Wir sind ein fröhliches,
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und suchen
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- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
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ich habe mal eine dringliche Frage: wenn ich in der Probezeit meinen AV kündigen möchte mit einer Frist von 2 Wochen, kann ich das auch noch am letzten Tag der Probezeit machen, oder muß ich spätestens 2 Wochen vor Ablauf der PZ die Kündigung eingereicht haben?
Sorry für die evtl etwas naive Frage, hoffe trotzdem auf Antworten
[bearbeitet am 19.07.13 22:05]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
ich habe mal eine dringliche Frage: wenn ich in der Probezeit meinen AV kündigen möchte mit einer Frist von 2 Wochen, kann ich das auch noch am letzten Tag der Probezeit machen, oder muß ich spätestens 2 Wochen vor Ablauf der PZ die Kündigung eingereicht haben?
Sorry für die evtl etwas naive Frage, hoffe trotzdem auf Antworten
[bearbeitet am 19.07.13 22:05]
Das Arbeitsverhältnis gilt ja regulär über die Probezeit hinaus, also kann auch die Kündigungsfrist über die Probezeit hinausreichen.
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Also kann ich am 31.7.(letzter Tag der Probezeit) kündigen und muß dann nur bis zum 14 .8. arbeiten, wenn ich denn den mir noch zustehenden Urlaub nicht nehmen kann. Richtig?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
danke für die Antwort.
Also kann ich am 31.7.(letzter Tag der Probezeit) kündigen und muß dann nur bis zum 14 .8. arbeiten, wenn ich denn den mir noch zustehenden Urlaub nicht nehmen kann. Richtig?
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TheStonie schrieb:
Wichtig, die kündigung muss am letzten Tag der Probezeit zugegangen sein! Also am 31.7. muss der Arbeitgeber die auch wirklich erhalten haben. (Am besten in einem persönlichen Gespräch die kündigung übergeben und auf einer zweitschrift den Empfang quittieren lassen!)
Urlaub muss gewährt werden, bzw. muss genommen werden.
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Helmut Fromberger schrieb:
Ja, kannst Du.
Urlaub muss gewährt werden, bzw. muss genommen werden.
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chipchap schrieb:
Die Kündigung muss innerhalb der Probezeit erfolgen.
Das Arbeitsverhältnis gilt ja regulär über die Probezeit hinaus, also kann auch die Kündigungsfrist über die Probezeit hinausreichen.
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