Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
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Wohnlage bietet einen zusätzlichen
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Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
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Diese B...
4 K 75/12
§ 4 Nr 14 Buchst a UStG Steuerbefreiung podologischer Behandlungen auch ohne ärztliche Verordnung
Orientierungssatz
1. Die Steuerfreiheit podologischer Behandlungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese Behandlungen nicht aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt sind, da sich ein solches Nachweiserfordernis für das Vorliegen einer Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin bri
Leistungen arztähnlicher Berufe weder aus dem Wortlaut des § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG noch aus dem Zweck der Vorschrift, die Kosten der Heilbehandlungen zu senken und diese Behandlungen dem Einzelnen zugänglicher zu machen, ableiten lässt (entgegen BMF-Schreiben
vom 19. Juni 2012, BStBl I 2012, 682 und Abschn. 4.14.1 Abs. 4 Satz 8 und 9 UStAE).
2. Podologische Behandlungen sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG steuerfrei, wenn sie der Behandlung einer Erkrankung am Fuß des Patienten dienen. Erfolgen die Behandlungen bei Patienten mit anderweitigen Erkrankungen zum Zweck der Vorbeugung von Gesundheitsstörungen, so sind sie nur bei unmittelbarem Krankheitsbezug steuerfrei.
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ali schrieb:
noch nicht rechtskräftiges Urteil des Finanzgerichtes S-H:
4 K 75/12
§ 4 Nr 14 Buchst a UStG Steuerbefreiung podologischer Behandlungen auch ohne ärztliche Verordnung
Orientierungssatz
1. Die Steuerfreiheit podologischer Behandlungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese Behandlungen nicht aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt sind, da sich ein solches Nachweiserfordernis für das Vorliegen einer Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin bri
Leistungen arztähnlicher Berufe weder aus dem Wortlaut des § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG noch aus dem Zweck der Vorschrift, die Kosten der Heilbehandlungen zu senken und diese Behandlungen dem Einzelnen zugänglicher zu machen, ableiten lässt (entgegen BMF-Schreiben
vom 19. Juni 2012, BStBl I 2012, 682 und Abschn. 4.14.1 Abs. 4 Satz 8 und 9 UStAE).
2. Podologische Behandlungen sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 UStG steuerfrei, wenn sie der Behandlung einer Erkrankung am Fuß des Patienten dienen. Erfolgen die Behandlungen bei Patienten mit anderweitigen Erkrankungen zum Zweck der Vorbeugung von Gesundheitsstörungen, so sind sie nur bei unmittelbarem Krankheitsbezug steuerfrei.
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