physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Bochum

Das Katholische Klinikum Bochum ist
ein Krankenhausverbund der
Maximalversorgung und Träger von
zehn Einrichtungen.
An den sechs Standorten St.
Josef-Hospital, St.
Elisabeth-Hospital, St.
Maria-Hilf-Krankenhaus,
Marien-Hospital
Wattenscheid,
Martin-Luther-Krankenhaus und der
Klinik Blankenstein mit insgesamt
1.570 Betten versorgen wir
jährlich
über 240.000 stationäre und
ambulante Patienten aus der
gesamten Region. In unserem
Klinikverbund vereinen über 6.000
Mitarbeiterinnen und Mitarb...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Kündigung/Patienten abwerben

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Kündigung/Patienten abwerben
Es gibt 16 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
16.01.2013 15:52
Mußte eine langjährige MA entlassen. Diese hat noch einen AV von meiner Vorgängerin. Damals gab es leider die Wettbewerbsklauseln noch nicht. Habe nun mit bekommen das Pat. darum bitten wenn sie eine neue Stelle hat, Bescheid zu geben, damit sie dann in die andere Praxis zu ihr kommen können. Wie ist hier die Rechtslage?



[bearbeitet am 16.01.13 15:52]
1

Gefällt mir

Mußte eine langjährige MA entlassen. Diese hat noch einen AV von meiner Vorgängerin. Damals gab es leider die Wettbewerbsklauseln noch nicht. Habe nun mit bekommen das Pat. darum bitten wenn sie eine neue Stelle hat, Bescheid zu geben, damit sie dann in die andere Praxis zu ihr kommen können. Wie ist hier die Rechtslage? [bearbeitet am 16.01.13 15:52]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Mußte eine langjährige MA entlassen. Diese hat noch einen AV von meiner Vorgängerin. Damals gab es leider die Wettbewerbsklauseln noch nicht. Habe nun mit bekommen das Pat. darum bitten wenn sie eine neue Stelle hat, Bescheid zu geben, damit sie dann in die andere Praxis zu ihr kommen können. Wie ist hier die Rechtslage?



[bearbeitet am 16.01.13 15:52]

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
RoFo
16.01.2013 16:42
Wie die Rechtslage ist, kann ich dir leider nicht beantworten.

Aber, um den eventuellen Schaden so gering wie möglich zu halten, würde ich mir sofort die Schlüssel und alle (!) Unterlagen geben lassen, auf Schweige- und Treuepflicht hinweisen, freistellen und zum Essen einladen (oder wenigstens zum Kaffe trinken).

Alles Gute!

1

Gefällt mir

• webpt
Wie die Rechtslage ist, kann ich dir leider nicht beantworten. Aber, um den eventuellen Schaden so gering wie möglich zu halten, würde ich mir sofort die Schlüssel und alle (!) Unterlagen geben lassen, auf Schweige- und Treuepflicht hinweisen, freistellen und zum Essen einladen (oder wenigstens zum Kaffe trinken). Alles Gute!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

RoFo schrieb:

Wie die Rechtslage ist, kann ich dir leider nicht beantworten.

Aber, um den eventuellen Schaden so gering wie möglich zu halten, würde ich mir sofort die Schlüssel und alle (!) Unterlagen geben lassen, auf Schweige- und Treuepflicht hinweisen, freistellen und zum Essen einladen (oder wenigstens zum Kaffe trinken).

Alles Gute!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Hase C
16.01.2013 16:53
Wenn die Patienten eine Weiterbehandlung von ihr wünschen, wirst Du es nicht ändern können. Sie sollte/darf nur nicht aktiv abwerben, indem sie selbst Patienten an den Haaren aus der Praxis zieht.
Wird sie gefragt, wo sie hingeht, darf sie das meiner meinung nach durchaus sagen.
Andere Kollegen können vielleicht noch etwas rechtssicheres beisteuern.

1

Gefällt mir

Wenn die Patienten eine Weiterbehandlung von ihr wünschen, wirst Du es nicht ändern können. Sie sollte/darf nur nicht aktiv abwerben, indem sie selbst Patienten an den Haaren aus der Praxis zieht. Wird sie gefragt, wo sie hingeht, darf sie das meiner meinung nach durchaus sagen. Andere Kollegen können vielleicht noch etwas rechtssicheres beisteuern.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
16.01.2013 17:00
Ich habe im Internet gelesen, das sie laut einem Gerichtsurteil nicht ihre privaten Kontaktdaten weitergeben darf um die Pat. über ihren Verbleib zu informieren.
1

Gefällt mir

Ich habe im Internet gelesen, das sie laut einem Gerichtsurteil nicht ihre privaten Kontaktdaten weitergeben darf um die Pat. über ihren Verbleib zu informieren.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich habe im Internet gelesen, das sie laut einem Gerichtsurteil nicht ihre privaten Kontaktdaten weitergeben darf um die Pat. über ihren Verbleib zu informieren.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Hase C schrieb:

Wenn die Patienten eine Weiterbehandlung von ihr wünschen, wirst Du es nicht ändern können. Sie sollte/darf nur nicht aktiv abwerben, indem sie selbst Patienten an den Haaren aus der Praxis zieht.
Wird sie gefragt, wo sie hingeht, darf sie das meiner meinung nach durchaus sagen.
Andere Kollegen können vielleicht noch etwas rechtssicheres beisteuern.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Hilde Rusche - Dullendorf
16.01.2013 17:16
Wenn ich jemanden entlassen muss, stelle ich ihn mit sofortiger Wirkung frei um den möglichen Schaden gering zu halten. Kündigt ein MA, so bestätige ich ihm diese Kündigung verbunden mit der Bitte, die Patienten noch nicht sofort darüber in Kenntnis zu setzen, - dass bringt zuviel Unruhe. Etwa 10 Tage vorher teilen wir Beide den Weggang persönlich mit und können dann häufig gleich eine Nachfolgerin nennen. So geht es immer gut, auch wenn mal 2 oder 3 Patienten mitgehen wollten, so haben wir dies immer gemeinsam besprochen.
1

Gefällt mir

Wenn ich jemanden entlassen muss, stelle ich ihn mit sofortiger Wirkung frei um den möglichen Schaden gering zu halten. Kündigt ein MA, so bestätige ich ihm diese Kündigung verbunden mit der Bitte, die Patienten noch nicht sofort darüber in Kenntnis zu setzen, - dass bringt zuviel Unruhe. Etwa 10 Tage vorher teilen wir Beide den Weggang persönlich mit und können dann häufig gleich eine Nachfolgerin nennen. So geht es immer gut, auch wenn mal 2 oder 3 Patienten mitgehen wollten, so haben wir dies immer gemeinsam besprochen.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Andreas216
16.01.2013 19:19
Richtig! mache ich auch so!
1

Gefällt mir

Richtig! mache ich auch so!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Andreas216 schrieb:

Richtig! mache ich auch so!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Britt
11.02.2013 11:57
Finde ich auch die beste Lösung. In der Regel habe ich mich von den meisten meiner AN im Guten getrennt und sie haben den Nachfolger selbst den Patienten vorgestellt. Das kam immer sehr positiv an.
Hast du Bedenken, würde ich sofort freistellen. Welcher Patient trotzdem absolut wechseln will, soll es tun. In der Regel ist es kaum jemand.

Gruß Britt
1

Gefällt mir

Finde ich auch die beste Lösung. In der Regel habe ich mich von den meisten meiner AN im Guten getrennt und sie haben den Nachfolger selbst den Patienten vorgestellt. Das kam immer sehr positiv an. Hast du Bedenken, würde ich sofort freistellen. Welcher Patient trotzdem absolut wechseln will, soll es tun. In der Regel ist es kaum jemand. Gruß Britt
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Britt schrieb:

Finde ich auch die beste Lösung. In der Regel habe ich mich von den meisten meiner AN im Guten getrennt und sie haben den Nachfolger selbst den Patienten vorgestellt. Das kam immer sehr positiv an.
Hast du Bedenken, würde ich sofort freistellen. Welcher Patient trotzdem absolut wechseln will, soll es tun. In der Regel ist es kaum jemand.

Gruß Britt

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:

Wenn ich jemanden entlassen muss, stelle ich ihn mit sofortiger Wirkung frei um den möglichen Schaden gering zu halten. Kündigt ein MA, so bestätige ich ihm diese Kündigung verbunden mit der Bitte, die Patienten noch nicht sofort darüber in Kenntnis zu setzen, - dass bringt zuviel Unruhe. Etwa 10 Tage vorher teilen wir Beide den Weggang persönlich mit und können dann häufig gleich eine Nachfolgerin nennen. So geht es immer gut, auch wenn mal 2 oder 3 Patienten mitgehen wollten, so haben wir dies immer gemeinsam besprochen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
chipchap
16.01.2013 18:23
Die Wettbewerbsklauseln hat es schon immer gegeben. Wahrscheinlich sind sie nicht in dem Alt-Vertrag, weil die PI die dann fällige Ausgleichszahlung nicht zahlen wollte.
Die Wettbewerbsklauseln beziehen sich aber grundsätzlich auf das Eröffnen einer eig. Praxis (des Ex-AN) in einem definierten Radius.
Das "Abwerben" von Patienten muß garnicht vertraglich geregelt sein, da hier die Rechtslage so oder so eindeutig ist.
Der AN hat während des gesamten Dienstverhältnisses dem AG gegenüber eine Loyalitätspflicht. Dies gilt bis zum letzten Arbeitstag. Ein AKTIVES Abwerben: "Kommen Sie ab dem .... zu mir mit der neuen VO! Ich arbeite dann in Praxis XY" ist dem Noch-AG gegenüber unloyal und damit untersagt.
Demgegenüber kann der AG der AN nicht untersagen, daß sie Patienten über ihr Ausscheiden aus dem Betrieb informiert. Wenn Patienten fragen, wohin die AN wechselt, darf sie auch (wenn sie das preisgeben will) dies den Patienten sagen. Weil diese reine Information kein Aktives Abwerben ist!

1

Gefällt mir

Die Wettbewerbsklauseln hat es schon immer gegeben. Wahrscheinlich sind sie nicht in dem Alt-Vertrag, weil die PI die dann fällige Ausgleichszahlung nicht zahlen wollte. Die Wettbewerbsklauseln beziehen sich aber grundsätzlich auf das Eröffnen einer eig. Praxis (des Ex-AN) in einem definierten Radius. Das "Abwerben" von Patienten muß garnicht vertraglich geregelt sein, da hier die Rechtslage so oder so eindeutig ist. Der AN hat während des gesamten Dienstverhältnisses dem AG gegenüber eine Loyalitätspflicht. Dies gilt bis zum letzten Arbeitstag. Ein AKTIVES Abwerben: "Kommen Sie ab dem .... zu mir mit der neuen VO! Ich arbeite dann in Praxis XY" ist dem Noch-AG gegenüber unloyal und damit untersagt. Demgegenüber kann der AG der AN nicht untersagen, daß sie Patienten über ihr Ausscheiden aus dem Betrieb informiert. Wenn Patienten fragen, wohin die AN wechselt, darf sie auch (wenn sie das preisgeben will) dies den Patienten sagen. Weil diese reine Information kein Aktives Abwerben ist!
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
TaPi
16.01.2013 20:19
Hatte so einen Fall auch:
Solange sie nur auf Fragen der Patienten antwortet kannst du nichts machen. Nicht erlaubt sind Rausschreiben der Kontaktdaten der Patienten um sie später anzuschreiben-/rufen.
Sie darf jedoch nicht von sich aus sagen, dass sie nun da und da arbeitet und der Patient gerne zu ihr in diese Praxis kommen kann.
Schlecht ist hier, dass du in dem Falle einer Anklage deine Patienten als Zeugen vor Gericht bitten müsstest, und ob das nicht mehr schadet als alles andere...
Sieh es so, die die wegbleiben wollen, sollen wegbleiben, wenn du es mitbekommst, das sie zu ihr gehen und sie sich von dir verabschieden, sag einfach, dass sie jederzeit hier willkommen sind, und du dich freuen würdest sie behandeln zu können. Andererseits, wenn die Praxis doch zu weit weg für die Patienten auf Dauer ist, werden sie wieder bei dir ankommen!
MfG
2

Gefällt mir

• Pinguin0205
• Meitao
Hatte so einen Fall auch: Solange sie nur auf Fragen der Patienten antwortet kannst du nichts machen. Nicht erlaubt sind Rausschreiben der Kontaktdaten der Patienten um sie später anzuschreiben-/rufen. Sie darf jedoch nicht von sich aus sagen, dass sie nun da und da arbeitet und der Patient gerne zu ihr in diese Praxis kommen kann. Schlecht ist hier, dass du in dem Falle einer Anklage deine Patienten als Zeugen vor Gericht bitten müsstest, und ob das nicht mehr schadet als alles andere... Sieh es so, die die wegbleiben wollen, sollen wegbleiben, wenn du es mitbekommst, das sie zu ihr gehen und sie sich von dir verabschieden, sag einfach, dass sie jederzeit hier willkommen sind, und du dich freuen würdest sie behandeln zu können. Andererseits, wenn die Praxis doch zu weit weg für die Patienten auf Dauer ist, werden sie wieder bei dir ankommen! MfG
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



TaPi schrieb:

Hatte so einen Fall auch:
Solange sie nur auf Fragen der Patienten antwortet kannst du nichts machen. Nicht erlaubt sind Rausschreiben der Kontaktdaten der Patienten um sie später anzuschreiben-/rufen.
Sie darf jedoch nicht von sich aus sagen, dass sie nun da und da arbeitet und der Patient gerne zu ihr in diese Praxis kommen kann.
Schlecht ist hier, dass du in dem Falle einer Anklage deine Patienten als Zeugen vor Gericht bitten müsstest, und ob das nicht mehr schadet als alles andere...
Sieh es so, die die wegbleiben wollen, sollen wegbleiben, wenn du es mitbekommst, das sie zu ihr gehen und sie sich von dir verabschieden, sag einfach, dass sie jederzeit hier willkommen sind, und du dich freuen würdest sie behandeln zu können. Andererseits, wenn die Praxis doch zu weit weg für die Patienten auf Dauer ist, werden sie wieder bei dir ankommen!
MfG

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Muskelfreak
14.02.2013 16:50
Wie sieht es denn aus, wenn der AN bis zu seinem letzten Arbeitstag/Vertrag alles superkorrekt abwickelt und am darauffolgenden Tag auf der gegenübeliegenden Straßenseite neue Kärtchen an die vorbeilaufenden Pat. zur Info verteil?

1

Gefällt mir

Wie sieht es denn aus, wenn der AN bis zu seinem letzten Arbeitstag/Vertrag alles superkorrekt abwickelt und am darauffolgenden Tag auf der gegenübeliegenden Straßenseite neue Kärtchen an die vorbeilaufenden Pat. zur Info verteil?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Muskelfreak schrieb:

Wie sieht es denn aus, wenn der AN bis zu seinem letzten Arbeitstag/Vertrag alles superkorrekt abwickelt und am darauffolgenden Tag auf der gegenübeliegenden Straßenseite neue Kärtchen an die vorbeilaufenden Pat. zur Info verteil?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Peter Appuhn
14.02.2013 16:59
Kurz ärgern und dann - besser machen (sein).

1

Gefällt mir

Kurz ärgern und dann - besser machen (sein).
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Peter Appuhn schrieb:

Kurz ärgern und dann - besser machen (sein).

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
M83Axel
18.04.2013 09:52
Wie ist es denn wenn der AN während seiner Arbeitszeit erzählt, dass er sich selbständig macht in 6Monaten, aber nicht auf direktem Weg wo sondern erst auf Anfrage? Er aber die Pat. darauf hinweist, dass er als AN keine Daten aus dem PC entnehmen darf und er Pat. bitttet ihre Adressdaten auf einem Zettel zu schreiben und dem AN zu geben?! Das ist doch dann regulär zulässig, oder? Kann Mann da was dagegen machen?



[bearbeitet am 18.04.13 09:54]
1

Gefällt mir

Wie ist es denn wenn der AN während seiner Arbeitszeit erzählt, dass er sich selbständig macht in 6Monaten, aber nicht auf direktem Weg wo sondern erst auf Anfrage? Er aber die Pat. darauf hinweist, dass er als AN keine Daten aus dem PC entnehmen darf und er Pat. bitttet ihre Adressdaten auf einem Zettel zu schreiben und dem AN zu geben?! Das ist doch dann regulär zulässig, oder? Kann Mann da was dagegen machen? [bearbeitet am 18.04.13 09:54]
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



M83Axel schrieb:

Wie ist es denn wenn der AN während seiner Arbeitszeit erzählt, dass er sich selbständig macht in 6Monaten, aber nicht auf direktem Weg wo sondern erst auf Anfrage? Er aber die Pat. darauf hinweist, dass er als AN keine Daten aus dem PC entnehmen darf und er Pat. bitttet ihre Adressdaten auf einem Zettel zu schreiben und dem AN zu geben?! Das ist doch dann regulär zulässig, oder? Kann Mann da was dagegen machen?



[bearbeitet am 18.04.13 09:54]

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Jörg Imbach
18.04.2013 14:20
Selbstverständlich kann dem AN niemand verbieten seine Patienten über seine persönlichen Zukunftspläne zu informieren. Genau da hört es dann aber auch auf. Er darf keine Daten aus seinem AN-Verhältnis mitnehmen, ganz egal, ob die auf nem USB-Stick oder einem Stück Papier gesichert sind. Auch jedes aktive Angebot des Praxiswechsels hat zu unterbleiben. Ich würde auch jedem AG empfehlen, die Weitergabe privater Adressdaten an Patienten zu untersagen. Wenn diese wissen, wie der Therapeut heisst und in wessen Auftrag er tätig ist weiß er alles was er wissen muss.
1

Gefällt mir

• webpt
Selbstverständlich kann dem AN niemand verbieten seine Patienten über seine persönlichen Zukunftspläne zu informieren. Genau da hört es dann aber auch auf. Er darf keine Daten aus seinem AN-Verhältnis mitnehmen, ganz egal, ob die auf nem USB-Stick oder einem Stück Papier gesichert sind. Auch jedes aktive Angebot des Praxiswechsels hat zu unterbleiben. Ich würde auch jedem AG empfehlen, die Weitergabe privater Adressdaten an Patienten zu untersagen. Wenn diese wissen, wie der Therapeut heisst und in wessen Auftrag er tätig ist weiß er alles was er wissen muss.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Jörg Imbach schrieb:

Selbstverständlich kann dem AN niemand verbieten seine Patienten über seine persönlichen Zukunftspläne zu informieren. Genau da hört es dann aber auch auf. Er darf keine Daten aus seinem AN-Verhältnis mitnehmen, ganz egal, ob die auf nem USB-Stick oder einem Stück Papier gesichert sind. Auch jedes aktive Angebot des Praxiswechsels hat zu unterbleiben. Ich würde auch jedem AG empfehlen, die Weitergabe privater Adressdaten an Patienten zu untersagen. Wenn diese wissen, wie der Therapeut heisst und in wessen Auftrag er tätig ist weiß er alles was er wissen muss.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
webpt
18.04.2013 21:42
...Wie ist es denn wenn der AN während seiner Arbeitszeit erzählt, dass er sich selbständig macht in 6Monaten,...

Der AG bezahlt den AN doch nicht für private Plauderstunden. Wenn der AN der Welt seine privaten Pläne mitteilen möchte ist dagegen sicherlich nichts zu sagen- aber doch nicht per bezahlter Arbeitszeit in den Räumlichkeiten des Unternehmens gegen das sich der AN wendet.

...Das ist doch dann regulär zulässig, oder?...
Jeder AG belehrt den AN vor Beginn der Tätigkeit, dass dieser rein garnichts an Informationen herauszugeben hat. In keiner Augenhöhepraxis würde ein Patient/ Therapeut je auf die Idee kommen derart persönlich zu werden.

... Kann Mann da was dagegen machen?...
Es hoffentlich alsbald beweisen, um die Reißleine ziehen zu können. Evtl. ist jede einzelne Minute der Anwesenheit hochgradige Unternehmensschädigung ( z.B. bereits für die anderen Arbeitsplätze ).
1

Gefällt mir

...Wie ist es denn wenn der AN während seiner Arbeitszeit erzählt, dass er sich selbständig macht in 6Monaten,... Der AG bezahlt den AN doch nicht für private Plauderstunden. Wenn der AN der Welt seine privaten Pläne mitteilen möchte ist dagegen sicherlich nichts zu sagen- aber doch nicht per bezahlter Arbeitszeit in den Räumlichkeiten des Unternehmens gegen das sich der AN wendet. ...Das ist doch dann regulär zulässig, oder?... Jeder AG belehrt den AN vor Beginn der Tätigkeit, dass dieser rein garnichts an Informationen herauszugeben hat. In keiner Augenhöhepraxis würde ein Patient/ Therapeut je auf die Idee kommen derart persönlich zu werden. ... Kann Mann da was dagegen machen?... Es hoffentlich alsbald beweisen, um die Reißleine ziehen zu können. Evtl. ist jede einzelne Minute der Anwesenheit hochgradige Unternehmensschädigung ( z.B. bereits für die anderen Arbeitsplätze ).
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



webpt schrieb:

...Wie ist es denn wenn der AN während seiner Arbeitszeit erzählt, dass er sich selbständig macht in 6Monaten,...

Der AG bezahlt den AN doch nicht für private Plauderstunden. Wenn der AN der Welt seine privaten Pläne mitteilen möchte ist dagegen sicherlich nichts zu sagen- aber doch nicht per bezahlter Arbeitszeit in den Räumlichkeiten des Unternehmens gegen das sich der AN wendet.

...Das ist doch dann regulär zulässig, oder?...
Jeder AG belehrt den AN vor Beginn der Tätigkeit, dass dieser rein garnichts an Informationen herauszugeben hat. In keiner Augenhöhepraxis würde ein Patient/ Therapeut je auf die Idee kommen derart persönlich zu werden.

... Kann Mann da was dagegen machen?...
Es hoffentlich alsbald beweisen, um die Reißleine ziehen zu können. Evtl. ist jede einzelne Minute der Anwesenheit hochgradige Unternehmensschädigung ( z.B. bereits für die anderen Arbeitsplätze ).

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

chipchap schrieb:

Die Wettbewerbsklauseln hat es schon immer gegeben. Wahrscheinlich sind sie nicht in dem Alt-Vertrag, weil die PI die dann fällige Ausgleichszahlung nicht zahlen wollte.
Die Wettbewerbsklauseln beziehen sich aber grundsätzlich auf das Eröffnen einer eig. Praxis (des Ex-AN) in einem definierten Radius.
Das "Abwerben" von Patienten muß garnicht vertraglich geregelt sein, da hier die Rechtslage so oder so eindeutig ist.
Der AN hat während des gesamten Dienstverhältnisses dem AG gegenüber eine Loyalitätspflicht. Dies gilt bis zum letzten Arbeitstag. Ein AKTIVES Abwerben: "Kommen Sie ab dem .... zu mir mit der neuen VO! Ich arbeite dann in Praxis XY" ist dem Noch-AG gegenüber unloyal und damit untersagt.
Demgegenüber kann der AG der AN nicht untersagen, daß sie Patienten über ihr Ausscheiden aus dem Betrieb informiert. Wenn Patienten fragen, wohin die AN wechselt, darf sie auch (wenn sie das preisgeben will) dies den Patienten sagen. Weil diese reine Information kein Aktives Abwerben ist!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Mike P
11.02.2013 05:28
Ob das nicht in Richtung unlauterer Wettbewerb geht?
1

Gefällt mir

Ob das nicht in Richtung unlauterer Wettbewerb geht?
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
TheStonie
14.02.2013 18:23
Wenn die Praxis mit Qualität überzeugt, dann ist das kein Problem.

Wir hatten auch mal das "Pech" dass wir uns nicht im guten getrennt haben...hat uns 1! Patienten gekostet...der musste dafür dann 15km zur Behandlung fahren ;) Aber die nächste hat ihren Job um so besser gemacht, und macht seit dem fast nur noch Überstunden....

Was kümmerts eine Eiche wenn sich eine Sau dran scheuert.....
1

Gefällt mir

Wenn die Praxis mit Qualität überzeugt, dann ist das kein Problem. Wir hatten auch mal das "Pech" dass wir uns nicht im guten getrennt haben...hat uns 1! Patienten gekostet...der musste dafür dann 15km zur Behandlung fahren ;) Aber die nächste hat ihren Job um so besser gemacht, und macht seit dem fast nur noch Überstunden.... Was kümmerts eine Eiche wenn sich eine Sau dran scheuert.....
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



TheStonie schrieb:

Wenn die Praxis mit Qualität überzeugt, dann ist das kein Problem.

Wir hatten auch mal das "Pech" dass wir uns nicht im guten getrennt haben...hat uns 1! Patienten gekostet...der musste dafür dann 15km zur Behandlung fahren ;) Aber die nächste hat ihren Job um so besser gemacht, und macht seit dem fast nur noch Überstunden....

Was kümmerts eine Eiche wenn sich eine Sau dran scheuert.....

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Mike P schrieb:

Ob das nicht in Richtung unlauterer Wettbewerb geht?



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Kündigung/Patienten abwerben

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns