Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
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Darf in einem Mietvertrag neben der Grundmiete, der Nebenkosten auch noch eine Umsatzsteuer 19% drauf gerechnet werden? Wenn ja, welche Vor- bzw. Nachteile kann das haben?
Danke
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sebastian23 schrieb:
Hallo zusammen.
Darf in einem Mietvertrag neben der Grundmiete, der Nebenkosten auch noch eine Umsatzsteuer 19% drauf gerechnet werden? Wenn ja, welche Vor- bzw. Nachteile kann das haben?
Danke
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C. DBO schrieb:
Du musst den Vermieter wissen lassen, dass Du nicht umsatzsteuerpflichtig bist als Heilmittelerbringer. Dann nimmt er diese raus - ansonsten ist das bei gewerblichen Verträgen der Fall.
Aber!
Wenn der Mieter nicht fast ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt, darf der Vermieter das nicht.
Das heißt für einen Physio, der ja bekanntlich Umsatzsteuerbefreite Umsätze erzielt (§4Nr14 UStG) fliegt das dem VM um die ohren.
Der Physio kann zu unrecht gezahlte Umsatzsteuer zurückfordern, der VM muss diese aber abführen, da er diese ausgewiesen hat!
Also Mieter ist da im VOrteil, wenn er trotzdem unterschreibt. Heißt aber Stress!
Für genaue Auskünfte aber bitte einen Rechtsanwalt oder ähnliches fragen, da ich nur meine Meinung gebe.
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TheStonie schrieb:
Grundsätzlich darf der Vermieter zur Umsatzsteuer optieren im Gewerbemietrecht.
Aber!
Wenn der Mieter nicht fast ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt, darf der Vermieter das nicht.
Das heißt für einen Physio, der ja bekanntlich Umsatzsteuerbefreite Umsätze erzielt (§4Nr14 UStG) fliegt das dem VM um die ohren.
Der Physio kann zu unrecht gezahlte Umsatzsteuer zurückfordern, der VM muss diese aber abführen, da er diese ausgewiesen hat!
Also Mieter ist da im VOrteil, wenn er trotzdem unterschreibt. Heißt aber Stress!
Für genaue Auskünfte aber bitte einen Rechtsanwalt oder ähnliches fragen, da ich nur meine Meinung gebe.
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