Wenn Du in einem tollen Team, zu
fairen Bedingungen mitarbeiten
möchtest, bist Du bei uns genau
richtig.
Dich erwartet :
-- Ein super nettes Team !!!
- sagen sie alle
-- Wir schätzen Dich wert
und das spürst Du auch
-- Einen Arbeitsplatz an dem
Du Dich wohlfühlen wirst
-- Ein Gehalt, welches sich
nicht nach Deinem
Verhandlungsgeschick bemisst
sondern
nach Deiner Qualifikation
und Deiner Berufserfahrung
-- 30 min. Takt gefällig ?
- Bit...
fairen Bedingungen mitarbeiten
möchtest, bist Du bei uns genau
richtig.
Dich erwartet :
-- Ein super nettes Team !!!
- sagen sie alle
-- Wir schätzen Dich wert
und das spürst Du auch
-- Einen Arbeitsplatz an dem
Du Dich wohlfühlen wirst
-- Ein Gehalt, welches sich
nicht nach Deinem
Verhandlungsgeschick bemisst
sondern
nach Deiner Qualifikation
und Deiner Berufserfahrung
-- 30 min. Takt gefällig ?
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Hab ich noch die Möglichkeit die Patienten an die Zahlung zu erinnern / zu mahnen oder ist dies verjährt?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Uns ist der Fehler nur bei der Betriebsprüfung aufgefallen. Drei Rechnungen von Privatpatienten wurden in der Vergangenheit nicht bezahlt. Zwei Rechnung von März 2015 und eine Rechnung von April 2016. Bitte keine Belehrungen, wie das passieren konnte - aber in unserer Buchhaltung wurden die Rechnungen nicht ausgebucht ,d a sie nicht bezahlt wurden und aufgefallen ist es uns leider erst jetzt.
Hab ich noch die Möglichkeit die Patienten an die Zahlung zu erinnern / zu mahnen oder ist dies verjährt?
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Papa Alpaka schrieb:
Sofern nichts anderes vereinbart tritt Verjährung ein nach Ablauf von drei Kalenderjahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Forderung entstanden ist. Alles klar? ;)
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