Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Guten Abend,
folgendes ist mir gestern passiert: ich fahre mit meinem eigenen Auto (DienstPKW gibt es nicht)zu mehreren Hausbesuchen und gleich auf dem Weg zum ersten streikt mein Auto und mußte abgeschleppt werden. Bis Hilfe kam verging locker eine Stunde und zu den weiteren Hausbesuchen kam ich dann natürlich auch nicht.Jetzt frage ich mich, ob die Pannenzeit Arbeitszeit ist und ich damit Minusstunden mache, denn meine angehäuften Überstunden sind aufgebraucht.Da ich oft Hausbesuche fahren muß, kommt es auch ab und an vor, dass ich im Stau stehe bzw auch mal eine Strasse wegen Rettungseinsatz oder ähnliches gesperrt ist und ich zu spät zum Patienten komme. Die verlängerte FahrZeit rechnet mein Chef nicht als Arbeitszeit an. Ist das rechtens?Und noch etwas , worüber ich mich ärger: mein Auto ist in der Werkstatt und so kann ich nicht zur Arbeit und auch nicht zu Hausbesuchen fahren. Ich habe jetzt zwangsweise spontan Urlaub genommen. Ich frage mich, was mein Chef machen würde, wenn das Auto nicht mehr instant gesetzt werden könnte.......
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Guten Abend,
folgendes ist mir gestern passiert: ich fahre mit meinem eigenen Auto (DienstPKW gibt es nicht)zu mehreren Hausbesuchen und gleich auf dem Weg zum ersten streikt mein Auto und mußte abgeschleppt werden. Bis Hilfe kam verging locker eine Stunde und zu den weiteren Hausbesuchen kam ich dann natürlich auch nicht.Jetzt frage ich mich, ob die Pannenzeit Arbeitszeit ist und ich damit Minusstunden mache, denn meine angehäuften Überstunden sind aufgebraucht.Da ich oft Hausbesuche fahren muß, kommt es auch ab und an vor, dass ich im Stau stehe bzw auch mal eine Strasse wegen Rettungseinsatz oder ähnliches gesperrt ist und ich zu spät zum Patienten komme. Die verlängerte FahrZeit rechnet mein Chef nicht als Arbeitszeit an. Ist das rechtens?Und noch etwas , worüber ich mich ärger: mein Auto ist in der Werkstatt und so kann ich nicht zur Arbeit und auch nicht zu Hausbesuchen fahren. Ich habe jetzt zwangsweise spontan Urlaub genommen. Ich frage mich, was mein Chef machen würde, wenn das Auto nicht mehr instant gesetzt werden könnte.......
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Warum arbeitest du für so jemand...? Und wie weit sind die Hausbesuche das man regelmäßig im Stau etc steht ? Wir machen nur enger Kreis um die Praxis Hausbesuche
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a schubart schrieb:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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Niemand kann dich zwingen deinen privaten PKW deinem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Schließlich verkaufst du per Vertrag deine Arbeitskraft und hast keine Autovermietung.
Deinem Chef wird schon was einfallen. Gott hat für diese Zwecke Autohändler und Leasingfirmen erfunden.
Bekommst du denn wenigstens die Km bezahlt?
Wenn dein Chef n Kumpel wäre könnte er sich an den Kosten für einen Leihwagen beteiligen damit du zur Arbeit kommst. Da verdient er nämlich dann auch Geld.
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Niemand kann dich zwingen deinen privaten PKW deinem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Schließlich verkaufst du per Vertrag deine Arbeitskraft und hast keine Autovermietung.
Deinem Chef wird schon was einfallen. Gott hat für diese Zwecke Autohändler und Leasingfirmen erfunden.
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kroetzi schrieb:
Niemand kann dich zwingen deinen privaten PKW deinem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Schließlich verkaufst du per Vertrag deine Arbeitskraft und hast keine Autovermietung.
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Der Weg zur Arbeit ist Arbeitnehmer-Sache. Da kannst du von Glück sagen, dass dein spontaner Urlaub genehmigt wurde.
Der Weg zum Hausbesuch ist Arbeitgeber-Sache. Da muss dein Chef dir ein Fahrzeug zur Verfügung stellen.
Und Stau? Auf dem Weg zum Hausbesuch ist natürlich Arbeitszeit!
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Und Stau? Auf dem Weg zum Hausbesuch ist natürlich Arbeitszeit!
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USpre schrieb:
Der Weg zur Arbeit ist Arbeitnehmer-Sache. Da kannst du von Glück sagen, dass dein spontaner Urlaub genehmigt wurde.
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Und Stau? Auf dem Weg zum Hausbesuch ist natürlich Arbeitszeit!
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(1) deine Arbeitszeit beginnt wenn du beginnst für die Praxis tätig zu sein (grobe Richtlinie: orientier dich an deinem Dienstplan), "vorher" kannst du freiwillige Mehrarbeit leisten oder in Absprache mit dem Chef deinen Dienstbeginn vorverlegen. "Während dessen" gibt es geplante Pausenzeiten die du einhalten solltest aber unter gegebenen Umständen auch 'ausnahmsweise mal missachten kannst, die gehören nicht zur Arbeitszeit und in dieser Zeit hat dein Chef genau null Mitbestimmungsrecht. "Nachher" kannst du freiwillige Mehrarbeit leisten oder in Absprache bzw. auf Bitten des Chefs Überstunden machen.
Achtung: freiwillige Mehrarbeit ist genau das, freiwilliges Mehrarbeiten ohne das eine Vergütungspflicht ausgelöst wird.
(2) was du in deiner Arbeitszeit machst ist Sache deines Chefs (vgl. Arbeitsvertrag und "zumutbare Tätigkeiten") - Patienten behandeln, Berichte schreiben, Rechnungen sortieren, zu Hausbesuche fahren, im Stau stehen, Däumchen drehen. Alles vergütete Arbeitszeit im Rahmen deiner vereinbarten Arbeitszeit.
Wird "im Stau stehen" nicht als Arbeitszeit anerkannt würde ich zügig die Augen nach einem anderen Arbeitsplatz aufmachen und das Arbeitsgericht bitten, dem Arbeitgeber seine Pflichten zu erklären.
(3) während deiner Arbeitszeit ist dein PKW zum Betriebsmittel erhoben, d.h. der Arbeitgeber ist in der Pflicht für dessen Sicherheit und Verkehrstauglichkeit zu sorgen. Deiner Kenntnis nach war der PKW intakt als du ihn an den Betrieb übergeben hast; Arbeitsgericht quer durch die Republik haben bereits bestätigt: du bekommst am Ende deiner Schicht einen intakten PKW zurück, Kosten für einen Leihwagen zur Überbrückung bis dein PKW repariert ist gehen zu Lasten des Arbeitgebers (nicht zu früh freuen: nach allem was du erzählt hast wirst du das Arbeitsgericht bemühen müssen).
Mein Favorit: eine Leiharbeiterin wurde vom Disponent informiert das die Sammelbeförderung ausfällt und sie zusehen soll das sie mit zwei Kollegen zur Baustelle kommt. Auf der Autobahn Crash mit Totalschaden wegen defekter Bremsen: das Bundesarbeitsgericht hat bestätigt das der Arbeitgeber zum vollständigen Ersatz des PKW verpflichtet ist da er den Einsatz eines PrivatPKW als Betriebsmittel billigend in Kauf genommen hat ohne sich vom technischen Zustand zu überzeugen. Alle Kosten an den Arbeitgeber, keine Änderung in der Einstufung der Haftpflichtversicherung der Arbeitnehmerin.
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(1) deine Arbeitszeit beginnt wenn du beginnst für die Praxis tätig zu sein (grobe Richtlinie: orientier dich an deinem Dienstplan), "vorher" kannst du freiwillige Mehrarbeit leisten oder in Absprache mit dem Chef deinen Dienstbeginn vorverlegen. "Während dessen" gibt es geplante Pausenzeiten die du einhalten solltest aber unter gegebenen Umständen auch 'ausnahmsweise mal missachten kannst, die gehören nicht zur Arbeitszeit und in dieser Zeit hat dein Chef genau null Mitbestimmungsrecht. "Nachher" kannst du freiwillige Mehrarbeit leisten oder in Absprache bzw. auf Bitten des Chefs Überstunden machen.
Achtung: freiwillige Mehrarbeit ist genau das, freiwilliges Mehrarbeiten ohne das eine Vergütungspflicht ausgelöst wird.
(2) was du in deiner Arbeitszeit machst ist Sache deines Chefs (vgl. Arbeitsvertrag und "zumutbare Tätigkeiten") - Patienten behandeln, Berichte schreiben, Rechnungen sortieren, zu Hausbesuche fahren, im Stau stehen, Däumchen drehen. Alles vergütete Arbeitszeit im Rahmen deiner vereinbarten Arbeitszeit.
Wird "im Stau stehen" nicht als Arbeitszeit anerkannt würde ich zügig die Augen nach einem anderen Arbeitsplatz aufmachen und das Arbeitsgericht bitten, dem Arbeitgeber seine Pflichten zu erklären.
(3) während deiner Arbeitszeit ist dein PKW zum Betriebsmittel erhoben, d.h. der Arbeitgeber ist in der Pflicht für dessen Sicherheit und Verkehrstauglichkeit zu sorgen. Deiner Kenntnis nach war der PKW intakt als du ihn an den Betrieb übergeben hast; Arbeitsgericht quer durch die Republik haben bereits bestätigt: du bekommst am Ende deiner Schicht einen intakten PKW zurück, Kosten für einen Leihwagen zur Überbrückung bis dein PKW repariert ist gehen zu Lasten des Arbeitgebers (nicht zu früh freuen: nach allem was du erzählt hast wirst du das Arbeitsgericht bemühen müssen).
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danke für die Information, ich werde wohl mal mit Chef ein Wort reden müssen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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Achtung: freiwillige Mehrarbeit ist genau das, freiwilliges Mehrarbeiten ohne das eine Vergütungspflicht ausgelöst wird.
(2) was du in deiner Arbeitszeit machst ist Sache deines Chefs (vgl. Arbeitsvertrag und "zumutbare Tätigkeiten") - Patienten behandeln, Berichte schreiben, Rechnungen sortieren, zu Hausbesuche fahren, im Stau stehen, Däumchen drehen. Alles vergütete Arbeitszeit im Rahmen deiner vereinbarten Arbeitszeit.
Wird "im Stau stehen" nicht als Arbeitszeit anerkannt würde ich zügig die Augen nach einem anderen Arbeitsplatz aufmachen und das Arbeitsgericht bitten, dem Arbeitgeber seine Pflichten zu erklären.
(3) während deiner Arbeitszeit ist dein PKW zum Betriebsmittel erhoben, d.h. der Arbeitgeber ist in der Pflicht für dessen Sicherheit und Verkehrstauglichkeit zu sorgen. Deiner Kenntnis nach war der PKW intakt als du ihn an den Betrieb übergeben hast; Arbeitsgericht quer durch die Republik haben bereits bestätigt: du bekommst am Ende deiner Schicht einen intakten PKW zurück, Kosten für einen Leihwagen zur Überbrückung bis dein PKW repariert ist gehen zu Lasten des Arbeitgebers (nicht zu früh freuen: nach allem was du erzählt hast wirst du das Arbeitsgericht bemühen müssen).
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Achtung: freiwillige Mehrarbeit ist genau das, freiwilliges Mehrarbeiten ohne das eine Vergütungspflicht ausgelöst wird.
(2) was du in deiner Arbeitszeit machst ist Sache deines Chefs (vgl. Arbeitsvertrag und "zumutbare Tätigkeiten") - Patienten behandeln, Berichte schreiben, Rechnungen sortieren, zu Hausbesuche fahren, im Stau stehen, Däumchen drehen. Alles vergütete Arbeitszeit im Rahmen deiner vereinbarten Arbeitszeit.
Wird "im Stau stehen" nicht als Arbeitszeit anerkannt würde ich zügig die Augen nach einem anderen Arbeitsplatz aufmachen und das Arbeitsgericht bitten, dem Arbeitgeber seine Pflichten zu erklären.
(3) während deiner Arbeitszeit ist dein PKW zum Betriebsmittel erhoben, d.h. der Arbeitgeber ist in der Pflicht für dessen Sicherheit und Verkehrstauglichkeit zu sorgen. Deiner Kenntnis nach war der PKW intakt als du ihn an den Betrieb übergeben hast; Arbeitsgericht quer durch die Republik haben bereits bestätigt: du bekommst am Ende deiner Schicht einen intakten PKW zurück, Kosten für einen Leihwagen zur Überbrückung bis dein PKW repariert ist gehen zu Lasten des Arbeitgebers (nicht zu früh freuen: nach allem was du erzählt hast wirst du das Arbeitsgericht bemühen müssen).
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Achtung: freiwillige Mehrarbeit ist genau das, freiwilliges Mehrarbeiten ohne das eine Vergütungspflicht ausgelöst wird.
(2) was du in deiner Arbeitszeit machst ist Sache deines Chefs (vgl. Arbeitsvertrag und "zumutbare Tätigkeiten") - Patienten behandeln, Berichte schreiben, Rechnungen sortieren, zu Hausbesuche fahren, im Stau stehen, Däumchen drehen. Alles vergütete Arbeitszeit im Rahmen deiner vereinbarten Arbeitszeit.
Wird "im Stau stehen" nicht als Arbeitszeit anerkannt würde ich zügig die Augen nach einem anderen Arbeitsplatz aufmachen und das Arbeitsgericht bitten, dem Arbeitgeber seine Pflichten zu erklären.
(3) während deiner Arbeitszeit ist dein PKW zum Betriebsmittel erhoben, d.h. der Arbeitgeber ist in der Pflicht für dessen Sicherheit und Verkehrstauglichkeit zu sorgen. Deiner Kenntnis nach war der PKW intakt als du ihn an den Betrieb übergeben hast; Arbeitsgericht quer durch die Republik haben bereits bestätigt: du bekommst am Ende deiner Schicht einen intakten PKW zurück, Kosten für einen Leihwagen zur Überbrückung bis dein PKW repariert ist gehen zu Lasten des Arbeitgebers (nicht zu früh freuen: nach allem was du erzählt hast wirst du das Arbeitsgericht bemühen müssen).
Mein Favorit: eine Leiharbeiterin wurde vom Disponent informiert das die Sammelbeförderung ausfällt und sie zusehen soll das sie mit zwei Kollegen zur Baustelle kommt. Auf der Autobahn Crash mit Totalschaden wegen defekter Bremsen: das Bundesarbeitsgericht hat bestätigt das der Arbeitgeber zum vollständigen Ersatz des PKW verpflichtet ist da er den Einsatz eines PrivatPKW als Betriebsmittel billigend in Kauf genommen hat ohne sich vom technischen Zustand zu überzeugen. Alle Kosten an den Arbeitgeber, keine Änderung in der Einstufung der Haftpflichtversicherung der Arbeitnehmerin.
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