für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
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Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Welchen ANspruch auf Anrechnung von Urlaubstagen habe ich als AN, wenn ich bsp. nach dem 30.06. des laufenden Jahres aus der Firma ausscheide?
In der Regel wird dieser aber nicht umgesetzt, da der Urlaub per Dokument an deinen nächten AG geht. Macht nen super Eindruck. Sollte man das Dokument dann verschwinden lassen ist das Betrug und grundsätzlich ein Kündigungsgrund mit evtl. Schadensersatzansprüchen!
MFG
Meitao
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also der Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub besteht weiter fort. Kann man den sich auszahlen lassen? Was ist wenn man aus dem Angestelltenverhältniss direkt in die Selstständigkeit wechselt?
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Auszahlen geht nur wenn ein Wahrnehmen des Urlaubs nicht möglich ist (Betriebsbedingt/Krank). Was im Anschluss ist, ist egal! Selbst wenn du dich auf 6 Monate Safari begibst, gilt, dass der Urlaubsanspruch besteht!
MFG
Meitao
Urlaubsanspruch besteht für das volle Jahr bei Kündigung frühestens zum 15.Juni, mit Kündigungsfrist von 4 Wochen. Damit Ausscheiden zum 15.Juli. Über 6 Monate gearbeitet = voller Anspruch.
Wenn die 4 Wochen Kündigungsfrist maximal mit den zustehenden Urlaubstagen frei nehme bleiben ja noch Urlaubstage übrig. Diese restlichen Urlaubstage+Überstunden müssen ausgezahlt werden, da mir keine Möglichkeit gewährleistet werden kann diese als Zeitausgleich abzugelten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habe ich das jetzt richtig verstanden.
Urlaubsanspruch besteht für das volle Jahr bei Kündigung frühestens zum 15.Juni, mit Kündigungsfrist von 4 Wochen. Damit Ausscheiden zum 15.Juli. Über 6 Monate gearbeitet = voller Anspruch.
Wenn die 4 Wochen Kündigungsfrist maximal mit den zustehenden Urlaubstagen frei nehme bleiben ja noch Urlaubstage übrig. Diese restlichen Urlaubstage+Überstunden müssen ausgezahlt werden, da mir keine Möglichkeit gewährleistet werden kann diese als Zeitausgleich abzugelten.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Ja, genau so ist es!
MFG
Meitao
kündigung während krankheit in der probezeit(eigentlich: wegen, aber das wird so ja nicht formuliert)
28 tage jahresurlaub laut vertrag
wären rechnerisch 2,3 urlaubstage/monat
bei anstellung vom 7.1. bis 17.5. sind das also 10 urlaubstage (mai nur halb), die ausgezahlt werden müssen, da wegen probezeit urlaubssperre ?
vielen dank
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saloia schrieb:
da möchte ich mich gleich mal dranhängen:
kündigung während krankheit in der probezeit(eigentlich: wegen, aber das wird so ja nicht formuliert)
28 tage jahresurlaub laut vertrag
wären rechnerisch 2,3 urlaubstage/monat
bei anstellung vom 7.1. bis 17.5. sind das also 10 urlaubstage (mai nur halb), die ausgezahlt werden müssen, da wegen probezeit urlaubssperre ?
vielen dank
Es werden nur volle Monate gezählt! Demnach nur der Urlaubsanspruch von Februar, März und April. Also faktisch nur 7 Tage.
§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Nicht ganz!
Es werden nur volle Monate gezählt! Demnach nur der Urlaubsanspruch von Februar, März und April. Also faktisch nur 7 Tage.
§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
MFG
Meitao
hab grade woanders die bestätigung meiner rechnung bekommen.
begründung da: statt 7.1. bis 17.5. wird 1.1. bis 10.5 gerechnet, die anzahl der arbeitstage stimmt somit, somit 10 tage....
was nu?
danke auf jeden fall
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saloia schrieb:
hmmmmm...
hab grade woanders die bestätigung meiner rechnung bekommen.
begründung da: statt 7.1. bis 17.5. wird 1.1. bis 10.5 gerechnet, die anzahl der arbeitstage stimmt somit, somit 10 tage....
was nu?
danke auf jeden fall
1) Gerechnet werden nur volle Kaldendermonate
2) Gerechnet werden volle Beschäftigungsmonate
1] Februar bis April = 7 Tage
2] 07.01 bis 07.05 = 9,33 Tage
Ich würde meinen, dass die zweite Formel die richtige ist, weil die Gerichte immer für AN günstigere Auslegungen vorziehen.
PS: Die 9,33 Tage sind auch als solches auszuzahlen. Es wird nicht abgerundet!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Ja da gibt es verschiedene Auffassungen!
1) Gerechnet werden nur volle Kaldendermonate
2) Gerechnet werden volle Beschäftigungsmonate
1] Februar bis April = 7 Tage
2] 07.01 bis 07.05 = 9,33 Tage
Ich würde meinen, dass die zweite Formel die richtige ist, weil die Gerichte immer für AN günstigere Auslegungen vorziehen.
PS: Die 9,33 Tage sind auch als solches auszuzahlen. Es wird nicht abgerundet!
MFG
Meitao
bei 1) würde m.m.nach folgende rechnung greifen:
januar bis april =4x 2,3 =9,2
mai 1/3 von 2,3 = 0,76
= 9,96 = 10 tage, die ausbezahlt werden müssen
????
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saloia schrieb:
danke für deine mühe
bei 1) würde m.m.nach folgende rechnung greifen:
januar bis april =4x 2,3 =9,2
mai 1/3 von 2,3 = 0,76
= 9,96 = 10 tage, die ausbezahlt werden müssen
????
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Meitao schrieb:
Du hättest Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.
In der Regel wird dieser aber nicht umgesetzt, da der Urlaub per Dokument an deinen nächten AG geht. Macht nen super Eindruck. Sollte man das Dokument dann verschwinden lassen ist das Betrug und grundsätzlich ein Kündigungsgrund mit evtl. Schadensersatzansprüchen!
MFG
Meitao
Eine weitere Frage: Minustunden (nicht selbstverschuldete natürlich) dürfen doch bei Kündigung nicht vom Gehalt abgezogen werden, oder? Gibt es einen Paragraphen, den man seinem AG schwarz auf weiß vorzeigen kann? Falls man Plusstunden hat, darf der AG auch sagen, er zahlt diese nicht aus?
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MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Wenn es ungerechtfertigte Minusstunden sind, auflisten und korrigierte Abrechnung am ende. Wenn der AG zickt dann zum Anwalt. Das tut dann richtig weh!
MFG
Meitao
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barbarina schrieb:
Hallo, ich dachte immer, man bekommt dann nicht den ganzen Jahresurlaub, sondern nur anteilig? D.h. soweit ich weiß pro gearbeiteten Monat 2 Urlaubstage, also wären es von Januar bis Juni 12 Tage? Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege. Ich frage mich nur, was wäre, wenn man schon bevor man gekündigt hat, über 12 Tage von dem Urlaub genommen hat?
Eine weitere Frage: Minustunden (nicht selbstverschuldete natürlich) dürfen doch bei Kündigung nicht vom Gehalt abgezogen werden, oder? Gibt es einen Paragraphen, den man seinem AG schwarz auf weiß vorzeigen kann? Falls man Plusstunden hat, darf der AG auch sagen, er zahlt diese nicht aus?
Dass Minus trotzdem bezahlt werden muss, dachte ich auch..schlimm nur, dass man für so etwas Logisches evtl Anwälte braucht.. Lg
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§ 5 Teilurlaub
(Wikipedia) Nach § 5 Abs. 1 c) BUrlG vermindert sich der Vollurlaubsanspruch nach erfüllter Wartezeit um ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, wenn der Arbeitnehmer in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Was gleichermaßen bedeutet, dass nach ablauf der ersten hälfte ein vollanspruch entsteht.
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
MFG
Meitao
[bearbeitet am 02.05.13 21:09]
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Meitao schrieb:
Bundesurlaubsgesetz
§ 5 Teilurlaub
(Wikipedia) Nach § 5 Abs. 1 c) BUrlG vermindert sich der Vollurlaubsanspruch nach erfüllter Wartezeit um ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, wenn der Arbeitnehmer in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Was gleichermaßen bedeutet, dass nach ablauf der ersten hälfte ein vollanspruch entsteht.
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
MFG
Meitao
[bearbeitet am 02.05.13 21:09]
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barbarina schrieb:
Habe ich das richtig verstanden, dass einem der gesamte Jahresurlaub dann zusteht?? Ich frage nur, weil ich das noch nie so gehört habe. Sagen wir mal ich habe 26 Urlaubstage/jahr, und habe noch nicht mal was davon genommen - dann kann ich doch nicht einfach alles bis ende juni nehmen..das wären ja über 5 Wochen.
Dass Minus trotzdem bezahlt werden muss, dachte ich auch..schlimm nur, dass man für so etwas Logisches evtl Anwälte braucht.. Lg
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MFG
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Meitao schrieb:
Immer gerne!
MFG
Meitao
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barbarina schrieb:
Ah ok, hab ich echt noch nie gehört bisher und mir fällt kein AG ein, der das wohl gewährt. Aber wenigstens weiß man, dass es ein Gesetz dazu gibt! vielen Dank!
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Peter Appuhn schrieb:
Alles klar. Finis.
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