Unser Team der Praxis in Schondorf
am Ammersee sucht ab 01.12.2024
eine/n Physiotherapeut*in mit MT/
KGG oder KG ZNS Fortbildung /
Osteopath*in/ Physiotherapeut*in
mit abgeschlossener
Berufsausbildung/
Berufseinsteiger*in.
Wir bieten eine
überdurchschnittliche Bezahlung,
finanzielle Unterstützung für
Fortbildungen, Vermögenswirksame
Leistungen, angemessenen Urlaub und
eine Entlastung durch eine voll
besetzte Rezeption ganz neu seit
April 2022 und sind ein
professionelles Team von 8
Therap...
am Ammersee sucht ab 01.12.2024
eine/n Physiotherapeut*in mit MT/
KGG oder KG ZNS Fortbildung /
Osteopath*in/ Physiotherapeut*in
mit abgeschlossener
Berufsausbildung/
Berufseinsteiger*in.
Wir bieten eine
überdurchschnittliche Bezahlung,
finanzielle Unterstützung für
Fortbildungen, Vermögenswirksame
Leistungen, angemessenen Urlaub und
eine Entlastung durch eine voll
besetzte Rezeption ganz neu seit
April 2022 und sind ein
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Therap...
In unserer Praxis sorgte der aktuelle Newsletter für Diskussionen.
Einige Kollegen sind der Meinung, dass MT durchgeführt werden darf, wenn man bereits in oder kurz vor Ende der MT-Ausbildung steht...
Durchführung erlaubt, Abrechnung nicht?!
Kann mir diese Frage jemand beantworten, ob es tatsächlich eine Art "Grauzone" gibt?
Vielen Dank & schönen Abend
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend!
In unserer Praxis sorgte der aktuelle Newsletter für Diskussionen.
Einige Kollegen sind der Meinung, dass MT durchgeführt werden darf, wenn man bereits in oder kurz vor Ende der MT-Ausbildung steht...
Durchführung erlaubt, Abrechnung nicht?!
Kann mir diese Frage jemand beantworten, ob es tatsächlich eine Art "Grauzone" gibt?
Vielen Dank & schönen Abend
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ironie?
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alobar schrieb:
logisch geht das , ich darf ja auch Autofahren wenn ich kurz vor der Prüfung bin!
Erst nach Prüfung und nach Erlaubnis zur Abrechnung dürfen auch MT-VO angenommen und abgerechnet werden. Dies gilt für Verträge mit den GKV'en.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Manuelle Techniken kann man innerhalb einer KG-VO anwenden.
Erst nach Prüfung und nach Erlaubnis zur Abrechnung dürfen auch MT-VO angenommen und abgerechnet werden. Dies gilt für Verträge mit den GKV'en.
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484 schrieb:
Nein ein klares Nein, ..... !!! Du darfst nicht abrechnen. Ist doch klar !!!
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