Wir suchen nach einer
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
Physiotherapeutinnen und
-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
optimaler Behandlung und stehen in
regem Wissensaustausch. Passive
Behandlungen gehören zum Handw...
physiotherapeutischen Verstärkung
unseres Teams.
Unsere Einrichtung ist eines von
drei Therapiezentren in Hamburg und
Berlin, in denen
Schmerzpatientinnen und -patienten
nach modernen biopsychosozialen
Konzepten behandelt werden.
Ärztinnen und Ärzte,
Psychologinnen,
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-therapeuten sowie
Sportwissenschaftler arbeiten
gemeinsam auf Augenhöhe an deren
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Behandlungen gehören zum Handw...
Mir ist klar, dass ich sie dafür freistellen muss, kann ich erwarten/verlangen, dass ihre Stunden an einem anderen Tag vor- oder nachgearbeitet werden ?
Oder hat sie Anspruch auf Lohnfortzahlung ?
Wenn der Termin mittags ist, kann ich doch darauf bestehen, dass sie vormittags arbeitet,oder ?
Liebe Grüße !
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Lamaca schrieb:
Hallo ! Meine Angestellte ( Teilzeitkraft, arbeitet an zwei Tagen pro Woche, z.T. Hausbesuche) hat mich darüber informiert, dass sie einen Arzttermin an einem ihrer Arbeitstage hat, der nicht anders gelegt werden konnte, sodass sie an diesem Tag nicht arbeiten kann. Nun meine Fragen :
Mir ist klar, dass ich sie dafür freistellen muss, kann ich erwarten/verlangen, dass ihre Stunden an einem anderen Tag vor- oder nachgearbeitet werden ?
Oder hat sie Anspruch auf Lohnfortzahlung ?
Wenn der Termin mittags ist, kann ich doch darauf bestehen, dass sie vormittags arbeitet,oder ?
Liebe Grüße !
Bei nur 2 Arbeitstagen jedoch kaum anzunehmen.
Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, dann ist der Termin in die arbeitsfreie Zeit zu legen.
Ja natürlich kannst Du darauf bestehen, dass sie vor dem Termin arbeitet, wenn sie nicht akut krank ist.
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Wie wäre die Sachlage, wenn die AN neben dem Teilzeitjob noch einen oder mehrere weitere Jobs hätte, so dass sie insgesamt eben auch auf z.B. 40 h kommt und der Arzttermin vermutlich immer irgendwo in die Arbeitszeit fällt? :unamused:
(Meine Lösung für mich persönlich wäre klar: 2 Stunden frei nehmen von den Überstunden :wink: )
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limone schrieb:
Reine Interessefrage:
Wie wäre die Sachlage, wenn die AN neben dem Teilzeitjob noch einen oder mehrere weitere Jobs hätte, so dass sie insgesamt eben auch auf z.B. 40 h kommt und der Arzttermin vermutlich immer irgendwo in die Arbeitszeit fällt? :unamused:
(Meine Lösung für mich persönlich wäre klar: 2 Stunden frei nehmen von den Überstunden :wink: )
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Lamaca schrieb:
Hi, danke für die schnelle Antwort. Es muss ein kleiner Eingriff gemacht werden, den der Arzt nur donnerstags macht, also gibt es keine Moglichkeit ihn auf einen anderen Tag zu legen. Aber warum kann sie dann nicht montags oder mittwochs einarbeiten ? Der Termin ist ja lange im Voraus geplant und nicht akut :confused:
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Wonderwoman schrieb:
Dann ist es Pech für Dich, wenn der Termin nicht in die arbeitsfreie Zeit gelegt werden kann.
Wenn das gehen würde, dann könntest Du ja auch die Feiertage wunderbar "umschiffen", in dem Du die Arbeitstage einfach änderst.
Aber nebenbei... wenn Du mit dem AN zufrieden bist, dann solltest Du hier einfach keine große Aktion machen.
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Wonderwoman schrieb:
Ich habe keine Ahnung, wie Dein Vertrag aussieht. Aber normalerweise sind die Arbeitstage ja festgelegt... da kann man nicht die Arbeitstage verändern.
Wenn das gehen würde, dann könntest Du ja auch die Feiertage wunderbar "umschiffen", in dem Du die Arbeitstage einfach änderst.
Aber nebenbei... wenn Du mit dem AN zufrieden bist, dann solltest Du hier einfach keine große Aktion machen.
Ihre Hausbesuche macht sie nicht immer nur dienstags und donnerstags, sondern regelt das selbst je nach Patienten flexibel. Nur ihre Praxiszeiten sind immer dienstags und donnerstags. Außerdem ist zwei Wochen später ein weiterer Termin geplant, wegen dem sie wieder einen Tag fehlen wird.
Feiertage sind damit nicht zu vergleichen, finde ich !
Nebenbei ... Ich bin zufrieden mit ihr !
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Lamaca schrieb:
Im Arbeitvertrag sind die Arbeitstage nicht festgelegt sondern nur die zu leistende Stundenzahl.
Ihre Hausbesuche macht sie nicht immer nur dienstags und donnerstags, sondern regelt das selbst je nach Patienten flexibel. Nur ihre Praxiszeiten sind immer dienstags und donnerstags. Außerdem ist zwei Wochen später ein weiterer Termin geplant, wegen dem sie wieder einen Tag fehlen wird.
Feiertage sind damit nicht zu vergleichen, finde ich !
Nebenbei ... Ich bin zufrieden mit ihr !
Dennoch kannst du nicht einfach verlangen dass sie z.B. dann vormittags die Zeit einarbeitet, weil vielleicht hat sie vormittags woanders Verpflichtungen, deretwegen z.B. sie nur Teilzeit arbeitet!
Wenn es hart auf hart kommt, müsstest du wohl auf die Stunden der AN verzichten bei voller Lohnfortzahlung.
Ich würde jedoch das Gespräch suchen und um Stundenausgleich zu anderer Zeit oder Überstundenabbau bitten. Und als AN würde ich darauf auch eingehen.
LG
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limone schrieb:
Nein, Feiertage sind damit nicht zu vergleichen.
Dennoch kannst du nicht einfach verlangen dass sie z.B. dann vormittags die Zeit einarbeitet, weil vielleicht hat sie vormittags woanders Verpflichtungen, deretwegen z.B. sie nur Teilzeit arbeitet!
Wenn es hart auf hart kommt, müsstest du wohl auf die Stunden der AN verzichten bei voller Lohnfortzahlung.
Ich würde jedoch das Gespräch suchen und um Stundenausgleich zu anderer Zeit oder Überstundenabbau bitten. Und als AN würde ich darauf auch eingehen.
LG
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Wonderwoman schrieb:
Das sehe ich etwas anders... wenn die Arbeitszeit an einem Tag nicht fixiert ist, so könnte das Direktionsrecht des AGs greifen. Nach entsprechender rechtzeitiger Vorankündigung könnten die Arbeitszeiten auch verlegt werden. Dies jedoch sicherlich nicht nur für eine Woche sondern dann auf Dauer.
Ist diesem damit nicht gedient, wird er wohl nicht mehr lange dein AN sein, da AZ mit anderen Verpflichtungen vereinbar sein müssen.
Eine Stelle kann noch so schön / passend sein, wenn die AZ nicht passen, kann man dort u.U. nicht bleiben, auch wenn man dies gerne täte..
LG :blush:
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limone schrieb:
Klar könnte man dies machen, in einvernehmlicher Absprache mit dem AN!
Ist diesem damit nicht gedient, wird er wohl nicht mehr lange dein AN sein, da AZ mit anderen Verpflichtungen vereinbar sein müssen.
Eine Stelle kann noch so schön / passend sein, wenn die AZ nicht passen, kann man dort u.U. nicht bleiben, auch wenn man dies gerne täte..
LG :blush:
Liebe Grüße !!
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Lamaca schrieb:
:unamused: So richtig eindeutig scheint das alles nicht zu sein, hab auch im Internet alle möglichen unterschiedlichen Meinungen dazu gelesen. Werde nochmal mit ihr drüber reden , dann wird sich ne interne Lösung finden, mit der beide Seiten zufrieden sind. Aber danke für eure Antworten und Meinungen !
Liebe Grüße !!
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Leni C. schrieb:
Dann soll sie zumindest eine Krankschreibung für den Tag reinreichen, damit du Geld von der KK einfordern kannst.
Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Klingt vernünftig, vielleicht mag sie dir ja entgegenkommen. Die Mitarbeiterin ist immerhin bereit, dir rechtzeitig den Ausfall anzukündigen, anstatt wie es vielleicht manche tun, sich einfach krank zu melden. Da es sich hier um einen Eingriff handelt, der die Arbeitsfähigkeit ggf. an diesem Tag unmöglich macht, wäre der Fall mit jeder anderen Krankmeldung gleichzusetzen, abgesehen von der Planbarkeit. Ansonsten gilt bei normalen Arztbesuchen die vorher oder nachher üblicherweise keinen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit haben, was die Kollegen schon geschrieben haben, dass nur dann, wenn der Termin nicht außerhalb der AZ gelegt werden kann (scheint hier der Fall zu sein) gem. BGB, die MA bei Lohnfortzahlung freizustellen ist. Ob ein Nacharbeiten möglich ist, hängt von der Flexibilität der vereinbarten Arbeitszeitregelung, sowie den sonst üblichen betrieblichen Gepflogenheiten ab, ist also nicht allgemein zu beantworten.
Gruß S.
Liebe Grüße !
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Lamaca schrieb:
Ich habe bei verdi noch was gefunden, das ich als Gesprächsgrundlage ganz gut finde. Der AN ist grundsätzlich dazu verpflichtet den Termin, wenn er während der Arbeitszeit sein muss, so zu legen, dass so wenig Belastung wie möglich für den AG entsteht, sprich evt den letztmöglichen Termin in der Praxis, damit vorher noch so viel wie möglich gearbeitet werden kann. Sind es Untersuchungen, die aus medizinischer Sicht zwingend zu einer bestimmten Zeit gemacht werden müssen, dann muss bei vollem Lohnausgleich freigestellt werden, z.B. bei einer morgendlichen Blutentnahme. Liegt der Termin aber "praxislaufbegingt" (bezogen auf die Arztpraxis) mitten in der Arbeitszeit meines Angestellten,und nicht z.B so spät wie möglich,so muss zwar freigestellt, aber nicht zwingend der Lohn fortgezahlt werden. Zwar trotzdem alles ein bißchen schwammig, aber davon ausgehend sollte ne Lösung zu finden sein. :blush:
Liebe Grüße !
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Wonderwoman schrieb:
Es besteht Lohnfortzahlungspflicht, wenn der Termin tatsächlich nicht anders gelegt werden kann.
Bei nur 2 Arbeitstagen jedoch kaum anzunehmen.
Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, dann ist der Termin in die arbeitsfreie Zeit zu legen.
Ja natürlich kannst Du darauf bestehen, dass sie vor dem Termin arbeitet, wenn sie nicht akut krank ist.
MfG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Entgeltfortzahlung beim Arztbesuch
MfG ergonosis
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