“Verstärkung gesucht! Wir suchen Physiotherapeut:innen (m/w/d), die mit Leidenschaft, Fachkompetenz und Teamgeist unsere Praxis bereichern. Werde Teil unseres Teams – wir freuen uns auf dich!“
es gab doch vor einiger Zeit die Info, dass es härtere Gesetze gegen eine Beteiligung von Ärzten oder sogar deren Ehefrauen an Praxen von Heilmittelerbringern geben soll. Konkret soll es nicht mehr möglich sein, dass der Arzt sich oder seiner Frau die Patienten in die eigene Physiopraxis schickt.
Das wollte ich gerne noch mal genauer nachlesen.
Hat da jemand zufällig einen Link? Das Netz habe ich schon durchforstet.
Ich dachte, es hätte mal in einem physio.de-Newsletter gestanden. Aber auch die habe ich noch mal überflogen.
Vielen Dank
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Hallo zusammen,
es gab doch vor einiger Zeit die Info, dass es härtere Gesetze gegen eine Beteiligung von Ärzten oder sogar deren Ehefrauen an Praxen von Heilmittelerbringern geben soll. Konkret soll es nicht mehr möglich sein, dass der Arzt sich oder seiner Frau die Patienten in die eigene Physiopraxis schickt.
Das wollte ich gerne noch mal genauer nachlesen.
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Ich dachte, es hätte mal in einem physio.de-Newsletter gestanden. Aber auch die habe ich noch mal überflogen.
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Marc84 schrieb:
Hallo zusammen,
es gab doch vor einiger Zeit die Info, dass es härtere Gesetze gegen eine Beteiligung von Ärzten oder sogar deren Ehefrauen an Praxen von Heilmittelerbringern geben soll. Konkret soll es nicht mehr möglich sein, dass der Arzt sich oder seiner Frau die Patienten in die eigene Physiopraxis schickt.
Das wollte ich gerne noch mal genauer nachlesen.
Hat da jemand zufällig einen Link? Das Netz habe ich schon durchforstet.
Ich dachte, es hätte mal in einem physio.de-Newsletter gestanden. Aber auch die habe ich noch mal überflogen.
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Du meinst sicher das Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen.
Sie hier:
http://www1.wdr.de/nachrichten/antikorruptionsgesetz-aerzte-pharma-100.html
https://www.ifk.de/verband/aktuell/archiv-meldungen/einzelansicht/news/bundesregierung-beschliesst-antikorruptionsgesetz/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=7f29b9d1ac1272a308fed4f554b052a7
... und hier:
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=8810
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
Du meinst sicher das Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen.
es handelt sich um die neuen § 299a + b StGb, die die Vorteilsnahme im Zusammenhang mit einer VO unter Strafe stellen.
Eine Kapitalbeteiligung an einer erbringenden Praxis ist nicht per se strafbar.
mfg hgb :blush:
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• michael933
• Tempelritter
es handelt sich um die neuen § 299a + b StGb, die die Vorteilsnahme im Zusammenhang mit einer VO unter Strafe stellen.
Eine Kapitalbeteiligung an einer erbringenden Praxis ist nicht per se strafbar.
mfg hgb :blush:
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Gab es da nicht mal eine im Ruhrgebiet ansässige Physio-Kette mit diesem Modell?! :kissing_closed_eyes:
Um das Thema ist es aber nun seit Monaten sehr still geworden.
Scheinbar wird es doch nicht so heiß gegessen, wie es anfangs gekocht wurde. :sunglasses:
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Gab es da nicht mal eine im Ruhrgebiet ansässige Physio-Kette mit diesem Modell?! :kissing_closed_eyes:
Um das Thema ist es aber nun seit Monaten sehr still geworden.
Scheinbar wird es doch nicht so heiß gegessen, wie es anfangs gekocht wurde. :sunglasses:
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Rolf Jungbluth schrieb:
Gab es da nicht mal eine im Ruhrgebiet ansässige Physio-Kette mit diesem Modell?! :kissing_closed_eyes:
Um das Thema ist es aber nun seit Monaten sehr still geworden.
Scheinbar wird es doch nicht so heiß gegessen, wie es anfangs gekocht wurde. :sunglasses:
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hgb schrieb am 13.6.16 19:06:
es handelt sich um die neuen § 299a + b StGb, die die Vorteilsnahme im Zusammenhang mit einer VO unter Strafe stellen.
Eine Kapitalbeteiligung an einer erbringenden Praxis ist nicht per se strafbar.
mfg hgb :blush:
Die Vermutung liegt natürlich nahe wenn ein Arzt an einer PT-Praxis beteiligt ist,
lässt sich aber recht simpel durch ein Nachzählen der von dieser Praxis abgerechneten Verordnungen widerlegen (oder erhärten): Klar haben manche von uns 3-4 Ärzte mit denen sie eng kooperieren (ich bin viel in zwei Heimen von/für Menschen mit Behinderung unterwegs, da kommt fast alles von den jeweiligen Heimärzten...), es rutschen aber viele "fremde" VOs mit rein - wenn nun aber der Verdacht ausgerufen wird und der Testpatient der AOK wird vom Arzt genötigt eine bestimmte Praxis aufzusuchen _und_ dort werden übermäßig viele VOs vom beteiligten Arzt abgerechnet könnte der Arzt in Erklärungsnot kommen ;)
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[zitat]hgb schrieb am 13.6.16 19:06:
es handelt sich um die neuen § 299a + b StGb, die die Vorteilsnahme im Zusammenhang mit einer VO unter Strafe stellen.
Eine Kapitalbeteiligung an einer erbringenden Praxis ist nicht per se strafbar.
mfg hgb :blush:[/zitat]
Die Vermutung liegt natürlich nahe wenn ein Arzt an einer PT-Praxis beteiligt ist,
lässt sich aber recht simpel durch ein Nachzählen der von dieser Praxis abgerechneten Verordnungen widerlegen (oder erhärten): Klar haben manche von uns 3-4 Ärzte mit denen sie eng kooperieren (ich bin viel in zwei Heimen von/für Menschen mit Behinderung unterwegs, da kommt fast alles von den jeweiligen Heimärzten...), es rutschen aber viele "fremde" VOs mit rein - wenn nun aber der Verdacht ausgerufen wird und der Testpatient der AOK wird vom Arzt genötigt eine bestimmte Praxis aufzusuchen _und_ dort werden übermäßig viele VOs vom beteiligten Arzt abgerechnet könnte der Arzt in Erklärungsnot kommen ;)
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Papa Alpaka schrieb:
hgb schrieb am 13.6.16 19:06:
es handelt sich um die neuen § 299a + b StGb, die die Vorteilsnahme im Zusammenhang mit einer VO unter Strafe stellen.
Eine Kapitalbeteiligung an einer erbringenden Praxis ist nicht per se strafbar.
mfg hgb :blush:
Die Vermutung liegt natürlich nahe wenn ein Arzt an einer PT-Praxis beteiligt ist,
lässt sich aber recht simpel durch ein Nachzählen der von dieser Praxis abgerechneten Verordnungen widerlegen (oder erhärten): Klar haben manche von uns 3-4 Ärzte mit denen sie eng kooperieren (ich bin viel in zwei Heimen von/für Menschen mit Behinderung unterwegs, da kommt fast alles von den jeweiligen Heimärzten...), es rutschen aber viele "fremde" VOs mit rein - wenn nun aber der Verdacht ausgerufen wird und der Testpatient der AOK wird vom Arzt genötigt eine bestimmte Praxis aufzusuchen _und_ dort werden übermäßig viele VOs vom beteiligten Arzt abgerechnet könnte der Arzt in Erklärungsnot kommen ;)
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Hi,
das Modell geht doch offenbar von der Annahme aus, dass sich mit Physiotherapie nennenswerter Umsatz bzw. Gewinn generieren lässt. Wäre mir allerdings neu.
Zweitens würden sich die ärztlichen Hoffnungen viel eher mit rein apparativer Ausstattung auf weniger Fläche und noch schlechter bezahlten Hiwis erfüllen lassen.
Drittens fliegen diese Modelle schon bei den einfachen Prüfroutinen der KVen und/oder Kostenträger auf und lösen weitere Schritte aus.
Ergo, dringender Rat an ärztliche KollegInnen, nur zu, der Markt braucht dringend eine Kassenzulassungsentzugsbereinigung...
Hab ich heute meinen Satiretag?
Mit kollegialen Grüßen
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Hi,
das Modell geht doch offenbar von der Annahme aus, dass sich mit Physiotherapie nennenswerter Umsatz bzw. Gewinn generieren lässt. Wäre mir allerdings neu.
Zweitens würden sich die ärztlichen Hoffnungen viel eher mit rein apparativer Ausstattung auf weniger Fläche und noch schlechter bezahlten Hiwis erfüllen lassen.
Drittens fliegen diese Modelle schon bei den einfachen Prüfroutinen der KVen und/oder Kostenträger auf und lösen weitere Schritte aus.
Ergo, dringender Rat an ärztliche KollegInnen, nur zu, der Markt braucht dringend eine Kassenzulassungsentzugsbereinigung...
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
das Modell geht doch offenbar von der Annahme aus, dass sich mit Physiotherapie nennenswerter Umsatz bzw. Gewinn generieren lässt. Wäre mir allerdings neu.
Zweitens würden sich die ärztlichen Hoffnungen viel eher mit rein apparativer Ausstattung auf weniger Fläche und noch schlechter bezahlten Hiwis erfüllen lassen.
Drittens fliegen diese Modelle schon bei den einfachen Prüfroutinen der KVen und/oder Kostenträger auf und lösen weitere Schritte aus.
Ergo, dringender Rat an ärztliche KollegInnen, nur zu, der Markt braucht dringend eine Kassenzulassungsentzugsbereinigung...
Hab ich heute meinen Satiretag?
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Auch hier reicht nicht der alleinige Verdacht. Werden dazu nicht auch Aussagen von Patienten benötigt, sollte es hart auf hart kommen ? Zum Beispiel... : "ich wollte wieder zu Ihnen kommen, aber die Arztpraxis xy teilte mir mit, daß Sie keine Termine frei haben... "
Die meisten klemmen da doch den Schwanz ein...
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Zum Thema Antikorruptionsgesetz....
Auch hier reicht nicht der alleinige Verdacht. Werden dazu nicht auch Aussagen von Patienten benötigt, sollte es hart auf hart kommen ? Zum Beispiel... : "ich wollte wieder zu Ihnen kommen, aber die Arztpraxis xy teilte mir mit, daß Sie keine Termine frei haben... "
Die meisten klemmen da doch den Schwanz ein...
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SuFi schrieb:
Zum Thema Antikorruptionsgesetz....
Auch hier reicht nicht der alleinige Verdacht. Werden dazu nicht auch Aussagen von Patienten benötigt, sollte es hart auf hart kommen ? Zum Beispiel... : "ich wollte wieder zu Ihnen kommen, aber die Arztpraxis xy teilte mir mit, daß Sie keine Termine frei haben... "
Die meisten klemmen da doch den Schwanz ein...
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Im Grundsatz gilt zum Glück auch hier die Unschuldsvermutung. Ansonsten könnten 99% aller Praxen einpacken, wenn jede Behauptung ohne Beweislast zur Schließung führen würde...
Allein, was sich Pat. schon wegen Ausfallrechnungen über uns beschwert haben... :yum:
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Im Grundsatz gilt zum Glück auch hier die Unschuldsvermutung. Ansonsten könnten 99% aller Praxen einpacken, wenn jede Behauptung ohne Beweislast zur Schließung führen würde...
Allein, was sich Pat. schon wegen Ausfallrechnungen über uns beschwert haben... :yum:
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michael933 schrieb:
Im Grundsatz gilt zum Glück auch hier die Unschuldsvermutung. Ansonsten könnten 99% aller Praxen einpacken, wenn jede Behauptung ohne Beweislast zur Schließung führen würde...
Allein, was sich Pat. schon wegen Ausfallrechnungen über uns beschwert haben... :yum:
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hgb schrieb:
es handelt sich um die neuen § 299a + b StGb, die die Vorteilsnahme im Zusammenhang mit einer VO unter Strafe stellen.
Eine Kapitalbeteiligung an einer erbringenden Praxis ist nicht per se strafbar.
mfg hgb :blush:
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es gab doch vor einiger Zeit die Info, dass es härtere Gesetze gegen eine Beteiligung von Ärzten oder sogar deren Ehefrauen an Praxen von Heilmittelerbringern geben soll. Konkret soll es nicht mehr möglich sein, dass der Arzt sich oder seiner Frau die Patienten in die eigene Physiopraxis schickt.
Das wollte ich gerne noch mal genauer nachlesen.
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Ich dachte, es hätte mal in einem physio.de-Newsletter gestanden. Aber auch die habe ich noch mal überflogen.
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Marc84 schrieb:
Hallo zusammen,
es gab doch vor einiger Zeit die Info, dass es härtere Gesetze gegen eine Beteiligung von Ärzten oder sogar deren Ehefrauen an Praxen von Heilmittelerbringern geben soll. Konkret soll es nicht mehr möglich sein, dass der Arzt sich oder seiner Frau die Patienten in die eigene Physiopraxis schickt.
Das wollte ich gerne noch mal genauer nachlesen.
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Ich dachte, es hätte mal in einem physio.de-Newsletter gestanden. Aber auch die habe ich noch mal überflogen.
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Sie hier:
Antikorruptionsgesetz im Bundestag - Nachrichten - WDR
Bundesregierung beschließt Antikorruptionsgesetz
... und hier:
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=8810
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
Du meinst sicher das Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen.
Sie hier:
Antikorruptionsgesetz im Bundestag - Nachrichten - WDR
Bundesregierung beschließt Antikorruptionsgesetz
... und hier:
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=8810
Gruß Evi
Alles andere ist ohne konkreten Fall nicht so leicht zu bewerten....
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Das zentrale Wort ist "schicken."
Alles andere ist ohne konkreten Fall nicht so leicht zu bewerten....
LG,
m.
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Um das Thema ist es aber nun seit Monaten sehr still geworden.
Scheinbar wird es doch nicht so heiß gegessen, wie es anfangs gekocht wurde. :sunglasses:
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Rolf Jungbluth schrieb:
Gab es da nicht mal eine im Ruhrgebiet ansässige Physio-Kette mit diesem Modell?! :kissing_closed_eyes:
Um das Thema ist es aber nun seit Monaten sehr still geworden.
Scheinbar wird es doch nicht so heiß gegessen, wie es anfangs gekocht wurde. :sunglasses:
es handelt sich um die neuen § 299a + b StGb, die die Vorteilsnahme im Zusammenhang mit einer VO unter Strafe stellen.
Eine Kapitalbeteiligung an einer erbringenden Praxis ist nicht per se strafbar.
mfg hgb :blush:
Die Vermutung liegt natürlich nahe wenn ein Arzt an einer PT-Praxis beteiligt ist,
lässt sich aber recht simpel durch ein Nachzählen der von dieser Praxis abgerechneten Verordnungen widerlegen (oder erhärten): Klar haben manche von uns 3-4 Ärzte mit denen sie eng kooperieren (ich bin viel in zwei Heimen von/für Menschen mit Behinderung unterwegs, da kommt fast alles von den jeweiligen Heimärzten...), es rutschen aber viele "fremde" VOs mit rein - wenn nun aber der Verdacht ausgerufen wird und der Testpatient der AOK wird vom Arzt genötigt eine bestimmte Praxis aufzusuchen _und_ dort werden übermäßig viele VOs vom beteiligten Arzt abgerechnet könnte der Arzt in Erklärungsnot kommen ;)
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Papa Alpaka schrieb:
hgb schrieb am 13.6.16 19:06:
es handelt sich um die neuen § 299a + b StGb, die die Vorteilsnahme im Zusammenhang mit einer VO unter Strafe stellen.
Eine Kapitalbeteiligung an einer erbringenden Praxis ist nicht per se strafbar.
mfg hgb :blush:
Die Vermutung liegt natürlich nahe wenn ein Arzt an einer PT-Praxis beteiligt ist,
lässt sich aber recht simpel durch ein Nachzählen der von dieser Praxis abgerechneten Verordnungen widerlegen (oder erhärten): Klar haben manche von uns 3-4 Ärzte mit denen sie eng kooperieren (ich bin viel in zwei Heimen von/für Menschen mit Behinderung unterwegs, da kommt fast alles von den jeweiligen Heimärzten...), es rutschen aber viele "fremde" VOs mit rein - wenn nun aber der Verdacht ausgerufen wird und der Testpatient der AOK wird vom Arzt genötigt eine bestimmte Praxis aufzusuchen _und_ dort werden übermäßig viele VOs vom beteiligten Arzt abgerechnet könnte der Arzt in Erklärungsnot kommen ;)
das Modell geht doch offenbar von der Annahme aus, dass sich mit Physiotherapie nennenswerter Umsatz bzw. Gewinn generieren lässt. Wäre mir allerdings neu.
Zweitens würden sich die ärztlichen Hoffnungen viel eher mit rein apparativer Ausstattung auf weniger Fläche und noch schlechter bezahlten Hiwis erfüllen lassen.
Drittens fliegen diese Modelle schon bei den einfachen Prüfroutinen der KVen und/oder Kostenträger auf und lösen weitere Schritte aus.
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
das Modell geht doch offenbar von der Annahme aus, dass sich mit Physiotherapie nennenswerter Umsatz bzw. Gewinn generieren lässt. Wäre mir allerdings neu.
Zweitens würden sich die ärztlichen Hoffnungen viel eher mit rein apparativer Ausstattung auf weniger Fläche und noch schlechter bezahlten Hiwis erfüllen lassen.
Drittens fliegen diese Modelle schon bei den einfachen Prüfroutinen der KVen und/oder Kostenträger auf und lösen weitere Schritte aus.
Ergo, dringender Rat an ärztliche KollegInnen, nur zu, der Markt braucht dringend eine Kassenzulassungsentzugsbereinigung...
Hab ich heute meinen Satiretag?
Mit kollegialen Grüßen
Auch hier reicht nicht der alleinige Verdacht. Werden dazu nicht auch Aussagen von Patienten benötigt, sollte es hart auf hart kommen ? Zum Beispiel... : "ich wollte wieder zu Ihnen kommen, aber die Arztpraxis xy teilte mir mit, daß Sie keine Termine frei haben... "
Die meisten klemmen da doch den Schwanz ein...
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Zum Thema Antikorruptionsgesetz....
Auch hier reicht nicht der alleinige Verdacht. Werden dazu nicht auch Aussagen von Patienten benötigt, sollte es hart auf hart kommen ? Zum Beispiel... : "ich wollte wieder zu Ihnen kommen, aber die Arztpraxis xy teilte mir mit, daß Sie keine Termine frei haben... "
Die meisten klemmen da doch den Schwanz ein...
Allein, was sich Pat. schon wegen Ausfallrechnungen über uns beschwert haben... :yum:
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michael933 schrieb:
Im Grundsatz gilt zum Glück auch hier die Unschuldsvermutung. Ansonsten könnten 99% aller Praxen einpacken, wenn jede Behauptung ohne Beweislast zur Schließung führen würde...
Allein, was sich Pat. schon wegen Ausfallrechnungen über uns beschwert haben... :yum:
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es handelt sich um die neuen § 299a + b StGb, die die Vorteilsnahme im Zusammenhang mit einer VO unter Strafe stellen.
Eine Kapitalbeteiligung an einer erbringenden Praxis ist nicht per se strafbar.
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