Werde Teil eines großartigen
Teams! Jetzt neu auch in
Stuttgart-Stammheim, mit der
Chance, eine neue Niederlassung mit
aufzubauen. Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit in einer unserer 5 Praxen
in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
Stuttgart-Hausen und
Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
engagiertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten und
Empfangsmitarbeitern mit
langjähriger Erfahrung und einem
großen Behandlungsspektrum. Unsere
Schwerpunkte...
Teams! Jetzt neu auch in
Stuttgart-Stammheim, mit der
Chance, eine neue Niederlassung mit
aufzubauen. Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit in einer unserer 5 Praxen
in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
Stuttgart-Hausen und
Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
engagiertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten und
Empfangsmitarbeitern mit
langjähriger Erfahrung und einem
großen Behandlungsspektrum. Unsere
Schwerpunkte...
Ein ehemaliger Praxiskollege hat sich vor einige Monaten selbständig gemacht - neulich traf ich ihn zufällig und er erzählte mir, dass er ja als Masseur und med. Bademeister den "firsct contact/access" hat und jetzt heilen dürfe, auch ohne Rezept einess Arztes.
Soweit so gut - das wussten wir ja bereits, dass das stimmt. Er sagte aber nun, dass er gar keinen regulären Praxisbetrieb hat, sondern gerade eine Webseite aufbaut, wo er Personen zum Thema Ischiasbeschwerden ausschließlich "online" beraten/therapieren möchte. Die Leute schildern also die Beschwerden und er coacht diese dann via Email/Skype und gibt Tipps, Übungen, diagnostische Einschätzungen usw...
Ist das eigentlich erlaubt?? Er sagt, er würde dann ja auch nur Übungen/Maßnahmen empfehlen, die er im Rahmen seiner Masseurtätigkeit auch selbst durchführen würde, also Massagen, Triggerpunktebehandlungen, Fasziendehnungen, Bewegungsübungen, Krafttraining usw. - er bleibt damit zwar im Bebeich seines Berufsbildes, aber das ist doch dann kein Praxisbetrieb mehr, oder?
Gruß, Kalle
(möchte anonym beiben, da der Kollege das sonst evtl. zuordnen kann)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag!
Ein ehemaliger Praxiskollege hat sich vor einige Monaten selbständig gemacht - neulich traf ich ihn zufällig und er erzählte mir, dass er ja als Masseur und med. Bademeister den "firsct contact/access" hat und jetzt heilen dürfe, auch ohne Rezept einess Arztes.
Soweit so gut - das wussten wir ja bereits, dass das stimmt. Er sagte aber nun, dass er gar keinen regulären Praxisbetrieb hat, sondern gerade eine Webseite aufbaut, wo er Personen zum Thema Ischiasbeschwerden ausschließlich "online" beraten/therapieren möchte. Die Leute schildern also die Beschwerden und er coacht diese dann via Email/Skype und gibt Tipps, Übungen, diagnostische Einschätzungen usw...
Ist das eigentlich erlaubt?? Er sagt, er würde dann ja auch nur Übungen/Maßnahmen empfehlen, die er im Rahmen seiner Masseurtätigkeit auch selbst durchführen würde, also Massagen, Triggerpunktebehandlungen, Fasziendehnungen, Bewegungsübungen, Krafttraining usw. - er bleibt damit zwar im Bebeich seines Berufsbildes, aber das ist doch dann kein Praxisbetrieb mehr, oder?
Gruß, Kalle
(möchte anonym beiben, da der Kollege das sonst evtl. zuordnen kann)
Die Grenze zwischen vielleicht zulässiger, allgemeiner Gesundheitsberatung und Tipps und tatsächlichen Heilbehandlungen ist schwierig zu ziehen.
Gefällt mir
Ich weiß ja, dass Ärzte quasi seit neustem auch Tele-Medizin machen und auch abrechnen dürfen (Video-Chat), aber dass Therapeuten das dürften wäre mir neu...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke Dir - ja, werde ich so machen.
Ich weiß ja, dass Ärzte quasi seit neustem auch Tele-Medizin machen und auch abrechnen dürfen (Video-Chat), aber dass Therapeuten das dürften wäre mir neu...
Du bist evtl. weniger anonym als du vermutest.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
karl rehfuss schrieb:
Zum Thema zuordnen: wieviele Masseure bauen jetzt gerade so etwas auf? Und wieviele davon wiederum kennen einen Kalle?
Du bist evtl. weniger anonym als du vermutest.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
"Kalle" ist bereits anonymisiert... :wink:
Ist ja auch egal. Wollt dich nur drauf hinweisen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
karl rehfuss schrieb:
Schon klar. Aber auch nur wenn du Günther, Friedrich oder sonst wie heisst.
Ist ja auch egal. Wollt dich nur drauf hinweisen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Wie soll man eine rechtliche Einschätzung von etwas geben, von dem man im Grunde kaum etwas konkretes weiß. Warte ab, was genau auf der Website steht und wie genau die Dienstleistung aussieht die der Kollege anbietet. Dann kannst Du einschätzen, ob hier ein Verstoß gegen das HPG vorliegt und entscheiden ob Du die Welt vor ihm schützen solltest...
Die Grenze zwischen vielleicht zulässiger, allgemeiner Gesundheitsberatung und Tipps und tatsächlichen Heilbehandlungen ist schwierig zu ziehen.
Mein Profilbild bearbeiten