WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Darf in einem Mietvertrag neben der Grundmiete, der Nebenkosten auch noch eine Umsatzsteuer 19% drauf gerechnet werden? Wenn ja, welche Vor- bzw. Nachteile kann das haben?
Danke
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sebastian23 schrieb:
Hallo zusammen.
Darf in einem Mietvertrag neben der Grundmiete, der Nebenkosten auch noch eine Umsatzsteuer 19% drauf gerechnet werden? Wenn ja, welche Vor- bzw. Nachteile kann das haben?
Danke
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C. DBO schrieb:
Du musst den Vermieter wissen lassen, dass Du nicht umsatzsteuerpflichtig bist als Heilmittelerbringer. Dann nimmt er diese raus - ansonsten ist das bei gewerblichen Verträgen der Fall.
Aber!
Wenn der Mieter nicht fast ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt, darf der Vermieter das nicht.
Das heißt für einen Physio, der ja bekanntlich Umsatzsteuerbefreite Umsätze erzielt (§4Nr14 UStG) fliegt das dem VM um die ohren.
Der Physio kann zu unrecht gezahlte Umsatzsteuer zurückfordern, der VM muss diese aber abführen, da er diese ausgewiesen hat!
Also Mieter ist da im VOrteil, wenn er trotzdem unterschreibt. Heißt aber Stress!
Für genaue Auskünfte aber bitte einen Rechtsanwalt oder ähnliches fragen, da ich nur meine Meinung gebe.
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TheStonie schrieb:
Grundsätzlich darf der Vermieter zur Umsatzsteuer optieren im Gewerbemietrecht.
Aber!
Wenn der Mieter nicht fast ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt, darf der Vermieter das nicht.
Das heißt für einen Physio, der ja bekanntlich Umsatzsteuerbefreite Umsätze erzielt (§4Nr14 UStG) fliegt das dem VM um die ohren.
Der Physio kann zu unrecht gezahlte Umsatzsteuer zurückfordern, der VM muss diese aber abführen, da er diese ausgewiesen hat!
Also Mieter ist da im VOrteil, wenn er trotzdem unterschreibt. Heißt aber Stress!
Für genaue Auskünfte aber bitte einen Rechtsanwalt oder ähnliches fragen, da ich nur meine Meinung gebe.
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