.Das ist meine Meinung. Ich habe mit ein kleine Baby gemacht ,also um 4 Uhr früh habe schon gelernt ü 40 noch dazu!! und nachhinein WÜRDE ES NOCHMAL MACHEN!!!! :stuck_out_tongue:
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paul849 schrieb:
Wie Du schon sagst Mike wenn die Leistung von einem HP erbracht wird aber nicht von einem sekt. HP. So die Aussage der Versicherungen. Es ist schon ein Unterschied wenn ich dem Patienten sage er bekommt meine Leistungen erstattet und der nachher auf den Kosten sitzen bleibt. Alle privaten Versicherungen haben einen Bestandteil das Sie die Kosten für einen HP übernehmen aber nicht des sekt. HP. Falls das geändert worden ist dann ist das so. Mir haben Sie das anders bestätigt.
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