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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Kündigung und Urlaubsanspruch

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Neues Thema
Kündigung und Urlaubsanspruch
Es gibt 18 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
01.05.2013 20:21
Welchen ANspruch auf Anrechnung von Urlaubstagen habe ich als AN, wenn ich bsp. nach dem 30.06. des laufenden Jahres aus der Firma ausscheide?
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Welchen ANspruch auf Anrechnung von Urlaubstagen habe ich als AN, wenn ich bsp. nach dem 30.06. des laufenden Jahres aus der Firma ausscheide?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Welchen ANspruch auf Anrechnung von Urlaubstagen habe ich als AN, wenn ich bsp. nach dem 30.06. des laufenden Jahres aus der Firma ausscheide?

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Meitao
01.05.2013 20:24
Du hättest Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.

In der Regel wird dieser aber nicht umgesetzt, da der Urlaub per Dokument an deinen nächten AG geht. Macht nen super Eindruck. Sollte man das Dokument dann verschwinden lassen ist das Betrug und grundsätzlich ein Kündigungsgrund mit evtl. Schadensersatzansprüchen!

MFG
Meitao
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• Pinguin0205
Du hättest Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. In der Regel wird dieser aber nicht umgesetzt, da der Urlaub per Dokument an deinen nächten AG geht. Macht nen super Eindruck. Sollte man das Dokument dann verschwinden lassen ist das Betrug und grundsätzlich ein Kündigungsgrund mit evtl. Schadensersatzansprüchen! MFG Meitao
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Anonymer Teilnehmer
02.05.2013 16:19
Also der Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub besteht weiter fort. Kann man den sich auszahlen lassen? Was ist wenn man aus dem Angestelltenverhältniss direkt in die Selstständigkeit wechselt?
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Also der Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub besteht weiter fort. Kann man den sich auszahlen lassen? Was ist wenn man aus dem Angestelltenverhältniss direkt in die Selstständigkeit wechselt?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Also der Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub besteht weiter fort. Kann man den sich auszahlen lassen? Was ist wenn man aus dem Angestelltenverhältniss direkt in die Selstständigkeit wechselt?

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Meitao
02.05.2013 20:38
Auszahlen geht nur wenn ein Wahrnehmen des Urlaubs nicht möglich ist (Betriebsbedingt/Krank). Was im Anschluss ist, ist egal! Selbst wenn du dich auf 6 Monate Safari begibst, gilt, dass der Urlaubsanspruch besteht!

MFG
Meitao
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Auszahlen geht nur wenn ein Wahrnehmen des Urlaubs nicht möglich ist (Betriebsbedingt/Krank). Was im Anschluss ist, ist egal! Selbst wenn du dich auf 6 Monate Safari begibst, gilt, dass der Urlaubsanspruch besteht! MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Auszahlen geht nur wenn ein Wahrnehmen des Urlaubs nicht möglich ist (Betriebsbedingt/Krank). Was im Anschluss ist, ist egal! Selbst wenn du dich auf 6 Monate Safari begibst, gilt, dass der Urlaubsanspruch besteht!

MFG
Meitao

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Anonymer Teilnehmer
02.05.2013 21:28
Habe ich das jetzt richtig verstanden.
Urlaubsanspruch besteht für das volle Jahr bei Kündigung frühestens zum 15.Juni, mit Kündigungsfrist von 4 Wochen. Damit Ausscheiden zum 15.Juli. Über 6 Monate gearbeitet = voller Anspruch.
Wenn die 4 Wochen Kündigungsfrist maximal mit den zustehenden Urlaubstagen frei nehme bleiben ja noch Urlaubstage übrig. Diese restlichen Urlaubstage+Überstunden müssen ausgezahlt werden, da mir keine Möglichkeit gewährleistet werden kann diese als Zeitausgleich abzugelten.
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Habe ich das jetzt richtig verstanden. Urlaubsanspruch besteht für das volle Jahr bei Kündigung frühestens zum 15.Juni, mit Kündigungsfrist von 4 Wochen. Damit Ausscheiden zum 15.Juli. Über 6 Monate gearbeitet = voller Anspruch. Wenn die 4 Wochen Kündigungsfrist maximal mit den zustehenden Urlaubstagen frei nehme bleiben ja noch Urlaubstage übrig. Diese restlichen Urlaubstage+Überstunden müssen ausgezahlt werden, da mir keine Möglichkeit gewährleistet werden kann diese als Zeitausgleich abzugelten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Habe ich das jetzt richtig verstanden.
Urlaubsanspruch besteht für das volle Jahr bei Kündigung frühestens zum 15.Juni, mit Kündigungsfrist von 4 Wochen. Damit Ausscheiden zum 15.Juli. Über 6 Monate gearbeitet = voller Anspruch.
Wenn die 4 Wochen Kündigungsfrist maximal mit den zustehenden Urlaubstagen frei nehme bleiben ja noch Urlaubstage übrig. Diese restlichen Urlaubstage+Überstunden müssen ausgezahlt werden, da mir keine Möglichkeit gewährleistet werden kann diese als Zeitausgleich abzugelten.

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Meitao
02.05.2013 21:29
Ja, genau so ist es!

MFG
Meitao
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Ja, genau so ist es! MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Ja, genau so ist es!

MFG
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saloia
03.05.2013 14:03
da möchte ich mich gleich mal dranhängen:

kündigung während krankheit in der probezeit(eigentlich: wegen, aber das wird so ja nicht formuliert)

28 tage jahresurlaub laut vertrag
wären rechnerisch 2,3 urlaubstage/monat

bei anstellung vom 7.1. bis 17.5. sind das also 10 urlaubstage (mai nur halb), die ausgezahlt werden müssen, da wegen probezeit urlaubssperre ?

vielen dank

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da möchte ich mich gleich mal dranhängen: kündigung während krankheit in der probezeit(eigentlich: wegen, aber das wird so ja nicht formuliert) 28 tage jahresurlaub laut vertrag wären rechnerisch 2,3 urlaubstage/monat bei anstellung vom 7.1. bis 17.5. sind das also 10 urlaubstage (mai nur halb), die ausgezahlt werden müssen, da wegen probezeit urlaubssperre ? vielen dank
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saloia schrieb:

da möchte ich mich gleich mal dranhängen:

kündigung während krankheit in der probezeit(eigentlich: wegen, aber das wird so ja nicht formuliert)

28 tage jahresurlaub laut vertrag
wären rechnerisch 2,3 urlaubstage/monat

bei anstellung vom 7.1. bis 17.5. sind das also 10 urlaubstage (mai nur halb), die ausgezahlt werden müssen, da wegen probezeit urlaubssperre ?

vielen dank

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Meitao
03.05.2013 18:18
Nicht ganz!

Es werden nur volle Monate gezählt! Demnach nur der Urlaubsanspruch von Februar, März und April. Also faktisch nur 7 Tage.

§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer


MFG
Meitao
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Nicht ganz! Es werden nur volle Monate gezählt! Demnach nur der Urlaubsanspruch von Februar, März und April. Also faktisch nur 7 Tage. § 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Nicht ganz!

Es werden nur volle Monate gezählt! Demnach nur der Urlaubsanspruch von Februar, März und April. Also faktisch nur 7 Tage.

§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer


MFG
Meitao

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saloia
03.05.2013 21:55
hmmmmm...
hab grade woanders die bestätigung meiner rechnung bekommen.
begründung da: statt 7.1. bis 17.5. wird 1.1. bis 10.5 gerechnet, die anzahl der arbeitstage stimmt somit, somit 10 tage....

was nu?

danke auf jeden fall

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hmmmmm... hab grade woanders die bestätigung meiner rechnung bekommen. begründung da: statt 7.1. bis 17.5. wird 1.1. bis 10.5 gerechnet, die anzahl der arbeitstage stimmt somit, somit 10 tage.... was nu? danke auf jeden fall
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saloia schrieb:

hmmmmm...
hab grade woanders die bestätigung meiner rechnung bekommen.
begründung da: statt 7.1. bis 17.5. wird 1.1. bis 10.5 gerechnet, die anzahl der arbeitstage stimmt somit, somit 10 tage....

was nu?

danke auf jeden fall

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Meitao
04.05.2013 07:37
Ja da gibt es verschiedene Auffassungen!

1) Gerechnet werden nur volle Kaldendermonate
2) Gerechnet werden volle Beschäftigungsmonate

1] Februar bis April = 7 Tage
2] 07.01 bis 07.05 = 9,33 Tage

Ich würde meinen, dass die zweite Formel die richtige ist, weil die Gerichte immer für AN günstigere Auslegungen vorziehen.

PS: Die 9,33 Tage sind auch als solches auszuzahlen. Es wird nicht abgerundet!

MFG
Meitao
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Ja da gibt es verschiedene Auffassungen! 1) Gerechnet werden nur volle Kaldendermonate 2) Gerechnet werden volle Beschäftigungsmonate 1] Februar bis April = 7 Tage 2] 07.01 bis 07.05 = 9,33 Tage Ich würde meinen, dass die zweite Formel die richtige ist, weil die Gerichte immer für AN günstigere Auslegungen vorziehen. PS: Die 9,33 Tage sind auch als solches auszuzahlen. Es wird nicht abgerundet! MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Ja da gibt es verschiedene Auffassungen!

1) Gerechnet werden nur volle Kaldendermonate
2) Gerechnet werden volle Beschäftigungsmonate

1] Februar bis April = 7 Tage
2] 07.01 bis 07.05 = 9,33 Tage

Ich würde meinen, dass die zweite Formel die richtige ist, weil die Gerichte immer für AN günstigere Auslegungen vorziehen.

PS: Die 9,33 Tage sind auch als solches auszuzahlen. Es wird nicht abgerundet!

MFG
Meitao

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saloia
04.05.2013 08:31
danke für deine mühe

bei 1) würde m.m.nach folgende rechnung greifen:

januar bis april =4x 2,3 =9,2
mai 1/3 von 2,3 = 0,76
= 9,96 = 10 tage, die ausbezahlt werden müssen

????

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danke für deine mühe bei 1) würde m.m.nach folgende rechnung greifen: januar bis april =4x 2,3 =9,2 mai 1/3 von 2,3 = 0,76 = 9,96 = 10 tage, die ausbezahlt werden müssen ????
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saloia schrieb:

danke für deine mühe

bei 1) würde m.m.nach folgende rechnung greifen:

januar bis april =4x 2,3 =9,2
mai 1/3 von 2,3 = 0,76
= 9,96 = 10 tage, die ausbezahlt werden müssen

????

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Meitao schrieb:

Du hättest Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.

In der Regel wird dieser aber nicht umgesetzt, da der Urlaub per Dokument an deinen nächten AG geht. Macht nen super Eindruck. Sollte man das Dokument dann verschwinden lassen ist das Betrug und grundsätzlich ein Kündigungsgrund mit evtl. Schadensersatzansprüchen!

MFG
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barbarina
02.05.2013 20:22
Hallo, ich dachte immer, man bekommt dann nicht den ganzen Jahresurlaub, sondern nur anteilig? D.h. soweit ich weiß pro gearbeiteten Monat 2 Urlaubstage, also wären es von Januar bis Juni 12 Tage? Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege. Ich frage mich nur, was wäre, wenn man schon bevor man gekündigt hat, über 12 Tage von dem Urlaub genommen hat?
Eine weitere Frage: Minustunden (nicht selbstverschuldete natürlich) dürfen doch bei Kündigung nicht vom Gehalt abgezogen werden, oder? Gibt es einen Paragraphen, den man seinem AG schwarz auf weiß vorzeigen kann? Falls man Plusstunden hat, darf der AG auch sagen, er zahlt diese nicht aus?
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Hallo, ich dachte immer, man bekommt dann nicht den ganzen Jahresurlaub, sondern nur anteilig? D.h. soweit ich weiß pro gearbeiteten Monat 2 Urlaubstage, also wären es von Januar bis Juni 12 Tage? Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege. Ich frage mich nur, was wäre, wenn man schon bevor man gekündigt hat, über 12 Tage von dem Urlaub genommen hat? Eine weitere Frage: Minustunden (nicht selbstverschuldete natürlich) dürfen doch bei Kündigung nicht vom Gehalt abgezogen werden, oder? Gibt es einen Paragraphen, den man seinem AG schwarz auf weiß vorzeigen kann? Falls man Plusstunden hat, darf der AG auch sagen, er zahlt diese nicht aus?
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Meitao
02.05.2013 20:36
Wenn es ungerechtfertigte Minusstunden sind, auflisten und korrigierte Abrechnung am ende. Wenn der AG zickt dann zum Anwalt. Das tut dann richtig weh!

MFG
Meitao
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Wenn es ungerechtfertigte Minusstunden sind, auflisten und korrigierte Abrechnung am ende. Wenn der AG zickt dann zum Anwalt. Das tut dann richtig weh! MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Wenn es ungerechtfertigte Minusstunden sind, auflisten und korrigierte Abrechnung am ende. Wenn der AG zickt dann zum Anwalt. Das tut dann richtig weh!

MFG
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barbarina schrieb:

Hallo, ich dachte immer, man bekommt dann nicht den ganzen Jahresurlaub, sondern nur anteilig? D.h. soweit ich weiß pro gearbeiteten Monat 2 Urlaubstage, also wären es von Januar bis Juni 12 Tage? Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege. Ich frage mich nur, was wäre, wenn man schon bevor man gekündigt hat, über 12 Tage von dem Urlaub genommen hat?
Eine weitere Frage: Minustunden (nicht selbstverschuldete natürlich) dürfen doch bei Kündigung nicht vom Gehalt abgezogen werden, oder? Gibt es einen Paragraphen, den man seinem AG schwarz auf weiß vorzeigen kann? Falls man Plusstunden hat, darf der AG auch sagen, er zahlt diese nicht aus?

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barbarina
02.05.2013 20:57
Habe ich das richtig verstanden, dass einem der gesamte Jahresurlaub dann zusteht?? Ich frage nur, weil ich das noch nie so gehört habe. Sagen wir mal ich habe 26 Urlaubstage/jahr, und habe noch nicht mal was davon genommen - dann kann ich doch nicht einfach alles bis ende juni nehmen..das wären ja über 5 Wochen.
Dass Minus trotzdem bezahlt werden muss, dachte ich auch..schlimm nur, dass man für so etwas Logisches evtl Anwälte braucht.. Lg
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Habe ich das richtig verstanden, dass einem der gesamte Jahresurlaub dann zusteht?? Ich frage nur, weil ich das noch nie so gehört habe. Sagen wir mal ich habe 26 Urlaubstage/jahr, und habe noch nicht mal was davon genommen - dann kann ich doch nicht einfach alles bis ende juni nehmen..das wären ja über 5 Wochen. Dass Minus trotzdem bezahlt werden muss, dachte ich auch..schlimm nur, dass man für so etwas Logisches evtl Anwälte braucht.. Lg
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Meitao
02.05.2013 21:06
Bundesurlaubsgesetz

§ 5 Teilurlaub

(Wikipedia) Nach § 5 Abs. 1 c) BUrlG vermindert sich der Vollurlaubsanspruch nach erfüllter Wartezeit um ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, wenn der Arbeitnehmer in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Was gleichermaßen bedeutet, dass nach ablauf der ersten hälfte ein vollanspruch entsteht.

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

MFG
Meitao



[bearbeitet am 02.05.13 21:09]
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• barbarina
Bundesurlaubsgesetz § 5 Teilurlaub (Wikipedia) Nach § 5 Abs. 1 c) BUrlG vermindert sich der Vollurlaubsanspruch nach erfüllter Wartezeit um ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, wenn der Arbeitnehmer in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Was gleichermaßen bedeutet, dass nach ablauf der ersten hälfte ein vollanspruch entsteht. § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs MFG Meitao [bearbeitet am 02.05.13 21:09]
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Meitao schrieb:

Bundesurlaubsgesetz

§ 5 Teilurlaub

(Wikipedia) Nach § 5 Abs. 1 c) BUrlG vermindert sich der Vollurlaubsanspruch nach erfüllter Wartezeit um ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, wenn der Arbeitnehmer in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Was gleichermaßen bedeutet, dass nach ablauf der ersten hälfte ein vollanspruch entsteht.

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

MFG
Meitao



[bearbeitet am 02.05.13 21:09]

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barbarina schrieb:

Habe ich das richtig verstanden, dass einem der gesamte Jahresurlaub dann zusteht?? Ich frage nur, weil ich das noch nie so gehört habe. Sagen wir mal ich habe 26 Urlaubstage/jahr, und habe noch nicht mal was davon genommen - dann kann ich doch nicht einfach alles bis ende juni nehmen..das wären ja über 5 Wochen.
Dass Minus trotzdem bezahlt werden muss, dachte ich auch..schlimm nur, dass man für so etwas Logisches evtl Anwälte braucht.. Lg

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barbarina
02.05.2013 21:15
Ah ok, hab ich echt noch nie gehört bisher und mir fällt kein AG ein, der das wohl gewährt. Aber wenigstens weiß man, dass es ein Gesetz dazu gibt! vielen Dank!
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Ah ok, hab ich echt noch nie gehört bisher und mir fällt kein AG ein, der das wohl gewährt. Aber wenigstens weiß man, dass es ein Gesetz dazu gibt! vielen Dank!
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Meitao
02.05.2013 21:16
Immer gerne!

MFG
Meitao
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Immer gerne! MFG Meitao
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Meitao schrieb:

Immer gerne!

MFG
Meitao

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barbarina schrieb:

Ah ok, hab ich echt noch nie gehört bisher und mir fällt kein AG ein, der das wohl gewährt. Aber wenigstens weiß man, dass es ein Gesetz dazu gibt! vielen Dank!

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Peter Appuhn
04.05.2013 19:27
Alles klar. Finis.

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Alles klar. Finis.
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Peter Appuhn schrieb:

Alles klar. Finis.



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