Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
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gemeinsam auf Augenhöhe an deren
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Darf man Überstunden dazu benutzen um Lücken im Arbeitsplan damit zu belegen. Wenn zb. Patienten/ Kunden absagen. Oder wenn ich später anfange als geplant oder früher gehen Kann/soll als geplant.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Darf man Überstunden dazu benutzen um Lücken im Arbeitsplan damit zu belegen. Wenn zb. Patienten/ Kunden absagen. Oder wenn ich später anfange als geplant oder früher gehen Kann/soll als geplant.
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484 schrieb:
nein,...... ist nicht rechtens
Was auf jeden Fall nicht geht, sind Lücken. Die sind Arbeitszeit und muss auch als solche verbracht werden.
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484 schrieb:
Ja genauso meinte ich das was Ramona schriebt
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Ramona Völlkopf schrieb:
Das kommt vielleicht eher auf den Vertrag an, besonders, wenn du später anfängst oder früher gehst. Wird bei dir ein Arbeitszeitkonto geführt?
Was auf jeden Fall nicht geht, sind Lücken. Die sind Arbeitszeit und muss auch als solche verbracht werden.
Fallen Lücken während der AZ an, gilt das was @Ramona geschrieben hat. Diese fallen unter den Begriff "Betriebsstörungen" (siehe BGB) und sind vergütungspflichtige Arbeitszeit. Gruß S.
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heiko417 schrieb:
Verstehe ich es richtig. Pat. hat um 8.00Uhr einen Termin. Das ist für mich mein Arbeitsbeginn. Wenn der Pat. jetzt einen Tag davor absagt dann ist es keine Minusstunde? Erst wenn der Pat. drei Tage vor seinem Termin absagt und mein AG mir mitteilt das ich später anfangen kann?
Wenn Du Dich wegen so einem Piepikram aber mit Deinem PI zoffen willst, dann kann ich mir vorstellen, wer mittelfristig am längeren Hebel sitzt.
Sowas sollte man immer mitkalkulieren und dann entscheiden, ob dieses Gefecht lohnt.
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Wonderwoman schrieb:
Ich halte eine Übertragbarkeit der 3-Tage-Regelung wie von Sein-oder-nicht-Sein :smile: genannt für bedenklich. Es kommt hier aus meiner Sicht immer auf den jeweiligen Betrieb an.
Wenn Du Dich wegen so einem Piepikram aber mit Deinem PI zoffen willst, dann kann ich mir vorstellen, wer mittelfristig am längeren Hebel sitzt.
Sowas sollte man immer mitkalkulieren und dann entscheiden, ob dieses Gefecht lohnt.
Eine ganz andere Frage ist, wie praktikabel es ist, auf seine feste Arbeitszeit oder auf Ankündigungsfristen zu bestehen, wenn man längerfristig mit diesem Arbeitgeber zusammenarbeiten möchte. Praktikabel wäre es sicherlich wenn man sich vorher abspricht wie man in solchen Fällen verfahren soll, eine klare Regelung einvernehmlich zu vereinbaren und sich dann zu entscheiden, ob man damit leben kann oder will. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Was ich dargestellt habe ist die allgemeine Rechtslage betr. Anordnung von Überstunden bzw. Anordnung von Freizeit (Abbummeln), wie sie sich aus der Gesetzgebung und der dazu gehörigen Rechtsprechung ableiten lässt. Kommt es zu einem Rechtsstreit z.B. wenn der Arbeitgeber kündigt aufgrund der Verweigerung des Arbeitnehmers sehr kurzfristig angekündigte und angewiesene AZ oder Freizeit zu akzeptieren, kann man davon ausgehen, dass er hier recht gute Karten hat die Freizeit als Arbeitszeit (vergütungspflichtig) anerkannt zu bekommen oder im anderen Fall eine Kündigung aufgrund einer Verweigerung von kurzfristig angeordneten Überstunden abzuwenden. Zu konkreten Einzelfällen kann und darf ich mich nicht äußern. Dafür gibt es Rechtsanwälte.
Eine ganz andere Frage ist, wie praktikabel es ist, auf seine feste Arbeitszeit oder auf Ankündigungsfristen zu bestehen, wenn man längerfristig mit diesem Arbeitgeber zusammenarbeiten möchte. Praktikabel wäre es sicherlich wenn man sich vorher abspricht wie man in solchen Fällen verfahren soll, eine klare Regelung einvernehmlich zu vereinbaren und sich dann zu entscheiden, ob man damit leben kann oder will. Gruß S.
Und nebenbei... in der Welt stand letztens ein Artikel, dass in D die Hälfte der Überstunden gar nicht abgegolten werden. Bei mir wir jede Minute berücksichtigt... da erwarte ich schon von meinen ANs, dass sie hier nicht wegen so einem Kram rumheulen.
Total egal, wie es da juristisch aussehen mag... dieses Thema ist aus meiner Sicht zu klein, um sich zu streiten.
Und bitte keine Antwort von 484... ich weiß, dass Du sofort klagen willst und dann Deinen Job wechselst. "Love it or leave it"
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Wonderwoman schrieb:
Das ist leider zweischneidig... In kleinen Praxen wird ohne Begründung gekündigt. Deshalb sollte man sich immer überlegen, ob man sich mir seinem AG wegen solchem Kleinkram anlegen möchte.
Und nebenbei... in der Welt stand letztens ein Artikel, dass in D die Hälfte der Überstunden gar nicht abgegolten werden. Bei mir wir jede Minute berücksichtigt... da erwarte ich schon von meinen ANs, dass sie hier nicht wegen so einem Kram rumheulen.
Total egal, wie es da juristisch aussehen mag... dieses Thema ist aus meiner Sicht zu klein, um sich zu streiten.
Und bitte keine Antwort von 484... ich weiß, dass Du sofort klagen willst und dann Deinen Job wechselst. "Love it or leave it"
Eigentlich trage ich als PI das unternehmerische Risiko und nicht unsere Mitarbeiter.
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rudibam schrieb:
Auch als AG ist mir an einem guten Klima mit den AN gelegen. Wenn der AN pünklich zu der regulären Arbeitszeit anfängt oder bis Schichtende etwas anderes macht ist das für mich OK. Unsere Mitarbeiter schauen bei Dienstende auf den Plan für den folgenden Tag. Können sie später anfangen tun sie das und schreiben das auch so auf den Stundenzettel.
Eigentlich trage ich als PI das unternehmerische Risiko und nicht unsere Mitarbeiter.
Aber ich stelle hier immer wieder Teilnehmer fest, die wegen so einer Regelung das Heulen kriegen und zum Anwalt laufen wollen.
Da kann ICH nur den Kopf schütteln...
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Wonderwoman schrieb:
Ja, so läuft das gesund... und bei uns genauso.
Aber ich stelle hier immer wieder Teilnehmer fest, die wegen so einer Regelung das Heulen kriegen und zum Anwalt laufen wollen.
Da kann ICH nur den Kopf schütteln...
Aber die rechtliche Lage ist eindeutig. Wenn jetzt ein AN zugunsten des PI davon abweicht, dann ist das ein Entgegenkommen an den PI. Und nicht, wie es gerne hier im Forum dargestellt wird ein Rechtsanspruch des PI. Und als Entgegenkommen an den PI sollte solch ein Verhalten des AN auch gewürdigt werden.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Nein, kein Heulen kriegen.
Aber die rechtliche Lage ist eindeutig. Wenn jetzt ein AN zugunsten des PI davon abweicht, dann ist das ein Entgegenkommen an den PI. Und nicht, wie es gerne hier im Forum dargestellt wird ein Rechtsanspruch des PI. Und als Entgegenkommen an den PI sollte solch ein Verhalten des AN auch gewürdigt werden.
Gruß redvine
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rudibam schrieb:
kann man so sagen
Da braucht man kein BGB oder sonst was-miteinander reden und Lösung finden die für alle gut ist.Das Arbeitsklima wird es danken.
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stronzo schrieb:
Ist eine Lücke im Tagesablauf ist das PI Problem(meins)man kann das unternehmerische Risiko NICHT auf AN abwälzen- Kommt AN später oder geht früher wird das mit den Üstd verrechnet. So einfach.Das ganze mit 24 Std. Vorlauf über Arbeitszeitkonto. Funzt das bei uns seit vielen Jahren und das ist gut so.
Da braucht man kein BGB oder sonst was-miteinander reden und Lösung finden die für alle gut ist.Das Arbeitsklima wird es danken.
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Shakespeare schrieb:
Am Beginn oder Ende der regulären Arbeitszeit kann der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen seines Direktionsrechtes das "Abbummeln" von Überstunden anordnen. Um hier eine gewisse Planbarkeit von Frei-und Arbeitszeit zu gewährleisten, ist aber eine angemessene Ankündigungsfrist (gem. Rechtssprechung üblicherweise genau wie bei der Anordnung von Ü-Std., mind. 3 Tage) einzuhalten.
Fallen Lücken während der AZ an, gilt das was @Ramona geschrieben hat. Diese fallen unter den Begriff "Betriebsstörungen" (siehe BGB) und sind vergütungspflichtige Arbeitszeit. Gruß S.
Ich als AN kann so manchen PI verstehen wenn er/sie hin und wieder einen dicken Hals hat. Die einseitige und nur fordernde Betrachtungsweise Einiger hier ist sehr schade.
Werdet erwachsen und hebt euch die Schelte für andere Instutionen auf, als permanent zwischen ANs und AGs, AGs und ANs einen Keil zu treiben und gegenseitigen Stress zu erzeugen. Ihr solltet miteinander reden und arbeiten und nicht immer auf irgendwelche rechtlichen Gegebenheiten pochen.
Das Leben ist eine Geben und Nehmen.
Seht die Überstunden oder das Zeitkonto als Möglichkeit zur Felxibilisierung für beide Seiten.
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Andreas216 schrieb:
Danke! :clap:
Lothar Schmidt (1922)“
Genau darum geht es mir. Der Anerkennung meiner Leistung als AN!
Gruß redvine
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redvine schrieb:
JHE, ich zitiere Deinen Anhang: „Leistung allein genügt nicht. Man muss auch jemanden finden, der sie anerkennt.?
Lothar Schmidt (1922)“
Genau darum geht es mir. Der Anerkennung meiner Leistung als AN!
Gruß redvine
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Ramona Völlkopf schrieb:
Diese Anerkennung hast du jeden Monat auf deinem Konto.
Sorry, redvine
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redvine schrieb:
Ist nicht bezahlbar.
Sorry, redvine
Ohne Frage, Anerkennung für die erbrachte Leistung ist die beste Motivation.
Damit meine ich nicht die monitäre sondern vorrangig die ehrlich gemeinte, verbale Anerkennung.
Annerkennung und Respekt ist aber keine Einbahnstraße und sollte immer bilateral sein.
Wer behaupte, das sei ihm/ihr egal, verleugnet sich selbst!
Aber deine Anerkennung steht ja nicht zur Debatte sondern die Überstundenregelung vom „Anonymen Teilnehmer“:
Du hast hier eine einseitige, subjektive Darstellung der Situation von Jemanden, der/die seinem Frust freien Lauf lassen möchte und sich in seiner/ihrer Ohnmacht an das Forum wendet.
Wir kennen weder den Anstellungsvertrag, noch sonstige, möglicherweise bestehende Nebenabsprachen.
Da ist doch ein gewisses Maß an Skepsis und Zurückhaltung angesagt. Niemand von uns kann die Situation wirklich objektiv beurteilen und so manche gut gemeinte Ratschläge können schnell mal nach hinten losgehen. Wer sich immer zuerst auf sein Recht bzw. die Gesetzgebung fixiert, ist oftmals - trotz Recht haben - langfristig der Verlierer.
Daher mein Vorschlag: sich über das Direktionsrecht informieren um vorbereitet zu sein, tief durchatmen und dann das Gespräch mit dem PI suchen.
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JHE schrieb:
Hallo redvine,
Ohne Frage, Anerkennung für die erbrachte Leistung ist die beste Motivation.
Damit meine ich nicht die monitäre sondern vorrangig die ehrlich gemeinte, verbale Anerkennung.
Annerkennung und Respekt ist aber keine Einbahnstraße und sollte immer bilateral sein.
Wer behaupte, das sei ihm/ihr egal, verleugnet sich selbst!
Aber deine Anerkennung steht ja nicht zur Debatte sondern die Überstundenregelung vom „Anonymen Teilnehmer“:
Du hast hier eine einseitige, subjektive Darstellung der Situation von Jemanden, der/die seinem Frust freien Lauf lassen möchte und sich in seiner/ihrer Ohnmacht an das Forum wendet.
Wir kennen weder den Anstellungsvertrag, noch sonstige, möglicherweise bestehende Nebenabsprachen.
Da ist doch ein gewisses Maß an Skepsis und Zurückhaltung angesagt. Niemand von uns kann die Situation wirklich objektiv beurteilen und so manche gut gemeinte Ratschläge können schnell mal nach hinten losgehen. Wer sich immer zuerst auf sein Recht bzw. die Gesetzgebung fixiert, ist oftmals - trotz Recht haben - langfristig der Verlierer.
Daher mein Vorschlag: sich über das Direktionsrecht informieren um vorbereitet zu sein, tief durchatmen und dann das Gespräch mit dem PI suchen.
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asterix61 schrieb:
Besser kann man es nicht ausdrücken. Solche ANs wünscht man sich als AG. Wir führen auch ein Arbeitszeitkonto. Alle meine MA sind glücklich über die Flexibilität.......bis auf einen, der grundsätzlich erst mal alles hinterfragen und kritisieren muss. Leider. Keiner verstehts. Manchmal habe ich direkt keine Lust mehr auf ihn............................ :confused: Es ist nämlich nervig!
2. Für die Basis eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgebers gelten die Gesetze und die Rechtsprechung. Was da in einem Arbeitsvertrag steht ist relativ unwichtig. In einem Arbeitsvertrag kann nur zu Gunsten des Arbeitnehmers davon abgewichen werden.
3. Jüngere KollegInnen sind sowieso nicht mehr bereit unter den Arbeitsbedingungen der Physiotherapie und zu den Gehältern zu arbeiten. Das machen nur noch ältere KollegInnen.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
1. Dann kündige ihm doch … bevor die PI hier auch noch das große Heulen bekommen.
2. Für die Basis eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgebers gelten die Gesetze und die Rechtsprechung. Was da in einem Arbeitsvertrag steht ist relativ unwichtig. In einem Arbeitsvertrag kann nur zu Gunsten des Arbeitnehmers davon abgewichen werden.
3. Jüngere KollegInnen sind sowieso nicht mehr bereit unter den Arbeitsbedingungen der Physiotherapie und zu den Gehältern zu arbeiten. Das machen nur noch ältere KollegInnen.
Gruß redvine
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JHE schrieb:
Und wenn Therapeuten mal etwas früher gehen möchten oder kurzfristig mal einen Tag aussetzen wollen oder grundsätzlich einen Nachmittag in der Woche frei haben will oder eine Fortbildung bezahlt oder bezuschußt wird, dann ist das auch alles selbstverständlich - die ANs haben ein Recht darauf und die PIs müssen dem folgen!
Ich als AN kann so manchen PI verstehen wenn er/sie hin und wieder einen dicken Hals hat. Die einseitige und nur fordernde Betrachtungsweise Einiger hier ist sehr schade.
Werdet erwachsen und hebt euch die Schelte für andere Instutionen auf, als permanent zwischen ANs und AGs, AGs und ANs einen Keil zu treiben und gegenseitigen Stress zu erzeugen. Ihr solltet miteinander reden und arbeiten und nicht immer auf irgendwelche rechtlichen Gegebenheiten pochen.
Das Leben ist eine Geben und Nehmen.
Seht die Überstunden oder das Zeitkonto als Möglichkeit zur Felxibilisierung für beide Seiten.
Ist ein Stundenkonto im Vertrag vereinbart, dann hat der Arbeitgeber das Recht diese Zeiten als Minusstunde zu rechnen. Beim Berufsverband ZVK kann man sich einen Mustervertrag mit einer Stundenkontoklausel herunterladen. Solche Klauseln sind also rechtmäßig.
Ist kein Stundenkonto vereinbart, dann kann er diese Zeiten nicht als Minusstunde rechnen.
AN und AG sollten auch aufeinander zugehen und sich auf Absprache einigen. Mal kommt der eine dem anderen etwas mehr entgegen als es müsste und dann ist es wieder umgekehrt. So kann man sehr harmonisch miteinander arbeiten. Wer immer seine Rechte mit dem Gesetzbuch unter dem Arm durchdrücken will, darf sich nicht wundern, wenn dann die andere Seite auch alle Ihre Rechte ausschöpft. Dies führt nach meiner Erfahrung immer nur zu 2 verhärteten Seiten und unguter Stimmung im Team. Manche AN kennen Ihre Rechte äußerst gut, haben aber große Probleme, wenn es um Ihre Pflichten geht (z.B., das Recht des AG Überstunden anzuordnen). Dies ist leider bei der jüngeren Generation der Mainstream. So macht man aber nicht Karriere.
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Und wenn ein Mitarbeiter kurzfristig Minusstunden akzeptiert, dass dies eben schon der Schritt Richtung „sehr harmonisches miteinander arbeiten“ ist!
Meinem 3. Punkt scheinst Du ja zuzustimmen.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Die Frage war jetzt nur noch, wie lange vorher (rein rechtlich gesehen) Minusstunden vom PI angekündigt werden müssen. Siehe die Beiträge von Shakespeare.
Und wenn ein Mitarbeiter kurzfristig Minusstunden akzeptiert, dass dies eben schon der Schritt Richtung „sehr harmonisches miteinander arbeiten“ ist!
Meinem 3. Punkt scheinst Du ja zuzustimmen.
Gruß redvine
Wenn sich Lücken auf Randzeiten verschieben lassen ist das für mich als Pi gut.
Wenn der MA sagt, er möchte da gern mal frei haben, weil er was vor hat, dann gibt man auch gerne mal frei.
Wir führen Arbeitszeitkonten, und wenn es auf der einen Seite mal Zuviel wird, dann wird rechtzeitig gegengesteuert.
Die MA sind auch froh, wenn sie mal einen Tag etwas später kommen können.
Kurzfristige Lücken werden egal wie bezahlt, außerdem gibt es immer etwas zu tun.
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TheStonie schrieb:
Ich denke immer, es ist ein geben und ein nehmen.
Wenn sich Lücken auf Randzeiten verschieben lassen ist das für mich als Pi gut.
Wenn der MA sagt, er möchte da gern mal frei haben, weil er was vor hat, dann gibt man auch gerne mal frei.
Wir führen Arbeitszeitkonten, und wenn es auf der einen Seite mal Zuviel wird, dann wird rechtzeitig gegengesteuert.
Die MA sind auch froh, wenn sie mal einen Tag etwas später kommen können.
Kurzfristige Lücken werden egal wie bezahlt, außerdem gibt es immer etwas zu tun.
Bei diesem Satz sollte man sich folgende Dinge klar überlegen:
1. Sind die Gehälter wirklich so schlecht? Sie Gehälter bewegen sich zwischen 1.800 und 2.700,- E brutto. Ein angestellter Handwerker verdient in der Regel +/- in etwa das Gleiche. dies kann man in Lohnstatistiken sehen.
2. Sind unsere Arbeitsbedingungen wirklich so schlecht? In der Physiotherapie muss niemand im Regen oder in der prallen Sonne arbeiten. Es macht sich keiner die Finger dreckig. Wir haben keine Nachtschicht und in den meisten Fällen am Wochenende frei. Jeder kennt seine Schichten und Arbeitszeiten schon weit im Voraus und nicht erst eine Woche vorher. Wir müssen nicht schwer heben und auch nicht auf allen vieren herumkrabbeln, wie so viele Handwerker. Die meisten von uns haben weniger Überstunden als der bundesdeutsche Durchschnitt (65). Jede Überstunde wird im Gegensatz zu vielen Branchen vergütet oder abgefeiert. Keiner arbeitet am Fließband.
Sicherlich ist unser Beruf anstrengend und durch einen Zeittakt geprägt. Zumindest haben wir aber pro Patient noch wesentlich mehr Zeit als ein Arzt (5 - 7 Minuten).
Jeder Therapeut kann mit seinen Patienten ein eigenständiges Therapiekonzept erarbeiten und sehr selbstständig arbeiten. Das ist nicht in jeder Branche so.
Bitte vergesst nicht, dass ein Physiotherapeut kein Studium hat. Er ist ein Handwerker und so wird er auch entlohnt. Das sind nun mal die Regeln. Wir haben uns unseren Beruf selbst ausgesucht und des liegt an jedem einzelnen, was er daraus macht. Bei mir gibt es sehr wohl AN, die 1.800 netto verdienen. Die sind aber auch engagiert und eigenständig und bereit, Verantwortung zu tragen. Nur mit fordern kommt man nicht weit.
Ich finde unseren Beruf im übrigen trotz vieler schwieriger Dinge sehr schön. Ich habe im Gegensatz zu vielen Berufen die Möglichkeit eigenständig mit meinen Patienten ein Therapiekonzept zu erarbeiten und es über mehrere Behandlungen zu verfolgen.
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gruenten08 schrieb:
" Jüngere Kollegen sind nicht mehr bereit zu diesen Gehältern und Arbeitsbedingungen in der Physiotherapie zu arbeiten"
Bei diesem Satz sollte man sich folgende Dinge klar überlegen:
1. Sind die Gehälter wirklich so schlecht? Sie Gehälter bewegen sich zwischen 1.800 und 2.700,- E brutto. Ein angestellter Handwerker verdient in der Regel +/- in etwa das Gleiche. dies kann man in Lohnstatistiken sehen.
2. Sind unsere Arbeitsbedingungen wirklich so schlecht? In der Physiotherapie muss niemand im Regen oder in der prallen Sonne arbeiten. Es macht sich keiner die Finger dreckig. Wir haben keine Nachtschicht und in den meisten Fällen am Wochenende frei. Jeder kennt seine Schichten und Arbeitszeiten schon weit im Voraus und nicht erst eine Woche vorher. Wir müssen nicht schwer heben und auch nicht auf allen vieren herumkrabbeln, wie so viele Handwerker. Die meisten von uns haben weniger Überstunden als der bundesdeutsche Durchschnitt (65). Jede Überstunde wird im Gegensatz zu vielen Branchen vergütet oder abgefeiert. Keiner arbeitet am Fließband.
Sicherlich ist unser Beruf anstrengend und durch einen Zeittakt geprägt. Zumindest haben wir aber pro Patient noch wesentlich mehr Zeit als ein Arzt (5 - 7 Minuten).
Jeder Therapeut kann mit seinen Patienten ein eigenständiges Therapiekonzept erarbeiten und sehr selbstständig arbeiten. Das ist nicht in jeder Branche so.
Bitte vergesst nicht, dass ein Physiotherapeut kein Studium hat. Er ist ein Handwerker und so wird er auch entlohnt. Das sind nun mal die Regeln. Wir haben uns unseren Beruf selbst ausgesucht und des liegt an jedem einzelnen, was er daraus macht. Bei mir gibt es sehr wohl AN, die 1.800 netto verdienen. Die sind aber auch engagiert und eigenständig und bereit, Verantwortung zu tragen. Nur mit fordern kommt man nicht weit.
Ich finde unseren Beruf im übrigen trotz vieler schwieriger Dinge sehr schön. Ich habe im Gegensatz zu vielen Berufen die Möglichkeit eigenständig mit meinen Patienten ein Therapiekonzept zu erarbeiten und es über mehrere Behandlungen zu verfolgen.
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gruenten08 schrieb:
Es ist doch ganz einfach:
Ist ein Stundenkonto im Vertrag vereinbart, dann hat der Arbeitgeber das Recht diese Zeiten als Minusstunde zu rechnen. Beim Berufsverband ZVK kann man sich einen Mustervertrag mit einer Stundenkontoklausel herunterladen. Solche Klauseln sind also rechtmäßig.
Ist kein Stundenkonto vereinbart, dann kann er diese Zeiten nicht als Minusstunde rechnen.
AN und AG sollten auch aufeinander zugehen und sich auf Absprache einigen. Mal kommt der eine dem anderen etwas mehr entgegen als es müsste und dann ist es wieder umgekehrt. So kann man sehr harmonisch miteinander arbeiten. Wer immer seine Rechte mit dem Gesetzbuch unter dem Arm durchdrücken will, darf sich nicht wundern, wenn dann die andere Seite auch alle Ihre Rechte ausschöpft. Dies führt nach meiner Erfahrung immer nur zu 2 verhärteten Seiten und unguter Stimmung im Team. Manche AN kennen Ihre Rechte äußerst gut, haben aber große Probleme, wenn es um Ihre Pflichten geht (z.B., das Recht des AG Überstunden anzuordnen). Dies ist leider bei der jüngeren Generation der Mainstream. So macht man aber nicht Karriere.
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