WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
ich habe eine Frage: in meinem Arbeitsvertrag steht zur Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende.
Ist das überhaupt noch rechtens?
Das hieße ja, daß wenn ich JETZT kündigen würde, ich erst zum 31.3.2014 gehen dürfte.
Welcher neue AG wartet denn so lange bis man frei ist?
In meinen früheren Arbeitsverträgen bei anderen AGs stand immer 4 oder 6 Wochen zum Monatsende. Das ist ja schon eine andere Hausnummer.
Habt Ihr da Ahnung, wie die aktuelle Rechtslage ist?
PS: bin seit 15 Monaten zur Praxis zugehörig und fühle mich aber absolut nicht wohl dort.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe eine Frage: in meinem Arbeitsvertrag steht zur Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende.
Ist das überhaupt noch rechtens?
Das hieße ja, daß wenn ich JETZT kündigen würde, ich erst zum 31.3.2014 gehen dürfte.
Welcher neue AG wartet denn so lange bis man frei ist?
In meinen früheren Arbeitsverträgen bei anderen AGs stand immer 4 oder 6 Wochen zum Monatsende. Das ist ja schon eine andere Hausnummer.
Habt Ihr da Ahnung, wie die aktuelle Rechtslage ist?
PS: bin seit 15 Monaten zur Praxis zugehörig und fühle mich aber absolut nicht wohl dort.
Hast du denn schon eine sichere Zusage für die neue Stelle?
Dann könntest du evtl. mit deinem jetzigen AG einen Aufhebungsvertrag vereinbaren, so dass du an der neuen Stelle anfangen kannst.
Was hat dein AG davon wenn er dich so lange hält und dadurch einen unzufriedenen AN hat?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Illdisposed schrieb:
Ob das rechtens ist, kann ich dir nicht sagen.
Hast du denn schon eine sichere Zusage für die neue Stelle?
Dann könntest du evtl. mit deinem jetzigen AG einen Aufhebungsvertrag vereinbaren, so dass du an der neuen Stelle anfangen kannst.
Was hat dein AG davon wenn er dich so lange hält und dadurch einen unzufriedenen AN hat?
Das Einzige, was Du machen kannst - mit Deinem Chef reden und versuchen, eine andere Lösung zu finden.
Gefällt mir
Sehe es nur gerade bei einer Kollegin, die gekündigt hat, und nicht in dieser Norm liegt.
Und unser AG stellt sich quer.....
Ich denke ja auch, daß es immer eine Möglichkeit gibt. Aber anscheinend pocht unser AG sehr auf den Vertrag, so daß meine Kollegin ihre neue Stelle scheinbar nicht zum vereinbarten Termin antreten kann.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nein, ich selber habe noch nichts neues.
Sehe es nur gerade bei einer Kollegin, die gekündigt hat, und nicht in dieser Norm liegt.
Und unser AG stellt sich quer.....
Ich denke ja auch, daß es immer eine Möglichkeit gibt. Aber anscheinend pocht unser AG sehr auf den Vertrag, so daß meine Kollegin ihre neue Stelle scheinbar nicht zum vereinbarten Termin antreten kann.
Aber wenn plötzlich der AN eine neue Stelle möchte, dann soll der AG Verständnis haben.
Du hast schließlich den Vertrag vorher gelesen und dich damit einverstanden erklärt, indem du ihn unterschrieben hast.
Kapiert endlich mal, dass ihr nicht mehr im Kindergarten seid und übernehmt Verantwortung für euch selbst. Wenn ihr einen Vertrag unterschrieben habt, dann müßt ihr den einhalten und Punkt.
Gruß Britt
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Britt schrieb:
Ihr seid immer witzig. Natürlich "pocht" der AG auf den Vertrag. Ein Vertrag ist schließlich dafür gemacht, dass er eingehalten wird. Wenn der AG dir plötzlich kurzfristiger kündigen wollte, weil nicht genug Arbeit da ist, dann wäre das Geschrei groß und dann würdest du auf den Vertrag pochen.
Aber wenn plötzlich der AN eine neue Stelle möchte, dann soll der AG Verständnis haben.
Du hast schließlich den Vertrag vorher gelesen und dich damit einverstanden erklärt, indem du ihn unterschrieben hast.
Kapiert endlich mal, dass ihr nicht mehr im Kindergarten seid und übernehmt Verantwortung für euch selbst. Wenn ihr einen Vertrag unterschrieben habt, dann müßt ihr den einhalten und Punkt.
Gruß Britt
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
rudibam schrieb:
Der Kindergarten war gut. Ich fühle mich hier wirklich manchmal wie im Kindergarten :blush:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
die neue schrieb:
wenn Du das so unterschrieben hast, dann ist das auch gültig.
Das Einzige, was Du machen kannst - mit Deinem Chef reden und versuchen, eine andere Lösung zu finden.
Und es gab keine Probezeit in der du hättest bemerken können das dein Arbeitsplatz dir nicht gefällt?
Und erkennst du den grandiosen Vorteil den ihr als Angestellte habt? Kündigungsfristen gelten auch umgekehrt, d.h. sollte irgendwann einmal klar sein das euer Chef Stellen streichen muss habt ihr nicht 12x im Jahr das Gebibber wer denn wohl gehen muss sondern nur 4x - sobald die 6-Wochen-Frist überschritten ist habt ihr 3 Monate Ruhe bis sich das nächste Quartal dem Ende neigt.
Wer hindert dich daran jetzt zum 31.3.2014 zu kündigen? Hast du etwa Angst vor'm Arbeitsamt? (nein, ich steckte auch schon in dieser Tretmühle. Die Leute dort waren mitnichten hilfreich und Leistungen habe ich, wenn überhaupt, erst bekommen als ich sie schon nicht mehr brauchte...)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
> PS: bin seit 15 Monaten zur Praxis zugehörig und fühle mich aber absolut nicht wohl dort.
Und es gab keine Probezeit in der du hättest bemerken können das dein Arbeitsplatz dir nicht gefällt?
Und erkennst du den grandiosen Vorteil den ihr als Angestellte habt? Kündigungsfristen gelten auch umgekehrt, d.h. sollte irgendwann einmal klar sein das euer Chef Stellen streichen muss habt ihr nicht 12x im Jahr das Gebibber wer denn wohl gehen muss sondern nur 4x - sobald die 6-Wochen-Frist überschritten ist habt ihr 3 Monate Ruhe bis sich das nächste Quartal dem Ende neigt.
Wer hindert dich daran jetzt zum 31.3.2014 zu kündigen? Hast du etwa Angst vor'm Arbeitsamt? (nein, ich steckte auch schon in dieser Tretmühle. Die Leute dort waren mitnichten hilfreich und Leistungen habe ich, wenn überhaupt, erst bekommen als ich sie schon nicht mehr brauchte...)
Kündigungsfristen dürfen vetraglich LÄNGER als die gesetzlichen Fristen sein (wenn AG und AN unterschreiben), nur nicht kürzer.
Gefällt mir
Naja, so kann man eben in Ruhe suchen....hat ja auch etwas für sich.
Und wegen der Probezeit: es gibt manchmal Menschen, die hoffen, daß es ja vielleicht doch noch wieder besser wird.... Unerbitterliche Optimisten eben....
Und es ist ja auch nicht immer alles nur negativ, aber manchmal entwickeln sich die Dinge leider nicht immer in die richtige Richtung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Antworten.
Naja, so kann man eben in Ruhe suchen....hat ja auch etwas für sich.
Und wegen der Probezeit: es gibt manchmal Menschen, die hoffen, daß es ja vielleicht doch noch wieder besser wird.... Unerbitterliche Optimisten eben....
Und es ist ja auch nicht immer alles nur negativ, aber manchmal entwickeln sich die Dinge leider nicht immer in die richtige Richtung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
lexa schumanski schrieb:
Von welcher Seite aus betrachtet? :blush:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
chipchap schrieb:
Ja, diese Kündigungsfristen sind rechtens!
Kündigungsfristen dürfen vetraglich LÄNGER als die gesetzlichen Fristen sein (wenn AG und AN unterschreiben), nur nicht kürzer.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jörg Imbach schrieb:
Es kommt auf die genaue Regelung im Arbeitsvertrag an. Sollte in der Regelung nicht ausdrücklich formuliert sein, dass die verlängerte Frist auch für den Arbeitnehmer gilt, ist die verlängerte Frist nur für den Arbeitgeber bindend, d.h. dass der AN mit der normalen gesetzlichen Frist kündigen kann.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
Wie will man das denn "nicht ausdrücklich" formulieren?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jörg Imbach schrieb:
Indem man z.B. formuliert: "Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende"
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
Aha... hast Du ein Urteil zur Hand?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Leni C. schrieb:
Was hindert dich denn daran, dich jetzt nach einer neuen Stelle zum 1.4.14 umzusehen und dann entsprechend zu kündigen? Ich verstehe dein Problem nicht so richtig. Du bist doch dort nicht gefesselt und mußt dich "nur" an den von dir auch unterschriebenen Vertrag halten, das ist alles.
Also sprich mit den Verantwortlichen!
mfg hgb :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
hgb schrieb:
.. nachdem Du jetzt die rechtslage kennst, wäre es sinnvoll für die verbeleibende Zeit das Klima zu verbessern.
Also sprich mit den Verantwortlichen!
mfg hgb :blush:
ich bin sicher, dass du in Zukunft deine Verträge genauer lesen wirst.
Ich wünsch dir gaaaaaaaaaaaaanz viel Erfolg für deine Zukunft!!!!!
LG!
[bearbeitet am 13.12.13 17:42]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ursula417 schrieb:
Lieber MAB,
ich bin sicher, dass du in Zukunft deine Verträge genauer lesen wirst.
Ich wünsch dir gaaaaaaaaaaaaanz viel Erfolg für deine Zukunft!!!!!
LG!
[bearbeitet am 13.12.13 17:42]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Besser - hier kann man nach Lust und Laune mitmachen =)
Mein Profilbild bearbeiten