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Unser Horster Reha Zentrum ist ein
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Gelsenkirchen. Bei uns steht der
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Hause arb...
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Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, ich möchte eine neue Praxis eröffnen und habe meinen AG mitgeteilt, dass ich küngigen werde. Es kommen auch Kollegen aus der alten Praxis mit zu mir in die neue Praxis. Kann der AG mir verbieten zu sagen, dass ich mich selbständig mache ( steht nix im Vertrag ) ... ???
Danke
Es gibt sogenannte Nebenpflichten aus einem Anstellungsvertrag.
Wenn Deine Äußerungen aktiv dafür sorgen, dass Patienten wechseln, dann könntest Du Dich schadenersatzpflichtig machen.
Diesen Schaden muss freilich Dein AG nachweisen... Ich würde mir diesen Ärger nicht antun wollen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke, Wonderwoman! Aber, müssen die im Vertrag stehen, oder ist das immer so?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wo steht denn so etwas? Danke, an Wonderwoman !
Schau mal hier:
Arbeitnehmerpflichten - betriebsrat
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Wonderwoman schrieb:
Nebenpflichten sind Pflichten, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben und nicht extra aufgeführt werden müssen.
Schau mal hier:
Arbeitnehmerpflichten - betriebsrat
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Wonderwoman schrieb:
Ja, das kann er.
Es gibt sogenannte Nebenpflichten aus einem Anstellungsvertrag.
Wenn Deine Äußerungen aktiv dafür sorgen, dass Patienten wechseln, dann könntest Du Dich schadenersatzpflichtig machen.
Diesen Schaden muss freilich Dein AG nachweisen... Ich würde mir diesen Ärger nicht antun wollen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@ therapeutin, urteile NIEMALS, wenn Du die genauen Umstände nicht kennst!
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Ich muss Therapeutin zustimmen, ganz gleich welches die Umstände sind, es ist immer schwieirg Freunde oder Arbeitskollegen anzustellen und plötzlich der Chef zu sein. Dass geht immer wieder daneben, und wenn man noch so gut miteinander konnte. Aber es ändern sich die Positionen und damit die "Gleichwertigkeit" der Beziehung - welcher Art auch immer.
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Leni C. schrieb:
Ich warne auch davor. Kenne drei solcher Konstellationen, die allesamt " in die Hose " gegangen sind , da sich die " Ebenen " verändert haben. Wenn man als Kollegen gut miteinander auskommt und dann ist einer davon der Chef, der in dieser Position natürlicherweise einen anderen Einblick in das Geschehen einer Praxis hat ( und dafür seinen Kopf hinhält ) , ist es sehr schwer zu vermitteln , wenn etwas von den Angestellten fehlerhaft gemacht wird. Und kein AN hat natürlicherweise in letzter Konsequnenz die Denke eines AG. Anders ist es , wenn ihr eine gleichwertige Praxisgemeinschaft machen wollt. Aber davon kenne ich auch etliche, die auf Dauer nicht geklappt haben.
Was ist z.B., wenn es die wirtschaftliche Situation der Praxis erforderlich macht, das Arbeitsverhältnis zu kündigen? Oder auf der anderen Seite- wenn bei dem anderen die Idee reift, doch noch mal was anderes zu machen... z.B. eine eigene Praxis? ( ist ja gerade bei jungen Leuten völlig legitim- man will sich ja weiterentwickeln...) :unamused:
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SuFi schrieb:
So eine Konstellation ist immer schwierig, wenn man sich menschlich nahe steht...
Was ist z.B., wenn es die wirtschaftliche Situation der Praxis erforderlich macht, das Arbeitsverhältnis zu kündigen? Oder auf der anderen Seite- wenn bei dem anderen die Idee reift, doch noch mal was anderes zu machen... z.B. eine eigene Praxis? ( ist ja gerade bei jungen Leuten völlig legitim- man will sich ja weiterentwickeln...) :unamused:
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therapeutin schrieb:
es ist immer ein fehler,arbeitskollegen als angestellte mitzunehmen= Ärger dich als chef anzuerkennen :kissing_closed_eyes:
Edit
Mein Beitrag bezieht sich auf eine Wettbewerbsklausel. Der PI kann nichts gegen deine Pläne tun, da im Vertrag keine Wettbewerbsklausel vereinbart wurde.
[bearbeitet am 06.10.13 12:51]
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Nein, es ist diese Klausel nicht vorhanden... Ich möchte mich nur nicht vor Gericht sehen, etc , wenn ich zu den Patienten sage, dass ich mich selbständig mache. Aber, wie ich das sehe, kann mir das doch keiner verbieten, oder? Solange ich keine Werbung mache, dürfte alles ok sein...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke, erstmal Morpheus!
Nein, es ist diese Klausel nicht vorhanden... Ich möchte mich nur nicht vor Gericht sehen, etc , wenn ich zu den Patienten sage, dass ich mich selbständig mache. Aber, wie ich das sehe, kann mir das doch keiner verbieten, oder? Solange ich keine Werbung mache, dürfte alles ok sein...
Eine Wettbewerbsklausel betrifft nur die Zeit NACH der Beschäftigung. Um die geht es hier jedoch nicht.
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Wonderwoman schrieb:
Morpheus... Deine Aussage ist nicht korrekt!!! :point_up:
Eine Wettbewerbsklausel betrifft nur die Zeit NACH der Beschäftigung. Um die geht es hier jedoch nicht.
Eine Wettbewerbsklausel betrifft nur die Zeit NACH der Beschäftigung. Um die geht es hier jedoch nicht.
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Wonderwoman schrieb:
Morpheus... Deine Aussage ist nicht korrekt!!! :point_up:
Eine Wettbewerbsklausel betrifft nur die Zeit NACH der Beschäftigung. Um die geht es hier jedoch nicht.
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morpheus-06 schrieb:
meine Aussage ist korrekt.
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Wonderwoman schrieb:
Das werter Herr Kollege nehme ich Dir erst ab, wenn Du mir hierfür eine Quelle nennst, wo das steht, wie Du es behauptest.
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morpheus-06 schrieb:
mach dir selbst die Mühe und recherchiere. Ich habe schon Aussagen von dir mit Quellen widerlegt. Ob du mir glaubst, ist mir ziemlich schnuppe.
Von irgendwann mal auf alles Restliche zu schließen ist ja sehr einfach.
Ich gehe weiter davon aus, dass Deine Aussage nicht korrekt ist.
Und das auch wenn Dir das schnuppe ist... :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Wonderwoman schrieb:
Ja... das habe ich mir gedacht. :smile:
Von irgendwann mal auf alles Restliche zu schließen ist ja sehr einfach.
Ich gehe weiter davon aus, dass Deine Aussage nicht korrekt ist.
Und das auch wenn Dir das schnuppe ist... :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ihr scheint Euch ja zu mögen @ Wonderwoman und Morpheus :wink:
Irgendwann mal haben wir in einer Diskussion solange debattiert, bis eine korrekte Aussage entstanden ist.
Da ich eine Quelle für meine Aussage genannte hatte, erwarte ich auch, dass Morpheus dasselbe tut.
Wir sind hier alle keine Anwälte und jeder kann dazu lernen. Aber Behauptungen aufzustellen ohne den Nachweise der Korrektheit zu führen, empfinde ich als schwach!!!! :point_up:
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Wonderwoman schrieb:
Darum geht es nicht... bisweilen stellen wir beide fest, dass die Aussagen des jeweils anderen Lücken aufweist.
Irgendwann mal haben wir in einer Diskussion solange debattiert, bis eine korrekte Aussage entstanden ist.
Da ich eine Quelle für meine Aussage genannte hatte, erwarte ich auch, dass Morpheus dasselbe tut.
Wir sind hier alle keine Anwälte und jeder kann dazu lernen. Aber Behauptungen aufzustellen ohne den Nachweise der Korrektheit zu führen, empfinde ich als schwach!!!! :point_up:
So komme ich zu meiner Aussage:
wenn vertraglich nichts vereinbart ist, kann der PI nichts tun...
Diese Aussage kam auch vom RA des PI.
PS
meine Aussagen sind meist verlässlich, auch ohne Quellen zu nennen :)
[bearbeitet am 08.10.13 07:41]
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morpheus-06 schrieb:
meine Quelle, ein aktueller Fall wo aus einer Praxis 2 AN sich selbständig gemacht hatten, 2 Häuser weiter und massiv Patienten abgezogen hatten. Sie hatten nur erwähnt das sie ab dem XX.YY.ZZ ausscheiden und sich selbständig machen, mehr nicht. Das konnte der Anwalt des PI nicht unterbinden. Eine Wettbewerbsklausel war auch nicht vereinbart.
So komme ich zu meiner Aussage:
wenn vertraglich nichts vereinbart ist, kann der PI nichts tun...
Diese Aussage kam auch vom RA des PI.
PS
meine Aussagen sind meist verlässlich, auch ohne Quellen zu nennen :)
[bearbeitet am 08.10.13 07:41]
danke.
Ich gehe in Deinem Fall davon aus, dass die Beweisführung, dass die Beklagten vorher abgeworben haben, nicht gelungen ist. Weiter ist es regelmäßig schwierig, den entstandenen Schaden zu beziffern.
Ich kann mit nämlich nicht vorstellen, dass sich Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag aushebeln lassen, wenn alles glasklar nachgewiesen werden kann. :unamused:
Nebenbei: "Meist verlässlich" bedeutet, dass man alles hinterfragen muss, weil man den Teil, auf den man sich verlassen kann, nicht erkennen kann. :wink:
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Wonderwoman schrieb:
Lieber Morpheus,
danke.
Ich gehe in Deinem Fall davon aus, dass die Beweisführung, dass die Beklagten vorher abgeworben haben, nicht gelungen ist. Weiter ist es regelmäßig schwierig, den entstandenen Schaden zu beziffern.
Ich kann mit nämlich nicht vorstellen, dass sich Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag aushebeln lassen, wenn alles glasklar nachgewiesen werden kann. :unamused:
Nebenbei: "Meist verlässlich" bedeutet, dass man alles hinterfragen muss, weil man den Teil, auf den man sich verlassen kann, nicht erkennen kann. :wink:
Genauso hab ich die Frage von mab verstanden.
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morpheus-06 schrieb:
es gab kein aktives Abwerben, nur auf Nachfrage der Hinweis mit dem Ausscheiden zum XZY wegen Selbständigkeit. Das war nicht zu unterbinden.
Genauso hab ich die Frage von mab verstanden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das stimmt @ Morpheus! Danke
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morpheus-06 schrieb:
wenn vertraglich nichts vereinbart ist, kann der PI nichts tun. Es ist sein Fehler, wenn er keine Wettbewerbsklausel im Vertrag vereinbart hat. Lass dich nicht verunsichern, mach es einfach. Der PI kann dich freistellen und den Patientenkontakt unterbinden. Du darfst keine Werbung für deine Selbständigkeit machen.
Edit
Mein Beitrag bezieht sich auf eine Wettbewerbsklausel. Der PI kann nichts gegen deine Pläne tun, da im Vertrag keine Wettbewerbsklausel vereinbart wurde.
[bearbeitet am 06.10.13 12:51]
Fair bleiben! Sag den Pat, daß Du zum sowieso vieltem aufhörst und daß sie Dich, wenn sie die Augen aufhalten, ab dem x.ten im Gemeindeblatt finden. Ich war dienstags in der alten Praxis fertig und donnerstags war die Einladung zu meiner Praxiseröffnung in 3 Wochen im Ortsblatt. Resonanz großartig, die alten Kollegen inkl. Chef kamen auf nen Sekt vorbei, heute schicken sie mir Pat, wenn sie zu voll sind und umgekehrt oder wenn "Bobath Kinder" oder "MLD Pat" anrufen, die der eine eben macht und der andere nicht.
Zusammenarbeit, ein Netzwerk, "wer macht was", sind so wichtig, man kann wirklich gut, auch 2 km voneinander entfernt, zusammenarbeiten. Heute treffen wir uns 1 x pro Vierteljahr zum Stammtisch, beim letzten, dem insgesamt vierten, waren wir 25 Kollegen (Physios, Ergos, Logos, Pflegedienst, Schwestern...), als hätten alle nur darauf gewartet, daß endlich einer anfängt...
Zusammenarbeit ist besser für alle Beteiligten :smile:
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dicke schrieb:
Was Du nicht willst, das man Dir tu', das füg auch keinem andern zu.
Fair bleiben! Sag den Pat, daß Du zum sowieso vieltem aufhörst und daß sie Dich, wenn sie die Augen aufhalten, ab dem x.ten im Gemeindeblatt finden. Ich war dienstags in der alten Praxis fertig und donnerstags war die Einladung zu meiner Praxiseröffnung in 3 Wochen im Ortsblatt. Resonanz großartig, die alten Kollegen inkl. Chef kamen auf nen Sekt vorbei, heute schicken sie mir Pat, wenn sie zu voll sind und umgekehrt oder wenn "Bobath Kinder" oder "MLD Pat" anrufen, die der eine eben macht und der andere nicht.
Zusammenarbeit, ein Netzwerk, "wer macht was", sind so wichtig, man kann wirklich gut, auch 2 km voneinander entfernt, zusammenarbeiten. Heute treffen wir uns 1 x pro Vierteljahr zum Stammtisch, beim letzten, dem insgesamt vierten, waren wir 25 Kollegen (Physios, Ergos, Logos, Pflegedienst, Schwestern...), als hätten alle nur darauf gewartet, daß endlich einer anfängt...
Zusammenarbeit ist besser für alle Beteiligten :smile:
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