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Mein Steuerberater ist der Ansicht dass alle Gutscheine mit 19% zu besteuern sind. Auch wenn Massage etc oben steht. Da ich aber sekt HP bin ist doch alles umsatzsteuerfrei oder nicht? Wenn ich Gutscheine ausstelle wären diese nur mehrwertsteuerfrei wenn ich “Gutschein für Heilpraktische Behandlung“ draufschreibe laut seiner Meinung.... ist doch völliger Quatsch, oder???? Schlagt mich, aber ich habe auch erst heute mal wieder nachgeforscht deswegen..... ich zahle auf alle Selbstzahlerleistungen 19%!!! Obwohl ich ja nur 7% zahlen müsste....... Anfänglich haben die auch nur 7% berechnet, dann hatte sich das aber laut denen geändert und ich hab es geglaubt!!!! Ja blöd, ich weiß.... Kann ich das jetzt rückwirkend noch ändern bzw ändern lassen??? So blöd muss man auch wirklich erstmal sein, dachte dafür hab ich den Steuerberater....
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Dream13 schrieb:
Liebes Forum,
Mein Steuerberater ist der Ansicht dass alle Gutscheine mit 19% zu besteuern sind. Auch wenn Massage etc oben steht. Da ich aber sekt HP bin ist doch alles umsatzsteuerfrei oder nicht? Wenn ich Gutscheine ausstelle wären diese nur mehrwertsteuerfrei wenn ich “Gutschein für Heilpraktische Behandlung“ draufschreibe laut seiner Meinung.... ist doch völliger Quatsch, oder???? Schlagt mich, aber ich habe auch erst heute mal wieder nachgeforscht deswegen..... ich zahle auf alle Selbstzahlerleistungen 19%!!! Obwohl ich ja nur 7% zahlen müsste....... Anfänglich haben die auch nur 7% berechnet, dann hatte sich das aber laut denen geändert und ich hab es geglaubt!!!! Ja blöd, ich weiß.... Kann ich das jetzt rückwirkend noch ändern bzw ändern lassen??? So blöd muss man auch wirklich erstmal sein, dachte dafür hab ich den Steuerberater....
Leistungen durch Masseure ohne Rezept Vo. 7%
Wellness und Gutscheine 19% sofern die Kleinunternehmerregelung (17.500€) überschritte wird
Quelle BFM
Kommst du über die 17.500€ mit den steuerpflichtigen Leistungen oder warum berechnest du die Mehrwertsteuer?
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Dream13 schrieb:
Mein Steuerberater hat mich so angemeldet u nach meinem Nachfragen meinte er das müsse jetzt vier Jahre so bleiben wenn es angemeldet ist.
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Tempelritter schrieb:
das kann ich nicht sagen. Ich denke da hat dein STB einen Bock geschossen. Mein STB hat für mich die Kleinunternehmerregelung beim FA angemeldet so bleiben steuerpflichtige Leistung bis zu 17.500€ im Jahr umsatzsteuerfrei. Zu 99% decke ich alles über Rezepte und sekt HP Leistungen ab.
Eine Leistung als sekt.HP kann er gar nicht kostenlos anbieten, Werbegesetz....
Alles ist nicht durchdacht.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
er spricht von Gutscheinen,...die kann es als sekt.HP gar nicht geben, da er zuvor untersuchen muss...
Eine Leistung als sekt.HP kann er gar nicht kostenlos anbieten, Werbegesetz....
Alles ist nicht durchdacht.
stefan 302
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Dream13 schrieb:
Aber selbstzahlerleistungen sind 0% seid ich HP bin. Und wenn die Leute mit nem Gutschein kommen für 10 massagen untersuche ich sie u dann ist es umsatzsteuerfrei, oder nicht???
Nächstes Problem ist ja aber dass ALLE SZ-Leistungen von ihm als 19% ausgewiesen werden und ich fleißig 19% ans FA abgedrückt hab obwohl ja nur 7% sein müssten.... (bevor ich den HP abgeschlossen hatte) Oder seh ich was falsch???
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Dream13 schrieb:
Bei Wertgutscheinen muss ich ja auch immer angeben was ich nun für eine Therapie gemacht hab.
Nächstes Problem ist ja aber dass ALLE SZ-Leistungen von ihm als 19% ausgewiesen werden und ich fleißig 19% ans FA abgedrückt hab obwohl ja nur 7% sein müssten.... (bevor ich den HP abgeschlossen hatte) Oder seh ich was falsch???
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Tempelritter schrieb:
die 19% sind richtig bei Wellness etc, werden sie berechnet müssen sie auch abgeführt werden. Wie kommst du immer auf 7%, das ist Schnee von vorgestern. Heilbehandlungen auf Rezept oder als HP sind bei 0% .
Auf Rezept und HP ist klar, 0%
Gutscheine berechnen die erst wenn ich den Gutschein ins Steuerbüro gebe nachdem er eingelöst wird und muss notieren was ich gemacht habe. Geht aber alles unter "Wellness" und somit 19% laut denen....
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Dream13 schrieb:
7% für Selbstzahler Massage etc. bis Juli 2015, oder nicht?
Auf Rezept und HP ist klar, 0%
Gutscheine berechnen die erst wenn ich den Gutschein ins Steuerbüro gebe nachdem er eingelöst wird und muss notieren was ich gemacht habe. Geht aber alles unter "Wellness" und somit 19% laut denen....
die 19% sind richtig bei Wellness etc, werden sie berechnet müssen sie auch abgeführt werden. Wie kommst du immer auf 7%, das ist Schnee von vorgestern. Heilbehandlungen auf Rezept oder als HP sind bei 0% .
Ich hab von meinem Arzt einen Gutschein über eine entzündliche Mandelbehandlung bekommen.
Muss ich jetzt dafür Mwst abführen..... :flushed:
Vielleicht macht der Vergleich bewusst, dass es erstens so nicht laufen darf, zweitens nicht laufen kann und drittens wenn man sich über alles hinwegsetzt, bleibt templers Aussage....
Ich rate nicht nur einen Stbr zu konsultieren, sondern auch zuvor einen Anwalt..
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Tempelritter schrieb am 13.3.16 17:34:
die 19% sind richtig bei Wellness etc, werden sie berechnet müssen sie auch abgeführt werden. Wie kommst du immer auf 7%, das ist Schnee von vorgestern. Heilbehandlungen auf Rezept oder als HP sind bei 0% .
Ich hab von meinem Arzt einen Gutschein über eine entzündliche Mandelbehandlung bekommen.
Muss ich jetzt dafür Mwst abführen..... :flushed:
Vielleicht macht der Vergleich bewusst, dass es erstens so nicht laufen darf, zweitens nicht laufen kann und drittens wenn man sich über alles hinwegsetzt, bleibt templers Aussage....
Ich rate nicht nur einen Stbr zu konsultieren, sondern auch zuvor einen Anwalt..
stefan 302
Hätte er sich überlegt, dass du PT bist und hauptsächlich Steuerbefreite Leistungen erbringt, hätte er die Kleinunternehmervariante gewählt.
Denn 1. Die Vorsteuer kannst du sogut wie gar nicht ziehen für die Praxiseinrichtung (Da du hauptsächlich Heilbehandlungen erbringst)
Und 2. die Umsätze sind alle Steuerfrei, wenn nicht ohne Rezept und ohne HP
Ergo hast du die A-Karte
Wenn du pech hast, und er vieeel MIst gebaut hat, dann hat er die Vorsteuer auf die Praxiseinrichtung gezogen und du darfsts die bei einer Kontrolle brav zurücküberweisen! + Zinsen! Wenn du nochmehr Pech hat, verbucht er die Rezeptumsätze auch Steuerpflichtig....
Außerdem musst du als Jung-Unternehmer dann erstmal monatlich die USt-Voranmeldung abgeben und eine entsprechend umfangreichere USt-Erklärung abgeben. Das bringt dem Steuerberater nochmal ne Stange mehr geld ein, als nur die laufende Buchhaltung und eine EÜR am Jahresende. Und das für 5 Jahre! Oder lässt er dich auch noch blanzieren?
Wenn du dir unsicher bist, such das Gespräch mit einem anderen Steuerberater und frage ihn um seine Meinung OHNE ihm den alten Steuerberater zu nennen!
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TheStonie schrieb:
Ich denke dein Steuerberater hat nicht viel Ahnung.
Hätte er sich überlegt, dass du PT bist und hauptsächlich Steuerbefreite Leistungen erbringt, hätte er die Kleinunternehmervariante gewählt.
Denn 1. Die Vorsteuer kannst du sogut wie gar nicht ziehen für die Praxiseinrichtung (Da du hauptsächlich Heilbehandlungen erbringst)
Und 2. die Umsätze sind alle Steuerfrei, wenn nicht ohne Rezept und ohne HP
Ergo hast du die A-Karte
Wenn du pech hast, und er vieeel MIst gebaut hat, dann hat er die Vorsteuer auf die Praxiseinrichtung gezogen und du darfsts die bei einer Kontrolle brav zurücküberweisen! + Zinsen! Wenn du nochmehr Pech hat, verbucht er die Rezeptumsätze auch Steuerpflichtig....
Außerdem musst du als Jung-Unternehmer dann erstmal monatlich die USt-Voranmeldung abgeben und eine entsprechend umfangreichere USt-Erklärung abgeben. Das bringt dem Steuerberater nochmal ne Stange mehr geld ein, als nur die laufende Buchhaltung und eine EÜR am Jahresende. Und das für 5 Jahre! Oder lässt er dich auch noch blanzieren?
Wenn du dir unsicher bist, such das Gespräch mit einem anderen Steuerberater und frage ihn um seine Meinung OHNE ihm den alten Steuerberater zu nennen!
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Tempelritter schrieb:
Leistungen auf Rezept oder als sekt. HP 0%
Leistungen durch Masseure ohne Rezept Vo. 7%
Wellness und Gutscheine 19% sofern die Kleinunternehmerregelung (17.500€) überschritte wird
Quelle BFM
Kommst du über die 17.500€ mit den steuerpflichtigen Leistungen oder warum berechnest du die Mehrwertsteuer?
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Dream13 schrieb:
Gibt es irgendwie eine Chance aus der nummer raus zu kommen? Das war ja absolute Falschberatung bzw gar keine Beratung und er hat irgendwas angemeldet zu meinem Nachteil.... sind ja nicht grad wenig Euronen wenn auf alles 19% geschlagen wurde. USt-Voranmeldung läuft jetzt quartalsweise....
Gutscheine werden erst nach einlösen besteuert, je nach dem welche Therapie statt fand.
Vielen Dank an alle.
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Ich leide auch unter dieser unsäglichen Mehrwertbesteuerung und eigentlich ist es auch klar geregelt. Alles mit VO wird nicht besteuert, alle privaten Behandlungen, die über den Heilmittelkatalog abgedeckt sind (KG, MT, KMT etc), werden mit 7% versteuert und der Rest ist Wellness, also 19%.
Was ich jetzt noch gerne wüßte,...wie ist dass mit Primärprävention ??? Wieviel % fallen bei einer Rückenschule, Wirbelsäulengymnastik etc. an.
In unserer orthopädischen Klinik wird mit 7% verrechnet, bei einem Physiotherapeuten, der Kurse in einem Bad gibt, verlangt das FA 19%.
Ich habe auch noch kein BFH Urteil zu dieser Geschichte gefunden,....wie läuft dass bei euch ???
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RUMO schrieb:
...nochmal hochgeholt.
Ich leide auch unter dieser unsäglichen Mehrwertbesteuerung und eigentlich ist es auch klar geregelt. Alles mit VO wird nicht besteuert, alle privaten Behandlungen, die über den Heilmittelkatalog abgedeckt sind (KG, MT, KMT etc), werden mit 7% versteuert und der Rest ist Wellness, also 19%.
Was ich jetzt noch gerne wüßte,...wie ist dass mit Primärprävention ??? Wieviel % fallen bei einer Rückenschule, Wirbelsäulengymnastik etc. an.
In unserer orthopädischen Klinik wird mit 7% verrechnet, bei einem Physiotherapeuten, der Kurse in einem Bad gibt, verlangt das FA 19%.
Ich habe auch noch kein BFH Urteil zu dieser Geschichte gefunden,....wie läuft dass bei euch ???
Ich umgehe das Ganze als sekt HP und stelle die entsprechenden Rezepte aus.
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Tempelritter schrieb:
19% bei Primärprävention sowie 19% auf Selbstzahlerleistungen ohne Rezept, egal ob die über den Heilmittelkatalog abgedeckt sind.
Ich umgehe das Ganze als sekt HP und stelle die entsprechenden Rezepte aus.
Oder müssen dann alle in dem Kurs erst durch den sekt.HP befundet werden und ein Rezept erhalten?
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gistoe schrieb:
Ein Rezept für Primärprävention nach § 20 durch sekt. HP oder Orthopäden und dann ist der Kurs für den Teilnehmer Mwst. frei?
Oder müssen dann alle in dem Kurs erst durch den sekt.HP befundet werden und ein Rezept erhalten?
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Helmut Fromberger schrieb:
Wieso leidest Du darunter? Die MwSt zahlt der Endabnehmer. Die wird auf die kalkulierten Preise drauf gerechnet und fertig. Was denkt ihr wie das andere Unternehmer machen?
Aber der Kunde vergleicht den Endpreis und derjenige der unter die Kleinunternehmerregelung fällt hat dann bei gleichem Preis 19% mehr.
Ich habe eine jährliche Umsatzsteuerlast von 47.000,00 €, da wäre es schon schön wenn man den Teil den man nach den geltenden Gesetzen nicht versteuern braucht, auch nicht versteuert!
Aber das war auch nicht meine Frage!
Meine Frage bezog sich auf das ob und wie es geht!
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gistoe schrieb:
Der Preis eines Kurses oder einer Leistung wird immer vom Kunden mit anderen Anbietern verglichen! Es ist klar das ihn der Endabnehmer bezahlt.
Aber der Kunde vergleicht den Endpreis und derjenige der unter die Kleinunternehmerregelung fällt hat dann bei gleichem Preis 19% mehr.
Ich habe eine jährliche Umsatzsteuerlast von 47.000,00 €, da wäre es schon schön wenn man den Teil den man nach den geltenden Gesetzen nicht versteuern braucht, auch nicht versteuert!
Aber das war auch nicht meine Frage!
Meine Frage bezog sich auf das ob und wie es geht!
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Dream13 schrieb:
Eben mit dem Steuerberater gesprochen, wird alles auf 7% geändert da Heilbehandlung.
Gutscheine werden erst nach einlösen besteuert, je nach dem welche Therapie statt fand.
Vielen Dank an alle.
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