Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
Bernie schrieb vor ein paar Monaten folgendes zur Rechtslage seit 01.Juli 2015:
"1. Tätigkeit auf Verordnung (Arzt oder Heilpraktiker) ist immer Umsatzsteuerfrei (wenn die Leistung verordenbar ist)[§ 4 Nr. 14 UStG]
2. OHNE Verordnung gilt folgendes:
a. Leistungen des Heilmittelkataloges: 7 %
b. Der Rest: 19 %"
Die Fälle 1 :thumbsdown: und 2 b :thumbsdown: sind mir sonnenklar. Leider weiß ich allerdings nicht, womit ich den Fall 2a belege gegenüber einem interessierten Finanzamt (oder muss ich das gar nicht???). Ein Rezept habe ich nicht. Muss ich ...
... den Behandlungsvertrag (explizit schriftlich) schließen? :scream:
... die Behandlung dokumentieren? :scream:
... etwas ganz anders tun? :scream:
Vielen Dank im Voraus an die antwortenden Wissenden!
Quaxxx
PS: Über die Kleinunternehmerrergelungsgrenze (dolles Wort :smile:) sind wir drüber + jeder MA ist mindestens sHp.
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Quaxxx schrieb:
Moin Leute!
Bernie schrieb vor ein paar Monaten folgendes zur Rechtslage seit 01.Juli 2015:
"1. Tätigkeit auf Verordnung (Arzt oder Heilpraktiker) ist immer Umsatzsteuerfrei (wenn die Leistung verordenbar ist)[§ 4 Nr. 14 UStG]
2. OHNE Verordnung gilt folgendes:
a. Leistungen des Heilmittelkataloges: 7 %
b. Der Rest: 19 %"
Die Fälle 1 :thumbsdown: und 2 b :thumbsdown: sind mir sonnenklar. Leider weiß ich allerdings nicht, womit ich den Fall 2a belege gegenüber einem interessierten Finanzamt (oder muss ich das gar nicht???). Ein Rezept habe ich nicht. Muss ich ...
... den Behandlungsvertrag (explizit schriftlich) schließen? :scream:
... die Behandlung dokumentieren? :scream:
... etwas ganz anders tun? :scream:
Vielen Dank im Voraus an die antwortenden Wissenden!
Quaxxx
PS: Über die Kleinunternehmerrergelungsgrenze (dolles Wort :smile:) sind wir drüber + jeder MA ist mindestens sHp.
bin mir jetzt nihct zu 100 % sicher. Aber wenn Ihr alle SHP seid, dann könnt ihr euch doch selbst eine "Verordnung mit Diagnose ausstellen" , und diese Behandeln (Im Rahmen des erlernten und geschulten des Curriculum der Ausbildung PT). Somit dürfte es unter Punkt 1 fallen. Zusätzlich würde ich immer einen Behandlungsvertrag Schliesen sowie die Doku.
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ILP schrieb:
Hallo,
bin mir jetzt nihct zu 100 % sicher. Aber wenn Ihr alle SHP seid, dann könnt ihr euch doch selbst eine "Verordnung mit Diagnose ausstellen" , und diese Behandeln (Im Rahmen des erlernten und geschulten des Curriculum der Ausbildung PT). Somit dürfte es unter Punkt 1 fallen. Zusätzlich würde ich immer einen Behandlungsvertrag Schliesen sowie die Doku.
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Quaxxx schrieb:
Vielen Dank für die Antwort!!!
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