Liebe Physiotherapeuten/
Masseur-med. Bademeister/in
wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eure Unterstützung in
unserem Team in Barmbek.
Was Dich erwartet:
Wir sind ein nettes und
familiäresTeam aus
Physiotherapeuten,Osteopathin,
Chiropraktikerin,
Ernährungsberaterin, Homöopathin
und einer Heilpraktikerin.
Bringe dich gern in unser
ganzheitliches Behandlungskonzept
ein.
Du hast deinen eigenen Therapieraum
mit abwechslungsreichem
Patientenklientel.
Mitgestaltung deiner Ar...
Masseur-med. Bademeister/in
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folgendes: Ich miete meine Räume von einem Vermieter der bei einer Hausverwaltungsagentur ist. Über diese läuft nun die Erstellung des Vorvertrages und des Pachtvertrages.
Soweit so gut.
Nun bat mich die Frau von der Hausverwaltungsagentur in Erfahrung zu bringen wie andere Kollegen (also ihr) aus dem Gesundheitssektor Sonderkündigungsklauseln in ihren Mietverträgen formuliert haben.
Wichtig sind mir Sonderkündigungsrecht bei Krankheit, Berufsunfähigkeit und Geschäftsaufgabe.
Wie ist das bei euch? Wie ist das formuliert und wie habt ihr das gemacht?
tausend dank schonmal
Grüße
Klonkrieger
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Klonkrieger schrieb:
Hi Leute
folgendes: Ich miete meine Räume von einem Vermieter der bei einer Hausverwaltungsagentur ist. Über diese läuft nun die Erstellung des Vorvertrages und des Pachtvertrages.
Soweit so gut.
Nun bat mich die Frau von der Hausverwaltungsagentur in Erfahrung zu bringen wie andere Kollegen (also ihr) aus dem Gesundheitssektor Sonderkündigungsklauseln in ihren Mietverträgen formuliert haben.
Wichtig sind mir Sonderkündigungsrecht bei Krankheit, Berufsunfähigkeit und Geschäftsaufgabe.
Wie ist das bei euch? Wie ist das formuliert und wie habt ihr das gemacht?
tausend dank schonmal
Grüße
Klonkrieger
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Klonkrieger schrieb:
Na ja. Ich werde es mal so schreiben wie z. B. Die IHK es empfiehlt und wie ich es so im Internet gefunden habe und als letzten Schritt einem Anwalt geben zum drüberschauen. Das ist denke ich vernünftig.
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eim schrieb:
Wenn du sowas drin haben willst dann solltest du einen Vertragsanwalt konsultieren .Das kostet zwar (sind aber Betriebsausgaben) aber es sorgt dafür dass alles mit rechten Dingen zugeht.Gerade bei Gewerbeverträgen kann es sonst ein böses und teures Erwachen geben.Vor allem wenn ihr beide du und der Vermieter keine Ahnung habt und es später aber dann doch ums Trennen geht.
Mein Vermieter ist ein feiner Kerl und hat mir folgende Klausel eingebaut:
" Der Mieter hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages, wenn sein gesundheitlicher Zustand es nicht weiter zulässt einen ordentlichen Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Dies ist der Fall bei einer, länger als ein Jahr andauernden Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall und einer daraus folgenden, dauerhaften Behinderung die ein wirtschaftliches Arbeiten und das Weiterführen des Betriebes erheblich behindern oder unzumutbar werden lassen. Dies muß ärztlich nachgewiesen und belegt werden."
Hört sich doch schonmal ganz gut an - was meint ihr dazu?
Grüße Klonkrieger
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die Formulierung erlaubt momentan erst nach 1 Jahr AU die außerordentliche Kündigung. Da die normale Kündigungsfrist normalerweise kürzer ist, wäre es absolut kein Gewinn.
Wenn Dir etwas passiert, wo bereits nach Überleben der ersten Wo. in der Klinik klar ist, dass es nicht wie vorher weitergeht, bist du gekniffen. Das ärztliche Zeugnis sollte jede Frist entfallen lassen. Je mehr du früh an Kosten abstoßen kannst, desto mehr hast Du von einer BU und /oder Betriebsausfallsversicherung.
Zudem kommt nach zuläßt ein Komma, aber das ist nur die Zeichensetzung.
Mfg und viel Erfolg
hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
Hallo @klonkrieger,
die Formulierung erlaubt momentan erst nach 1 Jahr AU die außerordentliche Kündigung. Da die normale Kündigungsfrist normalerweise kürzer ist, wäre es absolut kein Gewinn.
Wenn Dir etwas passiert, wo bereits nach Überleben der ersten Wo. in der Klinik klar ist, dass es nicht wie vorher weitergeht, bist du gekniffen. Das ärztliche Zeugnis sollte jede Frist entfallen lassen. Je mehr du früh an Kosten abstoßen kannst, desto mehr hast Du von einer BU und /oder Betriebsausfallsversicherung.
Zudem kommt nach zuläßt ein Komma, aber das ist nur die Zeichensetzung.
Mfg und viel Erfolg
hgb :sunglasses:
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Papa Alpaka schrieb:
...vielleicht hat der Vermieter auch nicht so weit gedacht? => Im Gespräch bleiben und die Klausel nach hgb's Vorschlag anpassen :)
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Klonkrieger schrieb:
Hm. Da hast recht. Ich werde das ansprechen. Sollte er sich nicht mehr auf eine Änderung einlassen, habe ich trotzdem immerhin diese Option. Besser als nix. Übrigens hatte die IHK mich im Gründer Gespräch schon darauf hingewiesen, daß ich so eine Klausel vermutlich nicht bekommen werde weil unüblich und unternehmerisches Risiko. Insofern wäre ich auch mit der ein-jahres-Option einverstanden sollte nicht mehr rauszuholen sein.
Hallo Leute und ein Gutes Neues
Mein Vermieter ist ein feiner Kerl und hat mir folgende Klausel eingebaut:
" Der Mieter hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages, wenn sein gesundheitlicher Zustand es nicht weiter zulässt einen ordentlichen Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Dies ist der Fall bei einer, länger als ein Jahr andauernden Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall und einer daraus folgenden, dauerhaften Behinderung die ein wirtschaftliches Arbeiten und das Weiterführen des Betriebes erheblich behindern oder unzumutbar werden lassen. Dies muß ärztlich nachgewiesen und belegt werden."
Hört sich doch schonmal ganz gut an - was meint ihr dazu?
Grüße Klonkrieger
Hallo Klonkrieger,
wer definiert denn dann diese Begrifflichkeiten...…?
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VAUPE schrieb:
Klonkrieger schrieb am 3.1.19 21:51:
Hallo Leute und ein Gutes Neues
Mein Vermieter ist ein feiner Kerl und hat mir folgende Klausel eingebaut:
" Der Mieter hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages, wenn sein gesundheitlicher Zustand es nicht weiter zulässt einen ordentlichen Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Dies ist der Fall bei einer, länger als ein Jahr andauernden Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall und einer daraus folgenden, dauerhaften Behinderung die ein wirtschaftliches Arbeiten und das Weiterführen des Betriebes erheblich behindern oder unzumutbar werden lassen. Dies muß ärztlich nachgewiesen und belegt werden."
Hört sich doch schonmal ganz gut an - was meint ihr dazu?
Grüße Klonkrieger
Hallo Klonkrieger,
wer definiert denn dann diese Begrifflichkeiten...…?
Hallo Leute und ein Gutes Neues
Mein Vermieter ist ein feiner Kerl und hat mir folgende Klausel eingebaut:
" Der Mieter hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages, wenn sein gesundheitlicher Zustand es nicht weiter zulässt einen ordentlichen Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Dies ist der Fall bei einer, länger als ein Jahr andauernden Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall und einer daraus folgenden, dauerhaften Behinderung die ein wirtschaftliches Arbeiten und das Weiterführen des Betriebes erheblich behindern oder unzumutbar werden lassen. Dies muß ärztlich nachgewiesen und belegt werden."
Hört sich doch schonmal ganz gut an - was meint ihr dazu?
Grüße Klonkrieger
Hallo Klonkrieger,
wer definiert denn dann diese Begrifflichkeiten...…?
Der Arzt?
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Klonkrieger schrieb:
VAUPE schrieb am 4.1.19 19:55:
Klonkrieger schrieb am 3.1.19 21:51:
Hallo Leute und ein Gutes Neues
Mein Vermieter ist ein feiner Kerl und hat mir folgende Klausel eingebaut:
" Der Mieter hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages, wenn sein gesundheitlicher Zustand es nicht weiter zulässt einen ordentlichen Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Dies ist der Fall bei einer, länger als ein Jahr andauernden Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall und einer daraus folgenden, dauerhaften Behinderung die ein wirtschaftliches Arbeiten und das Weiterführen des Betriebes erheblich behindern oder unzumutbar werden lassen. Dies muß ärztlich nachgewiesen und belegt werden."
Hört sich doch schonmal ganz gut an - was meint ihr dazu?
Grüße Klonkrieger
Hallo Klonkrieger,
wer definiert denn dann diese Begrifflichkeiten...…?
Der Arzt?
Es gibt keine allgemeingültige Definition für "Berufsunfähigkeit". Die DRV versteht darunter etwas anderes als eine BU-Versicherung. und auch die haben unterschiedliche Klauseln...…
Und "AU" ist schon gar nicht "BU" und das ist nicht gleich "EU" usw., usw.
Ich würde das eindeutiger formulieren wollen, z. B.:
"Der Mieter hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages, bei einer länger als ein Jahr andauernden ärztlich festgestellten Berufsunfähigkeit. Als berufsunfähig gilt der Mieter, wenn er ...xx Definition BUxx….(Punkt)
alle weiteren Umschreibungen machen die Sache nur "schwammig" und angreifbar!
Bin aber kein Anwalt!!
P.S.:
Eine mögliche Definition:
...er seinen Beruf als Physiotherapeut aufgrund einer Krankheit, Körperverletzung oder einem mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall für die Dauer von mehr als einem Jahr nicht (oder alternativ "teilweise" = %-satz) verrichten kann.
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VAUPE schrieb:
So einfach sicher nicht.
Es gibt keine allgemeingültige Definition für "Berufsunfähigkeit". Die DRV versteht darunter etwas anderes als eine BU-Versicherung. und auch die haben unterschiedliche Klauseln...…
Und "AU" ist schon gar nicht "BU" und das ist nicht gleich "EU" usw., usw.
Ich würde das eindeutiger formulieren wollen, z. B.:
"Der Mieter hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages, bei einer länger als ein Jahr andauernden ärztlich festgestellten Berufsunfähigkeit. Als berufsunfähig gilt der Mieter, wenn er ...xx Definition BUxx….(Punkt)
alle weiteren Umschreibungen machen die Sache nur "schwammig" und angreifbar!
Bin aber kein Anwalt!!
P.S.:
Eine mögliche Definition:
...er seinen Beruf als Physiotherapeut aufgrund einer Krankheit, Körperverletzung oder einem mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall für die Dauer von mehr als einem Jahr nicht (oder alternativ "teilweise" = %-satz) verrichten kann.
Aber wem halt nicht zu raten ist dem ist auch später nicht zu helfen :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
So ist es halt wenn man am falschen Ende sparen will
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eim schrieb:
Weiterhin meine Empfehlung : Vertragsanwalt
Aber wem halt nicht zu raten ist dem ist auch später nicht zu helfen :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
So ist es halt wenn man am falschen Ende sparen will
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Klonkrieger schrieb:
Schon klar. Ist auch schon beim Anwalt. Aber man wird sich ja noch unterhalten dürfen... :astonished:
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eim schrieb:
Ja aber irgendwann reicht es auch :kissing_closed_eyes:
Hätte nicht gedacht daß sich das so zieht. Das heißt wenn der Vermieter zustimmt muß erst wieder ein neues Exemplar angefertigt werden welches dann aber hoffentlich passt. Aber lieber etwas genauer hinsehen und später auf der sicheren Seite sein.
So viel dazu...
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Klonkrieger schrieb:
Ich mal wieder. Komme grade von meinem Anwalt und wir haben den Mietvertrag gründlich auf den Kopf gestellt. Nun habe ich einige Änderungswünsche, ja sogar Sachen die zwingend geändert werden müssen, die ich nun an meinem Vermieter herantragen werde um einen ordentlichen Mietvertrag zu bekommen.
Hätte nicht gedacht daß sich das so zieht. Das heißt wenn der Vermieter zustimmt muß erst wieder ein neues Exemplar angefertigt werden welches dann aber hoffentlich passt. Aber lieber etwas genauer hinsehen und später auf der sicheren Seite sein.
So viel dazu...
Du kennst ja bestimmt den alten Spruch: Wer schreibt...…... der bleibt!
Dem kann ich uneingeschränkt zustimmen...….
Viel Spaß weiterhin.
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VAUPE schrieb:
Herzlich Willkommen im "echten Leben" :smile:
Du kennst ja bestimmt den alten Spruch: Wer schreibt...…... der bleibt!
Dem kann ich uneingeschränkt zustimmen...….
Viel Spaß weiterhin.
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Klonkrieger schrieb:
Hallo Leute und ein Gutes Neues
Mein Vermieter ist ein feiner Kerl und hat mir folgende Klausel eingebaut:
" Der Mieter hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages, wenn sein gesundheitlicher Zustand es nicht weiter zulässt einen ordentlichen Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Dies ist der Fall bei einer, länger als ein Jahr andauernden Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall und einer daraus folgenden, dauerhaften Behinderung die ein wirtschaftliches Arbeiten und das Weiterführen des Betriebes erheblich behindern oder unzumutbar werden lassen. Dies muß ärztlich nachgewiesen und belegt werden."
Hört sich doch schonmal ganz gut an - was meint ihr dazu?
Grüße Klonkrieger
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mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
.. und wie ist die normale Kündigungsfrist? (Deine Fragen habe ich nicht immer verfolgt.)
mfg hgb :wink:
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Klonkrieger schrieb:
Na ja. Ich habe die ersten 10jahre festmiete, danach verlängerbar um jeweils 5jahre. Da kommt mir dieses sonderkündigungsrecht ab 1jahr BU schon entgegen...
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Klonkrieger schrieb:
Verstehe. Aber da der Vermieter normalerweise so eine Klausel gar nicht einbauen müsste, sehe ich das schon als Erfolg das ich sie überhaupt so habe.
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