Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
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ich beginne in einer anderen Praxis in der Nähe und nun wollen 3 Patienten bei mir bleiben.
Das Verhältnis mit der alten PI ist leider nicht gut und sie drohte mir bereits mit Anzeige.
Wisst ihr hier, was im Ernstfall passieren kann?
Ist das Diebstahl - Kann sie nachweisen, dass ihr Schaden entstanden ist?
Gehört einer Praxis ein Patient ? - ich habe immer gelesen, dass das nicht so ist !!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich beginne in einer anderen Praxis in der Nähe und nun wollen 3 Patienten bei mir bleiben.
Das Verhältnis mit der alten PI ist leider nicht gut und sie drohte mir bereits mit Anzeige.
Wisst ihr hier, was im Ernstfall passieren kann?
Ist das Diebstahl - Kann sie nachweisen, dass ihr Schaden entstanden ist?
Gehört einer Praxis ein Patient ? - ich habe immer gelesen, dass das nicht so ist !!!
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Tempelritter schrieb:
Der Pat, darf hingehen wo er will, nur direkt abwerben darfst du nicht. Wenn sie dir nachlaufen, guckt die/der alte PI in die Röhre.
Solange du dich in einem Arbeitsverhältnis befindest hast du allgemein gültige Nebenpflichten die darauf hinauslaufen das du den Betrieb deines Arbeitgebers nicht schädigst, erst recht nicht vorsätzlich. Das gilt auch wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses absehbar ist;
Patienten aktiv in eine andere Praxis zu treiben wäre z.B. eine Pflichtverletzung die zum Ende des Anstellungsverhältnisses führen könnte [Schadenersatz? möglich, aber schwierig gerichtsfest einzufordern wenn du nicht völlig doof bist].
Sollten die Patienten herausfinden wo du zukünftig arbeiten wirst steht es ihnen frei sich zwecks Terminvergabe zu melden...
"Diebstahl" ist im §242 BGB so definiert:
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
-> StGB - Einzelnorm
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Papa Alpaka schrieb:
Es besteht nach wie vor ärztliche/therapeutische Wahlfreiheit, d.h. ein frei wählbarer Arzt stellt eine VO aus die bei einem frei wählbaren Heil-/Hilfsmittelerbringer gegen eine medizinische Leistung eingetauscht werden kann. Der Patient entscheidet in jedem Einzelfall welchen Therapeuten er aufsuchen möchte. Grob zusammengefasst.
BGB § 242 Diebstahl
Solange du dich in einem Arbeitsverhältnis befindest hast du allgemein gültige Nebenpflichten die darauf hinauslaufen das du den Betrieb deines Arbeitgebers nicht schädigst, erst recht nicht vorsätzlich. Das gilt auch wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses absehbar ist;
Patienten aktiv in eine andere Praxis zu treiben wäre z.B. eine Pflichtverletzung die zum Ende des Anstellungsverhältnisses führen könnte [Schadenersatz? möglich, aber schwierig gerichtsfest einzufordern wenn du nicht völlig doof bist].
Sollten die Patienten herausfinden wo du zukünftig arbeiten wirst steht es ihnen frei sich zwecks Terminvergabe zu melden...
"Diebstahl" ist im §242 BGB so definiert:
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
-> StGB - Einzelnorm
- deine Loyalitätspflicht dem aktuellen AG gegenüber (dies gilt bis zum letzten Arbeitstag..)
- deine eigenen Persönlichkeitsrechte
Du darfst nicht willentlich/wissentlich dem AG Schaden zufügen. Darfst also nicht AKTIV Patienten abwerben..
"Ab dem 1. Februar arbeite ich in Praxis XY. Ich würde sie gern weiter behandeln...kommen Sie mit
der neuen VO in meine neue Praxis!"
Inwieweit dies strafrechtliche Konsequenzen hat..weiß ich nicht. Aber zivilrechtlich könnte deine AG
Dich sicher auf Schadensersatz verklagen. Die Beweisführung ist natürlich immer schwierig.
Du darfst allerdings von deinen Patienten Abschied nehmen und in der letzten Einheit sagen,
daß du den Betrieb verlässt und ab sofort der Kollege XY die Behandlung in gewohnter Qualität
weiterführen wird. Die häufige Frage der Patienten WOHIN Du denn wechselst, ist ja eine
persönliche Frage an Dich, die Du beantworten kannst aber nicht musst. Die einfache Anwort
"Praxis ..." ist kein aktives Abwerben !!!!
Wenn sich der Patient dann die Mühe macht, die Adresse und Telefonnummer per Auskunft
oder internet herauszufinden, hat er natürlich die freie Wahl, mit der nä. VO zu wechseln.
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Jedoch Vorsicht welche Pat. Dir folgen wollen.Nicht das ein Lockvogel dabei ist der dich dann zum Gericht führt
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fragemax schrieb:
Sehe ich genauso.
Jedoch Vorsicht welche Pat. Dir folgen wollen.Nicht das ein Lockvogel dabei ist der dich dann zum Gericht führt
"Praxis ..." ist kein aktives Abwerben !!!!
Wenn sich der Patient dann die Mühe macht, die Adresse und Telefonnummer per Auskunft
oder internet herauszufinden, hat er natürlich die freie Wahl, mit der nä. VO zu wechseln...
Der Patient könnte einfacherweise auch fragen wo Str. xyz Nr. 1 denn sei. Wird er evtl. genau dann fragen, wenn er nicht weis wo Str. xvz Nr. 1 ist.
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webpt schrieb:
... Die einfache Anwort
"Praxis ..." ist kein aktives Abwerben !!!!
Wenn sich der Patient dann die Mühe macht, die Adresse und Telefonnummer per Auskunft
oder internet herauszufinden, hat er natürlich die freie Wahl, mit der nä. VO zu wechseln...
Der Patient könnte einfacherweise auch fragen wo Str. xyz Nr. 1 denn sei. Wird er evtl. genau dann fragen, wenn er nicht weis wo Str. xvz Nr. 1 ist.
Natürlich darfst du nicht aktiv abwerben. Und wenn Patienten nunmal auf den "Therapeuten" eingeschossen sind, dann ist das so.
Wie schon gesagt, die Patienten haben die Wahlfreiheit.
Wir haben letztes Jahr auch eine Mitarbeiterin "ziehen" lassen, und sie hat 3-4 Patienten mitgenommen in den Nachbarort.
Folge ist, dass diese jetzt jedesmal 10km fahren müssen zu Ihrer Therapie. - Ihre Entscheidung.
Wenn wir sie (sowohl die MA, als auch die Patienten) mal im Ort treffen, grüßen wir freundlich, fragen wie es geht und jeder geht seines Weges. Es hat nämlich keinen Zweck sich um Patienten " zu streiten".
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TheStonie schrieb:
Wenn der Arbeitgeber es so schlimm sieht, dass dieser patientenschwund ihn gefährdet, dann ist Dein Weggehen nicht sein einziges Problem.
Natürlich darfst du nicht aktiv abwerben. Und wenn Patienten nunmal auf den "Therapeuten" eingeschossen sind, dann ist das so.
Wie schon gesagt, die Patienten haben die Wahlfreiheit.
Wir haben letztes Jahr auch eine Mitarbeiterin "ziehen" lassen, und sie hat 3-4 Patienten mitgenommen in den Nachbarort.
Folge ist, dass diese jetzt jedesmal 10km fahren müssen zu Ihrer Therapie. - Ihre Entscheidung.
Wenn wir sie (sowohl die MA, als auch die Patienten) mal im Ort treffen, grüßen wir freundlich, fragen wie es geht und jeder geht seines Weges. Es hat nämlich keinen Zweck sich um Patienten " zu streiten".
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chipchap schrieb:
Hier stehen sich 2 Dinge gegenüber:
- deine Loyalitätspflicht dem aktuellen AG gegenüber (dies gilt bis zum letzten Arbeitstag..)
- deine eigenen Persönlichkeitsrechte
Du darfst nicht willentlich/wissentlich dem AG Schaden zufügen. Darfst also nicht AKTIV Patienten abwerben..
"Ab dem 1. Februar arbeite ich in Praxis XY. Ich würde sie gern weiter behandeln...kommen Sie mit
der neuen VO in meine neue Praxis!"
Inwieweit dies strafrechtliche Konsequenzen hat..weiß ich nicht. Aber zivilrechtlich könnte deine AG
Dich sicher auf Schadensersatz verklagen. Die Beweisführung ist natürlich immer schwierig.
Du darfst allerdings von deinen Patienten Abschied nehmen und in der letzten Einheit sagen,
daß du den Betrieb verlässt und ab sofort der Kollege XY die Behandlung in gewohnter Qualität
weiterführen wird. Die häufige Frage der Patienten WOHIN Du denn wechselst, ist ja eine
persönliche Frage an Dich, die Du beantworten kannst aber nicht musst. Die einfache Anwort
"Praxis ..." ist kein aktives Abwerben !!!!
Wenn sich der Patient dann die Mühe macht, die Adresse und Telefonnummer per Auskunft
oder internet herauszufinden, hat er natürlich die freie Wahl, mit der nä. VO zu wechseln.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Wenn dich der alte AG dafür bezahlt, dass du nicht therapierst, kann das u.U. rechtens sein.
In meinem Vertrag steht eine Klausel,das ich ein Jahr lang nach Kündigung nicht die Patienten behandeln darf die ich behandelt habe,unter Androhung einer Konventionalstrafe.Ist so etwas eigentlich rechtskräftig?
Unter sehr einer sehr klar abgegrenzten Vereinbarung kann das, wie Ramona schon schrieb, unter Umständen klappen; es reicht ein(!) Formfehler um die ganze Klausel zu kippen.
Insbesondere halte ich die Klausel für unwirksam da (1) offensichtlich keine Ausgleichszahlung vereinbart ist [jemanden an der Ausübung seiner Berufsfreiheit zu hindern kostet, und zwar nicht zu knapp] und (2) die Rahmenverträge praktisch aller GKVen einen Passus beinhalten das gesetzlich versicherte Patienten in der Wahl ihrer therapeutischen Leistungserbringer nicht beeinflusst werden dürfen.
Wenn du zugestimmt hast, nicht im Umkreis von 20km um Kleinhinterammergau physiotherapeutischen Behandlung tätig zu werden ist das eine Sache, wenn du Patienten abweisen musst bzw. dein ehemaliger Arbeitgeber ihnen sagen muss "sie dürfen im nächsten Jahr nicht von Frau Rohnke therapiert werden" wird das schon schwieriger zu erklären...
Insbesondere: Wie sollst du denn bitte wissen welche Patienten du behandelt hast? So wie du das formulierst reicht es schon aus wenn du Herrn Müller, 76, dem du vor vier Jahren mal eine Fangopackung angelegt hast um dir innerhalb des Jahres nach der Kündigung einen Strick zu drehen sollte er die Gelben Seiten zu Rate ziehen und aus Versehen bei dir landen. Bekommst du dann mit der Kündigung eine Liste der Menschen die du abzuweisen hast? Und wie, bitte, soll es haltbar sein wenn dein zukünftiger AG diese Liste bekommt mit dem Hinweis "Bitte nicht von Frau Rohnke behandeln lassen"?
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Papa Alpaka schrieb:
Anja Rohnke schrieb am 3.9.15 21:16:
In meinem Vertrag steht eine Klausel,das ich ein Jahr lang nach Kündigung nicht die Patienten behandeln darf die ich behandelt habe,unter Androhung einer Konventionalstrafe.Ist so etwas eigentlich rechtskräftig?
Unter sehr einer sehr klar abgegrenzten Vereinbarung kann das, wie Ramona schon schrieb, unter Umständen klappen; es reicht ein(!) Formfehler um die ganze Klausel zu kippen.
Insbesondere halte ich die Klausel für unwirksam da (1) offensichtlich keine Ausgleichszahlung vereinbart ist [jemanden an der Ausübung seiner Berufsfreiheit zu hindern kostet, und zwar nicht zu knapp] und (2) die Rahmenverträge praktisch aller GKVen einen Passus beinhalten das gesetzlich versicherte Patienten in der Wahl ihrer therapeutischen Leistungserbringer nicht beeinflusst werden dürfen.
Wenn du zugestimmt hast, nicht im Umkreis von 20km um Kleinhinterammergau physiotherapeutischen Behandlung tätig zu werden ist das eine Sache, wenn du Patienten abweisen musst bzw. dein ehemaliger Arbeitgeber ihnen sagen muss "sie dürfen im nächsten Jahr nicht von Frau Rohnke therapiert werden" wird das schon schwieriger zu erklären...
Insbesondere: Wie sollst du denn bitte wissen welche Patienten du behandelt hast? So wie du das formulierst reicht es schon aus wenn du Herrn Müller, 76, dem du vor vier Jahren mal eine Fangopackung angelegt hast um dir innerhalb des Jahres nach der Kündigung einen Strick zu drehen sollte er die Gelben Seiten zu Rate ziehen und aus Versehen bei dir landen. Bekommst du dann mit der Kündigung eine Liste der Menschen die du abzuweisen hast? Und wie, bitte, soll es haltbar sein wenn dein zukünftiger AG diese Liste bekommt mit dem Hinweis "Bitte nicht von Frau Rohnke behandeln lassen"?
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Tempelritter schrieb:
In Großvorderammergau würden 7KM und 6 Mon. Ausgleichszahlung reichen, wenn vertraglich wasserdicht vereinbart.
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limone schrieb:
P.A.: wie immer super :clap: :blush:
Auf einer anderen, vielleicht ethischen Ebene, finde ich es nicht in Ordnung. Der Praxisinhaber hat in der Regel sehr viel seines persönlichen Geldes und seiner Lebensenergie investiert, um die Praxis "aufzuziehen" und zum "Laufen zu bringen" und damit alle Arbeitsplätze, soweit möglich immer zu erhalten. Wenn er mitarbeitet am Patienten laufen alle zusätzlichen Aufgaben abends und am Wochenende im Hintergrund ab.
Wie gesagt, er hat damit auch jahrelang einen Arbeitsplatz gesichert
Wenn ich gewechselt habe, habe ich mich von den Patienten verabschiedet und auf die Frage, wohin ich gehe, habe ich entweder gesagt...bitte haben Sie Verständnis wenn ich das nicht sagen möchte, es wäre unfair meinem jetzigen Arbeitgeber gegenüber.
. Es sind die Patienten der Praxis und nicht meine. Ich wurde angestellt in einer Praxis und mir wurden Patienten zugewiesen, die ich behandeln durfte und dafür wurde ich entlohnt. Das ist der Vertrag. Wieso sollten es jetzt plötzlich "meine" sein?
Wir hatten diese Situation auch in unserer Praxis vor Kurzem und alle Mitarbeiter haben unabhängig voneinander übereinstimment gesagt:
....unmöglich....das macht man einfach nicht....es gibt halt solche und solche Gesetze. Der einfache Leitspruch meiner Mutter ....auf fast alle Themen des Lebens anwendbar: Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu. Wenn man sich diese Frage beantwortet, handelt man aller Wahrscheinlichkeit nach immer ethisch richtig.
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Siggi U. schrieb:
Auf der rechtlichen Ebene, auf der hier diskutiert wird, ist das sicherlich alles "erlaubt".
Auf einer anderen, vielleicht ethischen Ebene, finde ich es nicht in Ordnung. Der Praxisinhaber hat in der Regel sehr viel seines persönlichen Geldes und seiner Lebensenergie investiert, um die Praxis "aufzuziehen" und zum "Laufen zu bringen" und damit alle Arbeitsplätze, soweit möglich immer zu erhalten. Wenn er mitarbeitet am Patienten laufen alle zusätzlichen Aufgaben abends und am Wochenende im Hintergrund ab.
Wie gesagt, er hat damit auch jahrelang einen Arbeitsplatz gesichert
Wenn ich gewechselt habe, habe ich mich von den Patienten verabschiedet und auf die Frage, wohin ich gehe, habe ich entweder gesagt...bitte haben Sie Verständnis wenn ich das nicht sagen möchte, es wäre unfair meinem jetzigen Arbeitgeber gegenüber.
. Es sind die Patienten der Praxis und nicht meine. Ich wurde angestellt in einer Praxis und mir wurden Patienten zugewiesen, die ich behandeln durfte und dafür wurde ich entlohnt. Das ist der Vertrag. Wieso sollten es jetzt plötzlich "meine" sein?
Wir hatten diese Situation auch in unserer Praxis vor Kurzem und alle Mitarbeiter haben unabhängig voneinander übereinstimment gesagt:
....unmöglich....das macht man einfach nicht....es gibt halt solche und solche Gesetze. Der einfache Leitspruch meiner Mutter ....auf fast alle Themen des Lebens anwendbar: Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu. Wenn man sich diese Frage beantwortet, handelt man aller Wahrscheinlichkeit nach immer ethisch richtig.
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wastl3 schrieb:
Und wie macht man das wenn man in 2 Praxen gleichzeizig tätig ist und bei einer auf der Homepage ist?
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duokopf schrieb:
:clap: :clap: :thumbsdown: tolles statement, sehe ich genau so------> das von Siggi U
In welcher Zeit leben wir denn??
Und wenn dem Patienten meine Behandlung gefaellt, dann weiss er morgen schon, wo er mich findet.
Wozu so eine Diskussion. :blush:
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Ringgeist schrieb:
Es ist allein die Entscheidung des Patienten, in welche Praxis er/sie sich begibt.
In welcher Zeit leben wir denn??
Und wenn dem Patienten meine Behandlung gefaellt, dann weiss er morgen schon, wo er mich findet.
Wozu so eine Diskussion. :blush:
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Andreas216 schrieb:
Endlich mal ein geerdetes und menschliches Statement!!! Danke dafür!
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Anja Rohnke schrieb:
In meinem Vertrag steht eine Klausel,das ich ein Jahr lang nach Kündigung nicht die Patienten behandeln darf die ich behandelt habe,unter Androhung einer Konventionalstrafe.Ist so etwas eigentlich rechtskräftig?
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