Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
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Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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01.01.2025
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eine Wohnstätte für Behinderte soll eine Physiotherapeutin angestellt werden. Natürlich sollen Rezepte über die Krankenkasse abgerechnet werden und somit eine Zulassung notwenig.
Kann jemand dabei helfen, was hierfür konkret nacheinander getan werden muss? Wo kann man sich hinwenden? Welche Vorraussetzungen gelten? Denn es soll ja keine "Praxis" in dem Sinne eröffnet werden.
Über jegliche Hilfe freue ich mich!
VG
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An Deiner Stelle würde ich die Zulassungsstelle anrufen. Meine Sachbearbeiterin jedenfalls ist ausgesprochen freundlich und dort bekommst Du dann eine gültige Auskunft.
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pt ani schrieb:
Ich denke schon, dass Du die ganz normalen Zulassungsbedingungen einhalten musst, wenn Du gesetzlich Versicherte behandeln willst. Aber vielleicht irre ich auch.
An Deiner Stelle würde ich die Zulassungsstelle anrufen. Meine Sachbearbeiterin jedenfalls ist ausgesprochen freundlich und dort bekommst Du dann eine gültige Auskunft.
--> So, wie Du es beschreibst, hat die Einrichtung genau das vor.
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Bernie schrieb:
"Denn es soll ja keine "Praxis" in dem Sinne eröffnet werden."
--> So, wie Du es beschreibst, hat die Einrichtung genau das vor.
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hgb schrieb:
.. wahrscheinlich wieder ein schlauer Kfm., Anstellung wegen der Weisungen und Abrechnung für die Kohle! mfg hgbjoy
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anja03 schrieb:
Hallo zusammen,
eine Wohnstätte für Behinderte soll eine Physiotherapeutin angestellt werden. Natürlich sollen Rezepte über die Krankenkasse abgerechnet werden und somit eine Zulassung notwenig.
Kann jemand dabei helfen, was hierfür konkret nacheinander getan werden muss? Wo kann man sich hinwenden? Welche Vorraussetzungen gelten? Denn es soll ja keine "Praxis" in dem Sinne eröffnet werden.
Über jegliche Hilfe freue ich mich!
VG
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Tanguera schrieb:
Ohne eine "Praxis " zu eröffnen, heisst, eine Kassenzulassung zu beantragen, können keine Rezepte abgerechnet werden. Dazu gibt es Auflagen, alles nachlesbar in der Heilmittelrichtlinie und den Rahmenverträgen. Der angestellte Mitarbeiter muss dann als fachliche Leitung angestellt sein.
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Badde schrieb:
Warum wendet man sich mit sowas nicht einfach direkt an die, die es betrifft und die es entscheiden. Telefon und wählen. Fertig.
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