Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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01.01.2025
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Das Androhen dieser Maßnahme sollte den Stein ins Rollen bringen.
Leider kenne ich Deinen Vertrag nicht, aber steht dort, dass Du nicht frei verkaufen kannst? Oder ein Nachfolger genehmigt werden muss?
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Wonderwoman schrieb:
Schaue mal hier: Die Teilungsversteigerung 2021: Wie gehe ich richtig vor?
Das Androhen dieser Maßnahme sollte den Stein ins Rollen bringen.
Leider kenne ich Deinen Vertrag nicht, aber steht dort, dass Du nicht frei verkaufen kannst? Oder ein Nachfolger genehmigt werden muss?
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Dorit Kleemann schrieb:
Super, danke für den Tipp! Unser Vertrag regelt das lediglich das Ausscheiden eines Partner nach BGB mit der Auflösung der Praxis. Alles andere wollten wir immer im gegenseitigen Verständnis lösen. Das hatten wir für den schlechtesten Fall vereinbart. Vor 4 Jahren hatte eine Partnerin ohne Probleme ihren Anteil verkaufen können. Da habe ich sie sehr unterstützt, weil wir natürlich die Praxis weiter führen wollten. Das wollen meine Kolleginnen jetzt offensichtlich ja auch. Der Nachfolger muss nicht genehmigt werden. Ich dachte nur, das wäre fair. Mein Nachfolger käme nun natürlich in ein schlechtes Klima.....Aber ich gucke erst mal den Link an. Vielen Dank!
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Dorit Kleemann schrieb:
Ich habe meinen Praxisanteil in einer 20 Jahre bestehenden Physiotherapie-Praxis (Praxisgemeinschaft 3 Teilhaber 20 Jahre bestehend) fristgemäß gekündigt. Ich wollte meinen Anteil an einen Nachfolger abgeben. Diese Nachfolger (mehrere Bewerber) wurden durch alle meine Partner abgelehnt. So dass ich bis heute, kurz vor Beendigung der Gesellschaft keinen Nachfolger habe. Unser Vertrag sieht bei Kündigung eines Partner die Auflösung der Gesellschaft (Praxis) vor, wenn wir uns nicht einigen können. Inzwischen ist leider keine Kommunikation trotz Angebot zu einer Gesellschafterversammlung meinerseits möglich. Im Gegenteil, meine Partner haben einen Teil der gemeinsamen Praxis (ohne mein Wissen) im jetzt noch laufenden Vertrag rechtswidrig untervermietet. Ich will mir nun einen Anwalt nehmen. Hat jemand eine Rat für mich. Herzlichen Dank.
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Dorit Kleemann schrieb:
Die Praxisgemeinschaft betrifft das gemeinsam benutzte Inventar, das gemeinsame Konto zur Bedienung von laufenden gemeinsamen Kosten und dem gemeinsamen Auftreten dem Vermieter gegenüber.
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Bernie schrieb:
Alles gut ...
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Bernie schrieb:
Kurze Frage: Wie kann eine „Praxisgemeinschaft“ 3 Teilhaber und Anteile haben? Oder meinst Du das zusammen genutzte Inventar?
In den vergangenen Jahren habe ich oft solche Konstellationen beraten aber durch die Kündigung mit anschließenden Verhandlungen sind die Verhältnisse etwas verschoben und es wird nicht leicht werden, Deine Rechtsposition zu behaupten. Deswegen wird Dir nur ein Anwalt helfen, der im Zweifel ein paar Folterinstrumente hervorholen kann, wenn es die noch gibt.
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Dorit Kleemann schrieb:
Vielen Dank! Ich habe eine Anwältin beauftragt. Sie löst das jetzt für mich.... Ich hoffe auf eine gute Lösung.
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Jens Uhlhorn schrieb:
ich empfehle Dir einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht.
In den vergangenen Jahren habe ich oft solche Konstellationen beraten aber durch die Kündigung mit anschließenden Verhandlungen sind die Verhältnisse etwas verschoben und es wird nicht leicht werden, Deine Rechtsposition zu behaupten. Deswegen wird Dir nur ein Anwalt helfen, der im Zweifel ein paar Folterinstrumente hervorholen kann, wenn es die noch gibt.
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