“Verstärkung gesucht! Wir suchen Physiotherapeut:innen (m/w/d), die mit Leidenschaft, Fachkompetenz und Teamgeist unsere Praxis bereichern. Werde Teil unseres Teams – wir freuen uns auf dich!“
Bernie schrieb vor ein paar Monaten folgendes zur Rechtslage seit 01.Juli 2015:
"1. Tätigkeit auf Verordnung (Arzt oder Heilpraktiker) ist immer Umsatzsteuerfrei (wenn die Leistung verordenbar ist)[§ 4 Nr. 14 UStG]
2. OHNE Verordnung gilt folgendes:
a. Leistungen des Heilmittelkataloges: 7 %
b. Der Rest: 19 %"
Die Fälle 1 :thumbsdown: und 2 b :thumbsdown: sind mir sonnenklar. Leider weiß ich allerdings nicht, womit ich den Fall 2a belege gegenüber einem interessierten Finanzamt (oder muss ich das gar nicht???). Ein Rezept habe ich nicht. Muss ich ...
... den Behandlungsvertrag (explizit schriftlich) schließen? :scream:
... die Behandlung dokumentieren? :scream:
... etwas ganz anders tun? :scream:
Vielen Dank im Voraus an die antwortenden Wissenden!
Quaxxx
PS: Über die Kleinunternehmerrergelungsgrenze (dolles Wort :smile:) sind wir drüber + jeder MA ist mindestens sHp.
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Moin Leute!
Bernie schrieb vor ein paar Monaten folgendes zur Rechtslage seit 01.Juli 2015:
"1. Tätigkeit auf Verordnung (Arzt oder Heilpraktiker) ist immer Umsatzsteuerfrei (wenn die Leistung verordenbar ist)[§ 4 Nr. 14 UStG]
2. OHNE Verordnung gilt folgendes:
a. Leistungen des Heilmittelkataloges: 7 %
b. Der Rest: 19 %"
Die Fälle 1 :thumbsdown: und 2 b :thumbsdown: sind mir sonnenklar. Leider weiß ich allerdings nicht, womit ich den Fall 2a belege gegenüber einem interessierten Finanzamt (oder muss ich das gar nicht???). Ein Rezept habe ich nicht. Muss ich ...
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Quaxxx
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Quaxxx schrieb:
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Bernie schrieb vor ein paar Monaten folgendes zur Rechtslage seit 01.Juli 2015:
"1. Tätigkeit auf Verordnung (Arzt oder Heilpraktiker) ist immer Umsatzsteuerfrei (wenn die Leistung verordenbar ist)[§ 4 Nr. 14 UStG]
2. OHNE Verordnung gilt folgendes:
a. Leistungen des Heilmittelkataloges: 7 %
b. Der Rest: 19 %"
Die Fälle 1 :thumbsdown: und 2 b :thumbsdown: sind mir sonnenklar. Leider weiß ich allerdings nicht, womit ich den Fall 2a belege gegenüber einem interessierten Finanzamt (oder muss ich das gar nicht???). Ein Rezept habe ich nicht. Muss ich ...
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Quaxxx
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bin mir jetzt nihct zu 100 % sicher. Aber wenn Ihr alle SHP seid, dann könnt ihr euch doch selbst eine "Verordnung mit Diagnose ausstellen" , und diese Behandeln (Im Rahmen des erlernten und geschulten des Curriculum der Ausbildung PT). Somit dürfte es unter Punkt 1 fallen. Zusätzlich würde ich immer einen Behandlungsvertrag Schliesen sowie die Doku.
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• Jan Herrmann
Hallo,
bin mir jetzt nihct zu 100 % sicher. Aber wenn Ihr alle SHP seid, dann könnt ihr euch doch selbst eine "Verordnung mit Diagnose ausstellen" , und diese Behandeln (Im Rahmen des erlernten und geschulten des Curriculum der Ausbildung PT). Somit dürfte es unter Punkt 1 fallen. Zusätzlich würde ich immer einen Behandlungsvertrag Schliesen sowie die Doku.
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ILP schrieb:
Hallo,
bin mir jetzt nihct zu 100 % sicher. Aber wenn Ihr alle SHP seid, dann könnt ihr euch doch selbst eine "Verordnung mit Diagnose ausstellen" , und diese Behandeln (Im Rahmen des erlernten und geschulten des Curriculum der Ausbildung PT). Somit dürfte es unter Punkt 1 fallen. Zusätzlich würde ich immer einen Behandlungsvertrag Schliesen sowie die Doku.
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Bernie schrieb vor ein paar Monaten folgendes zur Rechtslage seit 01.Juli 2015:
"1. Tätigkeit auf Verordnung (Arzt oder Heilpraktiker) ist immer Umsatzsteuerfrei (wenn die Leistung verordenbar ist)[§ 4 Nr. 14 UStG]
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a. Leistungen des Heilmittelkataloges: 7 %
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Quaxxx
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Quaxxx schrieb:
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"1. Tätigkeit auf Verordnung (Arzt oder Heilpraktiker) ist immer Umsatzsteuerfrei (wenn die Leistung verordenbar ist)[§ 4 Nr. 14 UStG]
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Hallo,
bin mir jetzt nihct zu 100 % sicher. Aber wenn Ihr alle SHP seid, dann könnt ihr euch doch selbst eine "Verordnung mit Diagnose ausstellen" , und diese Behandeln (Im Rahmen des erlernten und geschulten des Curriculum der Ausbildung PT). Somit dürfte es unter Punkt 1 fallen. Zusätzlich würde ich immer einen Behandlungsvertrag Schliesen sowie die Doku.
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Quaxxx schrieb:
Vielen Dank für die Antwort!!!
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