Im Dezember 2024 eröffnen wir auf
ca. 500qm Therapiefläche das
Gesundheitszentrum Valeo in den
Bereichen Pädiatrie, Orthopädie,
Neurologie und ganz viel Training.
Functional Training, T-Rena sowie
OTT (onkologische
Trainingstherapie) als auch
Beckenbodentraining für Männer
gehören zum Portfolio unserer
Praxis, die vom Säugling bis ins
hohe Alter ein breites Spektrum
abdecken wird.
Wenn du Teil eines Teams sein
möchtest, was zuverlässig und
gewissenhaft arbeitet sowie ehrlich
und ...
ca. 500qm Therapiefläche das
Gesundheitszentrum Valeo in den
Bereichen Pädiatrie, Orthopädie,
Neurologie und ganz viel Training.
Functional Training, T-Rena sowie
OTT (onkologische
Trainingstherapie) als auch
Beckenbodentraining für Männer
gehören zum Portfolio unserer
Praxis, die vom Säugling bis ins
hohe Alter ein breites Spektrum
abdecken wird.
Wenn du Teil eines Teams sein
möchtest, was zuverlässig und
gewissenhaft arbeitet sowie ehrlich
und ...
Bernie schrieb vor ein paar Monaten folgendes zur Rechtslage seit 01.Juli 2015:
"1. Tätigkeit auf Verordnung (Arzt oder Heilpraktiker) ist immer Umsatzsteuerfrei (wenn die Leistung verordenbar ist)[§ 4 Nr. 14 UStG]
2. OHNE Verordnung gilt folgendes:
a. Leistungen des Heilmittelkataloges: 7 %
b. Der Rest: 19 %"
Die Fälle 1 :thumbsdown: und 2 b :thumbsdown: sind mir sonnenklar. Leider weiß ich allerdings nicht, womit ich den Fall 2a belege gegenüber einem interessierten Finanzamt (oder muss ich das gar nicht???). Ein Rezept habe ich nicht. Muss ich ...
... den Behandlungsvertrag (explizit schriftlich) schließen? :scream:
... die Behandlung dokumentieren? :scream:
... etwas ganz anders tun? :scream:
Vielen Dank im Voraus an die antwortenden Wissenden!
Quaxxx
PS: Über die Kleinunternehmerrergelungsgrenze (dolles Wort :smile:) sind wir drüber + jeder MA ist mindestens sHp.
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Quaxxx schrieb:
Moin Leute!
Bernie schrieb vor ein paar Monaten folgendes zur Rechtslage seit 01.Juli 2015:
"1. Tätigkeit auf Verordnung (Arzt oder Heilpraktiker) ist immer Umsatzsteuerfrei (wenn die Leistung verordenbar ist)[§ 4 Nr. 14 UStG]
2. OHNE Verordnung gilt folgendes:
a. Leistungen des Heilmittelkataloges: 7 %
b. Der Rest: 19 %"
Die Fälle 1 :thumbsdown: und 2 b :thumbsdown: sind mir sonnenklar. Leider weiß ich allerdings nicht, womit ich den Fall 2a belege gegenüber einem interessierten Finanzamt (oder muss ich das gar nicht???). Ein Rezept habe ich nicht. Muss ich ...
... den Behandlungsvertrag (explizit schriftlich) schließen? :scream:
... die Behandlung dokumentieren? :scream:
... etwas ganz anders tun? :scream:
Vielen Dank im Voraus an die antwortenden Wissenden!
Quaxxx
PS: Über die Kleinunternehmerrergelungsgrenze (dolles Wort :smile:) sind wir drüber + jeder MA ist mindestens sHp.
bin mir jetzt nihct zu 100 % sicher. Aber wenn Ihr alle SHP seid, dann könnt ihr euch doch selbst eine "Verordnung mit Diagnose ausstellen" , und diese Behandeln (Im Rahmen des erlernten und geschulten des Curriculum der Ausbildung PT). Somit dürfte es unter Punkt 1 fallen. Zusätzlich würde ich immer einen Behandlungsvertrag Schliesen sowie die Doku.
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ILP schrieb:
Hallo,
bin mir jetzt nihct zu 100 % sicher. Aber wenn Ihr alle SHP seid, dann könnt ihr euch doch selbst eine "Verordnung mit Diagnose ausstellen" , und diese Behandeln (Im Rahmen des erlernten und geschulten des Curriculum der Ausbildung PT). Somit dürfte es unter Punkt 1 fallen. Zusätzlich würde ich immer einen Behandlungsvertrag Schliesen sowie die Doku.
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Quaxxx schrieb:
Vielen Dank für die Antwort!!!
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