Therapie und Training
in einer außergewöhnlichen Praxis
Exklusive Einrichtung, harmonische
Farbgestaltung
und Wohlfühl - Atmosphäre - das
möchten
wir Ihnen anbieten!
Auf über 300m2 Praxisfläche
stehen moderne großzügige, im
Sommer vollklimatisierte
Behandlungsräume und eine ca. 80
m2 große MTT-Fläche, mit
computergestützten Frei medical
Faktum Therapiegeräten , zur
Verfügung.
Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
auch später, für unsere Praxis
mit zur Zeit 7 Physiother...
in einer außergewöhnlichen Praxis
Exklusive Einrichtung, harmonische
Farbgestaltung
und Wohlfühl - Atmosphäre - das
möchten
wir Ihnen anbieten!
Auf über 300m2 Praxisfläche
stehen moderne großzügige, im
Sommer vollklimatisierte
Behandlungsräume und eine ca. 80
m2 große MTT-Fläche, mit
computergestützten Frei medical
Faktum Therapiegeräten , zur
Verfügung.
Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
auch später, für unsere Praxis
mit zur Zeit 7 Physiother...
Wie setzt ihr in euren Praxen die Aufklärungspflicht über Art, Dauer,...und Risiken der Behandlung aufgrund des Patientenrechtegesetzes um ?
Klärt ihr auf - und , wenn ja, was sagt ihr denn da ?
Wo kann ich denn nachlesen, was genau die Risiken der physiotherapeutischen Behandlung sind, falls mal ein Patient eine Aufklärung wünscht ?
Oder lasst ihr nur den Patient unterschreiben, dass er auf die Aufklärung verzichtet ? Wobei man ihm da ja auch erstmal erklären muss, auf was er verzichtet...
Danke schon mal im Vorraus für eure Antworten !
Gruss vom Wärmfläschchen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Wärmfläschchen schrieb:
Guten Morgen !
Wie setzt ihr in euren Praxen die Aufklärungspflicht über Art, Dauer,...und Risiken der Behandlung aufgrund des Patientenrechtegesetzes um ?
Klärt ihr auf - und , wenn ja, was sagt ihr denn da ?
Wo kann ich denn nachlesen, was genau die Risiken der physiotherapeutischen Behandlung sind, falls mal ein Patient eine Aufklärung wünscht ?
Oder lasst ihr nur den Patient unterschreiben, dass er auf die Aufklärung verzichtet ? Wobei man ihm da ja auch erstmal erklären muss, auf was er verzichtet...
Danke schon mal im Vorraus für eure Antworten !
Gruss vom Wärmfläschchen
Bei der ersten Behandlung neben Befund, Therapieziel und Behandlungsplan ist natürlich die Aufklärung über die Wirkung der geplanten Therapie dabei.
Beispiele für Nebenwirkungen: Schmerz, Muskelkater, Hämatome...
Das wird "patientengerecht" erklärt und dokumentiert.
Gefällt mir
Ob das jetzt rechtlich ausreicht, weiß ich allerdings nicht.
Da hoffe ich auf Meldung kundiger Kollegen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ramona Völlkopf schrieb:
P. S.:
Ob das jetzt rechtlich ausreicht, weiß ich allerdings nicht.
Da hoffe ich auf Meldung kundiger Kollegen.
wenn ich dich richtig verstehe, dann hast du zwar dokumentiert, hast aber keine Unterschrift vom Patient, dass du ihn aufgeklärt hast, oder ?
Und genau diese Unterschrift wäre ja rein rechtlich nötig....und woher weisst du denn, dass du nichts vergessen hast bei deiner Aufklärung ?
Gruss vom Wärmfläschchen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wärmfläschchen schrieb:
Hallo Ramona,
wenn ich dich richtig verstehe, dann hast du zwar dokumentiert, hast aber keine Unterschrift vom Patient, dass du ihn aufgeklärt hast, oder ?
Und genau diese Unterschrift wäre ja rein rechtlich nötig....und woher weisst du denn, dass du nichts vergessen hast bei deiner Aufklärung ?
Gruss vom Wärmfläschchen
P. S.:
Ob das jetzt rechtlich ausreicht, weiß ich allerdings nicht.
Da hoffe ich auf Meldung kundiger Kollegen.
Reicht leider nicht.
stefan 302
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
Ramona Völlkopf schrieb am 28.11.14 08:57:
P. S.:
Ob das jetzt rechtlich ausreicht, weiß ich allerdings nicht.
Da hoffe ich auf Meldung kundiger Kollegen.
Reicht leider nicht.
stefan 302
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Inche schrieb:
Die Aufklärung muss nur mündlich erfolgen es sollte aber Dokomentiert werden das sie gemacht wurde den was nicht dokomientiert ist, ist nicht gemacht ich lasse mir einen Aufklärungsbogen unterschreiben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kitane schrieb:
Hast du ein Muster von dem Aufklärungsbogen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Inche schrieb:
Habe es vom Verband bekommen evtl. Hat auch Buchner so etwas im Angebot schau da mal
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Bei einer mündlichen Aufklärung hast du im Streitfall keinen Nachweis. Bei mir muss unterschrieben werden. Das ist bei uns nur ein Knopfdruck und Theorg spuckt das Formular aus.
was steht denn da drauf auf diesem Aufklärungsbogen ?
Und von welchem Verband hast du den ?
Gruss vom Wärmfläschchen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wärmfläschchen schrieb:
Hallo Inche,
was steht denn da drauf auf diesem Aufklärungsbogen ?
Und von welchem Verband hast du den ?
Gruss vom Wärmfläschchen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kitane schrieb:
Hallo Tempelritter ich arbeite auch mit Theorg wo finde ich das Formular ? Danke schönes WE
Der Bogen ist vom ZVK dort kannst du mal im download bereich schauen. Im Bogen wird auch abgefragt ob drr Arzt aufgeklärt hat nach neben Diagnosen und weswegen er kommt was gemacht wird Zuzahlung, absagepflicht Das, das Rezept rechtzeitig angefangen wird.Oder mal bei Buchner die haben viele Formulare unabhängig von verbänden oder eben in deiner EDV
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Inche schrieb:
Hallo Wärmfläschen,
Der Bogen ist vom ZVK dort kannst du mal im download bereich schauen. Im Bogen wird auch abgefragt ob drr Arzt aufgeklärt hat nach neben Diagnosen und weswegen er kommt was gemacht wird Zuzahlung, absagepflicht Das, das Rezept rechtzeitig angefangen wird.Oder mal bei Buchner die haben viele Formulare unabhängig von verbänden oder eben in deiner EDV
Der Bogen vom ZVK ist da vollkommen unzureichend. Er informiert nur über allgemeine Risiken der Physiotherapie. Er informiert über Ausfallgebühren und Zuzahlung. Der Bogen ist im Sinne einer Praxis, jedoch für einen Patienten nicht hilfreich.
Gruß redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
redvine schrieb:
Eine Aufklärung kann nur individuell, für jeden Patienten unterschiedlich erfolgen. Das heißt, erst nach einem Befund!!! Bezogen auf die geplanten therapeutischen Anwendungen, unter Berücksichtigung von Patientenbesonderheiten, …
Der Bogen vom ZVK ist da vollkommen unzureichend. Er informiert nur über allgemeine Risiken der Physiotherapie. Er informiert über Ausfallgebühren und Zuzahlung. Der Bogen ist im Sinne einer Praxis, jedoch für einen Patienten nicht hilfreich.
Gruß redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
man muss das trennen Aufklärung inkl. Kostenhinweispflicht und AGB der Praxis und der Einwilligung zur Behandlung nach dem Patientenrechtegesetz. Den ZVK Zettel kann man in die Tonne klopfen.
Hallo Tempelritter ich arbeite auch mit Theorg wo finde ich das Formular ? Danke schönes WE
Es ist folgende Datei p-behinfo.stx diese habe ich als Blitzdruck in Theorg angelegt und das wird am Ende von jeder 1. Behandlung (Befund und Aufklärung) einer Erst-Verordnung oder wenn sich das Heilmittel ändert unterschrieben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Kitane schrieb am 29.11.14 09:36:
Hallo Tempelritter ich arbeite auch mit Theorg wo finde ich das Formular ? Danke schönes WE
Es ist folgende Datei p-behinfo.stx diese habe ich als Blitzdruck in Theorg angelegt und das wird am Ende von jeder 1. Behandlung (Befund und Aufklärung) einer Erst-Verordnung oder wenn sich das Heilmittel ändert unterschrieben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kitane schrieb:
Danke Temepelritter habe ich auch eingerichtet , hast du den Vordruck noch verändert ?
Danke Temepelritter habe ich auch eingerichtet , hast du den Vordruck noch verändert ?
Ja, ich hab den Text minimal verändert und auch an mein Briefpapier angepasst.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Kitane schrieb am 30.11.14 10:01:
Danke Temepelritter habe ich auch eingerichtet , hast du den Vordruck noch verändert ?
Ja, ich hab den Text minimal verändert und auch an mein Briefpapier angepasst.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Ramona Völlkopf schrieb:
Ich mache weiter, wie ich es schon immer gemacht habe.
Bei der ersten Behandlung neben Befund, Therapieziel und Behandlungsplan ist natürlich die Aufklärung über die Wirkung der geplanten Therapie dabei.
Beispiele für Nebenwirkungen: Schmerz, Muskelkater, Hämatome...
Das wird "patientengerecht" erklärt und dokumentiert.
Mein Profilbild bearbeiten