Seit über 20 Jahren sind wir in
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
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Wäre lieb, wenn Ihr mir helfen könntet.
Also: Ich habe jetzt am Montag, sprich den 12.05.14 zum 30.06.14 gekündigt, da mein Arbeitsvertrag 4 Wochen bis Monatsende als Klausel beinhaltet. Ich bin in der Praxis seit 2 Jahren beschäftigt, unbefristet.
Wieviel Urlaubsanspruch habe ich? Laut Arbeitsvertrag im Jahr 24 Tage. Ich habe es immer auf 2 Tage die Monate umgerechnet und bin jetzt verunsichert, nachdem ich hier Einiges zum Thema gelesen habe.
Bitte für eine Dumme für mich.......und Ihr würdet mir schon sehr helfen, weil ich sehr, sehr gerne schnellstmöglich meine neue Stelle anfangen würde! :wink:
Danke! :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Entschuldigt bitte, das ich mit diesem Thema wieder anfange.....aber ich verstehe es immer noch nicht, bzw. falle gerade aus allen Wolken, weil es mich akut treffen könnte und ich nur durch Zufall hier gelesen habe.
Wäre lieb, wenn Ihr mir helfen könntet.
Also: Ich habe jetzt am Montag, sprich den 12.05.14 zum 30.06.14 gekündigt, da mein Arbeitsvertrag 4 Wochen bis Monatsende als Klausel beinhaltet. Ich bin in der Praxis seit 2 Jahren beschäftigt, unbefristet.
Wieviel Urlaubsanspruch habe ich? Laut Arbeitsvertrag im Jahr 24 Tage. Ich habe es immer auf 2 Tage die Monate umgerechnet und bin jetzt verunsichert, nachdem ich hier Einiges zum Thema gelesen habe.
Bitte für eine Dumme für mich.......und Ihr würdet mir schon sehr helfen, weil ich sehr, sehr gerne schnellstmöglich meine neue Stelle anfangen würde! :wink:
Danke! :blush:
6 Monate * 2 tage = 12 Tage.
Du hast jetzt 12 Tage Anspruch.
Bitte schön, wo ist das Problem?!?
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Mich hat dieses "wenn man mehr als ein halbes Jahr gearbeitet hat, dann..." so verunsichert. Ich habe heute Abend soviel hier über dieses Thema gelesen und ich will meinem Arbeitgeber ja auch nichts schenken. :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Alles gut, dann bin ich richtig. :blush:
Mich hat dieses "wenn man mehr als ein halbes Jahr gearbeitet hat, dann..." so verunsichert. Ich habe heute Abend soviel hier über dieses Thema gelesen und ich will meinem Arbeitgeber ja auch nichts schenken. :wink:
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Wonderwoman schrieb:
Diese Rechnung ist nur korrekt, wann an allen Arbeitstagen der Woche gearbeitet wird.
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alobar schrieb:
gehe ich davon aus...
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Wonderwoman schrieb:
Dann sollte Deine Annahme auch immer Bestandteil Deiner Antwort sein.
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alobar schrieb:
zum 30.06. heisst also 6 monate
6 Monate * 2 tage = 12 Tage.
Du hast jetzt 12 Tage Anspruch.
Bitte schön, wo ist das Problem?!?
MfG ergonosis
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Spätestens die Sozialversicherungen hätten dann gern eine Zuwendung :kissing_closed_eyes: wenn 2 AG`s dich angemeldet haben......
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Andrea Bartels schrieb:
nö, nicht wenn das als unbezahltes Praktikum/Hospitation läuft; oder es sich im Bereich des Minijobs bewegen täte....
Spätestens die Sozialversicherungen hätten dann gern eine Zuwendung :kissing_closed_eyes: wenn 2 AG`s dich angemeldet haben......
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eim schrieb:
Das war NICHT die Frage :point_up: :point_up: :point_up: :point_up:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Antworten. Rechtlich scheint es klar zu sein, nur ist der Chef jetzt so beleidigt, das er gar nicht mehr mit mir spricht und mich gegen die Wand fahren lässt. :frowning: Das kann nich was werden, ich werde mir wohl einen guten Rechtsanwalt suchen müssen. Schade!
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Sawyer schrieb:
Typisch für die PT. Überall sind Wechsel des Arbeitsplatzes normal, nur die PT fühlen sich wieder auf den Schlips getreten. Wenn er dir das Leben zur Hölle macht, lass dich krankschreiben.
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Wonderwoman schrieb:
Bei diesen Ratschlägen kommt mir regelmäßig das KOTZEN. :point_up:
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memo schrieb:
... da kann ich mich wonderwoman nur anschließen - super Vorschlag !
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Sawyer schrieb:
Der Vorschlag fruchtet in euren Praxen sicher nicht, weil ihr vielleicht bessere Chefs seid. Ich habe schon viel gehört und mitbekommen, über Beleidgungen, Mobbing, Verunglimpfung (auch vor Patienten), Eingriffe in das private Umfeld usw. Aus anderen Branchen habe ich so etwas in meinem privaten Umfeld noch nie mitbekommen - komisch.
Kalkulation Urlaubstage: Gesetzlicher Regeglung sind 24 Tage im Jahr bei 6!-Tage-Woche Arbeitet man nur 5, sinds auch nur 20. Es sei denn im Vertrag ist mehr vereinbart!
Bei uns steht zum Beispiel drin. AN erhält 24 Urlaubstage basierend auf einer 6-Tage-Woche
Fängt ein Arbeitnehmer neu an, sammelt er zwar in den ersten 6 Monaten Urlaubstage, aber er darf sie erst nach 6 Monaten nehmen.
Wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Monate da ist, beginnt der Urlaubsanspruch des Jahres am 1.1. Dann könnte theoretisch der gesamte Jahresurlaub genommen werden. ISt dies bis zum Ausscheiden aus der Firma nicht erfolgt, wir der Urlaub auf jeden Monat kalkuliert. Also Ausscheiden zum 30.06 = 1/2 des Jahresurlaubs, der entweder gewährt werden muss oder abgegolten werden muss!
Hat man zu diesem Zeitpunkt bereits mehr Urlaubstage bekommen, kann der alte ARbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung ausstellen, die dem neuen AG vorgelegt wird, dieser muss den Urlaub dann nicht mehr gewähren, wenn er bereits beim alten AG genommen wurde.
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TheStonie schrieb:
Ich bin kein Anwalt, aber das ist meine Meinung:
Kalkulation Urlaubstage: Gesetzlicher Regeglung sind 24 Tage im Jahr bei 6!-Tage-Woche Arbeitet man nur 5, sinds auch nur 20. Es sei denn im Vertrag ist mehr vereinbart!
Bei uns steht zum Beispiel drin. AN erhält 24 Urlaubstage basierend auf einer 6-Tage-Woche
Fängt ein Arbeitnehmer neu an, sammelt er zwar in den ersten 6 Monaten Urlaubstage, aber er darf sie erst nach 6 Monaten nehmen.
Wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Monate da ist, beginnt der Urlaubsanspruch des Jahres am 1.1. Dann könnte theoretisch der gesamte Jahresurlaub genommen werden. ISt dies bis zum Ausscheiden aus der Firma nicht erfolgt, wir der Urlaub auf jeden Monat kalkuliert. Also Ausscheiden zum 30.06 = 1/2 des Jahresurlaubs, der entweder gewährt werden muss oder abgegolten werden muss!
Hat man zu diesem Zeitpunkt bereits mehr Urlaubstage bekommen, kann der alte ARbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung ausstellen, die dem neuen AG vorgelegt wird, dieser muss den Urlaub dann nicht mehr gewähren, wenn er bereits beim alten AG genommen wurde.
Gelber Schein ist durch und ich fühle mich befreit!!!!! :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich kotze dann auch mal ab. ;)
Gelber Schein ist durch und ich fühle mich befreit!!!!! :wink:
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ergonosis schrieb:
... falls du mit deinem letzten Satz andeuten möchtest, dass du in deinem Resturlaub schon in der neuen Praxis/bei deinem neuen AG anfangen möchtest, könnte das Probleme für dich bedeuten. Du hast bis zum 30.06. ein bestehendes Angestelltenverhältnis. Wenn du früher als zum 01.07. bei deinem neuen AG anfangen möchtest, benötigst du einen Aufhebungsvertrag bzw. zumindest die Einwilligung deines derzeitigen AG.
MfG ergonosis
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