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Ergotherapeuten und behandel...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Muß ich jährlich meine Elektrotherapiegeräte (von Zimmer oder TÜV) überprüfen lassen? Wir haben eine private PT Praxis. Danke!
Schaust Du hier: Link
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1. ortsveränderlich,
2. "in Büros oder ähnlichen Bedingungen"
bei einer Physio ja absolut zutrifft! Oder überlese ich da was?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Cool, danke für den Link. Aber für mich würde ich jetzt aus der Tabelle "mind. alle 2 Jahre" rauslesen, da
1. ortsveränderlich,
2. "in Büros oder ähnlichen Bedingungen"
bei einer Physio ja absolut zutrifft! Oder überlese ich da was?
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Wonderwoman schrieb:
In der Tat... würde ich auch so herauslesen.
Aber wo ist Problem jährlich prüfen zu lassen?
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morpheus-06 schrieb:
das gilt m. E. nicht für ele. Therapiegeräte die direkt am Patient sind. Das ET-Gerät fällt unter die Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten. Irgendwo ist die jährliche Kontrolle festgeschrieben, wo müsste ich selbst nachlesen.
Aber wo ist Problem jährlich prüfen zu lassen?
Nirgends, aber einige Kollegen scheinen da zu Schlurchen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat 4 Mitarbeiter eingestellt welche die einzige Aufgabe haben flächendeckend die Heilmittelerbringer zu überprüfen. Geprüft werden einzig das Vorhandensein und die Vollständigkeit der Prüfberichte und der Gerätebücher!
Und da scheinen schon einige ganz bös auf die Nase gefallen zu sein wenn eben die Behandlungsbank, das E-Gerät, der Rotlichtstrahler oder der Fangoofen schon seit 10 Jahren keinen TÜV mehr gesehen hat :confused:
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...Aber wo ist Problem jährlich prüfen zu lassen?...
Nirgends, aber einige Kollegen scheinen da zu Schlurchen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat 4 Mitarbeiter eingestellt welche die einzige Aufgabe haben flächendeckend die Heilmittelerbringer zu überprüfen. Geprüft werden einzig das Vorhandensein und die Vollständigkeit der Prüfberichte und der Gerätebücher!
Und da scheinen schon einige ganz bös auf die Nase gefallen zu sein wenn eben die Behandlungsbank, das E-Gerät, der Rotlichtstrahler oder der Fangoofen schon seit 10 Jahren keinen TÜV mehr gesehen hat :confused:
Grüße...Gerry
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morpheus-06 schrieb:
Das RP KA prüft aber nur Medizingeräte wie ET, US und Stangerbad.
Da müssen aber schon ganz schöne Klöpse dabei gewesen sein, naja, mein Mitleid mit den Kollegen hält sich in Grenzen, die hatten am falschen Ende gespart.
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Stimmt, es ging in dem Zusammenhang um die ET-Geräte, traurig genug, oder?!
Da müssen aber schon ganz schöne Klöpse dabei gewesen sein, naja, mein Mitleid mit den Kollegen hält sich in Grenzen, die hatten am falschen Ende gespart.
Grüße...Gerry
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Wonderwoman schrieb:
Ja. Forderung der Berufsgenossenschaft.
Schaust Du hier: Link
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1.) Sicherheitstechnische Kontrolle nach Maßgabe des Herstellers, steht auch in der MPBetreibV
2.) Kontrolle nach Maßgabe der BG
Eine Wahlmöglichkeit zwischen beiden Prüfungen gibt es nicht, ich könnte mir aber vorstellen, dass die BG die STK als Prüfung akzeptiert und man nix doppelt prüfen muss. Die STK kann ein Medizintechniker oder Händler durchführen, die BG akzeptiert eine "Elektrofachkraft"
Viele Grüße, Uli
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Highwaystar schrieb:
Zwei Kontrollen sind für Medizinprodukte vorgeschrieben:
1.) Sicherheitstechnische Kontrolle nach Maßgabe des Herstellers, steht auch in der MPBetreibV
2.) Kontrolle nach Maßgabe der BG
Eine Wahlmöglichkeit zwischen beiden Prüfungen gibt es nicht, ich könnte mir aber vorstellen, dass die BG die STK als Prüfung akzeptiert und man nix doppelt prüfen muss. Die STK kann ein Medizintechniker oder Händler durchführen, die BG akzeptiert eine "Elektrofachkraft"
Viele Grüße, Uli
> Zwei Kontrollen sind für Medizinprodukte vorgeschrieben:
>
> 1.) Sicherheitstechnische Kontrolle nach Maßgabe des
> Herstellers, steht auch in der MPBetreibV
>
> 2.) Kontrolle nach Maßgabe der BG
>
> Eine Wahlmöglichkeit zwischen beiden Prüfungen gibt es nicht,
> ich könnte mir aber vorstellen, dass die BG die STK als Prüfung
> akzeptiert und man nix doppelt prüfen muss. Die STK kann ein
> Medizintechniker oder Händler durchführen, die BG akzeptiert
> eine \"Elektrofachkraft\"
WEr ist denn eine Elektrofachkraft?
Ein Elektriker?
Gruß,
Arminia
>
> Viele Grüße, Uli
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Arminia schrieb:
Highwaystar schrieb:
> Zwei Kontrollen sind für Medizinprodukte vorgeschrieben:
>
> 1.) Sicherheitstechnische Kontrolle nach Maßgabe des
> Herstellers, steht auch in der MPBetreibV
>
> 2.) Kontrolle nach Maßgabe der BG
>
> Eine Wahlmöglichkeit zwischen beiden Prüfungen gibt es nicht,
> ich könnte mir aber vorstellen, dass die BG die STK als Prüfung
> akzeptiert und man nix doppelt prüfen muss. Die STK kann ein
> Medizintechniker oder Händler durchführen, die BG akzeptiert
> eine \"Elektrofachkraft\"
WEr ist denn eine Elektrofachkraft?
Ein Elektriker?
Gruß,
Arminia
>
> Viele Grüße, Uli
als Elektrofachkraft gilt ein ausgebildeter Elektriker. Der Elektriker ist aber noch kein Medizintechniker, der könnte eine Prüfung nach BG "mitmachen",
Viele Grüße, Uli
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Highwaystar schrieb:
Hallo Arminia,
als Elektrofachkraft gilt ein ausgebildeter Elektriker. Der Elektriker ist aber noch kein Medizintechniker, der könnte eine Prüfung nach BG "mitmachen",
Viele Grüße, Uli
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Kostet pro Gerät €50 bei Zimmer. Die Prüfung alle 2 Jahre ist wohl von der BG vorgeschrieben zum Schutz der Mitarbeiter. Dann muß noch irgendwo eine "medizinisch technische Kontrolle" zum Schutz des Patienten stehen.. Ich finds aber nirgends.
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