WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
ich habe die Möglichkeit, günstig Räume zu mieten. In meinem alten Arbeitsvertrag ist allersdings einNiederlassungsverbot (lebenslang, im Umkreis von 3 km) notiert.Nun habe ich nach dem Ausscheiden meiner alten Chefin (Anfang 2016) immer noch keinen aktuellen Vertrag von der Nachfolgerin . Habe ich in der Richtung etwas zu befürchten?
Danke für eure Meinungen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe die Möglichkeit, günstig Räume zu mieten. In meinem alten Arbeitsvertrag ist allersdings einNiederlassungsverbot (lebenslang, im Umkreis von 3 km) notiert.Nun habe ich nach dem Ausscheiden meiner alten Chefin (Anfang 2016) immer noch keinen aktuellen Vertrag von der Nachfolgerin . Habe ich in der Richtung etwas zu befürchten?
Danke für eure Meinungen
mfg hgb :sunglasses:
Gefällt mir
MfG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ingo Friedrich schrieb:
Grundsätzlich ist eine zweijährige Sperre in Ordnung wenn auch eine Karenzzahlungsverpflichtung des AG vereinbart wurde. Ist das nicht der Fall ist die Klausel grundsätzlich unwirksam.
MfG
ein pauschales Niederlassungsverbot ist nicht zulässig, auch nicht zeitlich begrenzt.
Es muss immer der Einzelfall des Vertrages betrachtet werden und dann mit der neu entstehenden Situation in Relevanz gesetzt werden.
Ich weiß, dass das Niederlassungsverbot ein beliebter Passus in den Verträgen ist, er wurde aber auch schon in Urteilen gekippt.
Daher ist eine pauschale Beantwortung hier gar nicht möglich, und es muss zur Prüfung ein Jurist befragt werden.
Alles andere kann nur zu bösen Überraschungen führen.
Viel Glück
VG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
FFGG schrieb:
Hallo,
ein pauschales Niederlassungsverbot ist nicht zulässig, auch nicht zeitlich begrenzt.
Es muss immer der Einzelfall des Vertrages betrachtet werden und dann mit der neu entstehenden Situation in Relevanz gesetzt werden.
Ich weiß, dass das Niederlassungsverbot ein beliebter Passus in den Verträgen ist, er wurde aber auch schon in Urteilen gekippt.
Daher ist eine pauschale Beantwortung hier gar nicht möglich, und es muss zur Prüfung ein Jurist befragt werden.
Alles andere kann nur zu bösen Überraschungen führen.
Viel Glück
VG
Es wäre sicher hilfreich, erst andere Beiträge zu lesen, ehe man / fau in die Tasten greift.
mfg hgb :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
.. das ist alles schon ohne Juristen seit 1 Monat bekannt!
Es wäre sicher hilfreich, erst andere Beiträge zu lesen, ehe man / fau in die Tasten greift.
mfg hgb :wink:
Und auch dann kann es lohnen, gegen diese Klausel zu verstoßen, den Laden brummen zu lassen und die Strafzahlung eine Weile zu verschleppen :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Die Lage ist ziemlich klar, die Anforderungen an eine Einschränkung der Berufsfreiheit sind sehr hoch so lang es nicht um potentielle Kommunisten geht: nur bei finanziellem Ausgleich.
Und auch dann kann es lohnen, gegen diese Klausel zu verstoßen, den Laden brummen zu lassen und die Strafzahlung eine Weile zu verschleppen :kissing_closed_eyes:
Das lebenslange Niederlassungsverbot ist nach der geltenden Rechtssprechung nicht zulässig, es muss auf angemessene Zeit befristet (z. B. 2-3J.) sein. Bzgl. der Nachwirkung des Vertrages mit der neuen PI empfiehlt sich unbedingt ein Anwalt!!
mfg hgb :sunglasses:
Ich habe die Beiträge gelesen, allerdings enthalten einige, darunter deiner, einfach falsche Infos. Und das sollte damit gesagt sein..
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
FFGG schrieb:
hgb schrieb am 9.6.17 14:22:
Das lebenslange Niederlassungsverbot ist nach der geltenden Rechtssprechung nicht zulässig, es muss auf angemessene Zeit befristet (z. B. 2-3J.) sein. Bzgl. der Nachwirkung des Vertrages mit der neuen PI empfiehlt sich unbedingt ein Anwalt!!
mfg hgb :sunglasses:
Ich habe die Beiträge gelesen, allerdings enthalten einige, darunter deiner, einfach falsche Infos. Und das sollte damit gesagt sein..
Wäre Deine Zeit nicht sinnvoller genutzt, die Sache mit Thalamus zu klären??
mfg hgb :unamused:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Die info ist richtig , nur unvollständig, denn der später hier im Forum erfolgte Hinweis auf finanziellen Ausgleich fehlt.
Wäre Deine Zeit nicht sinnvoller genutzt, die Sache mit Thalamus zu klären??
mfg hgb :unamused:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
hgb schrieb:
Das lebenslange Niederlassungsverbot ist nach der geltenden Rechtssprechung nicht zulässig, es muss auf angemessene Zeit befristet (z. B. 2-3J.) sein. Bzgl. der Nachwirkung des Vertrages mit der neuen PI empfiehlt sich unbedingt ein Anwalt!!
mfg hgb :sunglasses:
Hallo,
ich habe die Möglichkeit, günstig Räume zu mieten. In meinem alten Arbeitsvertrag ist allersdings einNiederlassungsverbot (lebenslang, im Umkreis von 3 km) notiert.Nun habe ich nach dem Ausscheiden meiner alten Chefin (Anfang 2016) immer noch keinen aktuellen Vertrag von der Nachfolgerin . Habe ich in der Richtung etwas zu befürchten?
Danke für eure Meinungen
Lebenslang geht nicht, max. 6 Monate bei vollen finanziellem Ausgleich und dieser fehlt in den meisten Verträgen. Ich würde sagen, du hast überhaupt nichts zu befürchten.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Kukdiehe schrieb:
Niederlassungsverbot auf Lebenslang geht nicht. Das geht so wie Tempelritter schrieb nur befristet für 6 Monate und bei vollen finanziellen Ausgleich. Also würde ich mal sagen, dass du da nix zu befürchten hast, da so eine Klausel nichtig ist.
mfg hgb :smile:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
.. :smile:--das ist einfach toll!! Also alle Beiträge gelesen und dann ein posting! :stuck_out_tongue:
mfg hgb :smile:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 9.6.17 14:17:
Hallo,
ich habe die Möglichkeit, günstig Räume zu mieten. In meinem alten Arbeitsvertrag ist allersdings einNiederlassungsverbot (lebenslang, im Umkreis von 3 km) notiert.Nun habe ich nach dem Ausscheiden meiner alten Chefin (Anfang 2016) immer noch keinen aktuellen Vertrag von der Nachfolgerin . Habe ich in der Richtung etwas zu befürchten?
Danke für eure Meinungen
Lebenslang geht nicht, max. 6 Monate bei vollen finanziellem Ausgleich und dieser fehlt in den meisten Verträgen. Ich würde sagen, du hast überhaupt nichts zu befürchten.
Mein Profilbild bearbeiten