Wir sind ein junge und moderne
Praxis und legen großen Wert
darauf, dass sich unsere
Mitarbeiter bei uns wohlfühlen.
Zu einem gutem Gehalt, gehören
geregelte Arbeitszeiten sowie
Unterstützung bei Fortbildungen
bei uns dazu.
Als Mitarbeiter unserer Praxis
profitierst du zusätzlich über
ein Deutschlandticket sowie der
Nutzung des Well Passes und einiges
mehr.
Wir legen großen Wert auf ein
harmonisches Arbeitsumfeld mit
einem kollegialen Umgang in unserem
familiären Unternehmen. ...
Praxis und legen großen Wert
darauf, dass sich unsere
Mitarbeiter bei uns wohlfühlen.
Zu einem gutem Gehalt, gehören
geregelte Arbeitszeiten sowie
Unterstützung bei Fortbildungen
bei uns dazu.
Als Mitarbeiter unserer Praxis
profitierst du zusätzlich über
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Nutzung des Well Passes und einiges
mehr.
Wir legen großen Wert auf ein
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, wie verhält es sich rechtlich : kann man einer AN eine Nebenbeschäftigung verwehren, wenn sie nicht Vollzeit angestellt ist ? Heißt konkret: AN ist für 35 h die Woche angestellt und arbeitet in einer kooperierenden Praxis für 6 Therapien/ 5 h geringfügig die Woche. Danke für Infos.
Anders verhält es sich, wenn der AN diesen bei der Konkurrenz ausübt.
Schaust Du hier: Nebentätigkeit: Diese Regeln sollten Zweitjobber beachten - DIE WELT
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Esra Luise schrieb:
wenn du verwehren willst kannst du dir auch die arbeitszeiten anschauen im arbeitszeit gesetz steht wieviele stunden am stück gearbeitet werden darf und wiediele stunden der AN die chance haben muss zh zu sein - Fahrstrecke zählt in dem fall zur arbeitszeit
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Wonderwoman schrieb:
Grundsätzlich kannst Du den Nebenjob nicht verwehren. Das wurde bereits durch das BVG festgestellt.
Anders verhält es sich, wenn der AN diesen bei der Konkurrenz ausübt.
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