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Zwenkau, Sachsen

Das Sana Geriatriezentrum Zwenkau
ist eine geriatrische
Rehabilitationseinrichtung mit
derzeit 81 Betten.
Betreut werden Patienten im
höheren Lebensalter mit einem
ganzheitlichen Therapiekonzept. Das
Leistungsspektrum umfasst neben der
geriatrischen
Rehabilitationsbehandlung von
neurologischen,
unfallchirurgischen,
orthopädischen,
allgemeinchirurgischen Krankheiten
oder postoperativen Zuständen
auch das breite Feld der
internistischen Erkrankungen.

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- Zukunftsorientiert...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Minijob und Urlaubsgeld

Neues Thema
Minijob und Urlaubsgeld
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Elleng
Vor 3 Wochen
Moin,
meine Chefin hat mir zusätzlich zum Minijob-Gehalt (603€) Urlaubsgeld (150€) überwiesen.
Das ist nett gemeint, geht aber steuerrechtlich für uns beide nach hinten los, oder?
Im Internet finde ich unterschiedliche Informationen, im Vertrag ist kein Urlaubsgeld aufgeführt.
Ich bin dankbar für eure Meinung dazu...
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Moin, meine Chefin hat mir zusätzlich zum Minijob-Gehalt (603€) Urlaubsgeld (150€) überwiesen. Das ist nett gemeint, geht aber steuerrechtlich für uns beide nach hinten los, oder? Im Internet finde ich unterschiedliche Informationen, im Vertrag ist kein Urlaubsgeld aufgeführt. Ich bin dankbar für eure Meinung dazu...
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edith385
Vor 3 Wochen
Kann man machen, wenn es sich übers Jahr gerechnet wieder irgendwann ausgleicht.
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Kann man machen, wenn es sich übers Jahr gerechnet wieder irgendwann ausgleicht.
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edith385 schrieb:

Kann man machen, wenn es sich übers Jahr gerechnet wieder irgendwann ausgleicht.

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tinki
Vor 3 Wochen
Hat sie dir zufällig genau 156,- überwiesen?
Dann ist es die steuerfreie Erholungsbeihilfe.
156,- für den Arbeitnehmer und zusätzlich sind möglich: 104,- für den Ehepartner bzw. 52,- pro Kind, wenn es noch Kindergeld berechtigt ist und im Haushalt der Eltern lebt.
Damit bleibst Du im MiniJob Modell.
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• LogoMijo
• Papa Alpaka
Hat sie dir zufällig genau 156,- überwiesen? Dann ist es die steuerfreie Erholungsbeihilfe. 156,- für den Arbeitnehmer und zusätzlich sind möglich: 104,- für den Ehepartner bzw. 52,- pro Kind, wenn es noch Kindergeld berechtigt ist und im Haushalt der Eltern lebt. Damit bleibst Du im MiniJob Modell.
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tinki schrieb:

Hat sie dir zufällig genau 156,- überwiesen?
Dann ist es die steuerfreie Erholungsbeihilfe.
156,- für den Arbeitnehmer und zusätzlich sind möglich: 104,- für den Ehepartner bzw. 52,- pro Kind, wenn es noch Kindergeld berechtigt ist und im Haushalt der Eltern lebt.
Damit bleibst Du im MiniJob Modell.

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Inche
Vor 3 Wochen
Ja nent sich Nettolohnoptimierung über die Erholungsbeihilfe sollte aber angegeben werden.
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Ja nent sich Nettolohnoptimierung über die Erholungsbeihilfe sollte aber angegeben werden.
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Inche schrieb:

Ja nent sich Nettolohnoptimierung über die Erholungsbeihilfe sollte aber angegeben werden.

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Elleng
Vor 3 Wochen
@tinki din erholungshilfe hatte ich ihr für den" Abbau" der überstunden vorgeschlagen...die Kollegin war im Winter wegen Krankheit 8 Wochen ausgefallen. Damals hätte ich kurzfristig auch mehr ausbezahlt bekommen können...kam aber niemand drauf. Ich habe gedacht, ich könnte die mehrstunden abbummeln, aber die Hütte "brennt" und die Kollegen wollen ihre dauerpatienten nicht mal pausieren lassen.
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[mention]tinki[/mention] din erholungshilfe hatte ich ihr für den" Abbau" der überstunden vorgeschlagen...die Kollegin war im Winter wegen Krankheit 8 Wochen ausgefallen. Damals hätte ich kurzfristig auch mehr ausbezahlt bekommen können...kam aber niemand drauf. Ich habe gedacht, ich könnte die mehrstunden abbummeln, aber die Hütte "brennt" und die Kollegen wollen ihre dauerpatienten nicht mal pausieren lassen.
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Elleng schrieb:

@tinki din erholungshilfe hatte ich ihr für den" Abbau" der überstunden vorgeschlagen...die Kollegin war im Winter wegen Krankheit 8 Wochen ausgefallen. Damals hätte ich kurzfristig auch mehr ausbezahlt bekommen können...kam aber niemand drauf. Ich habe gedacht, ich könnte die mehrstunden abbummeln, aber die Hütte "brennt" und die Kollegen wollen ihre dauerpatienten nicht mal pausieren lassen.

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Elleng schrieb:

Moin,
meine Chefin hat mir zusätzlich zum Minijob-Gehalt (603€) Urlaubsgeld (150€) überwiesen.
Das ist nett gemeint, geht aber steuerrechtlich für uns beide nach hinten los, oder?
Im Internet finde ich unterschiedliche Informationen, im Vertrag ist kein Urlaubsgeld aufgeführt.
Ich bin dankbar für eure Meinung dazu...

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LogoMijo
Vor 3 Wochen
Das ist kein Minijob mehr.
Ich habe deshalb ein Plus-Konto (Leistungen werden gesammelt), was bedeutet, dass meine Minijob-Kolleg*innen nie die 603-Euro-Grenze überschreiten und alles bei weniger Therapien halt ausgeglichen wird.
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• Leni C.
Das ist kein Minijob mehr. Ich habe deshalb ein Plus-Konto (Leistungen werden gesammelt), was bedeutet, dass meine Minijob-Kolleg*innen nie die 603-Euro-Grenze überschreiten und alles bei weniger Therapien halt ausgeglichen wird.
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LogoMijo schrieb:

Das ist kein Minijob mehr.
Ich habe deshalb ein Plus-Konto (Leistungen werden gesammelt), was bedeutet, dass meine Minijob-Kolleg*innen nie die 603-Euro-Grenze überschreiten und alles bei weniger Therapien halt ausgeglichen wird.



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