Im UKB werden pro Jahr etwa 500.000
Patient*innen betreut, es sind ca.
9.000 Mitarbeiter*innen
beschäftigt und die Bilanzsumme
beträgt 1,6 Mrd. Euro. Neben den
über 3.300 Medizin- und
Zahnmedizin-Studierenden werden pro
Jahr weitere 585 Personen in
zahlreichen Gesundheitsberufen
ausgebildet. Das UKB steht im
Wissenschafts-Ranking sowie
in der Focus-Klinikliste auf Platz
1 unter den Universitätsklinika
(UK) in NRW und weist den
dritthöchsten Case Mix Index
(Fallschweregrad) in Deutschland
...
Patient*innen betreut, es sind ca.
9.000 Mitarbeiter*innen
beschäftigt und die Bilanzsumme
beträgt 1,6 Mrd. Euro. Neben den
über 3.300 Medizin- und
Zahnmedizin-Studierenden werden pro
Jahr weitere 585 Personen in
zahlreichen Gesundheitsberufen
ausgebildet. Das UKB steht im
Wissenschafts-Ranking sowie
in der Focus-Klinikliste auf Platz
1 unter den Universitätsklinika
(UK) in NRW und weist den
dritthöchsten Case Mix Index
(Fallschweregrad) in Deutschland
...
eine Wohnstätte für Behinderte soll eine Physiotherapeutin angestellt werden. Natürlich sollen Rezepte über die Krankenkasse abgerechnet werden und somit eine Zulassung notwenig.
Kann jemand dabei helfen, was hierfür konkret nacheinander getan werden muss? Wo kann man sich hinwenden? Welche Vorraussetzungen gelten? Denn es soll ja keine "Praxis" in dem Sinne eröffnet werden.
Über jegliche Hilfe freue ich mich!
VG
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An Deiner Stelle würde ich die Zulassungsstelle anrufen. Meine Sachbearbeiterin jedenfalls ist ausgesprochen freundlich und dort bekommst Du dann eine gültige Auskunft.
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pt ani schrieb:
Ich denke schon, dass Du die ganz normalen Zulassungsbedingungen einhalten musst, wenn Du gesetzlich Versicherte behandeln willst. Aber vielleicht irre ich auch.
An Deiner Stelle würde ich die Zulassungsstelle anrufen. Meine Sachbearbeiterin jedenfalls ist ausgesprochen freundlich und dort bekommst Du dann eine gültige Auskunft.
--> So, wie Du es beschreibst, hat die Einrichtung genau das vor.
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Bernie schrieb:
"Denn es soll ja keine "Praxis" in dem Sinne eröffnet werden."
--> So, wie Du es beschreibst, hat die Einrichtung genau das vor.
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hgb schrieb:
.. wahrscheinlich wieder ein schlauer Kfm., Anstellung wegen der Weisungen und Abrechnung für die Kohle! mfg hgbjoy
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anja03 schrieb:
Hallo zusammen,
eine Wohnstätte für Behinderte soll eine Physiotherapeutin angestellt werden. Natürlich sollen Rezepte über die Krankenkasse abgerechnet werden und somit eine Zulassung notwenig.
Kann jemand dabei helfen, was hierfür konkret nacheinander getan werden muss? Wo kann man sich hinwenden? Welche Vorraussetzungen gelten? Denn es soll ja keine "Praxis" in dem Sinne eröffnet werden.
Über jegliche Hilfe freue ich mich!
VG
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Tanguera schrieb:
Ohne eine "Praxis " zu eröffnen, heisst, eine Kassenzulassung zu beantragen, können keine Rezepte abgerechnet werden. Dazu gibt es Auflagen, alles nachlesbar in der Heilmittelrichtlinie und den Rahmenverträgen. Der angestellte Mitarbeiter muss dann als fachliche Leitung angestellt sein.
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Badde schrieb:
Warum wendet man sich mit sowas nicht einfach direkt an die, die es betrifft und die es entscheiden. Telefon und wählen. Fertig.
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