Dein neuer Arbeitsort
Die VAMED Klinik Geesthacht
befindet sich bei Hamburg. Wir
unterstützen Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene auf ihrem Weg
zurück ins Leben: mit
neurologischer und
(neuro-)orthopädischer Reha sowie
einer Reha bei Sprachstörungen.
In Voll- oder Teilzeit und
unbefristet
Deine Aufgaben
- Du behandelst Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene mit erworbenen
und angeborenen neurologischen
Krankheitsbildern
- Zudem arbeitest Du mit den
Kindern unseres Sprachhause...
Die VAMED Klinik Geesthacht
befindet sich bei Hamburg. Wir
unterstützen Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene auf ihrem Weg
zurück ins Leben: mit
neurologischer und
(neuro-)orthopädischer Reha sowie
einer Reha bei Sprachstörungen.
In Voll- oder Teilzeit und
unbefristet
Deine Aufgaben
- Du behandelst Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene mit erworbenen
und angeborenen neurologischen
Krankheitsbildern
- Zudem arbeitest Du mit den
Kindern unseres Sprachhause...
Ein ehemaliger Praxiskollege hat sich vor einige Monaten selbständig gemacht - neulich traf ich ihn zufällig und er erzählte mir, dass er ja als Masseur und med. Bademeister den "firsct contact/access" hat und jetzt heilen dürfe, auch ohne Rezept einess Arztes.
Soweit so gut - das wussten wir ja bereits, dass das stimmt. Er sagte aber nun, dass er gar keinen regulären Praxisbetrieb hat, sondern gerade eine Webseite aufbaut, wo er Personen zum Thema Ischiasbeschwerden ausschließlich "online" beraten/therapieren möchte. Die Leute schildern also die Beschwerden und er coacht diese dann via Email/Skype und gibt Tipps, Übungen, diagnostische Einschätzungen usw...
Ist das eigentlich erlaubt?? Er sagt, er würde dann ja auch nur Übungen/Maßnahmen empfehlen, die er im Rahmen seiner Masseurtätigkeit auch selbst durchführen würde, also Massagen, Triggerpunktebehandlungen, Fasziendehnungen, Bewegungsübungen, Krafttraining usw. - er bleibt damit zwar im Bebeich seines Berufsbildes, aber das ist doch dann kein Praxisbetrieb mehr, oder?
Gruß, Kalle
(möchte anonym beiben, da der Kollege das sonst evtl. zuordnen kann)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag!
Ein ehemaliger Praxiskollege hat sich vor einige Monaten selbständig gemacht - neulich traf ich ihn zufällig und er erzählte mir, dass er ja als Masseur und med. Bademeister den "firsct contact/access" hat und jetzt heilen dürfe, auch ohne Rezept einess Arztes.
Soweit so gut - das wussten wir ja bereits, dass das stimmt. Er sagte aber nun, dass er gar keinen regulären Praxisbetrieb hat, sondern gerade eine Webseite aufbaut, wo er Personen zum Thema Ischiasbeschwerden ausschließlich "online" beraten/therapieren möchte. Die Leute schildern also die Beschwerden und er coacht diese dann via Email/Skype und gibt Tipps, Übungen, diagnostische Einschätzungen usw...
Ist das eigentlich erlaubt?? Er sagt, er würde dann ja auch nur Übungen/Maßnahmen empfehlen, die er im Rahmen seiner Masseurtätigkeit auch selbst durchführen würde, also Massagen, Triggerpunktebehandlungen, Fasziendehnungen, Bewegungsübungen, Krafttraining usw. - er bleibt damit zwar im Bebeich seines Berufsbildes, aber das ist doch dann kein Praxisbetrieb mehr, oder?
Gruß, Kalle
(möchte anonym beiben, da der Kollege das sonst evtl. zuordnen kann)
Die Grenze zwischen vielleicht zulässiger, allgemeiner Gesundheitsberatung und Tipps und tatsächlichen Heilbehandlungen ist schwierig zu ziehen.
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Ich weiß ja, dass Ärzte quasi seit neustem auch Tele-Medizin machen und auch abrechnen dürfen (Video-Chat), aber dass Therapeuten das dürften wäre mir neu...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke Dir - ja, werde ich so machen.
Ich weiß ja, dass Ärzte quasi seit neustem auch Tele-Medizin machen und auch abrechnen dürfen (Video-Chat), aber dass Therapeuten das dürften wäre mir neu...
Du bist evtl. weniger anonym als du vermutest.
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karl rehfuss schrieb:
Zum Thema zuordnen: wieviele Masseure bauen jetzt gerade so etwas auf? Und wieviele davon wiederum kennen einen Kalle?
Du bist evtl. weniger anonym als du vermutest.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
"Kalle" ist bereits anonymisiert... :wink:
Ist ja auch egal. Wollt dich nur drauf hinweisen.
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karl rehfuss schrieb:
Schon klar. Aber auch nur wenn du Günther, Friedrich oder sonst wie heisst.
Ist ja auch egal. Wollt dich nur drauf hinweisen.
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Shakespeare schrieb:
Wie soll man eine rechtliche Einschätzung von etwas geben, von dem man im Grunde kaum etwas konkretes weiß. Warte ab, was genau auf der Website steht und wie genau die Dienstleistung aussieht die der Kollege anbietet. Dann kannst Du einschätzen, ob hier ein Verstoß gegen das HPG vorliegt und entscheiden ob Du die Welt vor ihm schützen solltest...
Die Grenze zwischen vielleicht zulässiger, allgemeiner Gesundheitsberatung und Tipps und tatsächlichen Heilbehandlungen ist schwierig zu ziehen.
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