Du bist Physiotherapeut aus
Leidenschaft und träumst
eigentlich von deiner
Selbstständigkeit…
Aber die aktuellen
Rahmenbedingungen machen es dir
nicht
leicht:
• explodierende Praxismieten in
Stuttgart
• immenser bürokratischer
Aufwand mit den Krankenkassen
• hohes finanzielles Risiko als
Unternehmer bei unsicherer sozial-,
politischer Gesamtlage
• spürbare Kostensteigerungen
durch die
Sozialversicherungssysteme
• zunehmender Fachkräftemangel,
der dich schnell zur O...
Leidenschaft und träumst
eigentlich von deiner
Selbstständigkeit…
Aber die aktuellen
Rahmenbedingungen machen es dir
nicht
leicht:
• explodierende Praxismieten in
Stuttgart
• immenser bürokratischer
Aufwand mit den Krankenkassen
• hohes finanzielles Risiko als
Unternehmer bei unsicherer sozial-,
politischer Gesamtlage
• spürbare Kostensteigerungen
durch die
Sozialversicherungssysteme
• zunehmender Fachkräftemangel,
der dich schnell zur O...
meine Chefin hat mir zusätzlich zum Minijob-Gehalt (603€) Urlaubsgeld (150€) überwiesen.
Das ist nett gemeint, geht aber steuerrechtlich für uns beide nach hinten los, oder?
Im Internet finde ich unterschiedliche Informationen, im Vertrag ist kein Urlaubsgeld aufgeführt.
Ich bin dankbar für eure Meinung dazu...
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edith385 schrieb:
Kann man machen, wenn es sich übers Jahr gerechnet wieder irgendwann ausgleicht.
Dann ist es die steuerfreie Erholungsbeihilfe.
156,- für den Arbeitnehmer und zusätzlich sind möglich: 104,- für den Ehepartner bzw. 52,- pro Kind, wenn es noch Kindergeld berechtigt ist und im Haushalt der Eltern lebt.
Damit bleibst Du im MiniJob Modell.
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tinki schrieb:
Hat sie dir zufällig genau 156,- überwiesen?
Dann ist es die steuerfreie Erholungsbeihilfe.
156,- für den Arbeitnehmer und zusätzlich sind möglich: 104,- für den Ehepartner bzw. 52,- pro Kind, wenn es noch Kindergeld berechtigt ist und im Haushalt der Eltern lebt.
Damit bleibst Du im MiniJob Modell.
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Inche schrieb:
Ja nent sich Nettolohnoptimierung über die Erholungsbeihilfe sollte aber angegeben werden.
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Elleng schrieb:
@tinki din erholungshilfe hatte ich ihr für den" Abbau" der überstunden vorgeschlagen...die Kollegin war im Winter wegen Krankheit 8 Wochen ausgefallen. Damals hätte ich kurzfristig auch mehr ausbezahlt bekommen können...kam aber niemand drauf. Ich habe gedacht, ich könnte die mehrstunden abbummeln, aber die Hütte "brennt" und die Kollegen wollen ihre dauerpatienten nicht mal pausieren lassen.
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Elleng schrieb:
Moin,
meine Chefin hat mir zusätzlich zum Minijob-Gehalt (603€) Urlaubsgeld (150€) überwiesen.
Das ist nett gemeint, geht aber steuerrechtlich für uns beide nach hinten los, oder?
Im Internet finde ich unterschiedliche Informationen, im Vertrag ist kein Urlaubsgeld aufgeführt.
Ich bin dankbar für eure Meinung dazu...
Ich habe deshalb ein Plus-Konto (Leistungen werden gesammelt), was bedeutet, dass meine Minijob-Kolleg*innen nie die 603-Euro-Grenze überschreiten und alles bei weniger Therapien halt ausgeglichen wird.
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LogoMijo schrieb:
Das ist kein Minijob mehr.
Ich habe deshalb ein Plus-Konto (Leistungen werden gesammelt), was bedeutet, dass meine Minijob-Kolleg*innen nie die 603-Euro-Grenze überschreiten und alles bei weniger Therapien halt ausgeglichen wird.
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