• flexible Arbeitszeitmodelle in
Teil-und Vollzeit
• überdurchschnittliche
Bezahlung
• angenehme Arbeitsatmosphäre
bei 25 Minuten Takt
• unbefristete Festanstellung
• 30 Tage Urlaub bei fünf Tagen
pro Woche
• 100% Übernahme von
Zertifikatfortbildungen
• besetzte Rezeption
• Mitarbeiter Benefitz
• modern ausgestattete Praxis mit
hellen Räumen
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In unserer Praxis sorgte der aktuelle Newsletter für Diskussionen.
Einige Kollegen sind der Meinung, dass MT durchgeführt werden darf, wenn man bereits in oder kurz vor Ende der MT-Ausbildung steht...
Durchführung erlaubt, Abrechnung nicht?!
Kann mir diese Frage jemand beantworten, ob es tatsächlich eine Art "Grauzone" gibt?
Vielen Dank & schönen Abend
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend!
In unserer Praxis sorgte der aktuelle Newsletter für Diskussionen.
Einige Kollegen sind der Meinung, dass MT durchgeführt werden darf, wenn man bereits in oder kurz vor Ende der MT-Ausbildung steht...
Durchführung erlaubt, Abrechnung nicht?!
Kann mir diese Frage jemand beantworten, ob es tatsächlich eine Art "Grauzone" gibt?
Vielen Dank & schönen Abend
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ironie?
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alobar schrieb:
logisch geht das , ich darf ja auch Autofahren wenn ich kurz vor der Prüfung bin!
Erst nach Prüfung und nach Erlaubnis zur Abrechnung dürfen auch MT-VO angenommen und abgerechnet werden. Dies gilt für Verträge mit den GKV'en.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Manuelle Techniken kann man innerhalb einer KG-VO anwenden.
Erst nach Prüfung und nach Erlaubnis zur Abrechnung dürfen auch MT-VO angenommen und abgerechnet werden. Dies gilt für Verträge mit den GKV'en.
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484 schrieb:
Nein ein klares Nein, ..... !!! Du darfst nicht abrechnen. Ist doch klar !!!
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