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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Mehrere Praxen als FM - mehrere EÜR ?

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Mehrere Praxen als FM - mehrere EÜR ?
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atzus longus
20.01.2013 14:35
Hallo Forum,
wäre für kurze Tipps etc. dankbar, mein Steuerberater ist im Urlaub ;)

angenommen ich arbeite als FM einmal in einer Physiopraxis und einmal als HP in einer Osteopraxis, was entsprechend separat beim finanzamt gemeldet wird. Kann ich dann jeweils separat eine EÜR erstellen?
Dann wäre es steuertechnisch teilweise klug mit Betriebsausgaben zu kalkulieren um ggf. unter Freibeträgen oder Steuergrenzen zu bleiben.

Grüße
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Hallo Forum, wäre für kurze Tipps etc. dankbar, mein Steuerberater ist im Urlaub ;) angenommen ich arbeite als FM einmal in einer Physiopraxis und einmal als HP in einer Osteopraxis, was entsprechend separat beim finanzamt gemeldet wird. Kann ich dann jeweils separat eine EÜR erstellen? Dann wäre es steuertechnisch teilweise klug mit Betriebsausgaben zu kalkulieren um ggf. unter Freibeträgen oder Steuergrenzen zu bleiben. Grüße
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atzus longus schrieb:

Hallo Forum,
wäre für kurze Tipps etc. dankbar, mein Steuerberater ist im Urlaub ;)

angenommen ich arbeite als FM einmal in einer Physiopraxis und einmal als HP in einer Osteopraxis, was entsprechend separat beim finanzamt gemeldet wird. Kann ich dann jeweils separat eine EÜR erstellen?
Dann wäre es steuertechnisch teilweise klug mit Betriebsausgaben zu kalkulieren um ggf. unter Freibeträgen oder Steuergrenzen zu bleiben.

Grüße

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TheStonie
22.01.2013 15:56
Freigrenzen und Steuergrenzen sind Personen gebunden. DAher ist es irrelevant, ob du eine oder mehrere EÜR machst. Es macht nur ne menge mehr arbeit.
Da als Freiberufler nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegst, macht es eh kein sinn das zu splitten.
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• atzus longus
Freigrenzen und Steuergrenzen sind Personen gebunden. DAher ist es irrelevant, ob du eine oder mehrere EÜR machst. Es macht nur ne menge mehr arbeit. Da als Freiberufler nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegst, macht es eh kein sinn das zu splitten.
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TheStonie schrieb:

Freigrenzen und Steuergrenzen sind Personen gebunden. DAher ist es irrelevant, ob du eine oder mehrere EÜR machst. Es macht nur ne menge mehr arbeit.
Da als Freiberufler nicht der Gewerbesteuerpflicht unterliegst, macht es eh kein sinn das zu splitten.



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