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Klonkrieger
17.09.2019 10:08
Hi Leute
Privatpatient 10 x KG, vor einem Monat ziemlich genau war die Behandlung zuende, Rechnung gleich am selben Tag geschrieben und mitgegeben. Na und bis heute kein Geld bekommen. Hab gerade die 2. Erinnerung von wegen " Sie haben bestimmt unsere Rechnung übersehen..." geschrieben.
Wie lange schaut ihr euch sowas an bzw wartet ihr bevor ihr weitere Schritte einleitet?
Grüße Klonkrieger
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Hi Leute Privatpatient 10 x KG, vor einem Monat ziemlich genau war die Behandlung zuende, Rechnung gleich am selben Tag geschrieben und mitgegeben. Na und bis heute kein Geld bekommen. Hab gerade die 2. Erinnerung von wegen " Sie haben bestimmt unsere Rechnung übersehen..." geschrieben. Wie lange schaut ihr euch sowas an bzw wartet ihr bevor ihr weitere Schritte einleitet? Grüße Klonkrieger
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Klonkrieger schrieb:

Hi Leute
Privatpatient 10 x KG, vor einem Monat ziemlich genau war die Behandlung zuende, Rechnung gleich am selben Tag geschrieben und mitgegeben. Na und bis heute kein Geld bekommen. Hab gerade die 2. Erinnerung von wegen " Sie haben bestimmt unsere Rechnung übersehen..." geschrieben.
Wie lange schaut ihr euch sowas an bzw wartet ihr bevor ihr weitere Schritte einleitet?
Grüße Klonkrieger

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therapeutin
17.09.2019 10:16
bei mir gibt es max. einen Anruf und dann geht das Onlinemahnverfahren los...den Pat. bist du sowieso los und bis jetzt konnte ich alles mit einem Anruf klären
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• LogoMijo
bei mir gibt es max. einen Anruf und dann geht das Onlinemahnverfahren los...den Pat. bist du sowieso los und bis jetzt konnte ich alles mit einem Anruf klären
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Ingo Friedrich
17.09.2019 10:33
Nach Fristende eine Zahlungserinnerung. Im Anschluss ein Mahnverfahren.
Manchmal rufe ich einfach an, wenn ich denke, dass sich einfach niemand um die Rechnung kümmern kann. Der größte Anteil unserer Privatpatienten zahlt sehr zeitnah, ein paar vergessen es einfach, einer von hundert stänkert - dann geht's per Mahnverfahren. Übrigens kommen auch gemahnte Patienten gerne wieder. Klare Regeln sind für dich und deine Kunden gut.
MfG :)
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Nach Fristende eine Zahlungserinnerung. Im Anschluss ein Mahnverfahren. Manchmal rufe ich einfach an, wenn ich denke, dass sich einfach niemand um die Rechnung kümmern kann. Der größte Anteil unserer Privatpatienten zahlt sehr zeitnah, ein paar vergessen es einfach, einer von hundert stänkert - dann geht's per Mahnverfahren. Übrigens kommen auch gemahnte Patienten gerne wieder. Klare Regeln sind für dich und deine Kunden gut. MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:

Nach Fristende eine Zahlungserinnerung. Im Anschluss ein Mahnverfahren.
Manchmal rufe ich einfach an, wenn ich denke, dass sich einfach niemand um die Rechnung kümmern kann. Der größte Anteil unserer Privatpatienten zahlt sehr zeitnah, ein paar vergessen es einfach, einer von hundert stänkert - dann geht's per Mahnverfahren. Übrigens kommen auch gemahnte Patienten gerne wieder. Klare Regeln sind für dich und deine Kunden gut.
MfG :)

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therapeutin schrieb:

bei mir gibt es max. einen Anruf und dann geht das Onlinemahnverfahren los...den Pat. bist du sowieso los und bis jetzt konnte ich alles mit einem Anruf klären

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ali
17.09.2019 11:21
1. schriftliche Zahlungserinnerung nach 6-8 Wochen, die meisten zahlen fristgerecht.

2. bevor die zweite mit Mahngebühr wenn s einfach geht ein Anruf...dann weiter Mahnverfahren

3.'dauerhafte Spätzahler bar oder Einzug
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1. schriftliche Zahlungserinnerung nach 6-8 Wochen, die meisten zahlen fristgerecht. 2. bevor die zweite mit Mahngebühr wenn s einfach geht ein Anruf...dann weiter Mahnverfahren 3.'dauerhafte Spätzahler bar oder Einzug
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ali schrieb:

1. schriftliche Zahlungserinnerung nach 6-8 Wochen, die meisten zahlen fristgerecht.

2. bevor die zweite mit Mahngebühr wenn s einfach geht ein Anruf...dann weiter Mahnverfahren

3.'dauerhafte Spätzahler bar oder Einzug

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mbone
17.09.2019 11:23
Üblich ist ja dass man 3 Mahnschreiben verschickt mit entsprechend ansteigender Intensität.

Je nachdem kann auch ein Anruf hilfreich sein.

Ging mir vor einiger Zeit aber auch so, dass ich meine Hausärztin anrief wegen eines privaten Termins und die Arzthelferin die Gelegenheit nutzte um mich auf die noch nicht gezahlte rechnung hinzuweisen.
War mir selbst eher peinlich.......deswegen gehe ich natürlich trotzdem zu der Ärztin. Ist ja schliesslich ihr gutes Recht mich darauf hinzuweisen.
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Üblich ist ja dass man 3 Mahnschreiben verschickt mit entsprechend ansteigender Intensität. Je nachdem kann auch ein Anruf hilfreich sein. Ging mir vor einiger Zeit aber auch so, dass ich meine Hausärztin anrief wegen eines privaten Termins und die Arzthelferin die Gelegenheit nutzte um mich auf die noch nicht gezahlte rechnung hinzuweisen. War mir selbst eher peinlich.......deswegen gehe ich natürlich trotzdem zu der Ärztin. Ist ja schliesslich ihr gutes Recht mich darauf hinzuweisen.
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RoFo
18.09.2019 08:41
3 Mahnschreiben???!!!!
Üblich???!!!!

Nee, ganz bestimmt nicht.

Erinnerungen/Mahnungen sind nicht notwendig aber freundlich und sinnvoll.
Ich schreibe allerhöchstens zwei.
Dann Onlinemahnverfahren und zwar zügig.
Ich warte nichts ab und schon gar nicht "6 bis 8 Wochen"!
Ich bin doch keine Bank...
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• therapeutin
• die neue
3 Mahnschreiben???!!!! Üblich???!!!! Nee, ganz bestimmt nicht. Erinnerungen/Mahnungen sind nicht notwendig aber freundlich und sinnvoll. Ich schreibe allerhöchstens zwei. Dann Onlinemahnverfahren und zwar zügig. Ich warte nichts ab und schon gar nicht "6 bis 8 Wochen"! Ich bin doch keine Bank...
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RoFo schrieb:

3 Mahnschreiben???!!!!
Üblich???!!!!

Nee, ganz bestimmt nicht.

Erinnerungen/Mahnungen sind nicht notwendig aber freundlich und sinnvoll.
Ich schreibe allerhöchstens zwei.
Dann Onlinemahnverfahren und zwar zügig.
Ich warte nichts ab und schon gar nicht "6 bis 8 Wochen"!
Ich bin doch keine Bank...

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mbone schrieb:

Üblich ist ja dass man 3 Mahnschreiben verschickt mit entsprechend ansteigender Intensität.

Je nachdem kann auch ein Anruf hilfreich sein.

Ging mir vor einiger Zeit aber auch so, dass ich meine Hausärztin anrief wegen eines privaten Termins und die Arzthelferin die Gelegenheit nutzte um mich auf die noch nicht gezahlte rechnung hinzuweisen.
War mir selbst eher peinlich.......deswegen gehe ich natürlich trotzdem zu der Ärztin. Ist ja schliesslich ihr gutes Recht mich darauf hinzuweisen.

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Tempelritter
18.09.2019 17:44
1 Erinnerung, 1 Mahnung, keine Reaktion ab zum Anwalt.
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1 Erinnerung, 1 Mahnung, keine Reaktion ab zum Anwalt.
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M0nique
18.09.2019 20:43
1 Erinnerung mit 7 Tage Zahlungsfrist, danach Telefonat mit höflicher Bitte um Überweisung innerhalb von 7 Tagen. Danach 1 Mahnung mit Zahlungsfrist 7 Tage. Bisher hat dann jeder gezahlt ( bis auf zwei Sonderausnahmen in 25 Jahren).

Unter meiner Zahlungserinnerung und der ersten (= letzten) Mahnung steht immer "Bitte bedenken Sie, dass auch ich meinen finanziellen Verpflichtungen für Miete, Strom, Wasser und Versicherungen pünktlich nachkommen muss".
Gruß von Monique
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1 Erinnerung mit 7 Tage Zahlungsfrist, danach Telefonat mit höflicher Bitte um Überweisung innerhalb von 7 Tagen. Danach 1 Mahnung mit Zahlungsfrist 7 Tage. Bisher hat dann jeder gezahlt ( bis auf zwei Sonderausnahmen in 25 Jahren). Unter meiner Zahlungserinnerung und der ersten (= letzten) Mahnung steht immer "Bitte bedenken Sie, dass auch ich meinen finanziellen Verpflichtungen für Miete, Strom, Wasser und Versicherungen pünktlich nachkommen muss". Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

1 Erinnerung mit 7 Tage Zahlungsfrist, danach Telefonat mit höflicher Bitte um Überweisung innerhalb von 7 Tagen. Danach 1 Mahnung mit Zahlungsfrist 7 Tage. Bisher hat dann jeder gezahlt ( bis auf zwei Sonderausnahmen in 25 Jahren).

Unter meiner Zahlungserinnerung und der ersten (= letzten) Mahnung steht immer "Bitte bedenken Sie, dass auch ich meinen finanziellen Verpflichtungen für Miete, Strom, Wasser und Versicherungen pünktlich nachkommen muss".
Gruß von Monique

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Alex Moro
19.09.2019 16:35
1. anruf (oder erinnerungsschreiben, je nach person)
2. mahnung
3. dazu ist es bisher nicht gekommen :)


M0nique schrieb am 18.9.19 20:43:
Unter meiner Zahlungserinnerung und der ersten (= letzten) Mahnung steht immer "Bitte bedenken Sie, dass auch ich meinen finanziellen Verpflichtungen für Miete, Strom, Wasser und Versicherungen pünktlich nachkommen muss".
Gruß von Monique


weil?
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• Susulo
1. anruf (oder erinnerungsschreiben, je nach person) 2. mahnung 3. dazu ist es bisher nicht gekommen :) [zitat]M0nique schrieb am 18.9.19 20:43: Unter meiner Zahlungserinnerung und der ersten (= letzten) Mahnung steht immer "Bitte bedenken Sie, dass auch ich meinen finanziellen Verpflichtungen für Miete, Strom, Wasser und Versicherungen pünktlich nachkommen muss". Gruß von Monique [/zitat] weil?
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Alex Moro schrieb:

1. anruf (oder erinnerungsschreiben, je nach person)
2. mahnung
3. dazu ist es bisher nicht gekommen :)


M0nique schrieb am 18.9.19 20:43:
Unter meiner Zahlungserinnerung und der ersten (= letzten) Mahnung steht immer "Bitte bedenken Sie, dass auch ich meinen finanziellen Verpflichtungen für Miete, Strom, Wasser und Versicherungen pünktlich nachkommen muss".
Gruß von Monique


weil?

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Klonkrieger
20.09.2019 16:34
Danke für eure Tips. Gestern habe ich, Rechnung und 2 "Erinnerungsschreiben" später, endlich den Geldeingang auf meinem Konto entdeckt. :thumbsdown:
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Danke für eure Tips. Gestern habe ich, Rechnung und 2 "Erinnerungsschreiben" später, endlich den Geldeingang auf meinem Konto entdeckt. :thumbsdown:
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Klonkrieger schrieb:

Danke für eure Tips. Gestern habe ich, Rechnung und 2 "Erinnerungsschreiben" später, endlich den Geldeingang auf meinem Konto entdeckt. :thumbsdown:

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Tempelritter schrieb:

1 Erinnerung, 1 Mahnung, keine Reaktion ab zum Anwalt.

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Ruhrpottvelosoph
24.09.2019 08:44
also ich setze keine Fristen. Bei mir ist der Rechnungsbetrag fällig nach Erhalt der Rechnung.

LG
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also ich setze keine Fristen. Bei mir ist der Rechnungsbetrag fällig nach Erhalt der Rechnung. LG
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Wonderwoman
24.09.2019 13:14
Ruhrpottvelosoph schrieb am 24.9.19 08:44:
also ich setze keine Fristen. Bei mir ist der Rechnungsbetrag fällig nach Erhalt der Rechnung.

LG


Dann lege ich Dir nahe, Dich mal mit "in Verzug setzen" zu beschäftigen. :point_up:
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• hgb
[zitat]Ruhrpottvelosoph schrieb am 24.9.19 08:44: also ich setze keine Fristen. Bei mir ist der Rechnungsbetrag fällig nach Erhalt der Rechnung. LG [/zitat] Dann lege ich Dir nahe, Dich mal mit "in Verzug setzen" zu beschäftigen. :point_up:
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Wonderwoman schrieb:

Ruhrpottvelosoph schrieb am 24.9.19 08:44:
also ich setze keine Fristen. Bei mir ist der Rechnungsbetrag fällig nach Erhalt der Rechnung.

LG


Dann lege ich Dir nahe, Dich mal mit "in Verzug setzen" zu beschäftigen. :point_up:

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Ruhrpottvelosoph
24.09.2019 14:02
warte natürlich bis max. 4 Wochen, danach gibt es eine Erinnerung, mit dem Hinweis, dass keine weitere Mahnung erfolgt und der Zahlungsverzug sofort eintritt

LG
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warte natürlich bis max. 4 Wochen, danach gibt es eine Erinnerung, mit dem Hinweis, dass keine weitere Mahnung erfolgt und der Zahlungsverzug sofort eintritt LG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:

warte natürlich bis max. 4 Wochen, danach gibt es eine Erinnerung, mit dem Hinweis, dass keine weitere Mahnung erfolgt und der Zahlungsverzug sofort eintritt

LG

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Ruhrpottvelosoph schrieb:

also ich setze keine Fristen. Bei mir ist der Rechnungsbetrag fällig nach Erhalt der Rechnung.

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