Als moderne Ergo- und
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ich habe mal eine Frage, ich stecke mitten in der MT Weiterbildung, wenn ich jetzt einen Pat. mit MT Rezept habe, darf ich den dann schon behandeln? Denn zur Prüfung z.B. muss man ja sogar eine Kopie einer Verordnung MT mit senden, daher muss man ja jemanden mit Rezept behandeln.
Ich weiß nicht wie das dann rechtlich ist, wenn es ein Therapeut durchführt der das Zertifikat noch nicht hat, aber in der Weiterbildung bereits diese Sachen gelernt hat.
Ich danke schon einmal für Antworten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe mal eine Frage, ich stecke mitten in der MT Weiterbildung, wenn ich jetzt einen Pat. mit MT Rezept habe, darf ich den dann schon behandeln? Denn zur Prüfung z.B. muss man ja sogar eine Kopie einer Verordnung MT mit senden, daher muss man ja jemanden mit Rezept behandeln.
Ich weiß nicht wie das dann rechtlich ist, wenn es ein Therapeut durchführt der das Zertifikat noch nicht hat, aber in der Weiterbildung bereits diese Sachen gelernt hat.
Ich danke schon einmal für Antworten.
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crz schrieb:
Man darf nicht!!!
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crz schrieb:
...zumindest nicht zu lasten der GKV
dieser weiß bescheid das es für die prüfung ist.
der pat. bekommt zwei zusätzliche termine, damit es keine keine gkv wird.
ich bin während der zwei zusatztermine mit in der behandlung.
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yvonne1976 schrieb:
ich handhabe es so, dass der mt in ausbildung für seinen befund einen pat. bekommt.
dieser weiß bescheid das es für die prüfung ist.
der pat. bekommt zwei zusätzliche termine, damit es keine keine gkv wird.
ich bin während der zwei zusatztermine mit in der behandlung.
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Hase C schrieb:
Wieso "muß" man zur Prüfung ein MT-Rezept mitschicken?
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Andreas216 schrieb:
das ist schon so mit dem rezept einreichen.....wir haben für unsere MA einen Pat. ausgewählt für die Prüfung....dieser hat sich einverstanden erklärt mit Befundung usw. für deren Prüfung. Und für diesen haben wir ein Privatrezept schreiben lassen....Name und Anschrift geschwärzt...geht alles
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hab heute da angerufen und nachgefragt, keine richtig aussagekräftige Antwort bekommen, nur na ja, ohne Zertifikat können sie nicht behandeln. Hab dann gefragt wie man denn dann üben soll, und da konnte die gute Frau mir auch nicht weiter helfen... Also genau so schlau wie vorher.
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Tempelritter schrieb:
was hindert dich das Erlernte in jede Behandlung einfließen zu lassen?
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rudibam schrieb:
Bei KG-Verordnungen kein Problem.
es steht nirgenwo dass man das nicht darf. Somit hast du viele Patienten und die freuen sich über jede neue Technik.
MT Rezepte behandeln erst nach bestandener Prüfung, das ist richtig.
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Minza schrieb:
Du kannst doch sämtliche Techniken in der KG üben und einfließen lassen, wo ist das Problem.
es steht nirgenwo dass man das nicht darf. Somit hast du viele Patienten und die freuen sich über jede neue Technik.
MT Rezepte behandeln erst nach bestandener Prüfung, das ist richtig.
Leider verlangen das viele AG , ... das man MT macht in der Praxis obwohl man selber nicht dazu berechtigt ist.
Das interessiert eh keinen, ... und der Knaller kommt dann noch , wenn man dann den Schein hat und dann MT Rezepte abrechnen darf, .... und dann mal nette nach einer Gehaltserhöhung fragt, .... kommt dann der Spruch, ... ähhh wieso denn mehr Geld das hat doch vorher auch gut ohne Gehaltserhöhung funktioniert . :clap:
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484 schrieb:
ja aber leider macht das fast jede Praxis sooo. Befund hat man eh keine Zeit das ordentlich zu machen. Ich weiß das viele Kollegen von mir sich auch vieles einfach ausgedacht haben.
Leider verlangen das viele AG , ... das man MT macht in der Praxis obwohl man selber nicht dazu berechtigt ist.
Das interessiert eh keinen, ... und der Knaller kommt dann noch , wenn man dann den Schein hat und dann MT Rezepte abrechnen darf, .... und dann mal nette nach einer Gehaltserhöhung fragt, .... kommt dann der Spruch, ... ähhh wieso denn mehr Geld das hat doch vorher auch gut ohne Gehaltserhöhung funktioniert . :clap:
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rudibam schrieb:
Bei welcher Ausbildungsstätte muß man eine ärzliche Verordnung mitschicken? Eine Befundung von einem Patienten ja. Das andere wäre ein grober Verstoß gegen den Datenschutz.
Und wie soll man das dann üben? Bei einer KG? Dann entspricht man ja wieder nicht der Behandlung.
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Da soll Dir die ÄMM bitte mal erklären, wie sie sich das vorstellt...
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Hase C schrieb:
Solange Du keine Zulassungserweiterung zur MT hast, darfst Du zu Lasten der GKV (also "auf Rezept") keine MT abgeben. Punkt.
Da soll Dir die ÄMM bitte mal erklären, wie sie sich das vorstellt...
Mach es nicht so umständlich.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Du kannst jede KG VO mit orthopädischer Diagnose einreichen.
Mach es nicht so umständlich.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
bei der ÄMM, zwar ist die Kopfzeile geschwärzt, aber man muß ein Rezept mit einreichen.
Und wie soll man das dann üben? Bei einer KG? Dann entspricht man ja wieder nicht der Behandlung.
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