Goldene Hände gesucht!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo alle zusammen, hier ist meine Frage: Kann ein Osteopath( der ist kein HP) über Kassen abrechnen? Besser gesagt ob Kassen da bezuschussen?Verstehe nicht ganz weil Osteopathie ist Ausübung der Heilkunde und Kassen zahlen normalerweisse keine Leistungen von HP?
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ali schrieb:
Ich stell mal ganz doof die Frage, warum / wofür willst Du das wissen ? :unamused:
dann benötigst du allerdings ein privatrezept vom arzt, das nichts gegen eine osteopathische behandlung spricht.
ohne rezept darfst du nur ls voll hp behandeln.
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Tempelritter schrieb:
die Kassen würden es illegal bezuschussen, da die Anwendung der Osteopathie ohne den HP nicht möglich ist. Eine Delegation per Privatrezept ist fraglich oder auch nicht möglich, dazu gibt es Urteil aus NRW.
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morpheus-06 schrieb:
dieses Urteil kenne ich, das soll dieser Jahr vor dem OLG NRW erneut verhandelt werden.
danke für deine info.
bei uns gibt es keinen patienten der sein geld bis heut nicht zurük bekommen, egal welche kasse.
ich hab immer nur positive rückmeldungen .
würde mich aber freuen wenn du mir den link dazu schicken könntest :thumbsdown:
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yvonne1976 schrieb:
@tempelritter
danke für deine info.
bei uns gibt es keinen patienten der sein geld bis heut nicht zurük bekommen, egal welche kasse.
ich hab immer nur positive rückmeldungen .
würde mich aber freuen wenn du mir den link dazu schicken könntest :thumbsdown:
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Tempelritter schrieb:
das die Versicherten ihr Geld bekommen ist außer Frage. Das Verfahren ist nicht korrekt, den BVA liegen einige Beschwerden, seitens der HP-Verbände vor. Zur rechtlichen Lage habe ich keinen Link, das war Thema bei einem Rechtskunde Seminar für PT und HP, der Referent ein Rechtsanwalt für Medizinrecht,hat dies ausführlich behandelt und mit einigen Urteilen belegt.
Kassen profitieren..... :sunglasses:
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ali schrieb:
hihi, die HP Verbände beschweren sich, dass u. a. einige Ihrer Mitglieder fraglich legal von der Erstattungspraxis einiger
Kassen profitieren..... :sunglasses:
Nach dem Leistungsrecht kann jede PKV in Ihrer Satzung Leistungen aufnehmen (sog. Satzungsleistungen), welche Sie dann erstatten können.
Eine Erstattung der Leistung durch eine PKV bedeutet aber nicht, dass der "Leistungserbringer" die Leistung (hier: Osteopathie) auch ausüben/durchführen darf.
Beim Berufsausübungsrecht greift als erstes das HeilprG, da Osteopathie Ausübung der Heilkunde ist. Osteopathie ist in toto nicht delegierbar und nicht verordnungsfähig. Eine Teil-Delegation wir aber sehr selten durchgeführt. Man kann also davon ausgehen, dass ein Großteil der osteopathischen Behandlungen mithin nicht rechtskonform erbracht werden. Diese rechtswidrig durchgeführten Behandlungen werden dann teilweise von den Kassen als Satzungsleistung erstattet. Dies ist allem Anschein nach dadurch auch rechtswidrig und könnte den Straftatbestand der Untreue ( §266 StGB) erfüllen. Aber wen juckts? Die Kassen sagen: "Das wissen wir, aber wir machen so lange weiter, bis es uns jemand verbietet" (pers. Mitteilung).........
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Bernie schrieb:
Man muss unterscheiden zwischen Leistungsrecht und Berufsausübungsrecht.
Nach dem Leistungsrecht kann jede PKV in Ihrer Satzung Leistungen aufnehmen (sog. Satzungsleistungen), welche Sie dann erstatten können.
Eine Erstattung der Leistung durch eine PKV bedeutet aber nicht, dass der "Leistungserbringer" die Leistung (hier: Osteopathie) auch ausüben/durchführen darf.
Beim Berufsausübungsrecht greift als erstes das HeilprG, da Osteopathie Ausübung der Heilkunde ist. Osteopathie ist in toto nicht delegierbar und nicht verordnungsfähig. Eine Teil-Delegation wir aber sehr selten durchgeführt. Man kann also davon ausgehen, dass ein Großteil der osteopathischen Behandlungen mithin nicht rechtskonform erbracht werden. Diese rechtswidrig durchgeführten Behandlungen werden dann teilweise von den Kassen als Satzungsleistung erstattet. Dies ist allem Anschein nach dadurch auch rechtswidrig und könnte den Straftatbestand der Untreue ( §266 StGB) erfüllen. Aber wen juckts? Die Kassen sagen: "Das wissen wir, aber wir machen so lange weiter, bis es uns jemand verbietet" (pers. Mitteilung).........
Und laut dem Sozialgesetzbuch dürfen KK eben keine HP -Leistungen zahlen.Manchmal braucht der Amtsschimmel halt etwas länger :smile:
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eim schrieb:
Nun ,inzwischen rudern ja schone KK wie die TK wieder zurück und zahlen nicht mehr so viel wie vor einem Jahr.
Und laut dem Sozialgesetzbuch dürfen KK eben keine HP -Leistungen zahlen.Manchmal braucht der Amtsschimmel halt etwas länger :smile:
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ali schrieb:
die (erfolgreiche) Marketingaktion der TK geht halt zu Ende...that simple....
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morpheus-06 schrieb:
Haben die den Kosten - Nutzenfaktor erkannt :smile:
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yvonne1976 schrieb:
mittlerweile ist es so, dass die kassen auch bezuschussen wenn du eine osteopathische ausbildung hast, die den richtlinien entspricht u eine bestimmte anzahl an stunden beinhaltet im strukturellen als auch im funktionellen bereich.
dann benötigst du allerdings ein privatrezept vom arzt, das nichts gegen eine osteopathische behandlung spricht.
ohne rezept darfst du nur ls voll hp behandeln.
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