Du bist Physiotherapeut:in, liebst
Deine Arbeit, möchtest Dich neu
orientieren oder startest frisch
ins Berufsleben? Würdest Du gerne
in einem offenen und familiären
Umfeld arbeiten?
Dann bist Du hier genau richtig!
Zur Erweiterung des
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für unsere Praxis in
Fellbach-Oeffingen ab sofort oder
später zwei Physiotherapeutinnen
oder Physiotherapeuten in Voll-
oder Teilzeit.
Die Praxis bietet:
- einen schönen Arbeitsplatz
- großzügige und lich...
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Ich habe die gesetzliche Kündigungsfrist in meinem Arbeitsvertrag. Also könnte ich ja 4 Wochen zu monatsmitte oder zu Monatsende kündigen. Ich habe sehr bald ein Vorstellungsgespräch und die Suchen zu so schnell wie möglich.
Theoretisch würde es für mich gehen das ich zu monatsmitte kündige . Aber da ist mein Chef im Urlaub! Was dann ?habe ich Pech ? Kann ich bei der Stellvertreterin kündigen. E-Mail in den Urlaub fände ich nicht schön und wüsste auch nicht ob das zulässig ist . Was sagt ihr ?‘
Liebe Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
Ich habe die gesetzliche Kündigungsfrist in meinem Arbeitsvertrag. Also könnte ich ja 4 Wochen zu monatsmitte oder zu Monatsende kündigen. Ich habe sehr bald ein Vorstellungsgespräch und die Suchen zu so schnell wie möglich.
Theoretisch würde es für mich gehen das ich zu monatsmitte kündige . Aber da ist mein Chef im Urlaub! Was dann ?habe ich Pech ? Kann ich bei der Stellvertreterin kündigen. E-Mail in den Urlaub fände ich nicht schön und wüsste auch nicht ob das zulässig ist . Was sagt ihr ?‘
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Dann kündige jetzt!!
Ich kündige bestimmt nicht wenn ich meinen neuen Vertrag nicht unterschrieben habe . Ich weiß ja nicht mal ob die mich nehmen. Sorry irgendwie blöder tip !
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
McMiki schrieb am 3.4.19 07:49:
Dann kündige jetzt!!
Ich kündige bestimmt nicht wenn ich meinen neuen Vertrag nicht unterschrieben habe . Ich weiß ja nicht mal ob die mich nehmen. Sorry irgendwie blöder tip !
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McMiki schrieb:
Dann kündige jetzt!!
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Der Chef ist verpflichtet den Zugang wichtiger Schreiben so zu organisieren, dass er diese auch erhält. Also muss er eine Urlaubsadresse hinterlassen oder einen Stellvertreter benennen. Das heißt, dass Du Deine Kündigung ihm in den Urlaub schickst oder dem Stellvertreter gegen Bestätigung geben kannst. Wenn nichts dergleichen möglich ist, kannst Du die Kündigung an die Praxis schicken. Um die Zustellung beweisen zu können, solltest Du diese per Boten zustellen. Dieser erhält dann eine Abschrift, damit klar ist, dass es sich auch um eine Kündigung handelt. Eine Kündigung muss immer schriftlich, also nicht per Mail erfolgen. Schöner und fairer wäre es natürlich, wenn Du mit dem neuen Arbeitgeber Deinen Einstieg so organisieren könntest, dass Du Deine Pläne mit Deinem Chef persönlich kommunizieren kannst.
Danke . Es geht mir wirklich nur um die rechtliche Seite. In den Urlaub schicken will ich nicht das fände ich nicht fair . Wollte nur wissen ob die stellvertretende Praxis Leitung das annehmen darf . Ob ich es dann so machen würde weiß ich nicht. Ich habe bisher alle Kündigung fair von meiner Seite geregelt ( was ich von der Reaktion von Chef Seite leider oft nicht hatte )
Vielen Dank für Informationen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Shakespeare schrieb am 3.4.19 07:57:
Der Chef ist verpflichtet den Zugang wichtiger Schreiben so zu organisieren, dass er diese auch erhält. Also muss er eine Urlaubsadresse hinterlassen oder einen Stellvertreter benennen. Das heißt, dass Du Deine Kündigung ihm in den Urlaub schickst oder dem Stellvertreter gegen Bestätigung geben kannst. Wenn nichts dergleichen möglich ist, kannst Du die Kündigung an die Praxis schicken. Um die Zustellung beweisen zu können, solltest Du diese per Boten zustellen. Dieser erhält dann eine Abschrift, damit klar ist, dass es sich auch um eine Kündigung handelt. Eine Kündigung muss immer schriftlich, also nicht per Mail erfolgen. Schöner und fairer wäre es natürlich, wenn Du mit dem neuen Arbeitgeber Deinen Einstieg so organisieren könntest, dass Du Deine Pläne mit Deinem Chef persönlich kommunizieren kannst.
Danke . Es geht mir wirklich nur um die rechtliche Seite. In den Urlaub schicken will ich nicht das fände ich nicht fair . Wollte nur wissen ob die stellvertretende Praxis Leitung das annehmen darf . Ob ich es dann so machen würde weiß ich nicht. Ich habe bisher alle Kündigung fair von meiner Seite geregelt ( was ich von der Reaktion von Chef Seite leider oft nicht hatte )
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Shakespeare schrieb:
Der Chef ist verpflichtet den Zugang wichtiger Schreiben so zu organisieren, dass er diese auch erhält. Also muss er eine Urlaubsadresse hinterlassen oder einen Stellvertreter benennen. Das heißt, dass Du Deine Kündigung ihm in den Urlaub schickst oder dem Stellvertreter gegen Bestätigung geben kannst. Wenn nichts dergleichen möglich ist, kannst Du die Kündigung an die Praxis schicken. Um die Zustellung beweisen zu können, solltest Du diese per Boten zustellen. Dieser erhält dann eine Abschrift, damit klar ist, dass es sich auch um eine Kündigung handelt. Eine Kündigung muss immer schriftlich, also nicht per Mail erfolgen. Schöner und fairer wäre es natürlich, wenn Du mit dem neuen Arbeitgeber Deinen Einstieg so organisieren könntest, dass Du Deine Pläne mit Deinem Chef persönlich kommunizieren kannst.
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