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Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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In meinem Fall geht es um einen Patienten, den ich seit anderthalb Jahren behandel. Bei Bestellung einer Folgeverordnung wurde mir eröffnet, dass der Betreuer dieses Pat, der Arztpraxis untersagt hat mir eine Verordnung auszustellen, da ein Therapeutenwechsel vorgenommen werden soll. Mit der Tochter des.Pat, hatte ich noch zwei Wochen vorher die Vorgehensweise besprochen, weil der Arztpraxis ein Regressverfahren droht und diese nur noch einmal im Quartal verordnen will. Von einem Therapeutenwechsel war keine Rede, weil es dafür auch kein Grund gibt! Die Arzthelferin hat mir diese Information im Vertrauen weitergegeben. Um hier niemanden in Schwierigkeiten zubringen möchte ich nur einfach wissen unterliegen Mitarbeiter einer Arztpraxis gegenüber Physiotherapeuten der Schweigepflicht, wenn es um Informationen derer Patienten geht?
Möchte gerne wissen was hier gespielt wird!
Auf Eure Antworten wartend wünsch e ich noch einen Schönen Sonntag!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen,
In meinem Fall geht es um einen Patienten, den ich seit anderthalb Jahren behandel. Bei Bestellung einer Folgeverordnung wurde mir eröffnet, dass der Betreuer dieses Pat, der Arztpraxis untersagt hat mir eine Verordnung auszustellen, da ein Therapeutenwechsel vorgenommen werden soll. Mit der Tochter des.Pat, hatte ich noch zwei Wochen vorher die Vorgehensweise besprochen, weil der Arztpraxis ein Regressverfahren droht und diese nur noch einmal im Quartal verordnen will. Von einem Therapeutenwechsel war keine Rede, weil es dafür auch kein Grund gibt! Die Arzthelferin hat mir diese Information im Vertrauen weitergegeben. Um hier niemanden in Schwierigkeiten zubringen möchte ich nur einfach wissen unterliegen Mitarbeiter einer Arztpraxis gegenüber Physiotherapeuten der Schweigepflicht, wenn es um Informationen derer Patienten geht?
Möchte gerne wissen was hier gespielt wird!
Auf Eure Antworten wartend wünsch e ich noch einen Schönen Sonntag!
Zum anderen gibt es die Schweigepflicht allgmein über innerbetriebliche Vorgänge in allen Berufen, die hier verletzt wurde.
Dies kann für die MFA Probleme bringen.
Da dieser Pat. allein nicht Deine Praxis am Leben erhält, kannst Du nur versuchen, den Betreuer über die Angehörigen abzusägen, aber gegen diese Menschen kann man schlecht etwas machen - außer selber frühzeitig Bestimmungen festlegen. Dann kann ein Richter nicht so einfach daran vorbei.
An Deiner Stelle würde ich in die Sache keine großen Aktivitäten investieren.
Die Betreuungs-"Mafia" Verdient ganz schön Geld mit den Betreuten, solange Du keinerlei Gründe für den Wechsel weißt, stehtst Du mit leeren Händen da.
mfg hgb :blush:
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danke für Deine Antwort. Ich gelobe Besserung bei der Rechtschreibung!
mfg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo hgb,
danke für Deine Antwort. Ich gelobe Besserung bei der Rechtschreibung!
mfg
bei allem Respekt, hier hast Du Dich aber ordentlich vergaloppiert.
1. Eine MFA stellt Behauptungen in den Raum, die sie darf und die nicht überprüfbar sind.
2. Offenbar korreliert die Interessenslage ihrer Arbeitsstelle mit Regressansprüchen gegenüber der Praxis ( welchem Zweck dient diese Aussage, frage ich mich?)
3. Wieviel erhält ein gesetzlicher Betreuer pro Betreuten und wovon hängt es ab oder ist diese verallgemeinernd differmierende
Äusserung Dein neuer Beitragsstil ( ich persönlich würde es sehr bedauerrn)
Gruß W.
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Wojtek S. schrieb:
Hallo hgb,
bei allem Respekt, hier hast Du Dich aber ordentlich vergaloppiert.
1. Eine MFA stellt Behauptungen in den Raum, die sie darf und die nicht überprüfbar sind.
2. Offenbar korreliert die Interessenslage ihrer Arbeitsstelle mit Regressansprüchen gegenüber der Praxis ( welchem Zweck dient diese Aussage, frage ich mich?)
3. Wieviel erhält ein gesetzlicher Betreuer pro Betreuten und wovon hängt es ab oder ist diese verallgemeinernd differmierende
Äusserung Dein neuer Beitragsstil ( ich persönlich würde es sehr bedauerrn)
Gruß W.
Ob Behauptung oder Wahrheit, die MFA darf keine Interna ausplaudern.
Zur Vergütung von Betreuern mach Dich bitte selber schlau, vielleicht wechselst Du dann Deine Tätigkeit. Dies ist auch nicht diffamierend.
Die Interessenlage der Arbeitsstelle kenne ich nicht, sie war auch nicht Thema hier, Regreßängste von Vertragsärzten und die Reaktion darauf kennt wohl jeder PT.
So, und damit ist es auch gut!!
mfg hgb :hushed:
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hgb schrieb:
@ Woijtek S.:
Ob Behauptung oder Wahrheit, die MFA darf keine Interna ausplaudern.
Zur Vergütung von Betreuern mach Dich bitte selber schlau, vielleicht wechselst Du dann Deine Tätigkeit. Dies ist auch nicht diffamierend.
Die Interessenlage der Arbeitsstelle kenne ich nicht, sie war auch nicht Thema hier, Regreßängste von Vertragsärzten und die Reaktion darauf kennt wohl jeder PT.
So, und damit ist es auch gut!!
mfg hgb :hushed:
Die Sätze der gesetzlichen Betreuer kenne ich, wenn Du sie nicht kennst aber von die gibst: "Die Betreuungs-"Mafia" Verdient ganz schön Geld mit den Betreuten...", halte ich das für Desinfomation und differmierend.
Nichts für Ungut.
Gruß W.
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Wojtek S. schrieb:
Sorry, ich meinte MFA stellt Behauptungen die sie nicht darf, mein Fehler.
Die Sätze der gesetzlichen Betreuer kenne ich, wenn Du sie nicht kennst aber von die gibst: "Die Betreuungs-"Mafia" Verdient ganz schön Geld mit den Betreuten...", halte ich das für Desinfomation und differmierend.
Nichts für Ungut.
Gruß W.
Betreuervergütung – Betreuungsrecht-Lexikon
Stundensatz – Betreuungsrecht-Lexikon
Mit ein paar betreuten, armen Menschen kann man / frau schon ganz gut leben, ohne sich tatsächlich um die wesentlichen Belange wie sinnvolle PT oder Therapie überhaupt kümmern zu müssen.
mfg hgb :frowning:
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hgb schrieb:
Vergütung Berufsbetreuer; Betreuervergütung; Stundensatz Berufsbetreuer;
Betreuervergütung – Betreuungsrecht-Lexikon
Stundensatz – Betreuungsrecht-Lexikon
Mit ein paar betreuten, armen Menschen kann man / frau schon ganz gut leben, ohne sich tatsächlich um die wesentlichen Belange wie sinnvolle PT oder Therapie überhaupt kümmern zu müssen.
mfg hgb :frowning:
Im Verlauf deiner Beiträge führst Du zuerst ein halbwegs korrekte Aussage auf. Dann gehst Du fließend in eine Meinung über und zum Schluß haust Du Munition für eine Neiddebatte raus.
Du findest ganz bestimmt Zustimmung, hier und im Leben sonst auch.
Bei mir hat es leider nicht gewirkt.
Lass Gut sein
Gruß W.
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Wojtek S. schrieb:
Wie manipulativ!
Im Verlauf deiner Beiträge führst Du zuerst ein halbwegs korrekte Aussage auf. Dann gehst Du fließend in eine Meinung über und zum Schluß haust Du Munition für eine Neiddebatte raus.
Du findest ganz bestimmt Zustimmung, hier und im Leben sonst auch.
Bei mir hat es leider nicht gewirkt.
Lass Gut sein
Gruß W.
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hgb schrieb:
Zum einen gibt es die Schweigepflicht zu medizinischen Daten / Patienten, die besonders geschützt ist (Straftatabestand bei Verletzung).
Zum anderen gibt es die Schweigepflicht allgmein über innerbetriebliche Vorgänge in allen Berufen, die hier verletzt wurde.
Dies kann für die MFA Probleme bringen.
Da dieser Pat. allein nicht Deine Praxis am Leben erhält, kannst Du nur versuchen, den Betreuer über die Angehörigen abzusägen, aber gegen diese Menschen kann man schlecht etwas machen - außer selber frühzeitig Bestimmungen festlegen. Dann kann ein Richter nicht so einfach daran vorbei.
An Deiner Stelle würde ich in die Sache keine großen Aktivitäten investieren.
Die Betreuungs-"Mafia" Verdient ganz schön Geld mit den Betreuten, solange Du keinerlei Gründe für den Wechsel weißt, stehtst Du mit leeren Händen da.
mfg hgb :blush:
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--> Das sind zwei Fehler enhalten:
1. Der Betreuer ist gegenüber dem Arzt nicht weisungsbefugt. Entweder gibt es eine medizinische Notwendigkeit, oder nicht.
2. "mir eine Verordnung auszustellen" - warum bist Du krank? Die Verordnung ist doch für den Patienten, oder?
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Bernie schrieb:
"dass der Betreuer dieses Pat, der Arztpraxis untersagt hat mir eine Verordnung auszustellen,"
--> Das sind zwei Fehler enhalten:
1. Der Betreuer ist gegenüber dem Arzt nicht weisungsbefugt. Entweder gibt es eine medizinische Notwendigkeit, oder nicht.
2. "mir eine Verordnung auszustellen" - warum bist Du krank? Die Verordnung ist doch für den Patienten, oder?
mfg hgb :yum:
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hgb schrieb:
:stuck_out_tongue: ja, es ist so schwer, sich richtig auszudrücken oder auch Satzzeichen zu verwenden! :sunglasses:
mfg hgb :yum:
Die Rahmenverträge untersagen dir die RZ für den Patient zu bestellen. [...]
Das SGB V sieht vor das der behandelnde Vertragsarzt sich (praktisch) aller Quellen bedienen darf um über die adäquate Versorgung seines Patienten zu entscheiden, das beinhaltet eine Information des Therapeuten das die VO (fast) abgearbeitet ist.
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Papa Alpaka schrieb:
Tempelritter schrieb am 3.7.16 17:12:
Die Rahmenverträge untersagen dir die RZ für den Patient zu bestellen. [...]
Das SGB V sieht vor das der behandelnde Vertragsarzt sich (praktisch) aller Quellen bedienen darf um über die adäquate Versorgung seines Patienten zu entscheiden, das beinhaltet eine Information des Therapeuten das die VO (fast) abgearbeitet ist.
"dass der Betreuer dieses Pat, der Arztpraxis untersagt hat mir eine Verordnung auszustellen,"
--> Das sind zwei Fehler enhalten:
1.
2.
[...]
Lieber Bernie - auch bei dir sind 2 Fehler enthalten:
1. es muss heißen "da sind..."
2. es fehlt ein "t" bei enthalten
So schnell kann's gehen.... hast du keine Hobbys? Meine Güte - jeder hat's verstanden, muss immer alles so orthodox sein???
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Susulo schrieb:
Bernie schrieb am 3.7.16 17:48:
"dass der Betreuer dieses Pat, der Arztpraxis untersagt hat mir eine Verordnung auszustellen,"
--> Das sind zwei Fehler enhalten:
1.
2.
[...]
Lieber Bernie - auch bei dir sind 2 Fehler enthalten:
1. es muss heißen "da sind..."
2. es fehlt ein "t" bei enthalten
So schnell kann's gehen.... hast du keine Hobbys? Meine Güte - jeder hat's verstanden, muss immer alles so orthodox sein???
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Tempelritter schrieb:
Die Rahmenverträge untersagen dir die RZ für den Patient zu bestellen. In Bezug auf den möglichen Regress hat die Arzthelferin ihre Schweigepflicht gegenüber ihrem AG gebrochen. Ruf einfach die Tochter an ob das mit dem TH-Wechsel richtig ist. Fraglich ist hier wer mehr zählt die Tochter oder der Betreuer.
(1) Du bestellst keine Folgeverordnungen. Diese Formulierung ist etwa so gut wie eine med. Betreuerin die ggü. der Krankenversicherung eine VadR mit dem Unterhaltungswert der Therapie begründet - aus der Nummer wieder herauszukommen ist ein hartes Stück Arbeit.
(2) Es sind Konstellationen möglich bei denen du in Absprache mit dem Betreuer/Fachbereich Medizin und dem behandelnden Arzt dafür Sorge trägst das der Arzt vom Ende einer Behandlungsserie erfährt und befugt ist die VO an dich auszuhändigen. Die Verantwortung und Entscheidung für oder gegen einen Therapeuten liegt beim Betreuer, sofern der Patient nicht selbst in der Lage ist einen Willen zu äußern (aus fachlichen Gründen kann unter Umständen der Betreuer sich über den Willen des Betreuten hinwegsetzen - zum Beispiel wenn du in der Behandlung regelmäßig Sch...e baust die selbst ein Laie als solche erkennt). In dem Fall ist es gerade noch vertretbar wenn du vom Arzt die Info bekommst das ein Therapeutenwechsel stattfinden soll obwohl diese Information dir eigentlich nicht ohne Einwilligung des Patienten bzw. Betreuers gegeben werden sollte.
(3) Du bist gehalten im Rahmen der Qualitätssicherung den Patienten bzw. dessen Betreuer zur Qualität deiner Behandlung zu befragen. Machst du nicht routinemäßig? Pech gehabt, nun hast du mehr Papier- und weniger Therapiearbeit :)
(4) Sofern die Tochter nicht gleichzeitig die Betreuung für medizinische Belange innehat ist es unerheblich ob die Tochter dir vor zwei Wochen etwas gesagt hat oder nicht. Selbst wenn sie mit der Betreuung betraut ist muss sie dir nicht sagen das sie vorhat den Therapeuten zu wechseln.
(5) Ein Patient kann seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht dir gegenüber entbinden. Der Arzt ist ohnehin von der Schweigepflicht entbunden sofern er dir therapeutisch relevante Informationen offenbaren muss um überhaupt eine Behandlung zu ermöglichen.
Was hier gespielt wird? Spekulationen über Spekulationen. Kann sein das der Arzt sich hinter dem Therapeutenwechsel versteckt um seine Regressangst [durchaus begründet!] nicht publik zu machen, kann sein das du Mist gebaut hast und Patient und/oder Betreuer einen Therapeutenwechsel wollen. Je nachdem was du schon gesagt oder getan hast könnte es ein guter Zug sein den Betreuer über das Ende deiner Behandlung hinzuweisen und die Bestätigung einholen das dies so gewollt ist; vielleicht fährst du auch besser wenn du die Sache auf sich beruhen lässt und akzeptierst das die Behandlung nicht von dir weitergeführt wird.
...manchmal ist ein Therapeutenwechsel für alle Beteiligten eine hilfreiche Sache :)
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Ich habe mich inhaltlich geäußert, nicht über Schreibfehler. Lies Dir meinen Post noch mal aufmerksam durch.
Genau auf das was ich geschrieben habe kommt es an. Da, was AT geschrieben hat ist eine völlig falsche Vorstellung von den rechtlichen Rahmenbedingungen und mithin falsch dargestellt. Darum ging es mir. Aber ich sehe schon, ich muus in Zukunft wieder ausführlicher schreiben............. dann verstehen es auch alle...........
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Bernie schrieb:
Schreibfehler hab ich immer drin!
Ich habe mich inhaltlich geäußert, nicht über Schreibfehler. Lies Dir meinen Post noch mal aufmerksam durch.
Genau auf das was ich geschrieben habe kommt es an. Da, was AT geschrieben hat ist eine völlig falsche Vorstellung von den rechtlichen Rahmenbedingungen und mithin falsch dargestellt. Darum ging es mir. Aber ich sehe schon, ich muus in Zukunft wieder ausführlicher schreiben............. dann verstehen es auch alle...........
ABER - kurze Erläuterung zum Thema Kommunikation:
Du hast Sender um Empfänger. Je mehr du davon ausgehen kannst, dass Sender und Empfänger identische Hintergrundinformationen haben, umso reduntanter kannst du als Sender die Kommunikation gestalten, sprich, dir Ungenauigkeiten in Wortschatz, Grammatik oder Phonologie leisten. Unser Gegenüber hat dann nämlich die Fähigkeit, den Rest semantisch und situativ korrekt zu ergänzen.
Wenn ich als PI und Heilmittelerbringer den post von AT lese, dann lese ich nicht "Betreuer benimmt sich so, als hätte er Weisungsbefugnis" , sondern ich lese "Betreuer will das Recht auf freie Therapeutenwahl für sich geltend machen und teilt dies dem Arzt mit" Des weiteren lese ich - und hier ist es noch offensichtlicher, dass du eben einen Fehler finden wolltest, dass er die VO für den Patienten wollte, um sie in seiner Praxis abzurechnen. Jeder liest das so. Auch du. Ob das eine günstige Vorgehensweise ist, steht auf einem andern Blatt.
Anders stellt sich der Sachverhalt dar, wenn AT genau den selben post seinem Nachbarn, seinem Anwalt, seiner Mama, seiner Freundin oder auch seinem Patienten mitteilt. Hier fehlt dann die gleiche Ausgangsbasis und es kann zu erheblichen Missverständnissen kommen und dann hast du mit deinen Einwürfen recht. Im Normalfall passt sich Sprache an. Ich rede hier anders mit Leuten als mit Ärzten. Ich rede wieder anders als mit Freundinnen, die vielleicht als Floristen arbeiten. Oder als Maschinenbau-Ingenieurinnen. Das ist normal. Und das ist gut so.
Deswegen stört mich die ewige Korrektur des Offensichtlichen.
Zu AT: ich würde einfach mal ganz "unschuldig" die Tochter anrufen, nachfragen, wie es denn weitergehen soll - und dann gibt es zwei Möglichkeiten: die Tochter sieht die Dinge so, wie der Betreuer, dann kannst du sie ziehen lassen (eventuell wäre es schön, zu wissen, was der Grund ist. Kann, aber muss sie dir nicht sagen). Oder die Tochter und der Betreuer sind sich da völlig uneins, dann solltest du den Streit bei den beiden lassen. Auf jeden Fall bist du dann erst mal außen vor.
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Susulo schrieb:
doch, ich hab dich schon verstanden, und tatsächlich ist es ja so, wie du sagst.
ABER - kurze Erläuterung zum Thema Kommunikation:
Du hast Sender um Empfänger. Je mehr du davon ausgehen kannst, dass Sender und Empfänger identische Hintergrundinformationen haben, umso reduntanter kannst du als Sender die Kommunikation gestalten, sprich, dir Ungenauigkeiten in Wortschatz, Grammatik oder Phonologie leisten. Unser Gegenüber hat dann nämlich die Fähigkeit, den Rest semantisch und situativ korrekt zu ergänzen.
Wenn ich als PI und Heilmittelerbringer den post von AT lese, dann lese ich nicht "Betreuer benimmt sich so, als hätte er Weisungsbefugnis" , sondern ich lese "Betreuer will das Recht auf freie Therapeutenwahl für sich geltend machen und teilt dies dem Arzt mit" Des weiteren lese ich - und hier ist es noch offensichtlicher, dass du eben einen Fehler finden wolltest, dass er die VO für den Patienten wollte, um sie in seiner Praxis abzurechnen. Jeder liest das so. Auch du. Ob das eine günstige Vorgehensweise ist, steht auf einem andern Blatt.
Anders stellt sich der Sachverhalt dar, wenn AT genau den selben post seinem Nachbarn, seinem Anwalt, seiner Mama, seiner Freundin oder auch seinem Patienten mitteilt. Hier fehlt dann die gleiche Ausgangsbasis und es kann zu erheblichen Missverständnissen kommen und dann hast du mit deinen Einwürfen recht. Im Normalfall passt sich Sprache an. Ich rede hier anders mit Leuten als mit Ärzten. Ich rede wieder anders als mit Freundinnen, die vielleicht als Floristen arbeiten. Oder als Maschinenbau-Ingenieurinnen. Das ist normal. Und das ist gut so.
Deswegen stört mich die ewige Korrektur des Offensichtlichen.
Zu AT: ich würde einfach mal ganz "unschuldig" die Tochter anrufen, nachfragen, wie es denn weitergehen soll - und dann gibt es zwei Möglichkeiten: die Tochter sieht die Dinge so, wie der Betreuer, dann kannst du sie ziehen lassen (eventuell wäre es schön, zu wissen, was der Grund ist. Kann, aber muss sie dir nicht sagen). Oder die Tochter und der Betreuer sind sich da völlig uneins, dann solltest du den Streit bei den beiden lassen. Auf jeden Fall bist du dann erst mal außen vor.
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Papa Alpaka schrieb:
...und nun zum inhaltlichen ;)
(1) Du bestellst keine Folgeverordnungen. Diese Formulierung ist etwa so gut wie eine med. Betreuerin die ggü. der Krankenversicherung eine VadR mit dem Unterhaltungswert der Therapie begründet - aus der Nummer wieder herauszukommen ist ein hartes Stück Arbeit.
(2) Es sind Konstellationen möglich bei denen du in Absprache mit dem Betreuer/Fachbereich Medizin und dem behandelnden Arzt dafür Sorge trägst das der Arzt vom Ende einer Behandlungsserie erfährt und befugt ist die VO an dich auszuhändigen. Die Verantwortung und Entscheidung für oder gegen einen Therapeuten liegt beim Betreuer, sofern der Patient nicht selbst in der Lage ist einen Willen zu äußern (aus fachlichen Gründen kann unter Umständen der Betreuer sich über den Willen des Betreuten hinwegsetzen - zum Beispiel wenn du in der Behandlung regelmäßig Sch...e baust die selbst ein Laie als solche erkennt). In dem Fall ist es gerade noch vertretbar wenn du vom Arzt die Info bekommst das ein Therapeutenwechsel stattfinden soll obwohl diese Information dir eigentlich nicht ohne Einwilligung des Patienten bzw. Betreuers gegeben werden sollte.
(3) Du bist gehalten im Rahmen der Qualitätssicherung den Patienten bzw. dessen Betreuer zur Qualität deiner Behandlung zu befragen. Machst du nicht routinemäßig? Pech gehabt, nun hast du mehr Papier- und weniger Therapiearbeit :)
(4) Sofern die Tochter nicht gleichzeitig die Betreuung für medizinische Belange innehat ist es unerheblich ob die Tochter dir vor zwei Wochen etwas gesagt hat oder nicht. Selbst wenn sie mit der Betreuung betraut ist muss sie dir nicht sagen das sie vorhat den Therapeuten zu wechseln.
(5) Ein Patient kann seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht dir gegenüber entbinden. Der Arzt ist ohnehin von der Schweigepflicht entbunden sofern er dir therapeutisch relevante Informationen offenbaren muss um überhaupt eine Behandlung zu ermöglichen.
Was hier gespielt wird? Spekulationen über Spekulationen. Kann sein das der Arzt sich hinter dem Therapeutenwechsel versteckt um seine Regressangst [durchaus begründet!] nicht publik zu machen, kann sein das du Mist gebaut hast und Patient und/oder Betreuer einen Therapeutenwechsel wollen. Je nachdem was du schon gesagt oder getan hast könnte es ein guter Zug sein den Betreuer über das Ende deiner Behandlung hinzuweisen und die Bestätigung einholen das dies so gewollt ist; vielleicht fährst du auch besser wenn du die Sache auf sich beruhen lässt und akzeptierst das die Behandlung nicht von dir weitergeführt wird.
...manchmal ist ein Therapeutenwechsel für alle Beteiligten eine hilfreiche Sache :)
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Bernie schrieb:
Ob das Shannon-Weaver-Modell hier (also bei nonverbaler Kommunikation) anwendbar ist möchte ich mal dahingestellt lassen. Belassen wir es einfach dabei.
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