hat jemand von Euch Info in wie weit wir die Mitteilung an den behandelnden Arzt per e-mail verschicken dürfen?
es gibt eine Info der Ärztekammer:
"Schweigepflicht und Datenschutz
Informationen für
Ärztinnen, Ärzte,...."
in der steht:
....das bei der Nutzung des Internets der "Zugriff unbefugter ausgeschlossen sein muss.... daher die zu übermittelnden Daten hinreichend verschlüsselt werden wüssen.."
in wie weit gilt das für uns?
danke für Meinungen / Infos
miky
1
Gefällt mir
Hallo liebe Kollegen,
hat jemand von Euch Info in wie weit wir die Mitteilung an den behandelnden Arzt per e-mail verschicken dürfen?
es gibt eine Info der Ärztekammer:
"Schweigepflicht und Datenschutz
Informationen für
Ärztinnen, Ärzte,...."
in der steht:
....das bei der Nutzung des Internets der "Zugriff unbefugter ausgeschlossen sein muss.... daher die zu übermittelnden Daten hinreichend verschlüsselt werden wüssen.."
in wie weit gilt das für uns?
danke für Meinungen / Infos
miky
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Mike1 schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
hat jemand von Euch Info in wie weit wir die Mitteilung an den behandelnden Arzt per e-mail verschicken dürfen?
es gibt eine Info der Ärztekammer:
"Schweigepflicht und Datenschutz
Informationen für
Ärztinnen, Ärzte,...."
in der steht:
....das bei der Nutzung des Internets der "Zugriff unbefugter ausgeschlossen sein muss.... daher die zu übermittelnden Daten hinreichend verschlüsselt werden wüssen.."
in wie weit gilt das für uns?
danke für Meinungen / Infos
miky
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 - 210) § 203 StGB - dejure.org
So steht es im Gesetz (§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB) "Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Gegen die Schweigepflicht verstoßen darfst du nur, wenn dich der Patient von der Schweigepflicht entbindet. Hierbei ist zwar keine besondere Form erforderlich. Zu deiner eigenen Sicherheit sollte die Entbindung von der Schweigepflicht allerdings immer schriftlich erfolgen.
Das kann sehr gut in das Patientenrechtegesetz eingebunden werden, was du eh VOR Beginn der Therapie vom Patient unterschreiben lassen musst.
Ausserdem gelten für dich noch die im Rahmenvertrag verfassten Punkte über die Berichterstattung an den verordnenden Arzt. Hierbei ist die Mailadresse entscheidend, wenn du per mail den Bericht versendest.
Ansonsten kann dir sehr gut dein Datenschutzbeauftragter helfen, der im besten Falle in deinem Verband eingebunden ist.
stefan 302
1
Gefällt mir
Siehe hier:
15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 - 210) http://dejure.org/gesetze/StGB/203.html
So steht es im Gesetz (§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
[i]"Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."[/i]
Gegen die Schweigepflicht verstoßen darfst du nur, wenn dich der Patient von der Schweigepflicht entbindet. Hierbei ist zwar keine besondere Form erforderlich. [u]Zu deiner eigenen Sicherheit sollte die Entbindung von der Schweigepflicht allerdings immer schriftlich erfolgen.
Das kann sehr gut in das Patientenrechtegesetz eingebunden werden, was du eh VOR Beginn der Therapie vom Patient unterschreiben lassen musst.[/u]
Ausserdem gelten für dich noch die im Rahmenvertrag verfassten Punkte über die Berichterstattung an den verordnenden Arzt. Hierbei ist die Mailadresse entscheidend, wenn du per mail den Bericht versendest.
Ansonsten kann dir sehr gut dein Datenschutzbeauftragter helfen, der im besten Falle in deinem Verband eingebunden ist.
stefan 302
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
danke für die schnelle Antwort und den Paragrafen!!
So hatte ich mir das gedacht.
gruss miky
1
Gefällt mir
Hallo Stefan,
danke für die schnelle Antwort und den Paragrafen!!
So hatte ich mir das gedacht.
gruss miky
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Mike1 schrieb:
Hallo Stefan,
danke für die schnelle Antwort und den Paragrafen!!
So hatte ich mir das gedacht.
gruss miky
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
stefan 302 schrieb:
Siehe hier:
15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 - 210) § 203 StGB - dejure.org
So steht es im Gesetz (§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB) "Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Gegen die Schweigepflicht verstoßen darfst du nur, wenn dich der Patient von der Schweigepflicht entbindet. Hierbei ist zwar keine besondere Form erforderlich. Zu deiner eigenen Sicherheit sollte die Entbindung von der Schweigepflicht allerdings immer schriftlich erfolgen.
Das kann sehr gut in das Patientenrechtegesetz eingebunden werden, was du eh VOR Beginn der Therapie vom Patient unterschreiben lassen musst.
Ausserdem gelten für dich noch die im Rahmenvertrag verfassten Punkte über die Berichterstattung an den verordnenden Arzt. Hierbei ist die Mailadresse entscheidend, wenn du per mail den Bericht versendest.
Ansonsten kann dir sehr gut dein Datenschutzbeauftragter helfen, der im besten Falle in deinem Verband eingebunden ist.
stefan 302
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Bis auf weiteres ist davon auszugehen das sämtliche eMails von Unbefugten mitgelesen werden. Die Umsetzung und Kontrolle eines Urteils des EMRGH mit dem sinngemäßen Inhalt "Es darf nicht wahl- und ziellos Heu angehäuft werden in der Hoffnung, darin eine Nadel zu finden" wird sehr wahrscheinlich nicht bzw. nur außerordentlich lückenhaft stattfinden. Eine vergleichbare Regulation für Bürger der Vereinigten Staaten wurde umgangen indem die entsprechende Inhaltsanalyse an ausländische Scheinfremdfirmen ausgelagert wurde.
Neben der systematischen Analyse deines eMailverkehrs besteht für jeden der Geräte (Server, Router, ...) zwischen deinem PC und dem PC des Arztes betreibt die Möglichkeit die eMail mitzulesen. Technisch bedingt kann es sein das eine eMail von Köln nach Bonn einen Umweg über die Niederlande nimmt - oder über Frankfurt; an beiden Stellen wird der Internetverkehr lückenlos abgezweigt und archiviert. Könnte *irgendwann einmal* nützlich werden.
Wo ein Trog ist sammeln sich die Schweine: Das australische Eichamt hat beantragt, unbegrenzten und genehmigungsfreien Zugriff auf den dortigen gesetzlich gesammelten Heuhaufen "Vorratsdatenspeicherung" zu bekommen. Grund: Als untergeordnete Strafverfolgungsbehörde muss das Eichamt Zugriff auf Netzwerkverbindungsdaten *aller* Teilnehmer haben um beim Fleischgewicht betrügenden Supermarktketten und deren Zulieferen auf die Spur zu kommen...
...eine eMail-Kommunikation mit Ärzten ist also, wie Stefan schon schrieb, ausschließlich mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in einer sicheren Implementierung** statthaft. Die jeweils betroffenen Ärzte sollten von sich aus ein Bewusstsein für diese Problematik haben.
**eine unsichere Implementierung reicht von Zufallszahlen die "aus Versehen" jahrelang statisch waren über Verschlüsselungsprogramme die "aus Versehen" nichtöffentliches Material ausplaudern bis hin zu geheimdienstfinanzierten Verschlüsselungsprogrammen die unverfehlbare Hintertüren enthalten...
[Update] [1] Tagesaktuelles Update zum Thema "Wo ein Trog ist...": Ein Datenhändler bietet der texanischen Polizei vollautomatische Nummernschildanalyse (und folglich: Erstellung von Bewegungsprofilen) an. In Streifenwagen zusätzlich installierte Hardware informiert die Besatzung, wenn jemand mit einer ausstehenden Geldbuße in der Nähe geortet wurde. Dieser Bußgeldnichtzahler bekommt eine unmittelbare Einladung die Geldbuße (für den Staat) zzgl. 25% Bearbeitungsgebühr (für den Datenhändler) zu zahlen, mit der Alternative auf der Stelle einer Erzwingungshaft zugeführt zu werden. Im Kleingedruckten steht das der Datenhändler die von der Polizei gesammelten Daten solange behalten darf wie sie wirtschaftlichen Wert besitzt (also ... für immer...). Kommunen die ganz knapp bei Kasse sind können auch einfach Bußgeldforderungen an den Datenhändler übermitteln der diese ohne zusätzliche Kosten für die Kommune eintreiben wird...
Bis auf weiteres ist davon auszugehen das sämtliche eMails von Unbefugten mitgelesen werden. Die Umsetzung und Kontrolle eines Urteils des EMRGH mit dem sinngemäßen Inhalt "Es darf nicht wahl- und ziellos Heu angehäuft werden in der Hoffnung, darin eine Nadel zu finden" wird sehr wahrscheinlich nicht bzw. nur außerordentlich lückenhaft stattfinden. Eine vergleichbare Regulation für Bürger der Vereinigten Staaten wurde umgangen indem die entsprechende Inhaltsanalyse an ausländische Scheinfremdfirmen ausgelagert wurde.
Neben der systematischen Analyse deines eMailverkehrs besteht für jeden der Geräte (Server, Router, ...) zwischen deinem PC und dem PC des Arztes betreibt die Möglichkeit die eMail mitzulesen. Technisch bedingt kann es sein das eine eMail von Köln nach Bonn einen Umweg über die Niederlande nimmt - oder über Frankfurt; an beiden Stellen wird der Internetverkehr lückenlos abgezweigt und archiviert. Könnte *irgendwann einmal* nützlich werden.
Wo ein Trog ist sammeln sich die Schweine: Das australische Eichamt hat beantragt, unbegrenzten und genehmigungsfreien Zugriff auf den dortigen gesetzlich gesammelten Heuhaufen "Vorratsdatenspeicherung" zu bekommen. Grund: Als untergeordnete Strafverfolgungsbehörde muss das Eichamt Zugriff auf Netzwerkverbindungsdaten *aller* Teilnehmer haben um beim Fleischgewicht betrügenden Supermarktketten und deren Zulieferen auf die Spur zu kommen...
...eine eMail-Kommunikation mit Ärzten ist also, wie Stefan schon schrieb, ausschließlich mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in einer sicheren Implementierung** statthaft. Die jeweils betroffenen Ärzte sollten von sich aus ein Bewusstsein für diese Problematik haben.
**eine unsichere Implementierung reicht von Zufallszahlen die "aus Versehen" jahrelang statisch waren über Verschlüsselungsprogramme die "aus Versehen" nichtöffentliches Material ausplaudern bis hin zu geheimdienstfinanzierten Verschlüsselungsprogrammen die unverfehlbare Hintertüren enthalten...
[Update] [1] Tagesaktuelles Update zum Thema "Wo ein Trog ist...": Ein Datenhändler bietet der texanischen Polizei vollautomatische Nummernschildanalyse (und folglich: Erstellung von Bewegungsprofilen) an. In Streifenwagen zusätzlich installierte Hardware informiert die Besatzung, wenn jemand mit einer ausstehenden Geldbuße in der Nähe geortet wurde. Dieser Bußgeldnichtzahler bekommt eine unmittelbare Einladung die Geldbuße (für den Staat) zzgl. 25% Bearbeitungsgebühr (für den Datenhändler) zu zahlen, mit der Alternative auf der Stelle einer Erzwingungshaft zugeführt zu werden. Im Kleingedruckten steht das der Datenhändler die von der Polizei gesammelten Daten solange behalten darf wie sie wirtschaftlichen Wert besitzt (also ... für immer...). Kommunen die ganz knapp bei Kasse sind können auch einfach Bußgeldforderungen an den Datenhändler übermitteln der diese ohne zusätzliche Kosten für die Kommune eintreiben wird...
[1] https://www.eff.org/deeplinks/2016/01/no-cost-license-plate-readers-are-turning-texas-police-mobile-debt-collectors-and
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Bis auf weiteres ist davon auszugehen das sämtliche eMails von Unbefugten mitgelesen werden. Die Umsetzung und Kontrolle eines Urteils des EMRGH mit dem sinngemäßen Inhalt "Es darf nicht wahl- und ziellos Heu angehäuft werden in der Hoffnung, darin eine Nadel zu finden" wird sehr wahrscheinlich nicht bzw. nur außerordentlich lückenhaft stattfinden. Eine vergleichbare Regulation für Bürger der Vereinigten Staaten wurde umgangen indem die entsprechende Inhaltsanalyse an ausländische Scheinfremdfirmen ausgelagert wurde.
Neben der systematischen Analyse deines eMailverkehrs besteht für jeden der Geräte (Server, Router, ...) zwischen deinem PC und dem PC des Arztes betreibt die Möglichkeit die eMail mitzulesen. Technisch bedingt kann es sein das eine eMail von Köln nach Bonn einen Umweg über die Niederlande nimmt - oder über Frankfurt; an beiden Stellen wird der Internetverkehr lückenlos abgezweigt und archiviert. Könnte *irgendwann einmal* nützlich werden.
Wo ein Trog ist sammeln sich die Schweine: Das australische Eichamt hat beantragt, unbegrenzten und genehmigungsfreien Zugriff auf den dortigen gesetzlich gesammelten Heuhaufen "Vorratsdatenspeicherung" zu bekommen. Grund: Als untergeordnete Strafverfolgungsbehörde muss das Eichamt Zugriff auf Netzwerkverbindungsdaten *aller* Teilnehmer haben um beim Fleischgewicht betrügenden Supermarktketten und deren Zulieferen auf die Spur zu kommen...
...eine eMail-Kommunikation mit Ärzten ist also, wie Stefan schon schrieb, ausschließlich mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in einer sicheren Implementierung** statthaft. Die jeweils betroffenen Ärzte sollten von sich aus ein Bewusstsein für diese Problematik haben.
**eine unsichere Implementierung reicht von Zufallszahlen die "aus Versehen" jahrelang statisch waren über Verschlüsselungsprogramme die "aus Versehen" nichtöffentliches Material ausplaudern bis hin zu geheimdienstfinanzierten Verschlüsselungsprogrammen die unverfehlbare Hintertüren enthalten...
[Update] [1] Tagesaktuelles Update zum Thema "Wo ein Trog ist...": Ein Datenhändler bietet der texanischen Polizei vollautomatische Nummernschildanalyse (und folglich: Erstellung von Bewegungsprofilen) an. In Streifenwagen zusätzlich installierte Hardware informiert die Besatzung, wenn jemand mit einer ausstehenden Geldbuße in der Nähe geortet wurde. Dieser Bußgeldnichtzahler bekommt eine unmittelbare Einladung die Geldbuße (für den Staat) zzgl. 25% Bearbeitungsgebühr (für den Datenhändler) zu zahlen, mit der Alternative auf der Stelle einer Erzwingungshaft zugeführt zu werden. Im Kleingedruckten steht das der Datenhändler die von der Polizei gesammelten Daten solange behalten darf wie sie wirtschaftlichen Wert besitzt (also ... für immer...). Kommunen die ganz knapp bei Kasse sind können auch einfach Bußgeldforderungen an den Datenhändler übermitteln der diese ohne zusätzliche Kosten für die Kommune eintreiben wird...
hat jemand von Euch Info in wie weit wir die Mitteilung an den behandelnden Arzt per e-mail verschicken dürfen?
es gibt eine Info der Ärztekammer:
"Schweigepflicht und Datenschutz
Informationen für
Ärztinnen, Ärzte,...."
in der steht:
....das bei der Nutzung des Internets der "Zugriff unbefugter ausgeschlossen sein muss.... daher die zu übermittelnden Daten hinreichend verschlüsselt werden wüssen.."
in wie weit gilt das für uns?
danke für Meinungen / Infos
miky
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Mike1 schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
hat jemand von Euch Info in wie weit wir die Mitteilung an den behandelnden Arzt per e-mail verschicken dürfen?
es gibt eine Info der Ärztekammer:
"Schweigepflicht und Datenschutz
Informationen für
Ärztinnen, Ärzte,...."
in der steht:
....das bei der Nutzung des Internets der "Zugriff unbefugter ausgeschlossen sein muss.... daher die zu übermittelnden Daten hinreichend verschlüsselt werden wüssen.."
in wie weit gilt das für uns?
danke für Meinungen / Infos
miky
15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 - 210) § 203 StGB - dejure.org
So steht es im Gesetz (§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
"Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Gegen die Schweigepflicht verstoßen darfst du nur, wenn dich der Patient von der Schweigepflicht entbindet. Hierbei ist zwar keine besondere Form erforderlich. Zu deiner eigenen Sicherheit sollte die Entbindung von der Schweigepflicht allerdings immer schriftlich erfolgen.
Das kann sehr gut in das Patientenrechtegesetz eingebunden werden, was du eh VOR Beginn der Therapie vom Patient unterschreiben lassen musst.
Ausserdem gelten für dich noch die im Rahmenvertrag verfassten Punkte über die Berichterstattung an den verordnenden Arzt. Hierbei ist die Mailadresse entscheidend, wenn du per mail den Bericht versendest.
Ansonsten kann dir sehr gut dein Datenschutzbeauftragter helfen, der im besten Falle in deinem Verband eingebunden ist.
stefan 302
Gefällt mir
danke für die schnelle Antwort und den Paragrafen!!
So hatte ich mir das gedacht.
gruss miky
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Mike1 schrieb:
Hallo Stefan,
danke für die schnelle Antwort und den Paragrafen!!
So hatte ich mir das gedacht.
gruss miky
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
stefan 302 schrieb:
Siehe hier:
15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 - 210) § 203 StGB - dejure.org
So steht es im Gesetz (§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
"Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Gegen die Schweigepflicht verstoßen darfst du nur, wenn dich der Patient von der Schweigepflicht entbindet. Hierbei ist zwar keine besondere Form erforderlich. Zu deiner eigenen Sicherheit sollte die Entbindung von der Schweigepflicht allerdings immer schriftlich erfolgen.
Das kann sehr gut in das Patientenrechtegesetz eingebunden werden, was du eh VOR Beginn der Therapie vom Patient unterschreiben lassen musst.
Ausserdem gelten für dich noch die im Rahmenvertrag verfassten Punkte über die Berichterstattung an den verordnenden Arzt. Hierbei ist die Mailadresse entscheidend, wenn du per mail den Bericht versendest.
Ansonsten kann dir sehr gut dein Datenschutzbeauftragter helfen, der im besten Falle in deinem Verband eingebunden ist.
stefan 302
Neben der systematischen Analyse deines eMailverkehrs besteht für jeden der Geräte (Server, Router, ...) zwischen deinem PC und dem PC des Arztes betreibt die Möglichkeit die eMail mitzulesen. Technisch bedingt kann es sein das eine eMail von Köln nach Bonn einen Umweg über die Niederlande nimmt - oder über Frankfurt; an beiden Stellen wird der Internetverkehr lückenlos abgezweigt und archiviert. Könnte *irgendwann einmal* nützlich werden.
Wo ein Trog ist sammeln sich die Schweine: Das australische Eichamt hat beantragt, unbegrenzten und genehmigungsfreien Zugriff auf den dortigen gesetzlich gesammelten Heuhaufen "Vorratsdatenspeicherung" zu bekommen. Grund: Als untergeordnete Strafverfolgungsbehörde muss das Eichamt Zugriff auf Netzwerkverbindungsdaten *aller* Teilnehmer haben um beim Fleischgewicht betrügenden Supermarktketten und deren Zulieferen auf die Spur zu kommen...
...eine eMail-Kommunikation mit Ärzten ist also, wie Stefan schon schrieb, ausschließlich mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in einer sicheren Implementierung** statthaft. Die jeweils betroffenen Ärzte sollten von sich aus ein Bewusstsein für diese Problematik haben.
**eine unsichere Implementierung reicht von Zufallszahlen die "aus Versehen" jahrelang statisch waren über Verschlüsselungsprogramme die "aus Versehen" nichtöffentliches Material ausplaudern bis hin zu geheimdienstfinanzierten Verschlüsselungsprogrammen die unverfehlbare Hintertüren enthalten...
[Update] [1] Tagesaktuelles Update zum Thema "Wo ein Trog ist...": Ein Datenhändler bietet der texanischen Polizei vollautomatische Nummernschildanalyse (und folglich: Erstellung von Bewegungsprofilen) an. In Streifenwagen zusätzlich installierte Hardware informiert die Besatzung, wenn jemand mit einer ausstehenden Geldbuße in der Nähe geortet wurde. Dieser Bußgeldnichtzahler bekommt eine unmittelbare Einladung die Geldbuße (für den Staat) zzgl. 25% Bearbeitungsgebühr (für den Datenhändler) zu zahlen, mit der Alternative auf der Stelle einer Erzwingungshaft zugeführt zu werden. Im Kleingedruckten steht das der Datenhändler die von der Polizei gesammelten Daten solange behalten darf wie sie wirtschaftlichen Wert besitzt (also ... für immer...). Kommunen die ganz knapp bei Kasse sind können auch einfach Bußgeldforderungen an den Datenhändler übermitteln der diese ohne zusätzliche Kosten für die Kommune eintreiben wird...
[1] "No Cost" License Plate Readers Are Turning Texas Police into Mobile Debt Collectors and Data Miners | Electronic Frontier Found
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Bis auf weiteres ist davon auszugehen das sämtliche eMails von Unbefugten mitgelesen werden. Die Umsetzung und Kontrolle eines Urteils des EMRGH mit dem sinngemäßen Inhalt "Es darf nicht wahl- und ziellos Heu angehäuft werden in der Hoffnung, darin eine Nadel zu finden" wird sehr wahrscheinlich nicht bzw. nur außerordentlich lückenhaft stattfinden. Eine vergleichbare Regulation für Bürger der Vereinigten Staaten wurde umgangen indem die entsprechende Inhaltsanalyse an ausländische Scheinfremdfirmen ausgelagert wurde.
Neben der systematischen Analyse deines eMailverkehrs besteht für jeden der Geräte (Server, Router, ...) zwischen deinem PC und dem PC des Arztes betreibt die Möglichkeit die eMail mitzulesen. Technisch bedingt kann es sein das eine eMail von Köln nach Bonn einen Umweg über die Niederlande nimmt - oder über Frankfurt; an beiden Stellen wird der Internetverkehr lückenlos abgezweigt und archiviert. Könnte *irgendwann einmal* nützlich werden.
Wo ein Trog ist sammeln sich die Schweine: Das australische Eichamt hat beantragt, unbegrenzten und genehmigungsfreien Zugriff auf den dortigen gesetzlich gesammelten Heuhaufen "Vorratsdatenspeicherung" zu bekommen. Grund: Als untergeordnete Strafverfolgungsbehörde muss das Eichamt Zugriff auf Netzwerkverbindungsdaten *aller* Teilnehmer haben um beim Fleischgewicht betrügenden Supermarktketten und deren Zulieferen auf die Spur zu kommen...
...eine eMail-Kommunikation mit Ärzten ist also, wie Stefan schon schrieb, ausschließlich mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in einer sicheren Implementierung** statthaft. Die jeweils betroffenen Ärzte sollten von sich aus ein Bewusstsein für diese Problematik haben.
**eine unsichere Implementierung reicht von Zufallszahlen die "aus Versehen" jahrelang statisch waren über Verschlüsselungsprogramme die "aus Versehen" nichtöffentliches Material ausplaudern bis hin zu geheimdienstfinanzierten Verschlüsselungsprogrammen die unverfehlbare Hintertüren enthalten...
[Update] [1] Tagesaktuelles Update zum Thema "Wo ein Trog ist...": Ein Datenhändler bietet der texanischen Polizei vollautomatische Nummernschildanalyse (und folglich: Erstellung von Bewegungsprofilen) an. In Streifenwagen zusätzlich installierte Hardware informiert die Besatzung, wenn jemand mit einer ausstehenden Geldbuße in der Nähe geortet wurde. Dieser Bußgeldnichtzahler bekommt eine unmittelbare Einladung die Geldbuße (für den Staat) zzgl. 25% Bearbeitungsgebühr (für den Datenhändler) zu zahlen, mit der Alternative auf der Stelle einer Erzwingungshaft zugeführt zu werden. Im Kleingedruckten steht das der Datenhändler die von der Polizei gesammelten Daten solange behalten darf wie sie wirtschaftlichen Wert besitzt (also ... für immer...). Kommunen die ganz knapp bei Kasse sind können auch einfach Bußgeldforderungen an den Datenhändler übermitteln der diese ohne zusätzliche Kosten für die Kommune eintreiben wird...
[1] "No Cost" License Plate Readers Are Turning Texas Police into Mobile Debt Collectors and Data Miners | Electronic Frontier Found
Mein Profilbild bearbeiten